Sollte ich Unterhal...
 
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Sollte ich Unterhalt zahlen und wenn ja wie viel ?

 
(@elefanto)
Schon was gesagt Registriert

Hallo. da ich nur 600€ Netto verdiene müsste ich ja eigentlich keinen Unterhalt bezahlen. Wenn ich Pech habe verdiene ich bald sogar deutlich weniger und müsste dann sogar ALG 2 beantragen da ich dann nicht mehr Sozialversichert wäre.
Eine Freundin hat mir nun geraten trotzdem etwas an Unterhalt fürs Kind zu überweisen, damit wenn meine Ex Unterhaltsvorschuss beantragt die vom Amt dann sagen würden, nö ihr Ex zahlt doch Unterhalt da bekommen sie nichts.

Oder ist es sinnvoller erst mit den Unterhaltszahlungen zu warten bis ich vom Amt angeschrieben werde ?

3te Alternative ist, gar keinen Unterhalt zu zahlen und dem Amt den Unterhaltsvorschuss bezahlen zu lassen. Wie verhält es sich dann ? Ich werde später mal ein kleines Haus und etwas Geld erben, ich habe Angst das ich dem Amt dann alles zurückzahlen muss. Wobei ich auch gelesen habe das das Amt den Unterhaltsvorschuss nicht zurückverlangen kann wenn man zum Zeitpunkt des Unterhaltsvorschusses zahlungsunfähig war. Heißt also ich müsste dem Amt den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen wenn ich Geld und Haus erbe, da ich zum Zeitpunkt des Vorschusses zahlungsunfähig war. Stimmt das wirklich ?

Es hört sich jetzt für euch vielleicht so an als will ich gar kein Unterhalt zahlen, dass stimmt nicht. Ich möchte für mich erstmal nur Fakten sammeln was alles möglich ist und was nicht um dann entscheiden zu können.
Mir persönlich wäre es am liebsten ich zahle keinen Unterhalt und kaufe meinem kleinen (er ist 6 Monate) selber die Sachen die er braucht, da ich bei meiner Ex bedenken habe das das Geld bei meinem Sohn landet. Sie ist einfach total verschwenderisch, hat Schulden und kann nicht mit Geld umgehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2016 15:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du bist deinem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Ebenso hat die KM Anspruch auf Unterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.

Dem Kind gegenüber bist du gesteigert erwerbspflichtig, d. h. es wird eine Vollzeittätigkeit vorausgesetzt.
Wenn du diese nicht ausübst, dann kann ein Gericht dich fiktiv so stellen als würdest du Vollzeit arbeiten und das Einkommen davon nehmen und den Unterhalt berechnen.
Du hast einen Selbstbehalt von 1.080 €, wenn du erwerbstätig bist, 880 € wenn nicht.

Wovon finanzierst du dich bzw. habt ihr bisher gelebt?

Du bist den Unterhalt schuldig ab dem Zeitpunkt, wenn die KM dich auffordert Unterhalt zu zahlen.

Wieviel Stunden arbeitest du pro Woche?
Im Regelfall geht man von 40 aus.

Vielleicht solltest du dir einen Nebenjob suchen und den Unterhalt fürs Kind davon zahlen.
Für die KM wird dann nichts übrig bleiben, aber die bekommt nur was, wenn du nach dem Kindesunterhalt noch für sie zahlungsfähig bist.

Allerdings: alles was du nicht zahlst, das zahlt der Staat, wir alle.

Und spätestens ein Richter wird fragen warum du nur so wenig verdienst und wie du das zu ändern gedenkst.

Und das Jugendamt bzw. die Unterhaltsvorschusskasse wird dich im Zweifelsfall verklagen/auffordern Unterhalt zu zahlen und dann kann das ganze genau so vor Gericht landen.
Und die Frage ist, ob du grundsätzlich nicht in der Lage bist den Unterhalt zu zahlen, wenn die Unterhaltsvorschusskasse das anders sieht, dann wird sie keiner Reduzierung des Unterhaltes auf Null zustimmen und dann laufen Schulden auf.

