Hallo zusammen,
meine Freundin hat vom Kiefernorthopäde eine Rechnung für die Zuzahlung für die Behandlung ihrer Tochter bekommen.
Nur leider lebt die Tochter, die bei ihr gestzlich versichert ist, beim Vater (dieser ist privat versichert). Dies ist auch der Versichertenkarte zu entnehmen. Das die Kosten ggf. Sonderbedarf sind streitet sie nicht ab, aber müsste die Rechnung nicht an den Wohnsitz der Kinder, also zum Vater, gehen und von diesem der Sonderbedarf angezeigt werden. Sie sind derzeit noch verheiratet, aber die Kinder leben und sind auch gemeldet beim Vater.
Danke für Hinweise
marko
Hallo Marko
Wer war denn beim Arzt und hat den Auftrag erteilt?
Gerade Leistungen, die über den gedeckten Bedarf hinaus gehen, müssen von jemand abgezeichnet werden, der diese Leistung auch bezahlt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
zum Arzt sind sie noch gegangen, als sie zusammen gewohnt haben. Vermutlich hat sie das unterzeichnet, aber das hinterfrage ich noch. Wenn sie unterschrieben hätte, heißt das auch, dass sie über die weitere Behandlung entscheidet?
Gruß Marko
Hallo Marko,
wie Brille007 in solchen Fällen zu sagen pflegt:
"Wer die Musik bestellt bezahlt auch."
Das ist beim Arzt wie beim Handwerker. Der Auftraggeber bekommt die Rechnung.
Natürlich sollte und wird seine Versicherung ihren Anteil tragen, jedoch muss sie sich dann mit ihm über den Rest verständigen.
Wenn sich beide über die Behandlung einig waren, und sie für notwendig erachtet haben, sollten auch beide dafür aufkommen. Im Unterhalt enthalten ist nämlich zunächst mal nur die ärztliche Grundversorgung enthalten.
Wenn es als Sonderbedarf anerkannt ist, (einvernehmlich oder gerichtlich) sollten die Mehrkosten nach Einkommen gequotelt werden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
Das haben wir ja auch gerade durch und deswegen möchte ich was dazu sagen.
Also Rechnung geht an den Versicherungsnehmer, egal wo das Kind wohnt, in deinem Fall also die Kindsmutter.
Handelt es sich bei den Kosten um die 20% Eigenleistung oder abgeschlossene Igel-Leistungen?
Die 20% hat laut Gesetz der Versicherungsnehmer (hier Kindsmutter) zu tragen, sie kann aber, falls sie das nicht zahlen kann, mit dem Zahnarzt reden und eventuell eine Abtretungserklärung unterschreiben, bedeutet nur das nicht sie nach Abschluss der erfolgreichen Behandlung an die Krankenkasse rantreten kann um sich das Geld zu holen, sondern der Zahnarzt sich das Geld dort holt.
Bei Igel-Leistungen ist es in der Tat so das der zahlt der unterzeichnet hat, aber nur wenn er es ohne Wissen des Ex-Partners gemacht hat, wußte der/die Ex davon und hat zugestimmt kann es als Mehrbedarf angerechnet werden.
LG Nicole