Der Anwalt meiner Ex möchte das ich rückwirkend ab dem 01.07.2017 den Statischen Titel abändern lasse auf einen Dynamischen
mit 115%
Was bedeutet das und warum muss ich das tun wenn ich den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bezahle
Heisst das man will FOrderungen nachfordern ab dem 01.07.2017?
AUch schreibt man da ich nicht mehr 2 Kinder bezahle ich höher gestuft werden soll auf DDT4 EInkommensstufe. ich bin aber 3
Hallo MyJe, ich denke mal das die anderen im Forum mir zustimmen werden, das Du einer Rückwirkenden Abänderung des Statischen Titels gegen einen Dynamischen Titel nicht zustimmen musst( und auch auf keinen Fall machen darfst) denn wenn Du dem Zustimmst wird der Anwalt Deiner Ex versuchen die Differenz zwischen dem Dynamischen und Statischen Titel einzufordern. Ist eins der Kinder volljährig geworden und soll nicht mehr berücksichtigt werden?
LG der Frosch
rückwirkend ab dem 01.07.2017
Du scheinst ja zwischenzeitlich mehrere Jahre Ruhe vor Anwälten gehabt zu haben. Und nun kommt plötzlich doch einer und verlangt sogar fast 5 Jahre rückwirkend einen dynamischen Titel, also fast 5 Jahre rückwirkend mehr Unterhalt. Für dieses ungewöhnliche Verhalten hat der Anwalt keinerlei Begründung geliefert? Wirklich nicht?
Hallo,
den Vorredner ist insoweit zuzustimmen, dass Du die Sache auf gar keinen Fall aussitzen kannst. Hier wird versucht von Dir Nachzahlungen zu erhalten.
Prinzipiell kann der die KM bzw. deren Anwalt immer einen dynamischen Titel für das Kind fordern, aber nicht rückwirkend. Rückwirkende Forderungen nach Unterhalt sind aber nicht so einfach, da Unterhalt dem Lebensunterhalt dient und kein "Sparschwein" ist. Der statische Titel wurde erstellt und es gab zu diesem Zeitpunkt eine allgemeine Anerkenntnis, dass man sich auf diesen Unterhalt geeinigt hat.
Zwar wären die Zahlbeträge beim dynamischen Titel höher, da es aber einen akzeptierten statischen Titel gab, gibt es aus meiner Sicht keinen Grund für eine Nachforderung.
Der § 1613 BGB regelt die nachträgliche Forderung von Unterhalt und hier gilt immer ab dem Zeitpunkt der Unverzugsetzung.
Die Aufforderung des Anwalts bedeutet, wenn Du freiwillig rückwirkend einen dynmischen Titel anerkennst, Du damit eine höhere Unterhaltsforderng bejahst und aufgrund des Titels dann automatisch Unterhaltsrückstände entstanden sind, die aufgrund des Titel nachgefordert werden können.
Deshalb also keine Änderung des Titels für die Vergangenheit.
Hinsichtlich des Wohneigentums kannst du zwar immer sagen, dass Du kein Eigentum hast, ein aktueller Grundbuchauszug würde die Sache aber sicher schneller beenden.
VG Susi
MOin
Danke für die Antworten.
Das letzte mal hatte ich von der Anwältin gehört als meine erste Tochter 18 geworden ist ... also vor 3 Jahren.
Dort ging es um den Unterhalt meiner in der AUsbildung befindlichen Tochter. Das was ich natürlich zahlen musste und auch zahlen muss habe ich gezahlt
Man hatte mich in dem ersten Schreiben auf zum 01.04.2022 auf "VErzug" gesetzt.
Jetzt steht dort das man ab dem 01.04. zunächst fordert..
Ja den Grundbuchauszug kann man sicher beantragen von mir aus. Da steht halt nix drin. Da muss ich aber meine Eltern fragen ob die das so einfach möchten. Da es nicht meins ist.
Frage zum Dynamischen Titel..
Muss ich der Aufforderung überhaupt nachkommen. Ich habe immer nach Düsseldorfer Tabelle entsprechend der Jahre meiner Kinder so bezahlt.
Wie kriege ich den Titel nun.. kann ich einfach zum Jugendamt hingehen und sagen ändern Sie den Titel auf Dynamisch mit 115%? Oder was müsste ich dann tun?
rückwirkend ab dem 01.07.2017
Du scheinst ja zwischenzeitlich mehrere Jahre Ruhe vor Anwälten gehabt zu haben. Und nun kommt plötzlich doch einer und verlangt sogar fast 5 Jahre rückwirkend einen dynamischen Titel, also fast 5 Jahre rückwirkend mehr Unterhalt. Für dieses ungewöhnliche Verhalten hat der Anwalt keinerlei Begründung geliefert? Wirklich nicht?