Bekommt das Kind bei der KM nichts zu essen, keine Windeln und läuft/krabbelt nackt rum? Das alles wird ja auch vom Unterhalt finanziert.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 16:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mal anders herum. Das Kind hat einen Mindestbedarf von 240€. Als jetziger nicht-BET ist es Deine Aufgabe dafür zu sorgen, diesen finanziellen Bedarf des Kindes zu erwirtschaften und ihm zur Verfügung zu stellen. Was gedenkst Du zu unternehmen, um das zu ermöglichen?

Ich persönlich finde es ganz schön unverschämt von Dir, ob Deiner Zahlungspflicht persönliche Befindlichkeiten zu thematisieren und Freiräume zu erkunden. Wieso fragst Du nicht nach Möglichkeiten, mehr Einkommen zu erwirtschaften?

Gruss oldie

PS: @AnnaSophie
Wenn Du >>hier<< noch mal nachliest wirst Du bemerken, dass er bei Papa wohnt. Das dürfte lt. seiner Bemerkungen bedeuten: keine Wohnkosten, keine Stromkosten, keine Heizkosten, keine Hausratversicherung etc.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 17:15
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Frage ist auch warum es nur 600 Euro sind... ist es eine Ausbildungsvergütung? Dann wird man nicht davon ausgehen können, dass es absehbar mehr wird. Ist dies aufgrund eigener Bemühungen, dann kann tatsächlich zumindest der Mindestunterhalt ausgeurteilt werden.

In jedem Fall ist bei einer UHV Zahlung es wichtig, dass die Leistungsunfähigkeit festgestellt und dokumentiert wird. Ist dies nicht, dann kann jederzeit (bis zu drei Jahre meine ich) eine Rückzahlung gefordert werden.
Im übrigen, wenn ein Titel besteht und keine ausreichenden Einnahmen vorhanden sind, dann können diese über ALG II bezogen werden. Dies ist zwar ein "rechte-Tasche-linke-Tasche" Spiel, aber juristisch einwandfrei. Nur jetzt einen Titel zu unterschreiben, obwohl man gar nicht leistungsfähig ist, dürfte in die Hose gehen.

Also, die Kernfrage lautet: Warum verdienst Du so wenig und warum wird es vermutlich noch weniger?

Gruß
Kasper

PS: mich beschleicht bei solchen Konstellationen das Gefühl, dass bei Papa noch gelebt wird, diese 600 Euro ein Taschengeld sind, da man bei Papa noch irgendwie angestellt ist .... Kann mich aber auch irren.

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 18:28
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

laut Profil ist der "junge" Mann 26 Jahre alt. Bis dato dachte ich auch, dass es sich um eine Ausbildungsvergütung handeln müsste, aber mit 26  :question:

Zudem sagt er ja selber, dass er zukünftig noch weniger verdienen wird. Das passt doch alles irgendwie absolut nicht zusammen. Kaspers Idee mit dem Taschengeld von Papi kann ich durchaus folgen, würde aber die daraus resultierende Konstellation, dass der TO lieber nicht arbeitet und auf Kosten des eigenen Vaters lebt, um für sein eigenes Kind keinen oder nur sehr geringen Unterhalt zahlen zu müssen, doch ziemlich beschämend finden.

Vielleicht klärt uns der TO einfach mal auf, dann müssen wir hier nicht im trüben fischen.

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 18:47
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Moin,

laut Profil ist der "junge" Mann 26 Jahre alt. Bis dato dachte ich auch, dass es sich um eine Ausbildungsvergütung handeln müsste, aber mit 26  :question:

Nun, laut seinem ersten Beitrag im Forum hat er eine abgeschlossene Berufsausbildung. Von daher ist es ziemlich wahrscheinlich, dass ihm ein fiktives Einkommen angerechnet wird, wenn er sich nicht um einen angemessenen Job bemüht.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 18:53
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun, laut seinem ersten Beitrag im Forum hat er eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Stimmt, das hatte ich doch glatt übersehen. Aber wer verdient denn trotz einer Berufsausbildung nur 600,- € und plant diesen Betrag zukünftig auch noch zu reduzieren? Da bin ich mir ziemlich sicher, dass es auf ein fiktives Einkommen herausläuft, wenn der TO nicht entweder eine absolut plausible Erklärung (chronische Krankheit etc.) hat oder aber versucht sein Gehalt zu erhöhen anstatt es noch weiter zu reduzieren. Luft nach oben sollte ja eigentlich mehr als genug vorhanden sein.

