Frage wäre halt nur warum jetzt aufmal so ein Aufriss.. was jahre mit dem "Alten" Titel der bis 18 begrenzt ist geklappt hat.
Schön zu wissen ... 😫
Was meinst Du damit?
@myje Ok, wenn es noch über 1 Jahr ist, dann solltest Du einen dynamischen Titel erstellen lassen und auch die Frage der Befristung ist dann aktuell. Trotzdem würde ich es einfach mit der Befristung versuchen.
Warum das jetzt passiert liegt mMn einfach daran, dass ein Anwalt involviert ist, der zum einen die Höhe des Unterhalts überprüft hat und zum anderen festgestellt hat, dass es eben kein dynamischer (und unbefristeter) Titel ist. Das Kind hat einen Anspruch auf einen dynamischen, unbefristeten Titel.
Ansonsten gilt einfach, was Tacheles geschrieben hat, rechtzeitig daran denken, dass sich mit 18 beim Unterhalt die Dinge ändern.
VG Susi
Das war doch aber vor 3 Jahren auch nicht anders.. da hat die gleiche Anwältin den Unterhalt errechnet.. den ich da aber schon gezahlt habe...
Naja egal..
Befristung eintragen lassen?
Der Titel ist noch von 2012. Der Wurde damals vom Jugendamt erstellt.
Vorliegen habe ich ihn gerade nicht. Aber es gab nur einmal diesen den ich für damals beide Kinder (Minderjährig) erstellen hab lassen.
irritiert mich etwas...(vor allem das fettmarkierte).
Was ist mit diesem Titel passiert, als Deine erste Tochter 18 wurde bzw. als sie eine Ausbildung begann?
Im Moment liest es sich so, als würde dieser (statische) Titel für beide Kinder noch als "rechtskräftig" im Raum stehen?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
hallo @MyJe
8/213 solll nat. 8/ 2013 heißen...
Vielleicht noch kurz was zum Eingangsbeitrag: jeder Anwalt kann so ziemlich alles von Dir fordern... Er hätte also auch (z.B.) fordern können, dass Du den Unterhalt für dessen Kinder übernimmst 😉
Widerspreche den Forderungen und hinterfrage einfach den rechtliche Hintergrung derselben (also auf welcher rechtlichen Grundlage er diese Forderungen stellt.
Nach aktueller Situation sieht es so aus, dass zumindest das Zeitmoment der Forderung nach erneuter Unterhaltsberechnung in Ordnung geht. So wie ich es herausgelesen habe, ist die letzte Einkommensüberprüfung mehr als 2 Jahre her?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Der Titel ist noch von 2012. Der Wurde damals vom Jugendamt erstellt.
Vorliegen habe ich ihn gerade nicht. Aber es gab nur einmal diesen den ich für damals beide Kinder (Minderjährig) erstellen hab lassen.
irritiert mich etwas...(vor allem das fettmarkierte).
Was ist mit diesem Titel passiert, als Deine erste Tochter 18 wurde bzw. als sie eine Ausbildung begann?
Im Moment liest es sich so, als würde dieser (statische) Titel für beide Kinder noch als "rechtskräftig" im Raum stehen?
Ok noch mal langsam.. vielleicht nicht ganz so toll geschrieben
Meine erste Tochter ist 2020 18 geworden. Die war in der Lehre.. Seit der Lehre habe ich Unterhalt gezahlt minus Anteilig Lehrgeld usw. ca 6 Monate vor dem 18ten habe ich Post erhalten vom Anwalt den ich natürlcih korrekt beantwortet habe
Da war der Titel den ich ca 2012 Unterschrieben hab unangetastet.Es wurde auch nicht darüber gefragt oder gefordert vor 3 Jahren
Auch als meine Tochter 18 war habe ich von der Anwältin im Namen meiner Tochter noch mal ein Schreiben erhalten wegen dem Unterhalt für Sie.. Das wurde dann geklärt (Ohne das ich mehr zahlen musste)
Jetzt zahle ich für die Älteste nichts mehr.....
