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Sonderbedarf

 
(@steinfo)
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Hallo Forum,

in bin seit September geschieden. Den Unterhalt hatten wir bereits letztes Jahr im Rahmen einer Schidungsfolgenvereibarung festgelegt.
Da ich in meiner Eigentumswohung lebe wurde mit der Geldwerte Vorteil von meinem Anwalt direkt mit berücksichtig. Ich wollte das meine Kinder
nicht übervorteilt werden. In bin nun also in der Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Nach Abzug des häftigen Kindergelds zahle ich für die Kinder wie folgt:

1. Kind 14 Jahre 398,-
2. Kind 10 Jahre 327,-
--------------------------
Also  725 Euro gesamt

Das ist soweit in Ordung. Das es mir dabei finanziell nicht besonders geht. Brauch ich nicht zu sagen. Netto verdiene ich 2300,- durch die selbstgenutze Wohnung
komme ich natürlich in einen andere Stufe, was ich netto also garnicht bar verdiene.

Die Kinder sind jedes 2. Wochenende von Fr. Nachmittag bis Sonntag Abend bei mir. Dienstags nach der Schule in jeden 2. Donnerstag. Außerdem teile ich mir mit
meiner Ex die Ferien hälftig auf. Sorry für das Wort Ex (ich finde das wort total blöd, mir fiel auf die Schnelle nichts besseres ein)   

Nun möchte meine Ex, das ich mich an der Klassenfahrt der Großen und an deren Zahnspange finanziell beteilige. Ganz ehrlich ich laufe jetzt schon finanziell auf dem Zahnfleisch.
Urlaub mit den Kindern kann ich vergessen. Reparaturen am PKW werden nur noch getätigt wenn es gar nicht mehr geht.
Meine EX verdient (aus zuverlässiger Quelle) bei 30h die Woche 1700,- netto plus 725,- Unterhalt + 368 Kindergeld. Das sind 2793,- und damit kommt man( Frau) nicht hin.
Grundsätzlich möchte ich meinen kindern diese Dinge ermöglichen. Aber ich weiß definitiv nicht mehr woher ich das Geld dafür abringen soll. Meine Kleine spielt noch Handball, d.h. es kommen
an den Wochenden oft 60-90km Fahrten dazu die ich neben den Aufwendungen für Lebensmittel und mal etwas mit den Kindern unternehmen auch noch stemmen muß.
Ich weiß hier weder noch weiter noch wie ich mich gegenüber meiner Ex verhalten soll ohne  das es wieder Terror gibt. Den ich natürlich wegen den Kindern nicht will.
Beide Kinder äußern jetzt schon, das sie mich zu wenig sehen würden und die große will zu mir ziehen, was natürlich seitens meiner Ex zu Tobsuchtsanfällen gegenüber Ihr und mir geführt hat.
Im Moment vrrhalte ich mich absolut neutral.

Habt Ihr hier einen Rat für mich?

Danke vorab für Eure Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2012 14:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus steinfo!
Klassenfahrten sind kein Sonderbedarf. Da diese schon lange im Voraus geplant und bekannt gegeben werden, könnte KM dies aus den geleisteten Unterhaltszahlungen "ansparen"
Wenn es für die Zahnspange eine ärztliche Indikation hat, zahlt die KK dies auch (ob in vollem Umfang, weiss ich nicht), allerdings erst nach abgeschlossener erfolgreicher Behandlung.
Sofern die KK nicht alles übernimmt, wäre hier Sonderbedarf geltend.
Ob Behandlungen, die über die Indikation hinausgehen, Sobnderbedarf darstellen, darüber lässt sich vortrefflich strieten.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 15:33
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sofern der Sonderbedarf/Mehrbedarf gerechtfertigt ist wird dieser nach den Einkommen der Eltern geqoutelt.

Allerdings die Klassenfahrten sind meist ein Jahr vorher (oder länger bekannt) und können entsprechend angespart werden. Evtl. hilft auch der Förderverein der Schule.

Kieferorthopädische Behandlung: der Eigenanteil wird nach erfolgreicher Behandlung zurückerstattet. Damit ist das kein teilbarer Bedarf, da du ja auch keine Möglichkeit hast dieses direkt von der KK wiederzubekommen, sondern die Ex.
Sonderwünsche beim Kieferorthopäden: da gibt es vieles und vieles ist nicht unbedingt ntowendig. Wir haben damals uns für kleinere Brackets entschieden als die Krankenkasse zahlt, aber nicht für die extrem kleinen und auch nicht für die durchsichtigen, da diese vom medizinischen keine große Verbesserung bringen (lt. Kieferorthopäde). Die Kosten dafür haben wir hälftig geteilt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 15:42