Irgendwie kapiere ich das alles nicht so wirklich  :question:

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 19:02
(@nothyme)
Schon was gesagt Registriert

:thumbdown:

...hört sich nach einem an, der am schlechten Ruf von Vätern arbeitet!

@elefanto

Es ist traurig bis beschämend ein Kind in die Welt zu setzen, nicht dafür aufzukommen und in einem Väterforum von anderen Vätern auf Tips zu warten, wie man sich am besten aus der Unterhaltsaffäre zieht -

Und dann noch der Unsinn in einem Satz zu sagen, es höre sich so an als wolltest du um Unterhalt drücken, was nicht stimme, um dann gleich danach zu sagen, du würdest am liebsten gar keinen Unterhalt zahlen.

Euer Kind kostet Geld, seht beide zu wie ihr das finanziert, die Allgemeinheit ist dafür erstmal nicht zuständig.

wtf

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 19:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich finde das Ganze auch schräg. Selbst wer in einer Behindertenwerstatt arbeitet bekommt mehr als 600 Euro, aber weniger als der Selbstbehalt ist.
Wenn er gesund ist und abgeschlossene Berufsausbildung, dann sehe ich nicht warum er nicht zumindest den Mindestlohn bekommt bzw. erwirtschaften kann.  Wohnen bei Papa als Haushaltsersparnis und er kann den Mindestunerhalts zahlen.

600 Euro sprechen eher für "jobben" ohne feste Anstellung, vielleicht sogar auf Abruf. Da kann es auch passieren plötzlich nicht mehr gebraucht zu werden und dann sinkt das Einkommen natürlich weiter.

Mit 26 und ohne Behinderung, chronische Krankheit, kann man mehr als 600 Euro verdienen. Eine ordentliche Arbeit hilft ihm und ihr und dem Kind.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 19:27
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt...

Stimmt, das hatte ich doch glatt übersehen. Aber wer verdient denn trotz einer Berufsausbildung nur 600,- € und plant diesen Betrag zukünftig auch noch zu reduzieren?

Also nur mal weitergesponnen, und ich meine damit NICHT dass der TE genau diese Vorgehensweise einschlägt. Es ist mehr ein weiterspinnen des aufgenommen Fadens...
Der TE wäre beim Papa auch angestellt, wohnt in dessen Haus, etc. ... wie leicht ist es zu konstruieren, dass "Sohn" nur für 600 Euro arbeiten geht, aber durch andere Vergünstigungen, oder anderweitigem Geldfluss von dem man nichts weiß (Eltern dürfen ihren Kindern doch wohl helfen...), er garnicht mehr Einkommen benötigt bzw. vielleicht sogar mehr hat wie so mancher von uns hier?
Dann hat er ein offizielles Einkommen und ist nicht Leistungsfähig.

Aber wir wissen ja gar nicht ob der des TE eine Firma hat. Das ist ja nun nur Spekulation!

Nun, laut seinem ersten Beitrag im Forum hat er eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Mit 26 kann man schon noch mal in einer Ausbildung sein, gibt ja genügend Spätzünder ... Aber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sehe ich das ähnlich, dass wird so nichts werden.