Für meine 2te Tochter (jetzt noch 16) habe ich immer nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt. Es war nie die Rede von der Anwältin das ich den Titel abändern soll.
Auch vor 3 Jahren nicht als es zum letzten mal eine Aufforderung gab wegen Abrechnungen usw. Der Anwalt (Der gleiche wie jetzt) hat nichts anderes verlangt als das was ich dort schon bezahlt habe.
Auch gibt es nur diesen Titel von 2012 der nie wieder angesprochen wurde in den ganzen jahren. Ich habe immer ca alle 2 Jahre Anfragen zur Unterhaltsberechnung erhalten. Beantwortet und korrekt bezahlt was in der Düsseldorfer Tabelle stand.
Der Titel wurde nach dem 18ten GEburtstag meiner ersten Tocher nie geändert.
Für meine 2te Tochter (jetzt noch 16) habe ich immer nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt. Es war nie die Rede von der Anwältin das ich den Titel abändern soll.
das erscheint mir (sehr) wichtig. Angesichts der haltlosen Forderung des gegn. RA nach der rückwirkenden dynamischen Änderung des Titels (-> siehe Eingangsbeitrag):
Wurdest Du im Rahmen der neuerlichen Forderung (-> Eingangsbeitrag) auch aufgefordert, Deine aktuelle Einkommenssituation offenzulegen?
Losgelöst davon: Du bist/ wärest zumindest verpflichtet, ab korrekter Inverzugsetzung den Unterhalt dynamisiert titulieren zu lassen (wenn möglich befristet auf die Volljährigkeit des betroffenen Kindes).
Wichtig (!!!): Da immer noch(!) ein Unterhaltstitel (für 2 Kinder) im Raume steht, darf nicht einfach ein neur dynamischer Unterhaltstitel erstellt werden, sonst hast Du 2 unabhängige Unterhaltstitel an der BAcke, die unabhängig voneinander rechtskräftig gepfändet werden könn(t)en. Fordere also den gegn. Anwalt zunächst auf, Dir die vollstreckbare Ausfertigung des alten statischen Titels auszuhändigen. Nur dann(!) solltest Du einen neuen Unterhaltstitel erstellen lassen!
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Wurdest Du im Rahmen der neuerlichen Forderung (-> Eingangsbeitrag) auch aufgefordert, Deine aktuelle Einkommenssituation offenzulegen?
Losgelöst davon: Du bist/ wärest zumindest verpflichtet, ab korrekter Inverzugsetzung den Unterhalt dynamisiert titulieren zu lassen (wenn möglich befristet auf die Volljährigkeit des betroffenen Kindes).
Ja der Unterhalt wurde "Festgelegt" und ich habe die Zahlung mit Verzugsetzten 01.04.2022 bis 01.05.2022 nachgezahlt (
Differenz)
Ab 01.06. habe ich den Dauerauftrag geändert auf den Betrag der errechnet wurde.
Hi @MyJe,
jetzt las Dir doch nicht jeden Po... einzeln aus der Nase ziehen...
@susi64 Ok die möchten aber ja den Titel abändern lassen.
Was ist jetzt damit?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Das ist das schreiben was ich bekommen habe. Ende letzter Woche (KW20)
Ich habe jetzt gerade per Mail aufgefordert mir die "Vollstreckbare Ausfertigung" aushändigen zu lassen. Mehr ist noch nicht passiert.
Deren Aufforderung war halt ich soll den "Statischen Titel" auf den Dynamischen rückwirkend bis 2017 abändern zu lassen.
Das werde ich wohl ja auch jetzt machen müssen, denke ich . Ob die "Begrenzung" bis 18 dann ausreicht oder ob es dann extra ärger gibt muss ich wohl abwarten. Natürlich nur rückwirkend auf die jetzige Festsetzung 01.04.2022 nicht bis 2017 rückwirkend.
Allerdings stellt sich mir die Frage. Was ist wenn die den Titel nicht rausgeben... kann man mich dann trotzdem verklagen?
Deren Aufforderung war halt ich soll den "Statischen Titel" auf den Dynamischen rückwirkend bis 2017 abändern zu lassen.
