Hallo Leute,
ich bin hier neu und hoffe, dass jemand sich mit dem neuen Unterhaltsrecht auskennt.
Wird der Splitting-Betrag der neuen Ehe auch bei Arbeitslosigkeit herausgerechnet?
Die "normale" Berechnung habe ich schon hinter mir.
Danke
CAF
Hallo caf,
du meinst sicherlich dieses Urteil. Demnach verbleibt der Splittingvorteil in der neuen Ehe, unabhängig von der Erwerbstätgkeit des Unterhaltsverpflichteten. Dies betrifft nach momentaner Rechtsauffassung den EU, nicht jedoch den KU.
DeepThought
[Editiert am 2/6/2004 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
danke für die Antwort, war leider nicht das was ich erhofft hatte.
caf