Also Fragen über Fragen, die der TE erst mal beantworten sollte...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 19:27




(@elefanto)
Schon was gesagt Registriert

Oh man ganz schönes durcheinander hier.
Ich habe meine Ausbildung letztes Jahr abgeschlossen.
Bisher allerding nur einen Middijob gefunden und bekomme Monatlich 600€. Über diesen Job bin ich auch sozialversichert.
Mein Arbeitgeber muss sparen und hat mich schonmal vorgewarnt das er wohl bald möchte das ich weniger Stunden in der Woche arbeiten soll und dafür auch weniger bekomme. Bin dann leider auch nicht mehr sozialversichert.
Ich bin auf Jobsuche, allerdings ist es manchmal gar nicht so leicht einen Job zu finden und ich bin froh wenigstens den 600€ Job zu haben.
Mein Vater hat mich aufgenommen da es doch etwas schwierig ist von 600€ zu leben wenn man noch Miete zahlen muss.

Ich möchte einfach nur vermeiden Schulden zu machen das ist alles.
Wie viel müsste ich denn an Unterhalt zum jetzigen Zeitpunkt überweisen? Kann mir das jemand sagen? Das Kindergeld geht natürlich komplett an meine Ex und fahrtkosten werden dann auch noch abgezogen vom Unterhalt? 
Also werden Kindergeld und Fahrtkosten vom Unterhalt abgezogen? (Ich meine damit Fahrtkosten zur Ex, ca. 90km)

Was anderes,
ich bin ein sehr sparsamer Mensch der nicht viel braucht um glücklich zu sein.
Was soll allerdings daran verwerflich sein wenn ich meinem Kind lieber selber die Sachen kaufe die es braucht?
Klar vom Gesetz her steht das Geld der Ex zu, allerdings finde ich mein denken jetzt nicht unbedingt falsch.
Die Ex braucht nur sagen, der kleine braucht dieses und jenes und ich kaufe es. Das wäre mir deutlich lieber auch wenn es vom Gesetz anders geregelt wird.
Grundlos habe ich diese Einstellung im übrigen auch nicht.
Ich weiß wie verschwenderisch meine Ex mit Geld ist und welche Ansprüche sie immer hatte.
Sie hat Schulden ohne ende, verklagt jeden wegen kleinigkeiten, ständig sind irgendwelche Leute von ihr verklagt.
Trotz riesen Schulden muss man ein Pferd haben und immer nur das beste und teuerste.
Sie wollte mir aufquatschen ein neues Auto zu kaufen. Am besten einen X5 BMW. Ich hsb ihr danals gesagt nein das ist nicht drinn. Sie hat daraufhin tagelang nicht mit mir gesprochen.
Der Kinderwagen, es musste unbedingt der Kinderwagen sein den das Königshaus in England auch hat für mehrere 1000€.
Erst sollte ich ihn kaufen, dann mein Vater. Als wir beide abgelehnt haben hat sie sich ihn halt selbst besorgt. **tsts - ID 1** auf die Schulden oder ob man sich so etwas leisten kann oder nicht. Hauptsache sie kann ihren Lebensstandart halten.
Ich hoffe ihr könnt mein denken das der Unterhalt fürs Kind bei ihr nicht unbedingt optimal aufgehoben ist verstehen.
Ich hoffe ihr könnt mir da ein paar Infos geben.

Schönen Abend noch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2016 23:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

unter Abzug des hälftigen Kindergeldes ergibt sich aktuell ein Zahlbetrag von 240 € für ein Kind unter 6 Jahren und Einstufung in die erste Stufe der DDT.

Zu deinen anderen Fragen:

Eine Freundin hat mir nun geraten trotzdem etwas an Unterhalt fürs Kind zu überweisen, damit wenn meine Ex Unterhaltsvorschuss beantragt die vom Amt dann sagen würden, nö ihr Ex zahlt doch Unterhalt da bekommen sie nichts.

Damit die KM keinen Unterhaltsvorschuß bekommen würde wäre das "etwas an Unterhalt" der Betrag von 190 €. Du wirst ihr also mit 3,50 € nichts "auswischen" können (danach klingt nämlich deine Frage. Frei nach dem Motto "wenn ich ihr 10 € freiwillig geben, kriegt sie nix mehr und kann zusehen, wie sie da unser Kind ernährt)

fahrtkosten werden dann auch noch abgezogen vom Unterhalt? 

