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Sonderbedarf/Mehrbedarf Nachhilfe / Konfrmation

 
(@rp51730)
Rege dabei Registriert

Hallo Gemeinde,
KM verlangt Kostenbeteiligung an Nachhilfe für die 13 jährige Tochter (Gymnasium 9 Klasse). Grundsätzlich ist mir schon klar, dass die KM selbst bestimmen kann ob, wann und wie viel Nachhilfe sie für notwendig erachtet, aber:

- Habe ich irgendeine Möglichkeit die m. E. Luxus Einzel Nachhilfe von 25 € pro Stunde auf  sagen wir mal „ortsübliche“ Kosten von 10-15 € zu berufen und auch in Ansatz zu bringen? Ich bin der Meinung, dass die Nachhilfe nicht unbedingt ins Haus kommen und einen akademischen Grad besitzt muss?!? Meine Tochter (Prinzessin) wäre durchaus in der Lage auch außer Haus Nachhilfe zu erhalten bzw. Zugeständnisse zu machen.

- Weiterhin wäre zu erwähnen, dass die Nachhilfe nicht durchgängig (ganzes Schuljahr) erstreckt, sondern nur wenn Bedarf ist wie z.B. vor Klausuren und Prüfungen. In dieser Woche findet eine Intensiv Kurs täglich zur Vorbereitung auf eine mündliche Prüfung statt, natürlich ohne dass ich davon eine Info bekommen habe. Fühlt sich für mich so an, als wenn Töchterchen sich bequem zurücklehnt und sich vor Arbeiten etc. supporten lässt, NATÜRLICH ist es aber nicht so, wenn man(n) nachbohrt.

- Das Kind hatte in den letzten Jahren immer schon Nachhilfe, auch in verschiedenen anderen Fächern, erhalten und meiner Meinung nach (diese wurde auch gegenüber der KM vertreten) halte ich es für nicht sinnvoll, dass ein Kind ständig Nachhilfe erhalten muss um die Schule zu schaffen. Ich habe versucht klar zu machen, dass die Eltern zu überlegen haben, ob eine Kind bei ständiger langfristiger Nachhilfe vielleicht mit einer anderen Schulform besser dran wäre; leider vertritt die KM die Meinung: Nur das Beste für das Kind und es soll es mal besser haben als …… also Klappe halten + zahlen.

- Irgendwelche Tipps wie das in den Griff zu bekommen ist, ohne dass der 3. Weltkrieg ausbricht?  Hintergrund ist auch die bevorstehende Planung der Konfirmation der Tochter. Hier ist die KM bereits dabei mich als Hauptsponsor in die Pflicht zu nehmen und ehrlich gesagt habe ich keinen Bock wieder Kohle zu überweisen wo man es noch nicht einmal für nötig erachtet bei einem kürzlich glimpflich abgelaufenen Verkehrsunfall des Sohnes keine unmittelbare Info zu geben.  Der Sohn hat mich dann, nachdem er aus dem Krankenhaus kam, Stunden später selbst in Kenntnis gesetzt. Soviel zur KM und dem gemeinsamen Sorgerecht. Was tun im Punkto Konfi und Unfall Sohn??????????

Bitte nicht falsch verstehen, auch ich möchte natürlich das Beste für die Kinder, leider hat aber meine Meinung nicht richtig Gewicht und was ich für wichtig und richtig befinde ist ohne Belang. Ich sehe auch keine Möglichkeit mich hier stärker durchzusetzen ohne negativen Einflus auf die Kids.

Für alle Tipps und Meinungen wäre ich sehr dankbar. :thumbup:

Zu den Daten:
Geschieden seit 2012. 2 Kinder (17 + 13) bei der KM lebend, kein Titel, KU Unterhalt nach DDT Stufe 5, gemeinsames Sorgerecht, Zahlungen laufen immer regelmäßig, KM wieder verheiratet und berufstätig, ich selbst bleibe single 😉

Gruß an alle RP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2014 12:51
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was die Konfirmation angeht: vorhersehbar und bei Stufe 5 in meinen Augen auch ansparbar.
Was natürlich geht: eine nette Bitte ob gemeinsame Einladung und gemeinsame Kostenteilung.
Wenn das nicht erfolgt, warum sollst du zahlen?