Der genaue Wortlaut in dem letzten Schreiben:
Es existiert wohl ein statischer Titel
Dieser ist abzändern in einehm Dynamischen Titel über 115% des Mindestunterhalts rückwirkend zum 01.07.2017
und das ich das beim Jugendamt machen lassen kann..
Frage wäre muss ich das? Ich zahle doch den Unterhalt. Nächstes Jahr ändert sich halt auch alles weil meine Tochter 18 Jahre alt ist... Gerade geschaut als meine 1 Tochter 18 geworden ist war 6 Monate vor 18 die Ex noch mal wegen unterhalt bei dieser Anwwältin (Sie wird jetzt in 4 MOnaten 21 Jahre) Danach hatte sie meine Tochter nochmal geddrängt zum Anwalt zu gehen. Dort kam aber das gleiche raus.. und den Unterhalt abe ich bis zum ende der Lehre gezahlt.
Hallo,
ich würde dem Anwalt mitteilen, dass bislang ein statischer Titel existiert.
er möge dir seine Berechnung zur Verfügung stellen, damit du den statischen Titel ab in verzugsetzung in eine. Dynamischen abändern lassen wirst.
sophie
@myje Ein Anwalt ist immer Partei seiner Mandantschaft und hat nie Dein Bestes im Sinn. Er kann nur einen dynamischen Titel für die Zukunft fordern, also frühestens ab 01.04.2022. Im Moment ist aber noch nicht klar, was Du titulieren sollst und damit würde ich auf Zeit spielen. Eine Klage wird nicht so schnell eingereicht und mit dem 18. Geburtstag kann das die KM auch nicht mehr sondern nur noch die Tochter.
Da der statische Titel abgeändert werden soll bittest Du den Anwalt bzw. die KM um Herausgabe des Titels, da Du ja einen neuen erstellen lassen willst. Ansonsten gänge es auch über eine Abänderung des Titels auf einen dynamischen Titel. Dabei solltest Du den Titel aber auf den 18. Geburtstag befristen lassen. Will das JA das nicht, dann kannst Du auch zu einem anderen JA gehen. Es dürfen aber auf gar keinen Fall 2 Titel existieren, da ansonsten aus beiden vollstreckt werden kann.
VG Susi
@susi64 Ok die möchten aber ja den Titel abändern lassen.
Die schreiben so als hätten die den Titel nicht mehr (Damals waren sie bei einem anderen Anwalt) "Es existiert wohl ein statischer Titel"
Also warte ich jetzt erstmal etwas noch ab ich soll bis zum 15.06 den Titel vorlegen.. dann schreib ich kurz vorher das ich dann den Titel bräuchte um ihn ändern zu lassen... oder wie?
Den Zahlbetrag hab ich auch in dem Schreiben 503,5 zu dem ich auch komme in meiner Berechnung..
@myje Auf Wikipedia siehst Du wie ein Titel vom Jugendamt aussieht. Dort siehst Du, dass der Titel eine Urk.-Reg.-Nr. (Urkundenregistrierungsnummer) und ein Aktenzeichen hat. Ähnlich sollte auch ein vom Notar erstellter Titel aussehen. Die Nummer in Verbindung mit dem Datum brauchst Du für die Abänderung. Ja, schreibe, dass Du es nicht finden kannst und dann wartest Du erst einmal auf die Antwort.
Wichtig ist erst einmal, dass der richtige Unterhalt gezahlt wird. Das könnte ansonsten wirklich teuer werden.
VG Susi
OK
Ja der Betrag ist schon nachgezahlt und ab Juni wird dann alles normal gezahlt mit dem neuen Betrag.
Die schreiben so als hätten die den Titel nicht mehr (Damals waren sie bei einem anderen Anwalt) "Es existiert wohl ein statischer Titel"
Aber du hast eine Ausfertigung, eine Abschrift oder zumindest eine Kopie des Titels. Magst du mal etwas mehr dazu sagen? Was für ein Titel ist das eigentlich und von wann? Urkunde (vom Jugendamt oder Notar), Urteil/Beschluss oder gerichtlicher Vergleich? Wie hoch genau ist darin die Zahlungsverpflichtung? Warum statisch? Zufälligerweise zeitlich befristet?
