Sozialamt und Unter...
 
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Sozialamt und Unterhalt nach §1615l BGB

 
(@mick_mh)
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Hallo zusammen,

jetzt ist es soweit. Das Sozialamt hat von mir Einkommens- und Vermögensnachweise angefordert, da die KM seit 1. August Leistungen aus der Sozialhilfe für Miete und Lebensführung erhält. So wie ich das Ganze jetzt verstanden habe, tritt die KM ihre Unterhaltsforderungen an das Sozialamt ab. Welche Berechnungsgrundlage gilt jetzt hier, sprich wie wird mein Einkommen konkret herangezogen? gilt gegenüber der KM der angemessene Selbstbehalt von 1000,-EUR?

Hatte eine ähnliche Frage schon gestellt, aber damals war es noch nicht konkret. Vielleicht kann einer der wirklich fähigen Menschen mal eine Beispielrechnung für mich durchführen. Angabe mache ich gerne per PM.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2004 16:10
 cool
(@cool)

Hallo,

1000 € Selbstbehalt sind richtig, solltest Du im Osten wohnen ist der selbstbehalt geringer.
Berechnung: Jahresnetto / 12
-Kindesunterhalt
- 5% Arbeitsaufwendungen( bei höheren Arbeitsaufwendungen
angeben z.B. mehr Fahrkm. 23-33cent wird unterschiedlich anerkannt)
- Ausgaben für Fortbildung
- Altersvorsorge z.B. bei Riesterrente
dann wird es schon schwieriger, Schulden für KFZ oder Haus werden laut Freundin auf dem Sozialamt auch anerkannt.

Lektüre des Sozialamtes ist "Unterhaltsrecht" Heiß/Born

cool

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2004 18:16