Ja natürlich. Aber nur, wenn du auch in der Lage bist den Mindestunterhalt zu leisten. In einem Mangelfall (also wenn weniger als die 240 € gezahlt werden sollen/können) wird mit spitzer Feder gerechnet und vieles nicht anerkannt. Dazu gehören auch die Umgangskosten (bei deinem Einkommen könnte es aber sinnvoll sein diese und andere Unterstützung über das JC ALGII zu beantragen).
Falls eine gute Freundin auf die Idee kommt. Jetzt Schulden zu machen, um KU zu sparen geht auch nach hinten los.

Ich möchte einfach nur vermeiden Schulden zu machen das ist alles.

Dann wirst du entweder das JA davon überzeigen müssen, dass du leistungswillig, aber nicht leistungsfähig bist und erreichen ,dass sie das auch schriftlich anerkennen; z.B. dadurch, dass ein Titel mit der Summe 0 € erstellt wird. Oder du suchst dir schnellstmöglich einen anderen Job oder einen Nebenjob (Regal auffüllen oder Zeitung austragen geht immer). Es wird von dir verlangt werden 40 Stunden in der Woche zu arbeiten und/oder deine Bemühungen einen ausreichend bezahlten Job zu finden nachzuweisen.

Was soll allerdings daran verwerflich sein wenn ich meinem Kind lieber selber die Sachen kaufe die es braucht?
Klar vom Gesetz her steht das Geld der Ex zu, allerdings finde ich mein denken jetzt nicht unbedingt falsch.

Daran ist er stmal nichts verwerflich. Nur hat der Gesetzgeber dummerweise darauf bestanden, dass der Unterhalt in Form einer Geldrente zu zahlen ist. Was logischerweise auch Sinn macht. Du kannst nicht immer wissen, ob das Kind nun gerade Brei, Gläschen oder frisches Obst benötigt. Ob es Karottensaft oder Apfelsaft trinkt. Oder ob es die Windeln von Hersteller A vieelicht nicht verträgt und deshalb welche von Hersteller B benötigt.
Ob und wie die KM mit Geld umgeht ist ihre Sache. Euer Kind wird von ihr zu essen bekommen, es hat ein Dach über dem Kopf (mit Heizung, warmen Wasser u.s.w), Kleidung und sicher auch Spielzeug. Der KU ist genau für diese Dinge da. ALso auch für Miet- und Nebenkostenanteil des Kindes, Nahrung, Kleidung ...

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2016 09:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

...hört sich nach einem an, der am schlechten Ruf von Vätern arbeitet!

Gerne beteilige ich mich mal auf diesem Niveau an der Diskussion:

Wie dumm und verantwortungslos muß eine Frau sein, die mit einem 25jährigen Habenichts ein Kind in die Welt setzt.
Fahr den Karren an die Wand: Zieh bei Deinem Vater aus, laß Dir kündigen und lebe von Hartz-IV.
Finanziell und nervenbelastungstechnisch wirst Du die nächsten Jahre absehbar besser dastehen, als wenn Du Dir ein Bein rausreißt.

Dieser Ratschlag ist genauso zielführend wie der Ratschlag "Sieh zu wie Du Kohle ranschaffst".

Auf die Idee, perspektivisch auf eigene Füße zu kommen, ist TO offensichtlich schon selbst gekommen.

Aktuell ist keine Kohle da. Finanziell über die Runden kommt er selbst nur, weil sein Vater in die Bresche springt (und im Namen aller Steuerzahler sei diesem dafür Dank gesagt).

Bemühe Dich weiter um einen auskömmlichen Job. Verdiene Dir ggf. über einen Nebenjob etwas dazu.

Aber in keinem Falle solltest Du aktuell freiwillig einen Titel unterschreiben, auf dem Du Dich zur Zahlung von mehr als 0 EUR Unterhalt verpflichtest.
In keinem Fall solltest Du der Unterhaltsvorschußkasse ein Blatt unterschreiben, auf dem Dir "großzügig" eine Stundung vorgeschlagen wird, denn dann laufen Schulden auf.

Damit die KM keinen Unterhaltsvorschuß bekommen würde wäre das "etwas an Unterhalt" der Betrag von 190 €.

