Sonderbedarf Kiefer...
 
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Sonderbedarf Kieferorthopäde?

 
(@colouralive)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen in die Runde! Ich hab eine kurze Frage - meine Sohn hat seit Jahren eine Zahnfehlstellung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht - meine Ex-Frau hat mir jetzt aber mitgeteilt, dass Zahnarzt und Kieferorthopäde hier dringenden Handlungsbedarf sehen. Die Kosten liegen bei ca. 12.000 Euro. Das wäre in der Tat ja Sonderbedarf, der dann enstprechend den Gehältern aufgeteilt wird, oder? Da meine Ex-Frau dieses Jahr in den Ski-Urlaub fährt und im Sommer eine 4-wöchige Asien Reise mit dem Kind unternimmt, möchte sie da, verständlicherweise, unterstützt werden. Wie geht mann denn damit um?

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2024 13:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Entweder der Zahnarzt und Kieferorthopäde sehen einen  dringenden Behandlungsbedarf, dann zahlt auch die Krankenkasse oder es ist eben "nur ein eher kosmetisches Problem", dann ist es ein Privatvergnügen.

 

Evtl. ist die Fehlstellung nicht so gravierend, dann will die Kasse es nicht übernehmen und man müsst eben den Weg des Widerspruchs gehen oder dein Sohn hat nicht das "passende" Altern (also entweder zu jung oder zu alt.

Nächste Frage ist, ob es eine Basisversorgung ist oder eine Luxusbehandlung mit kleinen, bunten, selbstregulierenden Brackets u.s.w. Das würde ich beim Kieferorthopäden erfragen und mit den Kostenplan genau angucken.

Grunsätzlich zahlt derjenige der bestellt (hier die Mutter), für Sonder- oder Mehrbedarf muss sie aber dir ggü. ihr Einkommen offenlegen und anhand eurer Einkommen wird dann festgelegt, wie hoch (und ob überhaupt) dein Anteil ist. Der bezieht sich dann aber nur auf die Kosten, die auch die Krankenkasse übernehmen würden, nicht auf den Luxus, derdem Kind die Behandlung schmackhaft machen soll.

Falls die Kasse doch übernimmt, dann fallen zwar auch Eigenbeiträge an, die aber nach der Behandlung von der Kasse zurückgezahlt werden (aufpassen, Km stecken diese Erstattung dann gerne ein, ohne dem KV seinen Beitrag zu geben)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2024 14:07
(@colouralive)
Rege dabei Registriert

In meiner Interpretation wäre Sonderbedarf ja ein Bedarf, der plötzlich und unerwartet auftaucht. Die Zahnfehlstellung wurde schon vor vielen Jahren diagnostiziert, ist es überhaupt dann noch Sonderbedarf? Wenn ich weiss, dass mein Dach kaputt ist, dann lege ich doch auch Geld zur Seite, weil ich weiss, dass es irgendwann neu gemacht werden muss. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2024 14:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

plötzlich / unerwartet muss das Kostenereignis nicht sein. Ich habe eine Übersicht zum Sonderbedarf erstellt (>hier<). Es sollte versucht werden, doch mit der Krankenkasse abzurechnen. Oder will der behandelnde Arzt nur Geld verdienen? Ggf. Eine Zweitmeinung einholen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2024 18:05
colouralive reacted
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

die Krankenkasse zahlt das medizinisch notwendige.

wenn der Kieferorthopäde der Meinung ist, dass die Behandlung unabdingbar ist, möge er sich an die Krankenkasse wenden und die Notwendigkeit darlegen. Und ggf. Über einen medizinischen Dienst die Schwere der kieferfehldtellung betrachten lassen.

 

ansonsten würde ich der Mutter mitteilen, dass solange die Krankenkasse keine kostenübernahme des medizinisch notwendigen erklärt hat, dies kein Mehrbedarf darstellt. Du aber gerne mit zu einem weiteren Kieferorthopäden mitkommst, der eine zweitmeinung abgeben soll.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2024 19:38
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Fordere alle Dokumente von der Ex an, einschließlich sämtlicher Berichte, Voruntersuchungen, Röntgenaufnahmen, Informationen zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten, Kosten- und Behandlungsplänen sowie aller relevanten Unterlagen. Achte darauf, dass während der Voruntersuchung für eine Zahnspange bestimmte Punkte wie Dentition, Kieferstellung, und mögliche Fehlstellungen erfasst werden.

Lass dich nicht von bereits getroffenen Entscheidungen überraschen oder vor vollendete Tatsachen stellen. Wenn sie allein entscheidet, dann soll sie auch alleine zahlen.

Übrigens ist es irrelevant, wo und wie lange deine Ex im Urlaub ist.

 

---  Etwaige Vorgaben von wem auch immer sind hier irrelevant, daher gelöscht!  ---

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 6 Tagen von 82Marco
AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2024 23:57
(@stronglife)
Zeigt sich öfters Registriert

Geschrieben von: @colouralive

Die Kosten liegen bei ca. 12.000 Euro.

Lieber @colouralive, hier lohnt es sich vielleicht, dir selbst ein Bild bei den behandelnden Ärzten zu machen. Wenn dein Verhältnis auf der Elternebene mit der Ex funktioniert, vereinbart gemeinsame Termine bei Zahnarzt und Kieferorthopäden. Holt gemeinsam Zweitmeinungen ein. Schlau dich auf, über Zahlungspläne und -spätere- Rückerstattungen durch die KV, über Notwendigkeiten und nice-to-haves. Vor- und Nachteile der Behandlungsmethoden für euer Kind. Es hilft dir, eurem Kind und der Ex wenig, wenn dir hier geschrieben wird, das sei alles nicht notwendig, KV bezahlt, Mama möge den Rest selbst bezahlen, solange du selbst ziemlich uninformiert und außen vor da stehst. Es geht um viel Geld, es geht aber auch und vor allem um die Gesundheit eures Kindes. Werde aktiv, schau welches Bild sich für dich ergibt, erkundige dich und entscheide danach -soweit möglich- gemeinsam mit deiner Ex. 

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2024 09:08