Sohn verweigert Aus...
 
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Sohn verweigert Auskunft über "Ausbildungsverlauf"

 
(@mailkiller)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein Sohn ist 19 und hat Ende Juli sein Abitur gemacht.

Den Volljährigenunterhalt zahle ich alleine, da meine Ex nicht zusteuern kann.

Nach Auskunft meiner Mutter, mit der mein Sohn ab und an telefoniert, studiert mein Sohn ab diesem Semester an einer Uni.

Ich habe meinen Sohn per Einschreiben mit Frist gebeten, mir Auskunft über seine weiter Berufsausbildung zu geben.
Die Frist ist abgelaufen - der Sohn reagiert nicht!

Muss er nicht? Oder was kann/sollte ich tun?

Eine Kindergeldbescheinigung meiner Ex für meinen Sohn liegt mir vor - die Voraussetzungen dafür scheinen daher erfüllt zu sein.

VG und einen sonnigen Tag
Mailkiller

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2020 13:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du hast Anspruch auf eine Bestätigung, dass Dein Sohn ein Studium aufgenommen hat. Eine Immatrikulationsbescheinigung kann er jederzeit abrufen und ausdrucken bzw. als pdf-File weiterleiten.

Dafür ist aber Voraussetzung, dass er immatrikuliert ist. Ich weiss jetzt nicht wie es an der konkreten Hochschule ist. Es gibt aber Hochschulen, wo das Semester erst Anfang Oktober beginnt. Er kann also jetzt gar keine Immatrikulationsbescheinigung liefern.

Schreibe ihm einen einfachen Brief und bitte um Übersendung der Immatrikulationsbescheinigung, wenn Dein Sohn immatrikuliert ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2020 13:33
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Etliche Unis hatten die bewerbungsfristrn verlängert. er müsste aber sagen könne, wo und wofür er sich beworben hat. Aber viele Unis haben schon die Zusagen versandt.

Du hast ein auskunftsrecht.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2020 13:49
(@mailkiller)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure raschen Antworten ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2020 14:25
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @Maikiller,
ist der Unterhalt für den Sohnemann tituliert?
Ansonsten:
Dein Sohn wäre verpflichtet vorrangig Bafög zu beantragen. Das hängt aber nicht zuletzt auch von Deinem Einkommen ab.
Ggf. könntest Du Dein Einkommen in einen Bafögrechner einstellen und selbst den Anspruch (oder Nichtanspruch) heraufinden....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2020 14:36
(@mailkiller)
Schon was gesagt Registriert

Das mit dem Bafög ist auch eine guter Ansatz ... ich habe es im Auge ...

Der Unterhalt ist tituliert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2020 15:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Mailkiller,
ich habe nicht auf dem Schirm, wie Dein Verhältnis zum Sohn ist; nichtsdestotrotz hätte ich anstatt Einschreiben mit Fristsetzung einen Brief mit einer Einladung, sich über seine Zukunftspläne und deren Umsetzung mit Dir auszutauschen, geschickt.
Davon ab müsste Euer Sohn belegen, dass sein Anspruch auf KU berechtigt ist; dazu gehören unter anderem auch die weiter oben genannten Unterlagen einschließlich einer entsprechenden Bescheinigung des Bafög-Amtes.

Kakadus Frage hinsichtlich Titel ist hier von Bedeutung, da z.B. im Fall eines unbefristeten Titels Sohni erst mal gar nix machen muss...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2020 15:18
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Bafög ist bei einem bereinigten Nettoeinkommen von roundabout 4.000€ ziemlich unwahrscheinlich. Oder gibt es noch ein, zwei andere Unterhaltsberechtigte?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2020 15:21
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,

Bafög ist bei einem bereinigten Nettoeinkommen von roundabout 4.000€ ziemlich unwahrscheinlich. [...]?

Das ist es, worauf ich mit meinem Beitrag hinweisen wollte.
Bei entsprechend hohen (bereinigtem) Einkommen der Eltern/ des ET macht es schlicht keinen Sinn, den Studierenden in die Bafögantragsschleife zu zwingen.

Und:

[...]
Den Volljährigenunterhalt zahle ich alleine, da meine Ex nicht zusteuern kann.
[...]
Mailkiller

Hast Du hier die entsprechenden (vollständigen) Einkommensunterlagen beleghaft vorliegen?

Wegen des Unterhaltstitels:
die Unterhaltssätze eines auswärts (also nicht zu Hause wohnenden) Studierenden betragen aktuell 860,- € (ohne Krankenkasse oder sonsigen möglichen Gebühren).
Abzüglich des (vollen!) KG hätte er Dir(Euch) gegenüber einen Anspruch auf 656,- € Barnterhalt.

Als Hinweis zu @Marco82 letzten Satz (#6):
Ich gehe mal davon aus, dass der Unterhaltstitel niedriger beziffert ist (@Mailkiller: wie hoch ist Dein aktueller Zahlbetrag lt. Unterhaltstitel?)
Wenn er niedriger ist als die 656,- € würde ich zunächst keine Abänderung des Titels anstrengen... (dann müßte tatsächlich Sohnemann aktiv werden, um mehr zu bekommen als im Titel steht)
Zu bedenken wäre hier bei der überschlägigen Berechnung allenfalls, dass bei Unterhaltstiteln aus der Minderjährigenzeit nur das hälftige KG berücksichtigt wurde und im weiteren Verlauf auch nur angesetzt werden dürfte...

Wenn Du magst, kannst Du ja mal ein paar Zahlen hier einbringen
- (bereinigtes) Nettoeinkommen
- Prozentbetrag lt. gültigen Unterhaltstitel bzw. aktueller Zahlbetrag

PS: gibt es ggf noch weitere Unterhaltsberechtigte (Kinder)?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2020 12:38
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @AnnaSpohie,

Hallo,
[...]
Du hast ein auskunftsrecht.
Sophie

Wie ich es aus einer aktuellen OLG Entscheidung in eigener Sache erfahren durfte:
Dieses Auskunftsrecht ist  (u.U. und je nach entscheidenden Richter) ein Papiertiger (nicht destotrotz würde ich es natürlich erstmal einfordern).

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2020 12:49