Hallo Forum
ich bin zwar ein " Neuer " lese aber schon seit Jahren mit und Informiere mich über die Verschiedensten Dinge hier. Jetzt zu meinem Problem zudem ich wirklich Hilfe benötige sonst drehe ich Durch. Folgendes Schriftstück hat mich heute erreicht sozusagen als vorweggenommenes Weinachtsgeschenk.
Was soll man dazu sagen???
PS wie bekomme ich das gescannte Schriftstück hier rein.
Hi,
ohne zu wissen was in dem Schriftstück steht ist es schwer dir was zu sagen :puzz:
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Nightwish
es gibt zwar einen Button Bild einfügen im Menue was aber nicht so geht wie es soll was mache ich verkehrt. Ok geht auch anders. Also vom Sozilamt ist ein Schreiben gekommen das meine EX seit 1.8.2011 Sozilahilfe bezieht. Jetzt besteht gegen mich ein Unterhaltsanspruch nach § 1569 SGB X|| der nach § 94 SGB X|| auf das Amt übergeht. Ich soll die Hosen runterlassen und mein Einkommen darlegen zur Errechnung des Unterhaltanspruches. :gunman:
Jetzt kommt der Hammer meine Scheidung ist schonh 16 Jahre her. Ich Zahle schon seit ca 10 Jahre keinen Unterhalt mehr. Ich muß dazu sagen das die EX seit Jahren Physisch Krank ist ( aber total kaputt ) und nie mehr Arbeiten gehen kann. Soweit ich weiß bekommt sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Da bekommt man nach Jahren doch wieder Existenzangst. :exclam:
LG Slk
Moin.
PS wie bekomme ich das gescannte Schriftstück hier rein.
Hier gar nicht. Jedenfalls nicht direkt.
Du müsstest es auf einem eigenen oder fremden Server, z.B. imageshack.com ablegen und dann hier verlinken.
Oder du tippst die entscheidenden Passagen kurz ab.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin SLK,
auch ohne das Schriftstück im Detail zu kennen, kann man sagen, dass nach Deiner Beschreibung die Unterhaltskette unterbrochen ist, und zwar schon seit (mindestens) zehn Jahren. Was nicht bedeutet, dass irgendein ambitionierter oder uninformierter Beamter nicht trotzdem doofe Briefe schreibt, zum Beispiel, weil er Dein Scheidungsdatum nicht oder falsch gelesen hat. Oder weil er halt Dienst nach Vorschrift macht. Oder weil er einfach mal auf den Busch klopfen will. Nicht alles, was von einer Behörde kommt oder behauptet wird, ist deshalb auch "Recht" oder richtig.
Für die Erwerbsunfähigkeit Deiner Ex-Frau bist Du weder verantwortlich noch zuständig. Ein solches Schreiben beantwortet man daher - wenn überhaupt - mit der freundlichen Gegenfrage nach der Rechtsgrundlage. Oder man antwortet überhaupt nicht; dann müssen die Herrschaften sich überlegen, wie sie Dich zum Zahlen zwingen können. Und auch dafür brauchen sie eine Rechtsgrundlage. Deine Einkommenszahlen behältst Du jedenfalls fein für Dich; die gehen die Herrschaften nix an.
Fazit: Sieh es sportlich - und lass Dir Weihnachten nicht versauen. Deine Unterhaltspflicht ist schon lange Geschichte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin
danke für die Tröstenden Worte aber das Weinachten ist schon im Eimer. Die berufen sich auf §1569 und wenn ich da mal Google wird mir ganz anders. Aber dein Argument das die UH kette durchbrochen ist kanst du das mal kurz erläutern.
Grüße
Moin SLK,
Du meinst vermutlich den >>>§ 1569 BGB und nicht SGB (da gips den gar nicht)
§ 1569
Grundsatz der Eigenverantwortung
Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.
Und diese "Vorschriften" sind 16 Jahre nach der Scheidung und 10 Jahre nach Auslaufen Deiner nachehelichen Unterhaltspflicht eben nicht mehr anwendbar. Sonst hätte ja kein ehemals Geschiedener jemals wieder Rechts- und Planungssicherheit für sein eigenes Leben. Der Fall könnte theoretisch nur anders liegen, wenn Du selbst nachweislich schuld an der Erwerbsunfähigkeit Deiner Ex wärst; beispielsweise, weil Du sie in den Rollstuhl geprügelt hättest. Aber dann hätte man Dich die vergangenen 10 Jahre garantiert nicht in Ruhe gelassen..
Google mal sinnvollerweise nach >>>diesen Begriffen<<<; das ist erhellender. Grund für Panik besteht m. E. nicht.