Bei uns war das so, dass der KV bei dem die Kinder damals lebten, mir (meinen Eltern und meiner Schwester) eine offizielle Einladung drei Wochen vor der Konfirmation zukommen liess. Klar wussten wir vorher davon und haben den Zeitraum eingeplant. Da mit mir keinerlei Absprache über Essen, eingeladene Personen etc. stattgefunden hatte, habe ich mich nur als Gast gefühlt und den Kindern Geschenke zukommen lassen und mich herzlich für die Einladung zum Essen bedankt (war in einem Lokal und nach dem Mittagessen auch beendet).

Später wurde mir dann zwar aufgelistet was die Konfirmation gekostet hat, aber da habe ich nicht darauf reagiert.

Wenn eure Tochter Nachhilfe nötig hat, dann würde ich versuchen in den Sommerferien einen Nachhilfeplan abzuarbeiten wo die bestehenden Lücken geschlossen werden. Und danach wäre dann vorbei mit Nachilfe.
Bei einer habe ich damals einen Crash-Kurs Mathe für Vergleichsarbeiten (5 Tage, 1,5 Stunden) in den Ferien gebucht; damals gingen die Vergleichsarbeiten mit 40 % in die Note für die Bewerbung für die weiterführende ein. Sie ist dann auch sehr entspannt in die Vergleichsarbeiten gegangen.
Bei der anderen hatte ich ein halbes Jahr Mathe-Nachhilfe weil sie mit der Erklärung des Lehrers nicht klarkam.
Das waren die einzigen Punkte wo sie mal Nachhilfe bekamen und sie sind jetzt in Klasse 11 und 12.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 13:23
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Da mich das Thema Nachhilfe auch bald betrifft, habe vor einiger Zeit mal gegoogelt:

http://www.finanztip.de/nachhilfe/
http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/mehrbedarf-und-sonderbedarf/mehrbedarf.php

D.h. die KM entscheidet und du zahlst 😉 Selbst eine rückwirkende Forderung erscheint mir gerechtfertigt zu sein, da es immer nur punktuelle Einsätze sind.

Ob "ständige" Nachhilfe sinnvoll ist lässt sich aus der Ferne schwer sagen. Die Frage ist natürlich, ob deine Tochter selbst einen Schulwechsel will. Wenn sie selber meint, dass sie mit Nachhilfe ihren Abschluss schaffen kann, ist das ja auch gut

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 13:32
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Sonder-/Mehrbedarf wird nach Einkommen der Eltern geqoutelt. Vielleicht kannst du dem abhelfen, dass du forderst, dass sie ihre Unterlagen offen legt (inkl. Steuerbescheid)?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 13:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin rp,

ich würde das Ganze schlicht nach der Devise abhandeln "wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Bezogen auf die Nachhilfe bedeutet das beispielsweise die (am besten schriftliche) Botschaft an die Ex: Wenn Du mich in die Frage nach dem richtigen Nachhilfelehrer, über Dauer, Umfang und Kosten involvierst, werde ich gerne über eine Kostenbeteiligung nachdenken; ansonsten eben nicht.

Wenn die Konfirmation eine gemeinsame Veranstaltung von Euch Eltern ist, an der Ihr Eure persönlichen Animositäten dem Kind zuliebe zurückstehen, kannst Du ebenfalls über eine Kostenbeteiligung nachdenken. Wenn Du nur Geld überweisen, aber den Festivitäten ansonsten fernbleiben sollst, ist die Finanzierung ausschliesslich Sache Deiner Ex. Du kannst Deiner Tochter dann ja eine eigene kleine Feier ausrichten oder eine feine, kleine Urlaubsreise mit ihr machen.

