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spiegel.de: Vater muss auch für zweite Ausbildung seiner Tochter zahlen

 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mal wieder ein juristisches Beispiel, dass man sich im Unterhaltsrecht auf überhaupt nichts verlassen kann: HIER

Seine Tochter sei mit 24 Jahren zu alt für eine Ausbildung, fand ein Vater - und weigerte sich, Unterhalt zu zahlen. Ein Gericht entschied jetzt: Eltern müssen ihre Kinder finanziell unterstützen, auch wenn diese eine erste Ausbildung abgebrochen haben.
[...]
Bis zu drei Jahre Auszeit sind vertretbar, befanden die Bundesrichter, und auch nach diesem Zeitraum könnten die Eltern noch dazu verpflichtet sein, ihren Kindern die Ausbildung zu finanzieren, hieß es in dem Grundsatzurteil (Aktenzeichen: Az. XII ZR 220/12). Damit können sich junge Menschen künftig mehr Zeit für die Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz lassen.

Ich mag mich gar nicht daran erinnern, eine handwerkliche Ausbildung zügig mit kleiner Unterstützung durch meine Eltern und ein anschliessendes Studium mit kompletter Selbstfinanzierung durch eigene Arbeit durchgezogen zu haben...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2013 22:07
(@friese)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

das mach mir richtig Mut für meinen Hauptsachetermin am 6. November. Aber bei P. war es ja die 3. Ausbildung

Grüße Friese

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2013 12:04
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich mag mich gar nicht daran erinnern, eine handwerkliche Ausbildung zügig mit kleiner Unterstützung durch meine Eltern und ein anschliessendes Studium mit kompletter Selbstfinanzierung durch eigene Arbeit durchgezogen zu haben...

Hallo Martin,

was du schreibst, war vor 30 Jahren absoluter Standard - bei meiner Schwester und mir ebenso, wie bei meinem Verflossenen und dessen Bruder. Außer man war "von Beruf Sohn bzw. Tochter" und konnte frei von Erwerbspflichten die Studienjahre durchfeiern. Das waren aber nur ganz weniger - und die kamen später dank "Vitamin B" problemlos an die richtig gut bezahlten Jobs.

Selbst viele "Besserverdiener" unter den Studenten-Eltern hielten es seinerzeit für "pädagogisch wertvoll" den Zuschuss zum Studium hart am Existenzminimum zu kalkulieren. Unsere Eltern bzw. späteren Schwiegereltern und die Eltern meiner Mit-Studenten hatten die berechtigte Hoffnung, dass der eigene Nachwuchs das Studium samt Semesterferien- und Wochenend-Jobs als Einstieg ins Erwerbsleben nutzen würden und als Akademiker "es mal besser haben" werden.

Allerdings landeten viele damals - mit abgeschlossenem Studium, aber ohne praktische Ausbildung bzw. ohne Berufserfahrung und ohne "Vitamin B" - in sog. ABM-Maßnahmen oder wurden promovierte Taxifahrer. Wer schon während des Studiums die Semesterferien zur Arbeit genutzt hatte und/oder vor dem Studium eine Ausbildung gemacht hatte, hatte diese Probleme (auch ohne Vitamin B) eher selten.

Bis heute bin ich davon überzeugt, dass diese Art des Studierens weder mir selbst noch meinen Verwandten geschadet hat. Trotz aller Differenzen erlebe ich uns alle als lebenstüchtige, verantwortungsbewusste Erwachsene.  Der Gedanke, die eigenen Eltern (auf was auch immer) zu verklagen, wäre damals kaum einem gekommen - und hätte vor Gericht wohl auch nur im Ausnahmefall zum gewünschten Ergebnis geführt. Eine aufrichtige Bitte um Unterstützung wenn es mal knapp wurde, ist allerdings auch nur selten ungehört verhallt. 

Wahrscheinlich bin ich einfach zu alt, um solche Beschlüsse zu begreifen ... die meisten Eltern sind doch froh, wenn ein Kind nach einer schwierigen Phase endlich "die Kurve bekommt" und wären einer aufrichtigen Bitte gegenüber vermutlich wesentlich aufgeschlossner, als gegenüber einer Unterhaltsklage.

Ratlose  :puzz: Grüße
Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2013 21:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Biggi,

uns hat das sicher nicht geschadet, aber wenn uns anderes angeboten worden wäre, hätten wohl die wenigsten von uns auf den einfachen Weg vezichtet.

Heutzutage wird den Kindern und Jugendlichen leider viel zu sehr vorgemacht, dass man auf seine Rechte bestehen muss und/oder Geld vom Staat kommt.

Eine Freundin bekommt zusätzöich zu ihrem Einkommen Wohngeld und den Kinderzuschlag. Die größte hat in den Sommerferien 2 Wochen gejobbt und der gesamte Verdienst wurde dann eben beim Kinderzuschlag wieder abgezogen. Prima, da lernt dieses Kind, dass sich Leistung und bemühen um Arbeit eigentlich gar nicht lohnt.

Die Große meines Mannes ist derzeit auch auf nem seltsamen Tripp. Eigene Wohnung von der ARGE finanziert (mal sehen ob der Widerspruch duchgeht. Dass die ARGE sich das Geld bei Papa wieder holt spielt ja keinem Rolle). Das Angebot sich hinzusetzen und gemeinsam eine Lösung zu finden wurde abgelehnt. Ok, von Papa wären 300 € gekommen ,dazu das KG und den Rst hätte entweder Mama beisteueren müssen oder durch einen eigenen Job neben der Schule verdient werden. Aber Mama oder selbst jobben geht ja gar nicht.