Wenn Du freiwillig zahlen willst, um zumindest den Mindestbedarf zu decken, dann kannst Du 145 EUR (Kind ist 6 Monate) zahlen.
Zumindest die Unterhaltsvorschusskasse ist dann kein Thema.
Wenn Du Dich freiwillig zu einem Titel über Mindestunterhalt verpflichtest, wirst Du den absehbar nie wieder los.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2016 11:47
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Eine Freundin hat mir nun geraten trotzdem etwas an Unterhalt fürs Kind zu überweisen, damit wenn meine Ex Unterhaltsvorschuss beantragt die vom Amt dann sagen würden, nö ihr Ex zahlt doch Unterhalt da bekommen sie nichts.

"Tolle Taktik" :knockout:

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2016 14:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Urgs, danke United

Ich bin in der Zeile verrutscht.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2016 15:21
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Elefanto,

in was für einem Bereich arbeitest Du denn? 600 Euro für eine fertig ausgebildete Kraft halte ich für ziemlich erbärmlich. Als Mini-Midijob auch nicht besser.
Kommst Du aus einer strukturschwachen Region? Du solltest ggf. über einen Umzug nachdenken um Dein Einkommen zu steigern.

Ich hoffe ihr könnt mein denken das der Unterhalt fürs Kind bei ihr nicht unbedingt optimal aufgehoben ist verstehen.
Ich hoffe ihr könnt mir da ein paar Infos geben.

Ganz ehrlich? Nö. Nur weil Du meinst mit 600 Euro und der Verantwortung für ein Kind auszukommen, muss das die KM nicht mitmachen. Es geht Dich nichts an, was mit dem Unterhalt passiert. Zahl Deinen Unterhalt und das Thema ist durch. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2016 20:56
(@elefanto)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe halt zur Zeit nur einen Midijob.

Ich bräuchte mal wieder eure Hilfe. Meine Ex hat mir ein Schreiben mitgegeben darin steht folgendes:

Ummeldung

Hiermit bestätige ich, dass Frau xxxx unseren gemeinsamen Sohn, xxxx geboren am xxxx in xxxx Ummelden soll.

2tes Schreiben:

Unterhaltszahlungen
für xxxx(meinen Sohn) geboren am xxxx in xxxx.

Hiermit bestätige ich, dass ich keinen Unterhalt für meinen Sohn xxxx zahlen werde.
Mir stehen monatlich nach allen Abzügen inklusive Lebenserhaltungskosten 600€ zur Verfügung.

Meine Ex drengt mich nun die beiden Schreiben zu unterschreiben...

Was ratet ihr mir nun ?

Lg und schönen Abend

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2016 21:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beide Schreiben sind Käse.

1. Du kannst schriftlich geben, dass du mit dem Umzug und der damit verbundenen Ummeldung in die xStraße in Y einverstanden bist. Darauf bestehen manche Meldeämter.

2. Kannst du ihr höchstens bestätigen, dass du x Euro Einkommen hast und dich deshalb für nicht leistungsfähig hältst.

Ich habe halt nur Zeit für einen Midijob.

Kannst du das bitte mal erläutern? Dir muss doch klar sein, dass du mit der Begründung keine Unterhaltsforderungen von dir weisen kannst.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2016 21:38
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Elefanto,

Ich habe halt zur Zeit nur einen Midijob.

Dann musst Du daran halt etwas ändern. Du schreibst, dass Du fertig ausgebildet bist. Dann solltest Du mal die Agentur für Arbeit aufsuchen bzw. ein Jobportal Deiner Wahl besuchen und Dich für Jobs mit einem vernünftigen Gehalt bewerben.

Noch mal: Du hast die Verantwortung, zumindest den Mindest-KU zu erwirtschaften. Im Moment scheinst Du nicht wirklich Interesse daran haben, Deine Situation zu ändern. Ich würde schätzen, dass Dir das Jugendamt bzw. das FamGericht irgendwann aufs Dach steigst, wenn Du an dieser Situation nichts änderst. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2016 22:49