Wenn Du überhaupt antworten willst, kannst Du Dich auf einen Zweizeiler beschränken:
---------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
erstaunt habe ich Ihr o. a. Schreiben zur Kenntnis genommen, in dem Sie 16 Jahre nach meiner Scheidung von Frau X. und 10 Jahre nach Ende meiner nachehelichen Unterhaltspflicht plötzlich eine Einkommensauskunft von mir anfordern. Ich bitte Sie, mir die Rechtsgrundlage für Ihr Ansinnen zu nennen.
Mit freundlichen Grüssen
SLK
---------------------------------------------------------------
Und wenn Du keinen Bock zum Antworten hast, antwortest Du gar nicht. Eine behördliche "Aufforderung" ist kein Befehl; schon gar nicht ohne Rechtsgrundlage.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi SLK,
in Ergänzung würde ich vermuten, dass hier einfach ein "Standartvorgang" ausgelöst wurde, wahrscheinlich weil die Exe auf irgendeinem ARGE-Bogen unter Familienstand "geschieden" eingetragen hat und vielleicht das Feld "seit: ...." freigelassen hat bzw. es auf diesem Vordruck gar nicht vorhanden war.
Mit Martins Formulierungsvorschlag fährst du sicherlich gut. Bin ich aber auch mal gespannt, was da rauskommt. 16 Jahre ist ja schon ein Zeitraum... Gruß Ingo
P.S.: Gerade noch mal ein bisschen geoogelt. Interessant hierbei auch der § 1572 BGB:
§ 1572
Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen.
Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm vom Zeitpunkt
1.
der Scheidung,
2.
der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes,
3.
der Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder
4.
des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1573
an wegen Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.
Vielleicht geht es auch "nur" um den Betrag zwischen Rentenzahlung und Grundsicherung, der hier "eingetrieben" werden soll. Aber da müssen mal unsere Cracks aus dem sozialen Bereich ran.
Was soll man dazu sagen???
Hallo,
nur die Ruhe. Die geforderte Auskunft musst du erteilen, allerdings sollten da die letzten 6 Gehaltsnachweise reichen, den Rest den die wollen braucht ein Normalverdiener eher nicht. Dazu ein Zweizeiler
----
Anbei meine Einkommensauskunft. Entgegen Ihrer Annahme besteht aber keine Unterhaltspflicht, da die Scheidung bereits vor 16 Jahren erfolgte und meine ehemalige Frau sich seit über zehn Jahren selbst versorgen konnte. Die Unterhaltskette ist seither beendet und kann auch durch Krankheit nicht mehr aufleben. Ich gehe daher davon aus, dass die Sache erledigt ist und bitte um schriftliche Bestätigung bis 13. Januar 2012.
----
/elwu
@ Elwu:
Warum soll denn Auskunft erteilt werden, wenn dem Grunde nach kein Anspruch besteht? Dann könnten die ja auch den Bäcker von nebenan zur Auskunft auffordern?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin elwu,
Die geforderte Auskunft musst du erteilen,
das sehe ich nicht so. Nachdem die Unterhaltspflicht bereits dem Grunde nach gar nicht besteht, muss man auch nicht in vorauseilendem Gehorsam irgendeiner Behörde Einkommensnachweise vorlegen.
Grüssles
Martin
***edit: LBM war schneller...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
HI SLK,
vielleicht kannst Du auch noch etwas mithelfen:
Ich muß dazu sagen das die EX seit Jahren Physisch Krank ist ( aber total kaputt ) und nie mehr Arbeiten gehen kann.
Kannst Du diesen Zeitraum etwas näher beleuchten bzw. in zeitlichen Bezug zur Scheidung oder Unterhaltszahlungen setzen? Gruß Ingo
Moin
§1569 BGB begründet mitnichten einen UH-Anspruch, eher das Gegenteil wird dort genannt. Erst die darauf folgenden §§ nennen Gründe, worauf sich ein UH-Anspruch begründen könnte. Davon ist aber keine Rede, da das Sozialamt wohl selber nicht weiss, was sie hier benennen sollten.
Und zum §94 SGB XII: Lese mal den aller letzten Satz dort. Der stellt nämlich alles wieder auf die Füße. Ein Anspruch kann nur dann nach diesem § übergehen (und damit der Auskunftsanspruch), wenn auf zivilrechtlichem Wege hierzu was existiert. Wenn es also derzeit keinen gültigen UH-Titel, Urteil, Beschluss oder sonstwas gibt, findet auch kein Übergang von Ansprüchen statt.
Gruss oldie
PS: Der Abs.3 im §94 SGB XIII ist auch ganz lustig. Danch dürfte dem Sozialsamts-MA doch klar sein, dass nach 10 (14) Jahren hier durchaus eine unbillige Härte vorliegt. Das folgt schon aus §242 BGB.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich würde auch auf keinen Fall erstmal, in voraus eilendem gehorsam, schon mal Unterlagen einreichen, für einen Anspruch, der gar nicht begründet ist.
Mit deinen Unterlagen kann nämlich nicht der Anspruch auf Unterhalt festgestellt werden, sondern nur die Höhe.
