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Sohn wohnt jetzt bei mir

 
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
Junior (10) zieht zu mir, geht dann auch bei mir zur Schule etc..
Dies will er seit er 3 ist. Mama hat zugestimmt, aber nur wenn sie keinen Unterhalt bezahlen muss.
Ok, machen wir halt so. Meine Frage zielt jetzt auf den Kinderfreibetrag.
Wenn sie keinen Unterhalt bezahlt steht mir doch der volle Freibetrag zu?
Bringt der überhaupt was? Kindergeld Krieg ich, Steuerkladse 2 auch.
Gruß
Hab mit ihr darüber gesprochen. Sie will weiterhin 0,5 Freibetrag und Steuerkladse 2 behalten. Ihr Vorschlag jetzt sie zählt was auf ein Konto ein wo ich nicht dran kann und das ist dann Unterhalt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2018 12:41
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo entsetzt
Wenn das Kind bei Dir lebt und KM nicht zu 75 % ihre Unterhaltspflicht erfüllt, dann steht Dir der volle Kinderfreibetrag zu. Den kannst Du schon bei Deinem Finanzamt beantragen und dann hast Du direkt weniger Steuern zu zahlen. Du musst dann wenn Du die Bescheinigung des Finanzamt hast das dem Arbeitgeber mitteilen, damit der dann den Steuerabzug vom halben auf den vollen Kinderfreibetrag berechnet.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2018 13:10
(@kessie)
Zeigt sich öfters Registriert

Meines Wissens nach kannst du nicht "freiwillig" auf den Kindesunterhalt verzichten. Er steht ja dem Kind zu!
Du kannst natürlich erstmal alles in die Wege leiten und das Kind bei dir anmelden und erst danach die Unterhaltsforderungen an die KM stellen...
Und selbst wenn du steinreich wärst: warum dem Kind das ihm zustehende Geld vorenthalten? Es kann auch auf ein sparbuch gehen und er bekommt das Sparbuch mit 18....
Diese "Erpressung" der Mutter ist schon dreist!

Vorschlag: hole das Kind zu dir, melde es an und dann forderst du von ihr Unterhalt. Mit dem Freibetrag kenne ich mich nicht wirklich aus... Lohnt wohl auch nur, wenn man "viel" verdient. Hatte gestern mal danach gegoogelt und so einen Rechner gefunden. Du gibst ja das Kind in der Steuererklärung an und dann rechnet das Finanzamt ohnehin. Und wie Frosch schon schrieb: zahlt der Andere keinen Unterhalt, dann kann man das Kind "komplett" auf die Steuerkarte eintragen lassen... Auch hier gibt es bei der Steuererklärung z.B. ein Feld wo man mitteilt, dass der Andere keinen Unterhalt zahlt.

Ich weiß jetzt auch nicht, wie es aussieht, wenn du "scheinbar" auf die Wünsche der Mutter eingehst und sie dies schriftlich fixiert. Du könntest immer noch im nachhinein behaupten, dass es dir nicht klar war, dass du nicht auf Unterhalt verzichten darfst. Somit wäre die Regelung zwischen euch eh null und nichtig.

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/304357-kann-auf-unterhalt-verzichtet-werden

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2018 13:14
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

na dann Glückwunsch zum baldigen Einzug von Junior.

Mama hat zugestimmt, aber nur wenn sie keinen Unterhalt bezahlen muss. Ok, machen wir halt so

Och, warum will sie den keinen Unterhalt zahlen? Wenn Du Dir es erlauben kannst und damit den Umzug ohne größere Probleme erkaufen kannst warum nicht. Ganz sauber ist es allerdings nicht, weil Junior ja der Unterhalt zusteht und UET müsste zahlen (bei Leistungsfähigkeit). Ob Du berechtigt bist auf Unterhalt zu verzichten, könnte auch fragwürdig sein. Ich stelle mir gerade vor wie viele Gerichte sich langweilen würde, wenn der Umzug zum anderen ET mit Nicht-Zahlung des Unterhalts geregelt werden würde. JA, RA und Gerichte würden arbeitslos. Engstirnige Menschen könnten das versuchte Erpressung nennen (obwohl es in dieser Konstellation wohl häufiger vorkommt).

Das halbe Kind auf der LSt-Karte dürfte für KM kein Problem sein, eher schon die Steuerklasse 2 wenn Junior nicht mehr bei ihr gemeldet ist. Da kann das Finanzamt auf die Idee kommen und die ändern, weil sie ja als UET nicht mehr AE ist.

Konto wo Du nicht dran kannst und das ist der Unterhalt?? Niedlich! Unterhalt ist an den BET zu zahlen oder bei volljährigen Kindern an den Nachwuchs selber. Läuft das Konto dann auf die KM, dann hast ja nie einen Nachweis ob und wie viel bezahlt wurde. Würde Sie dann lt. DDT auf Konto zahlen. Läuft das Konto auf Junior müsstest Du bei Einrichtung ja mitunterschreiben…

Sorry, klingt aber für mich nach Rosinenpicken Deiner KM

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2018 13:26
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde erstmal Junior holen, bei dir als ERstwohnsitz anmelden und dies der Kindergeldkasse mitteilen.
Und dann auch beim Finanzamt Steuerklasse II beantragen (kannst du auch mit der Steuererklärung rückwirkend machen).

