Hallo alle zusammen,
erst einmal dieses Forum ist wirklich gut und hilft mir ungemein. Dafür an euch alle ein dickes Lob.
Ich habe eine Frage zu meiner Situation.
Ich lebe seit ca. 1,5 Jahren getrennt von meiner Frau. Wir haben zwei Kinder (in der Düsseldorfer Tabelle in der Stufe bis 11 Jahre) und die Scheidung ist noch nicht eingereicht.
Ich zahle Unterhalt für meine Frau und meine Kinder (die der gängigen Rechtssprechung folgt).
Leider hat mein Betrieb geschlossen, aber ich finde mich in einem Betriebsübergang in einer anderen Firma wider.
Für den Übergang wurde eine "sonstige Einmalzahlung" überwiesen.
Kann mir jemand schreiben wie diese Einmalzahlung anzurechnen ist?
Kann ich diese wie eine Jubiläumszahlung auf z.B. 5 Jahre aufteilen?
Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus.
Moin,
ist diese Einmal-Zahlung quasi eine Abfindung oder dient sie dazu, ein geringeres Entgelt (übergangsweise) zu amortisieren?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
da es sich um einen Betriebsübergang handelt, bleibt das Gehalt gleich (zumindest ist das für ein Jahr garantiert).
Nur variable Anteile wie Projektbonus, können sichändern (was ja vorher auch der Fall war).
Nach einem Jahr kann dann das Gehalt verändert werden oder auch der Betrieb geschlossen. Das ist aber nicht das erklärte Ziel des Übergangs.
Viele Grüße
Hallo Ttom!
Wenn du weiterhin das gleiche Einkommen hast, wird die Einmalzahlung nicht als Einkommen gewertet - sondern wird dem Vermögen hinzugerechnet.
Solltest du weniger Einkommen im neuen Job haben, wird die Einmalzahlung auf mehrere Jahre verteilt.
Größeres Problem ist aber, auch wenn sie nicht als Einkommen gewertet wird: du lebst in Trennung ;(!
Solange die Scheidung nicht eingereicht ist, zählt die Einmalzahlung dann zum Zugewinnausgleich!
Hier bitte darauf achten, dass die Zahlung nicht zweimal angerechnet wird. Doppelverwertungsverbot!!!
Grüße,
kosmos
Danke für die Antwort,
ok, d.h. in der Trennungszeit ist eine Einmalzahlung bei gleichem Gehalt als Zugewinnausgleich zu behandeln.
Und wenn man einen Gütertrennungsvertrag gemacht hat?
Ist das dann nicht mehr zu berücksichtigen?
VG
Ttom
Hallo nocheinmal,
da ich auf meine letzte Frage noch keine Antwort erhalten habe, stelle ich sie einfach nochmal. Vielleicht weiß ja doch noch jemand etwas dazu (ich bin mir eigentlich sicer, daß in diesem Forum darüber noch jemand Bescheid weiß ;-).
Wenn ich also noch einen Job habe und aufgrund des Betriebsübergangs ein Übergangsgeld bekomme und wir nun einen Gütertrennungsvertrag unterzeichnet haben, wie ist dann das Übergangsgeld im Trennungunterhalt zu berücksichtigen?
Weiß da jemand Bescheid?
Vielen Dank im Vorraus.
TTom
Hallo Ttom!
Antwort wurde dir eigentlich schon gegeben :wink:!
Vermögen, wenn das Einkommen gleich bleibt. Einkommen, wenn das Einkommen niedriger ist.
Die Antwort hat ja nichts damit zu tun, ob nun Zugewinngescheinschaft, oder Gütertrennung.
Wenn es als Vermögen bewertet wird, musst du natürlich nichts teilen.
Wenn du aber nicht garantieren kannst, das du im nächsten Jahr das gleiche Einkommen hast, besteht die Möglichkeit, die Einmalzahlung auf mehrere Jahre dem EK hinzuzurechnen.
Grüße,
kosmos