Handelt es sich noch um den Titel, der hier vor etlichen Jahren im Forum mal angesprochen wurde? Oder gab es nachträgliche Änderungen?
@tacheles Moin
Der Titel ist noch von 2012. Der Wurde damals vom Jugendamt erstellt.
Vorliegen habe ich ihn gerade nicht. Aber es gab nur einmal diesen den ich für damals beide Kinder (Minderjährig) erstellen hab lassen.
Danach wurde zwar öfters von Anwälten mein Unterhalt "Neu" berechnet... ich war da nie Mangelfall.
Das letzte mal war es von dieser Anwältin wo meine 1 Tochter 18 wurde. Es war aber nie die Rede von ... der Titel muss geändert werden, bis auf dieses mal.
Davor haben wir immer den Unterhalt geklärt und das was ich vorher schon freiwillig bezahlt hatte war auch das was der Anwalt errechnet hat.
Ich habe auch nie "Sonderzahlungen" usw. gekürzt. Vielleicht ein Fehler aber ich dachte immer ... mach kein Ärger dann lassen die einen auch in Ruhe.
Der Titel ist noch von 2012. Der Wurde damals vom Jugendamt erstellt.
Ich gehe davon aus, dass die aktuelle gegnerische Unterhaltsberechnung durch den Schuldner überprüft und für korrekt befunden wurde und die Aufforderung zur Titulierung rechtswirksam erfolgt ist!
Mit Personalausweis und sicherheitshalber allen alten Titeln, es gibt wohl nur die eine Urkunde, im Gepäck zur Beurkundung gehen. Entweder in einem Jugendamt oder bei einem Rechtspfleger im Amtsgericht. Beides ist kostenfrei (außer bei einigen Jugendämtern im Land Brandenburg). Oder halt bei einem Notar, Kosten (Schreibauslagen) sehr gering.
Diese Urkundspersonen wissen alle, wie eine solche Urkunde auszusehen hat. Die entscheidenden Sätze in der Urkunde sollten in etwa so lauten:
1. Ich bin verpflichtet, meinem Kind Vorname Name, geb. am ....., aufgrund der Urkunde des Jugendamtes XYZ vom xx.xx.2012, (Urkundenrolle blabla --> genaue Bezeichnung) monatlichen Unterhalt in Höhe von xxx,xx Euro zu zahlen.
2. Ich verpflichte mich nunmehr, unter Abänderung des vorstehenden Titels, meinem vorgenannten Kind ab dem 1.6.2022 den Unterhalt in Höhe von 115% des jeweiligen gesetzlichen Mindestunterhalts der dritten Altersstufe (§ 1612a Abs. 1 BGB) abzüglich des gemäß § 1612b BGB anrechenbaren Kindergeldes zum Ersten eines jeden Monats im Voraus an den jeweiligen gesetzlichen Vertreter zu zahlen.
Und Vorsicht: Das Kind hat einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel. Das wissen auch die erfahrenen User hier. Wenn du trotzdem - ohne Einvernehmen mit der Gegenseite - eine Befristung bis zur Volljährigkeit in die Urkunde "einbauen lässt", besteht ein recht hohes Risiko eines gerichtlichen Antrages der Gegenseite auf Abänderung (also ohne Befristung). Mit solch einem Antrag kannst du insbesondere dann rechnen, wenn die erste Jugendamtsurkunde unbefristet erstellt wurde. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird man dir dann die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegen.
Der Titel ist noch von 2012. Der Wurde damals vom Jugendamt erstellt.
Ich gehe davon aus, dass die aktuelle gegnerische Unterhaltsberechnung durch den Schuldner überprüft und für korrekt befunden wurde und die Aufforderung zur Titulierung rechtswirksam erfolgt ist!
Mit Personalausweis und sicherheitshalber allen alten Titeln, es gibt wohl nur die eine Urkunde, im Gepäck zur Beurkundung gehen. Entweder in einem Jugendamt oder bei einem Rechtspfleger im Amtsgericht. Beides ist kostenfrei (außer bei einigen Jugendämtern im Land Brandenburg). Oder halt bei einem Notar, Kosten (Schreibauslagen) sehr gering.
Diese Urkundspersonen wissen alle, wie eine solche Urkunde auszusehen hat. Die entscheidenden Sätze in der Urkunde sollten in etwa so lauten:
1. Ich bin verpflichtet, meinem Kind Vorname Name, geb. am ....., aufgrund der Urkunde des Jugendamtes XYZ vom xx.xx.2012, (Urkundenrolle blabla --> genaue Bezeichnung) monatlichen Unterhalt in Höhe von xxx,xx Euro zu zahlen.