Und die Existenz eines § ist keineswegs ein Beleg für seine Anwendbarkeit in diesem Fall.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Leute
erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Bin echt etwas erleichtert das ich nicht alleine dastehe. Ihr müßt euch mal vorstellen wenn ich zu UH verdonnert werden würde, da käme ich in meinem Leben nicht mehr raus da EXe ja nie mehr was arbeiten kann und daher denn rest ihres Lebens Sozialhilfe bekommt, was die dann immer bei mir holen würden. ;(
MFG euer Slk
Moin SLK,
ich denke, da sind ein paar Dinge schiefgelaufen; so etwas wie @Ingo hier beschrieben hat:
würde ich vermuten, dass hier einfach ein "Standartvorgang" ausgelöst wurde, wahrscheinlich weil die Exe auf irgendeinem ARGE-Bogen unter Familienstand "geschieden" eingetragen hat und vielleicht das Feld "seit: ...." freigelassen hat bzw. es auf diesem Vordruck gar nicht vorhanden war.
Es ist ein elementarer Teil unseres Rechtssystems (auf das wir hier durchaus auch gerne schimpfen), den Bürgern Rechtssicherheit zu bieten. Deshalb haben Verträge Kündigungsfristen, sind Gewährleistungsfristen endlich und Einsprüche gegen behördliche Entscheidungen oder Gerichtsurteile nach Ablauf vorgegebener Fristen auch nicht mehr möglich. Selbst ein zu lebenslang verurteilter Moerder hat seine Strafe irgendwann abgesessen und kann danach wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Niemand muss für den rest seines Lebens mit einem Damoklesschwert rechnen, das wegen einer lange vergangenen Ehe noch über ihm hängt.
Im Unterhaltsrecht gilt zunächst einmal der Grundsatz der Eigenverantwortung. Wenn jemand hierzu nicht (mehr) imstande ist, greift der Sozialstaat helfend ein. Dass dieser Jemand irgendwann einmal verheiratet war, entfaltet nur über eine bestimmte Zeit und unter gewissen Voraussetzungen eine Schutzwirkung; in Deinem Fall könnte man beispielsweise die so genannte "nacheheliche Solidarität" in den Ring werfen. Diese ist bei Dir nach so langer Zeit aber nicht mehr gegeben. Auch Du musst schliesslich eine gewisse Planungssicherheit für Dein Leben haben. Du könntest inzwischen mit einer anderen Frau Kinder haben; Du könntest ein Haus gebaut und dafür Schulden gemacht haben; Du könntest Deine Arbeitszeit auf einen Halbtagsjob reduziert haben und vieles andere. Das wird vom Gesetzgeber absolut berücksichtigt; ich kenne KEINEN einzigen rechtlichen "Hebel", mit dem man Dich jetzt noch für Unterhalt in Anspruch nehmen könnte.
Also nochmal ganz ernsthaft: Relax und geniesse die Feiertage - aus der Nummer bist Du raus!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Warum soll denn Auskunft erteilt werden, wenn dem Grunde nach kein Anspruch besteht?
Hallo,
das Thema hatten wir hier schon öfters. An der Auskunft geht kein Weg vorbei (sehr informative Seite, BTW). Unterhalt wird für SLK jedoch sicher nicht mehr fällig.
/elwu
Moin,
die Gefahr tatsächlich zu Unterhalt verdonnert zu werden, tendiert auch in meinen Augen gegen Null.
Die Messlatte für eine Auskunftsverweigerung gegenüber der Arge scheint allerdings in der Tat recht hoch ...
Ein Beispielurteil <hier> - der Fall ist zwar mal wieder ziemlich anders, folgender Passus wird aber sinngemäß auch in anderen Urteilen zur Auskunftsverpflichtung verwandt:
Die Argumentation des Klägers beachtet nicht hinreichend, dass die Prüfung der unterhaltsrechtlichen Fragen den Zivilgerichten obliegt. Es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte, unterhaltsrechtlichen Fragen nachzugehen. Negativevidenz kann nur dann vorliegen, wenn ein Anspruch von vornherein, ohne nähere Prüfung - offensichtlich - ausgeschlossen ist.
Auf welcher Basis konntest Du die Unterhaltszahlungen vor 10 Jahren beenden ?
Wenn Du einen rechtskräftigen Beschluss hast, könntest Du diesen als Begleitpapier einem Antwortschreiben analog Martin´s Vorschlag beifügen ...
... ansonsten gibst Du halt Auskunft und legst Dich anschliessend entspannt zurück:
Also nochmal ganz ernsthaft: Relax und geniesse die Feiertage - aus der Nummer bist Du raus!
Besten Gruß
United
Ich würde dem Schwengel trotzdem nicht als Erstes meine Auskunft schicken um dann zu erklären, dass seine Forderung unbegründet ist.
Das verbietet mir mein Respekt vor mir selbst und meine Verachtung für diesen Unterdrückungsapparat.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.