Hallo
Hätte da mal eine frage. Es ist vor nicht zu langer zeit vom OLG entschieden worden das ich eine KU bezahle von 538€.
Bei einem Nettogehalt von ca.1100€ Sprich Selbstbehalt gestrichen.Diese ganze sache zog sich über fast 2 Jahre hin.
Jetzt kommt sie plötzlich mit irgent welchen kleingkeiten an. Du must dich hieran beteiligen und und hieran.Aktuel ist Nachhilfe das Thema.
Da ihr ja oben schon sehen könnt bleiben mir von dem Nettogejhalt nicht mal die hälfte zum leben.
Ist nicht irgent wann mal eine grenze erreicht?
Überlege echt langsam die Eidestatliche Versicherung abzugeben.
Weil nervlichbin ich am ende. ;(
Wäre echt supper wenn mir jemand helfen könnte.
Lg Kaffeetrinker
Moin,
du bist für Sonderbedarf nach den von dir genannten Zahlen schlicht nicht leistungsfähig.
So am Rande interessiert mich das OLG-Urteil brennend.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Gibt es da irgent wo was schrieftliches? Weil ich mus ja ihr gegenüber was in der Hand haben.
Mmoin kaffetrinker,
Gibt es da irgent wo was schrieftliches? Weil ich mus ja ihr gegenüber was in der Hand haben.
so herum wird kein Schuh daraus: Wie Deep schon schrieb, solltest Du erst einmal den Wortlaut dieses OLG-Urteils hier einstellen, bevor man Dir überhaupot irgendeinen Rat geben kann. Die meisten User hier sind zwar ebenfalls Kaffeetrinker, aber keine Kaffeesatz-Leser... 😉
Also: Tipp es ab oder scanne es und mail es an Deep; dann sehen wir weiter.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin nochmal,
ich mutmaße, es sind zwei Kinder vorhanden. Eines im Alter 6 bis 11 und eines im Alter 12 bis 17. Daraus resultiert nach der DT ein KU-Zahlbetrag von 247 € und 291 €, was in Summe den ausgeurteilten KU i.H.v. 538 € ergibt.
Mehr kann ich aber nicht orakeln - also her mit dem Urteil. 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja ganz genau .Die grosse wirt 14 und die kleine wirt im july 12.
Nur aber ich ja eh an July mehr bezahle laut DT was ja auch ok ist und ich nicht abstreiten will.
Kann es ja nicht sein dassie auch noch mängen von Sonderbedarf anmeldet.
@ Kaffeetrinker - bzgl. des Urteils ist ja schon alles gesagt ... ich lehne jegliche Forderungen nach "Sonderbedarf" kategorisch ab... denn in den meisten Fällen in denen die KM was fordert handelt es sich um vorhersehbare bzw. planbare Ausgaben, die dann KEIN Sonderbedarf mehr sind sondern aus den laufenden Unterhaltszahlungen zu leisten sind, in Deinem Fall würde ich Nachhilfe mal dazu rechnen denn so was zeichnet sich ja ab und geschieht nicht von jetzt auf gleich. Außerdem ist auch einer KM zuzumuten von dem Unterhalt gewissen Rücklagen für Eventualitäten zu bilden (so hat man mir das mal hier in NRW gesagt). Da scheint es aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Rechtssprechungen zu geben - einfach mal googeln...
Gruß
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Ich lehne kategorisch ab, so etwas wie Sonderbedarf zu fordern! (und das als AE Mutter :wink:)
Da hat NRWDAD völlig recht, das ist doch alles planbar, besonders, wenn es dann um so Dinge wie Konfirmation usw. geht.
Da spar ich so weit wie möglich, um das dann bezahlen zu können, ohne den Vater zu belästigen (ausser, dass er mitfeiern darf/muss).