Wenn Deine Ex das "amtlich" braucht, kannst Du ja ein paar einschlägige Fundstellen wie DIESE oder DIESE googeln und ihr zukommen lassen.

Im zweiten Link ist auch das Thema Nachhilfe" erwähnt. Hier wird eine Kostenbeteiligung zwar grundsätzlich bejaht, aber mit der Einschränkung "sofern unvorhergesehen und nur vorübergehend". Dass Du einen Goldrand für Prinzessinnen dauerhaft und ohne Mitspracherecht mitfinanzieren müsstest, ist davon also ausdrücklich nicht abgedeckt.

Angesichts der Rahmenbedingungen wie "kein Titel" und "Unterhalt nach Stufe 5" kannst Du Dich eigentlich entspannt zurücklehnen; Deine Ex wäre schlecht beraten, wegen dieser Fragen ein juristisches Fass aufzumachen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 13:45
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

auf die Nachhilfe bedeutet das [...] ansonsten eben nicht.

Hm, das verwirrt mich jetzt etwas, in den Quellen, die ich gefunden habe steht klar, dass eine Beteiligung an den Nachhilfekosten auf jeden Fall fällig wird, die Frage ist lediglich, ob rückwirkend oder nicht...

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 14:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Monty,

Hm, das verwirrt mich jetzt etwas, in den Quellen, die ich gefunden habe steht klar, dass eine Beteiligung an den Nachhilfekosten auf jeden Fall fällig wird, die Frage ist lediglich, ob rückwirkend oder nicht...

es gibt auch hierzu keine einheitliche Rechtssprechung, bei der man einfach sagt "Kind kriegt Nachhilfe; also muss der andere Elternteil zahlen". Das Ganze ist IMMER eine Einzelfallbetrachtung. Und was jemand MUSS, wird sowieso nur von Gerichten entschieden; nicht von Internet-Seiten und nicht von Ex-Partnern.

Würde die Ex von @rp diesen also zu irgendwas zwingen wollen, müsste sie ihn verklagen. Und dort stünden dann tatsächlich Fragen im Raum wie "haben Sie mit Ihrem Ex-Mann denn vorab über die schulischen Probleme des Kindes gesprochen und ihn über verschiedenen Ursachen und Möglichkeiten, über Umfang und Kosten in Sachen Nachhilfe informiert?" Es gibt da kein plattes "der Betreuungselternteil entscheidet das allein und der Umgangselternteil hat zu zahlen."

Eine Faustregel ist: Ist eine bestimmte Ausgabe absehbar oder kommt sie überraschend? Im ersten Fall muss sie in der Regel aus dem Kindesunterhalt angespart werden; vor allem, wenn dieser oberhalb des Mindestunterhalts liegt. Eine zweite lautet: Wie ein Gericht am Ende entscheiden würde, lässt sich nie mit absoluter Sicherheit vorhersagen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 14:34
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Deine Ex wäre schlecht beraten, wegen dieser Fragen ein juristisches Fass aufzumachen.

Sehe ich anders ...

Die verschiedenen Internet-Links bauen ihre Argumentation auf Beschluss II-3 UF 21/05 des OLG D´dorf auf.

Richtig ist zwar das es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt und richtig ist auch, dass es Sonderbedarf nur dann sein kann, wenn "unvorhersehbar und vorübergehend", aber wenn es eben regelmäßig ist, dann ist das halt Mehrbedarf (wo analog MP nix mit rückwirkend ist).

Entgegen der Auffassung der Klägerin handelt es sich nämlich bei den Kosten der Nachhilfe im vorliegenden Fall nicht um Sonderbedarf, sondern um regelmäßigen Mehrbedarf (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1994, 770; OLG Hamm FamRZ 1991, 857), der nur unter den Voraussetzungen des § 1613 Abs.1 BGB für die Vergangenheit geltend gemacht werden kann.
Sonderbedarf ist nach § 1613 Abs.2 Nr.1 BGB lediglich ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf.