Der ganze Kinderfreibetrag..das geht doch nur, wenn sie leistungsfähig ist, aber nicht zahlt oder eben weniger als 75 % dessen was sie zahlen müsste.

Kannst dir dann ja auch überlegen, ob du das mit dem Unterhalt über die Beistandschaft vom Jugendamt regeln lässt. Wegen Auskunft etc.
Weisst du, was sie ungefähr verdient?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2018 13:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

niemand kann auf KU verzichten, er muss ihn aber auch nicht fordern und wenn dann nichts passiert, dann ist das eben so. Prinzipiell können sich nämlich Eltern darauf einigen wie hoch der Unterhalt sein soll.
Aber natürlich kann der KU ab jedem beliebigen Zeitpunkt (so die Forderung berechtigt ist) erfolgen.

Deshalb kannst Du überlegen ob Du den Unterhalt nicht vom JA über eine Beistandschaft eintreiben lässt oder aber Du machst es selbst oder Du lässt es und versuchst dann zumindest alle Steuervorteile zu nutzen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2018 14:20
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch hier wieder das typische Innenverhältnis und Außenverhältnis.

1) Es kann auf Kindesunterhalt nicht verzichtet werden. Der steht dem Kind zu. (Außenverhältnis)

2) Es kann abgesprochen sein, dass kein KU fließt, weil Du die KM im Innenverhältnis davon freihälst.
Dies lässt sich auch rechtswirksam vereinbaren.
Diese Vereinbarung kippt nur dann, wenn andere Stellen (ARGE, Wohngeld, etc.) einspringen müssen, weil das eigene Einkommen nicht mehr reicht.

Kindergeld geht immer zu 100% an den, bei dem das Kind lebt. Du musst nur einen Antrag bei der Familienkasse stellen, die leiten alles in die Wege und fordern auch zuviel gezahltes bei der KM zurück. Da Du keinen KU bekommst, muss auch nichts gegengerechnet werden. Wenn Du das willst, und nur dann, dann kannst Du ihr die Hälfte überweisen ... aber warum solltest Du das tun?

Nochmal Kindesunterhalt:
Solange ihr nichts schriftlich vereinbart, muss auch erst einmal nichts passieren ... Lass den Jungen umziehen, ankommen. Dann kannst Du in Ruhe entscheiden, wie Du weiter vorgehst.
Um es dann einfach zu machen, wenn Du Dich entscheidest KU zu fordern, würde ich eine Beistandschaft einrichten und gleichzeitig UHV (Unterhaltsvorschuss) beantragen. Dann läuft es quasi von alleine.
Du wirst Dich dann nur darauf einstellen müssen, dass die KM irgenwas erfindet ... vielleicht kämpft sie dann auch wieder darum, dass der Junge zu ihr kommt. Hat es alles schon gegeben.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 20.07.2018 15:35
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

bist du den alleinerziehend?
Bedingung an StKl.2 ist das im Haushalt kein 2. Person über 18 J. lebt, egal ob mit dem Kind verwandt.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2018 16:34
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

bist du den alleinerziehend?
Bedingung an StKl.2 ist das im Haushalt kein 2. Person über 18 J. lebt, egal ob mit dem Kind verwandt.

Dumme Zwischenfrage: können als par. ETs beide die LSt-Klasse 2 beantragen? Oder richtet sich das ausschließlich nach dem Hauptwohnsitz? Nachweisen könnte ich das ja über den Beschluss des AGs.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2018 16:53
(@kessie)
Zeigt sich öfters Registriert

Ne, leider nicht. Kann nur der, wo das Kind gemeldet ist. Also Einer kriegt 2 und der Andere muss 1 nehmen... Man könnte sich nur so einigen, dass man dem besser verdienenden die 2 überlässt (also das Kind dort meldet) und der die so ersparte Differenz zur Hälfte an den Anderen abgibt, damit Beide was davon haben. Aber das funktioniert nur, wenn sich Alle wirklich super verstehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2018 18:29




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der doppelte Kinderfreibetrag wirkt sich erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe überhaupt aus.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2018 20:41
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo,
Danke für die Antworten.
Kurz genauere Infos:
Junior ist bei mir schon angemeldet, Steuerklasse 2 hab ich beantragt und vom Finanzamt ab August bestätigt bekommen, Kindergeld hab ich beantragt und ab August bestätigt bekommen, Krankenversicherung läuft er ab August bei mir mit, Zusatz-Privatversicherung und private Haftpflicht soll bei ihr weiterlaufen (zahlt sie.....Zumindest so besprochen)
Es geht jetzt nur noch um den Freibetrag.
Übrigens will Exchen jetzt dass der 2. Wohnsitz von Junior bei ihr gemeldet ist. Laut Finanzamt macht das keinen Unterschied.
Übrigens wird das schon irgendwie klappen ohne Unterhalt, ich spare ja auch den Betrag den ich bisher als Unterhalt bezhalt habe.
Exchen wäre auch absolut Leistungsfähig. Verdient in etwa € 2.500 - € 2.700,-- netto, plus Dienstwagen.

Gruß und Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2018 20:55
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus 2. Wohnsitz für Junior ist wurst, kann man machen. Bei uns ist es andersrum.

Frage sicherheitshalber bei Deiner Privat-Haftpflicht mal nach ob Junior da mitversichert wäre, nicht dass es da böse Überraschungen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2018 21:14