Hallo zusammen,
seit Jahren bin ich stiller Leser und konnte schon vieles für mich verwenden.
Bin seit 2008 geschieden uns zahle für meine 3 Kinder (11, 9 und 5 Jahre) Ich habe einen statischen Tltel der lt. Gericht auf 500€ (Mangelfall) festgelegt wurde.
Nun wird meine Jüngste 6 Jahre alt und meine Exfrau möchte mehr Geld. Da der Titel statisch ist habe ich mir ausgerechnet, das für diese Altersstufe 30€ mehr zu zahlen wären.
Ich würde ihr auch dieses Geld überweisen, aber sie hat mir Ende letzten Jahres mitgeteilt, das Sie den in der Ehe aufgenommenen Kredit (für Möbel die sie behalten hat) nicht mehr bezahlen kann/will und ich somit diese 70€ zahle.
Ich verdiene netto 1780€, fahre 23km auf Arbeit (einfache Fahrt) und habe eine RentenLebensversicherung (wird als Rente ausgezahlt) von 65€ monatlich.
ich muß ja dem Jugendamt /RA meine Lohnzettel schicken, weil meine Exfrau eine neue Berechnung möchte.
Meine Fragen:
1. Muss ich einen neuen Titel beim Jugendamt (evtl. dynamisch) unterschreiben, wenn meine Exfrau das will
2. habe seit 3 Jahren eine neue Lebensgefährtin = wird mir der Selbstbehalt gekürzt ?
3. habe gelesen, das 2011 der Selbstbehalt auf 950€ steigen soll ... kann ich solange eine Neuberechnung "hinauszögern" ?
4. Mein Ältester wird nächstes Jahr 12 Jahre alt (Mai 2011)= muß ich dann wieder Lohnzettel einschicken und eine Neuberechnung machen lassen?
Vielen Dank fürs lesen und evtl. kann mir der eine oder andere im Unterhaltscaos helfen
Teddy
Servus Teddy71!
Vorneweg:
Da der Titel wohl über das Gericht erstellt wurde, müsste m.M. nach auch eine mögliche Änderung über dieses Gericht erfolgen...
Für weitere korrekte Antworten bräuchten wir den anonymisierten, vollständigen Wortlaut des Titels.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi
Durch den statischen Titel im Rahmen einer Mangelfallberechnung bist Du "relativ geschützt". Selbst eine Neuberechnung hätte ziemlich geringe Auswirkungen, da Du ja jetzt eheliche Schulden tilgst. Machst Du dies freiwillig oder wurdest Du "genötigt"? Das Problem könnte nämlich sein, dass UH-Schulden vorrangig bedient werden müssen und Du diese 70€ irgendwie anderweitig auftreiben musst bzw. die Tilgung stunden. Kommt halt auf die Laune des Richters an.
Eine Änderung des Titels beim JA, welches wahrscheinlich lediglich im Interesse des einen Kindes handeln wird, würde ich äusserst kritisch prüfen, eher ablehnen. Sollen sie doch klagen. Bei 30€ mehr KU wäre der Streitwert 360€. VKH solltest Du bekommen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
danke erstmal für die Antworten.
Als die Mangefallberechnung durchgeführt wurde habe ich 250€ weniger verdient als jetzt und meine Exfrau hat die Möbel, die sie mitgenommen hat bezahlt. Jetzt will sie nicht mehr zahlen, da die Kinder älter geworden sind und ich mehr zahlen soll.
Wie wird - wenn ich von meinem jetztigen Gehalt ausgehe - der Unterhalt evtl. neu berechnet ?
1.780€ Gehalt
133€ Fahrtkosten zur Arbeit (23km x 0,30€ x 230 Tage : 12)
65€ (Altersvorsorge)
70€(Möbel, die zu Ehezeiten gekauft wurden und noch bis 2012 zu zahlen sind)
1512€ Rest - 950€ (Selbstbehalt ab 2011) = 562€ KU neu zahlen
Muß meine Exfrau dies übers Jugendamt oder das Gericht ändern lasssen ?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Teddy71
Hi
Deine Rechnung wird vor Gericht kaum durchgehen, da es sich um einen Mangelfall handelt. Selbst eine Prognose hierrüber anzustellen ist unmöglich, da es zu sehr vom Tatrichter abhängt. Klug wäre es, wenn derselbe Richter erneut darüber entscheiden würde. Er selber wird sich wohl kaum hinterfragen.
Muß meine Exfrau dies übers Jugendamt oder das Gericht ändern lasssen ?
Sie kann es selber versuchen oder das JA einschalten. Nur beide können nichts durchsetzen. Erst ein Gericht kann Dich zwingen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen,
habe jetzt endlich mal den Titel vom Gericht rausgesucht. Da steht folgendes:
Gründe:
Der Beklagte hat Antrag auf Bewilligung von Proszesskostenhilfe gestellt.
Die beabsichtigte Rechtsverteidigung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil der Unterhalt der drei Kinder bisher nicht tituliert ist, diese aber einen Rechtsanspruch auf einen Titel haben und die Differenz zwischen dem vom 'Beklagten bereits anerkannten Betrag für alle drei Kin der zusammen von 450€ und dem geforderten Gesamtunterhalt von 500€ gerade mal 50€ beträgt.
Mehr habe ich leider nicht gefunden, denn meine damalige RA hat dem Vergleichsvorschlag - 50€ mehr - mit mir Abgesprochen und zugestimmt. Ich habe dann nur zur Kenntnis ein Schreiben erhalten, das ich ab sofort monatlich 500€ bzw. für die letzen 3 Monate Rückwirkend die Differenz zahlen soll.
Ich verstehen nur eins dabei nicht, 1 Kind wird älter, so da ich (meine anderen Kinder sind in der 2. Altersstufe) doch eigentlich nur die Differenz zahlen bräuchte.
Ich verdiene jetzt 250€ netto mehr .... dadurch würde sich der gesamte KU auch erhöhen. Wie komme ich jetzt bessser, da sie Beistand einschalten will. Lasse es neu errechnen und zahle dann auch, was sie /JA verlangt oder bestehe ich darauf, das nur ein Gericht etwas ändern kann (kostet dann wieder). Ich habe oben aufgeschrieben, was bei mir abzuziehen wäre. Ist meine Rechnung richtig oder denke ich falsch = meine Ex will - lt. Aussage 800€ KU ab sofort haben .... ohne das sie mein Einkommen weiß.
Danke für Euch Hilfe
Teddy71