Sohn wird bald 18 u...
 
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Sohn wird bald 18 und beginnt jetzt zu arbeiten - Unterhalt

 
(@madmatl)
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Hallo zusammen,
hätte da eine Verständnisfrage:
- Sohn 17, Unterhalt tituliert bis zum 18.
- Sohn beginnt im September seine Lehre, Gehalt sollte so 7-800 netto sein
- Sohn wird erst im November 18

Dass ich ab November ziemlich sicher raus bin ist mir fast klar, (2 weitere Kinder, und sein Gehalt (-100€) und KG müsste reichen), aber was ist mit den beiden Monaten September und Oktober?
Dürfte ich hier den Unterhalt reduzieren oder greift bis zum Geburtstag der Titel?
Sein Gehalt wird hier ja nur hälftig angerechnet, aber auch dann wären es deutlich weniger als jetzt.
Ich will auch nicht zwingend ein Fass aufmachen wegen der 2 Monate, aber wie ist es rein rechtlich?
Wie sieht es im November aus, wenn Sohn erst Mitte November volljährig wird?

Gruß und Danke
MaD

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2019 15:16
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

...sei froh, dass er bald eigenes Geld verdient und der Titel auf das 18. Lj. befristet ist..

...ich würde jetzt kein Fass mehr aufmachen, zumal die Mutter sich bei dem Titel zurücklehnen kann...gerichtliche Abänderung des Titels langwierig (lohnt sich also nicht)...freiwilliger Verzicht (und Herausgabe) des Titels ab Beginn der Ausbildung wohl eher unwahrscheinlich oder?...

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2019 15:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

man Kanes so sehen wie mein Vorschreiber, oder man hält sich an das Gesetz.
Da hast Du die Marschrichtung bereits vorgeschrieben, Einkommen, minus 100 EUR, /2, ergeben ca. 250 EUR, Plus KG, dürfte zumindest den Mindestunterhalt ergeben. Anschrieben, Einkommensauskunft auffordern bzw. mit der KM sprechen, ob man das vernünftig klären kann, oder ob das Gericht bemüht werden muss, um den Titel herauszugeben.

Ich persönlich würde nicht zahlen. Aber das muss jeder selber entscheiden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2019 16:44
(@dresden2000)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

man Kanes so sehen wie mein Vorschreiber, oder man hält sich an das Gesetz.
Da hast Du die Marschrichtung bereits vorgeschrieben, Einkommen, minus 100 EUR, /2, ergeben ca. 250 EUR, Plus KG, dürfte zumindest den Mindestunterhalt ergeben. Anschrieben, Einkommensauskunft auffordern bzw. mit der KM sprechen, ob man das vernünftig klären kann, oder ob das Gericht bemüht werden muss, um den Titel herauszugeben.

Ich persönlich würde nicht zahlen. Aber das muss jeder selber entscheiden.

Gruß
Kasper

Das wird den Sohn aber nicht gerade motivieren...

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2019 10:07
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

...ausserdem muss die Mutter "motiviert" werden und nicht der Sohn...wenn der Sohn seine Motivation zeigen könnte, ist der Titel ja nicht mehr in der Welt...

...ich würde mich hier nicht mehr auf sinnloses "Gezänk" mit einer Ex einlassen...

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2019 16:57