Zum Thema "Wer die Musik bestellt":

Entgegen der Auffassung des Beklagten konnte die Klägerin auch ohne sein Einverständnis N. zur Nachhilfe beim Nachhilfezentrum G. anmelden (vgl. § 1612 Abs.2 S.3 BGB). Bei der Nachhilfe handelt es sich um eine Angelegenheit des täglichen Lebens, über die der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, nach § 1687 Abs.1 S.2 BGB auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge allein entscheiden kann

Da rp sich in der Vergangenheit vermutlich auch an den Kosten beteiligt hat, könnte man darin durchaus schon die Anerkennung der Notwendigkeit erachten, dann würde sich noch die Frage nach der Höhe der Kosten stellen.

Hier ist der BET durchaus gehalten, die Kosten im Rahmen zu halten ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 15:41
(@rp51730)
Rege dabei Registriert

Hallo an alle,

und weider Danke für die Meinungen. Ich habe mich aktuell dazu entschieden mir erstmal die Nachweise (Rechnungen) schicken zu lassen. Dann sehen wir weiter. Im Übrigen teile ich die Aufassung von UNITED:

Da rp sich in der Vergangenheit vermutlich auch an den Kosten beteiligt hat, könnte man darin durchaus schon die Anerkennung der Notwendigkeit erachten, dann würde sich noch die Frage nach der Höhe der Kosten stellen.

Hier ist der BET durchaus gehalten, die Kosten im Rahmen zu halten ...

Stellt sich nur im Nachgang die Frage, ob mein Ansatz eine ortübliche Nachhilfekosten anzusetzen Sinn macht.

Zur Konfi werde ich die Kosten quoteln anhand der Gästezahl von "meiner Seite" und ihrer.... das ist aber noch nicht ganz durch bei mir.
Hängt davon ab wie die Kommunikation sich weiter entwickelt. Auch die Sache von AnneSophie mit dem Gaststatus finde ich nicht schlecht...

Leider ist die Sache mit dem Unfall meines Sohnes in der Diskussion untergegangen. Persönlich würde ich gerne eine riesen Fass aufmachen, aber ..........

Danke an alle und schönes WE
Gruß RP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2014 14:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin rp,

Leider ist die Sache mit dem Unfall meines Sohnes in der Diskussion untergegangen. Persönlich würde ich gerne eine riesen Fass aufmachen, aber ..........

Die Antwort heisst "aber": Du solltest das einfach auf sich beruhen lassen. Der Unfall ist glimpflich abgelaufen; Sohnemann kam sofort ins Krankenhaus und hat Dich wenige Stunden später selbst informiert. Was sollte es also bringen, deshalb ein Fass aufzumachen? Du müsstest dafür ein Gerichtsverfahren gegen Deine Ex wegen "nicht gegebener Information" starten; das Gericht würde - sofern es die Klage überhaupt zulässt - die Stirn runzeln und Dich fragen "was wollen Sie eigentlich hier?"; Du müsstest sagen "dass Ihr meiner Ex mal richtig einen verplättet!" und das Gericht würde sagen "Is' nich'; ist ja nix passiert!" Du müsstest dafür einiges an Zeit und Kosten aufwenden - und Deine Ex könnte Dich hinterher freundlich angrinsen und sagen "Siehste!"

Hak' es unter "Lebenserfahrung ab und freu Dich, dass Sohnemann tatsächlich nichts Schlimmes passiert ist. Mehr als augenblicklich Deine Arbeit fallenzulassen, ins Krankenhaus zu hetzen und dort auf einen Bescheid zu warten hättest Du auch bei umgehender Information durch Deine Ex nicht tun können.

Grüssles
Martin
(der vor Jahren auch erst Wochen später erfahren hat, dass sein Sohn einen Unfall mit einem fremden Motorroller hatte und seine Tochter im Kaufhaus beim Klauen erwischt wurde).

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2014 15:27




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zumal euer Sohn schon 17 ist. Er hat doch selbst informiert, in nem Jahr kann er das tun oder lassen, völlig ungestraft und deine Ex dürfte dir das gar nicht mehr sagen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2014 15:52