2. Ich verpflichte mich nunmehr, unter Abänderung des vorstehenden Titels, meinem vorgenannten Kind ab dem 1.6.2022 den Unterhalt in Höhe von 115% des jeweiligen gesetzlichen Mindestunterhalts der dritten Altersstufe (§ 1612a Abs. 1 BGB) abzüglich des gemäß § 1612b BGB anrechenbaren Kindergeldes zum Ersten eines jeden Monats im Voraus an den jeweiligen gesetzlichen Vertreter zu zahlen.
Und Vorsicht: Das Kind hat einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel. Das wissen auch die erfahrenen User hier. Wenn du trotzdem - ohne Einvernehmen mit der Gegenseite - eine Befristung bis zur Volljährigkeit in die Urkunde "einbauen lässt", besteht ein recht hohes Risiko eines gerichtlichen Antrages der Gegenseite auf Abänderung (also ohne Befristung). Mit solch einem Antrag kannst du insbesondere dann rechnen, wenn die erste Jugendamtsurkunde unbefristet erstellt wurde. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird man dir dann die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegen.
Das heisst ich muss einen Unbefristeten Unterschreiben. Wobei das Jugendamt ab 18 dann nicht mehr zuständig ist... Dann müsste meine Tochter mich "VErklagen" Sofern ich nicht an Sie überweise?
@myje Mit einem Titel in der Hand muss der Gläubiger nicht mehr klagen, er kann Zahlungsrückstände einfach vollstrecken. Genau das ist Sinn und Zweck eines Titels.
Einige Monate vor der Volljährigkeit deiner Tochter erfagst du (schriftlich) alle für die künftige Unterhaltshöhe wesentlichen Umstände und leitest ggfs. eine Abänderung ein. Erstmal einvernehmlich versuchen. Je besser der Kontakt zur Tochter, umso einfacher ist die Abänderung.
@myje Mit einem Titel in der Hand muss der Gläubiger nicht mehr klagen, er kann Zahlungsrückstände einfach vollstrecken. Genau das ist Sinn und Zweck eines Titels.
Das ist mir klar.
Also müsste die Muter dann ab 18 Jahre den Titel an die Tochter weitergeben. Da sie selbst dann dafür verantwortlich wäre.
Mir geht es nicht darum später nicht mehr zu zahlen. Meine Tochter ist alle 2 Wochen bei mir und ich ermutige Sie zu Studieren.. Was die Mutter nicht möchte weil besser Lehre machen und Geld verdienen.
Meine Tochter ist sehr enttäuscht das meine Ex-Frau jetzt so ein Aufriss macht wegen Titel usw... Auch mit dem "Angeblichen Erbe". Ihr wird aber gedroht das wenn Sie zu mir zieht das Sie den Hund (An dem Sie sehr hängt) und ihre Stiefgeschwister nicht mehr sehen darf... und sie dann Stress mit ihrer Mutter hat.
Ich dränge Sie nicht
Ab 18 Schauen wir mal wie sich das dann auswirkt wenn ich Direkt meiner Tochter das Geld gebe und die Mutter so keinen Zugriff auf das Konto mehr hat.. Wie Stressfrei das dann für meine Tochter wird.
@tacheles Was Du schreibst ist alles richtig. Aber im konkreten Fall ist das Zeitmoment entscheidend. Die Tochter wird im August/September 2022 (?) mMn 18. Deshalb ist eine Befristung machbar, ohne die Gegenseite zu fragen. Die Verschleppungstaktik kann im konkreten Fall aufgehen und dann ist die KM raus!
Natürlich kann die Tochter weitermachen, aber bei Volljährigen ist das Unterhaltsrecht durchaus einfacher und vorallem ist die KM dann mit im Boot als potentieller Zahler.
VG Susi
@susi64 Ne ne meine Tochter jetzt wird erst 08/23 18.. Wird jetzt 17
Ich denke zwar das ich um den Titel nicht rumkomm.. aber da ich eh immer gezahlt habe tut der mir auch nicht weh.. eigentlich. Frage wäre halt nur warum jetzt aufmal so ein Aufriss.. was jahre mit dem "Alten" Titel der bis 18 begrenzt ist geklappt hat.
Frage wäre halt nur warum jetzt aufmal so ein Aufriss.. was jahre mit dem "Alten" Titel der bis 18 begrenzt ist geklappt hat.
Schön zu wissen ... 😫