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Sonderbedarf Kindesunterhalt

 
(@george)
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Hallo alle zusammen,

eine kurze Vorstellung:
2 Kinder aus erster Ehe, 13 und 16, verheiratet in 2. Ehe o. Kinder, im Insolvenzverfahren durch Immobilien aus erster Ehe.

Meine Ex bekommt Unterhalt für die beiden Kinder. Ich selbst bin berufstätig und im Insolvenzverfahren (Wohlverhaltensperiode im 3 Jahr).

Nun meint meine Ex, dass ich zusätzlich zum Unterhalt mich an den Kosten für Schulbücher und Klassenfahrten beteiligen soll. Das eine Kind war in den letzten Sommerferien in einem Ferienlager und mit der Mutter im Urlaub. Wenn die Mutter sich den Urlaub und das Ferienlager (400 Euro) leisten kann, warum soll ich dann jetzt die Klassenfahrt bezahlen? Ist das rechtmäßig? Die Klassenfahrt war absehbar un somit hätte man evtl. auf das Ferienlager verzichten müssen. Die Mutter ist berufstätig, aber verdient nur so viel, dass sie keine Schulden mit abtragen kann. Unterhalt, sowie Kindergeld werden ja gesondert berechnet und zählen nicht zum Einkommen.
Alles in allem, muss ich die Kosten für die Sonderausgaben übernehmen, bzw. einen Teil davon? Das würde für mich heißen, dass ich die Kinder in den nächsten Ferien nicht mehr zu mir einladen kann, denn die Fahrtkosten (ich musste 400km weit weg ziehen um einen Job zu bekommen, sonst wäre ich heute Hartz IV Empfänger) muss ich natürlich auch tragen. Die Kids waren auch in den Sommerferien bei mir. Das hat natürlich auch gerade ein Loch hinterlassen.
Übrigens werden die Schulbücher zum Teil vom Land übernommen. das hat sie mir natürlich nicht erzählt. Das habe ich im Net gefunden.
Meint ihr, dass ich einen Teil  der Kosten für Schulbücher und Klassenfahrt übernehmen muss?
Es ist nicht so, dass ich das grundsätzlich nicht will, aber ich habe einfach nicht genügend Geld. Es ist schwer, wenn man sich entscheiden muss, ob man Sonderausgaben zahlt oder die eigenen Kinder sehen kann. beides zusammen ist einfach nicht drin.
Und von wegen selbst mal Urlaub oder ein fahrbereites Auto schon gar nicht.
Es wäre nett, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

Vielen Dank!

George

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2008 14:08
(@lupuss)

Hallo George,
nach welcher Einstufung der Düsseldorfer Tabelle zahlst Du den Unterhalt für Deine Kinder?

Schulbücher gehören in der Regel zum Lebensbedarf der Kinder und sind in den Unterhaltssätzen enthalten, bei Klassenfahrten geht es im Wesentlichen darum, ob aus dem Unterhalt Rücklagen gebildet werden können.

Grundsätzlich gilt, das man immer nur dann etwas bekommt, wenn man fordert. Und zuviel fordern ist nicht strafbar.

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 14:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde auch mal nachfragen, ob die Schule ein sog. Ansparkonto hat. Die meisten Schulen bieten inzwischen an, das man die Klassenfahrt nicht auf einmal bezahlt, sondern monatlich über 6 - 12 Moante hinweg einen kleineren Betrag überweist (machen wir grade mit der Kalssenfahrt für das nächste Schuljaht, die um die 300 € kostet)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 15:19
(@george)
Schon was gesagt Registriert

Habe gerade eine email meiner Ex bekommen. Jetzt kommt schon die nächste Klassenfahrt, für die Große und gleich für 2009 auch.
Ich bin am Ende!
Zahle auf Grund des Insolvenzverfahrens nur den geringsten Unterhalt. aber es sind 2 Kinder für die ich zahlen muss. Ich finde nach wie vor, dass knappe 600 Euro nicht wenig Geld sind. Das Kindergeld kommt ja auch noch dazu. Zudem verdient meine Ex mit einer 2/3 Stelle auch noch.
George

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2008 18:45
(@george)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antworten.
Das mit dem Ansparkonto wäre ja eine Lösung für die Fahrt im nächsten Jahr.
Aber die anderen Fahrten? Das kann doch kein Mensch mehr bezahlen. Ich kann nicht jeden Monat 30 Euro für Klassenfahrten sparen. Wovon?!

Viele Grüße
George

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2008 19:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo George,

ich sagte ja auch nicht das du das sparen sollst. In erster Linie muß das erstmal die Mutter, dafür bekommt sie KU.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 00:33
(@george)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank nochmal für die Antworten.
ich werde jetzt bestimmt hier öfter lesen.
Habe schon viele gute andere Tipps gefunden. Ihr seid ja echte Profis hier. :thumbup:
Also Danke und Tschüss!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2008 13:20