Eine Freundin meiner Tochter ist aus guten Gründen auch in ne WG gezogen, aber sie geht dafür auch nebenbei jobben.

Meine Große und die Große von meinem Mann haben in den Sommerferien gejobbt. Das Angebot hatten sie jetzt für 1 Woche in den Herbstferien. Meine Stieftochter wollte nicht und meine hat sich drüber gefreut, dass sie dadurch 2 Wochen lang verdienen kann.

Die beiden kommen aber eben aus unterschiedlichen Lebensmodellen. Bei der einen ist eine Mutti, die Geld vom Staat kriegt und nebenbei noch so dunkelfarben arbeitet und die andere hat von Anfang an erlebt, dass Mami (bis auf wenige Zeit) und Stiefvater gearbeitet haben.

Das "bitten" haben glaub ich viele Kinder verlernt, weil sie schon viel zu früh "lernen" das man ein Anrecht  auf x,y oder z hat und zu wenig darüber lernen, dass man erstmal eigenverantwortlich für sein Leben ist. Ob das allein der Erziehung oder einfach den sozialen Strukturen geschuldet ist.... keine Ahnung.

LG TIna

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2013 22:10
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Der Gedanke, die eigenen Eltern (auf was auch immer) zu verklagen, wäre damals kaum einem gekommen - und hätte vor Gericht wohl auch nur im Ausnahmefall zum gewünschten Ergebnis geführt. Eine aufrichtige Bitte um Unterstützung wenn es mal knapp wurde, ist allerdings auch nur selten ungehört verhallt.   

In der 12. / 13. Jahrgangsstufe habe ich dann tatsächlich mal mitbekommen, dass man Eltern auf Unterhalt verklagen könnte. Diese Idee schien mir absurd, dass ich fast richtig entsetzt war.
Ich habe, seitdem ich arbeiten durfte, IMMER nebenbei gearbeitet. Meine Eltern haben mir nie die tolle Markenjeans gesponsert und mir ziemlich schnell klar gemacht, dass man für besondere Wünsche selber was tun muss.

Das vermisse ich beim Großen meines Mannes doch sehr. Der hält immer nur die Hand auf und sein Vater legt ihm auch noch bereitwillig was rein  :knockout: Und das aus dem schlechten Gewissen heraus. Sonst könnte der junge Mann sich ja wieder überlegen, zu seiner Mutter zu ziehen ...

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2013 10:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Biggi,

Wahrscheinlich bin ich einfach zu alt, um solche Beschlüsse zu begreifen ... die meisten Eltern sind doch froh, wenn ein Kind nach einer schwierigen Phase endlich "die Kurve bekommt" und wären einer aufrichtigen Bitte gegenüber vermutlich wesentlich aufgeschlossner, als gegenüber einer Unterhaltsklage.

niemand kennt die Vorgeschichte des von mir verlinkten Falls. Selbst auch in ganz "normalen" Familien ist es mittlerweile Usus, eher zu schauen "was haben andere?" oder "worauf habe ich ein Recht?" als zu fragen "was ist möglich?"

Wenn dann noch eine Trennung der Eltern dazukommt und ein "Kind" bei seinen Eltern über Jahre einen Krieg um Geld und Unterhalt mitbekommen hat, hat dieses bei seinem eigenen Bedarf vermutlich weniger Anlass, "bitte" und "danke" zu sagen oder zu fragen "was können wir tun, um zu..."; dort hat sich einfach manifestiert, dass man tatsächliche oder vermeintliche Ansprüche mit Hilfe eines bezahlten Schlägers namens Anwalt durchsetzt: Dann holt man sich eben, was einem (vermeintlich) "zusteht".

Grüssles
Martin
(der das mit einem seiner Sprösslinge ebenfalls durch hat)

PS: Möglicherweise bin ich selbst ja ein Auslaufmodell, weil es mir - weder früher noch heute - in den Sinn gekommen wäre, juristisch gegen die eigenen Eltern vorzugehen. Ich stelle dieses Anspruchsdenken aber auf breiter Front im richtigen Leben und auch hier im Forum immer wieder fest: Heute wird eher gefragt "in welchen Topf kann ich greifen?" als "kennt jemand einen Job für mich?"

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2013 13:27
(@Brainstormer)

Moin Martin

Möglicherweise bin ich selbst ja ein Auslaufmodell, weil es mir - weder früher noch heute - in den Sinn gekommen wäre, juristisch gegen die eigenen Eltern vorzugehen.

Auslaufmodell? Ich denke nicht. Vielmehr ist diese Entwicklung eine Folge der zunehmenden Anzahl von Trennungs/Scheidungskindern, die es vom unterhaltsberechtigten BET so vorgelebt bekommen und von diesem auch noch aktive Hilfe bei der Geldeintreibung erhalten. Schön zu sehen in diesem Thread, in dem die TO überhaupt nicht darüber nachdenkt, dass sich ein Studium auch anders finanzieren ließe. Ich verstehe bis heute nicht, warum sich einige User dort "fremdgeschämt" haben...

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2013 15:38