Dieser Forderung würde ich (unbedingt) schriftlich (Briefform) widersprechen... aber dass hatte ich ja schon geschrieben
Das werde ich wohl ja auch jetzt machen müssen, denke ich .
Drumherumkommen wirst Du nicht... allenfalls kannst Du aktuell eine Befristung zur Volljährigkeit erreichen.
Allerdings stellt sich mir die Frage. Was ist wenn die den Titel nicht rausgeben... kann man mich dann trotzdem verklagen?
Zunächst denke ich nicht, dass es zu einer Klage kommt. Es läuft - zur Zeit - auf eine von Dir angeregte (außergerichtliche) Abänderung hinaus. Das sollte man dem gegn. RA auch so vermitteln. Ich würde in einem Brief (Einschreiben) an den gegn. RA. die Abänderung vorschlagen und einhergehend die vollstreckbare Ausfertigung des alten Titels verlangen.
Parallel könntest Du auch zum JA gehen und dort den Titel abändern lassen (aber unbedingt auf Abänderung bestehen).
Allerdings mußt Du bei der Abänderung des/ der alten Unterhaltstitel auch in sofern aufpassen, da er ja für 2 unterhaltsberechtigte Kinder gilt. Wie damit praktisch) umzugehen ist weiß ich allerdings nicht. Die Titulierung des Unterhaltes für die jetzt Volljährige wäre ja komplett herrauszunehmen (bzw. auf "Null" zu setzen) und nur der Titel der Minderjährigen wäre auf den aktuellen Betrag abzuändern. Vielleicht weiß ja jemand anderes was genaueres dazu...
Adhock fällt mir @Inselreif ein...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ich habe jetzt gerade per Mail aufgefordert mir die "Vollstreckbare Ausfertigung" aushändigen zu lassen.
Jetzt wird es chaotisch.
Kein Gläubiger muss eine vollstreckbare Ausfertigung herausgeben und dann auf einen neuen Titel hoffen und bangen....
Und ja:
- Laut Beitrag 260498 vom 03.08.2011 existiert ein Urteil zum Kindesunterhalt. Anmerkung: gerichtliche Urteile/Beschlüsse sind immer unbefristet.
- Laut Beitrag 403854 vom 23.05.2022 existiert lediglich ein Titel aus dem Jahr 2012, der vom Jugendamt erstellt wurde. Kann sich also dabei nur um eine Urkunde handeln.
- Laut Beitrag 403860 vom 23.05.2022 war der "alte" Titel bis zur Volljährigkeit begrenzt.
Ja der Unterhalt wurde "Festgelegt" und ich habe die Zahlung mit Verzugsetzten 01.04.2022 bis 01.05.2022 nachgezahlt (
Differenz)
Persönlich sehe ich das gegn. Anwaltsschreiben - bezogen auf seine haltlosen Forderung - nicht als korrekte Inverzugsetzung an. Aber je nach dem wie hoch (gering) der Mehrunterhalt ist, der bei der Neuberechnung emittelt wurde würde ich da kein Fass aufmachen, zumal (VOR ALLEM weil) Du ja anklingen lassen hast, dass das Verhältnis zur Tochter (sehr) gut ist...
Insofern erstmal alles richtig gemacht ...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo
Nein es existiert nur eine Urkunde aus dem Jahr 2012. Diesen habe ich beim Jugendamt erstellen lassen.
Dieses Dokument (Titel) Ist begrenzt auf die VOlljährigkeit der Kinder (ALso dann endet er.)
Dieser wurde nie abgeändert oder erneut verlangt zu ändern.
Ich habe ihn auch nicht geändert wo meine erste Tochter 18 geworden ist.
Es gibt keinen gerichtlichen Titel.
Bislang habe ich auch immer nur vom Anwalt Aufforderungen meine Belege vorzulegen für Verdienst/Steuerrückzahlungen.
Das ist zuerst immer pünktlich alle 2 Jahre geschehen.. nur jetzt ist es etwas mehr als 3 Jahre her.
Ich sollte jetzt drauf achten das ich keine 2 Titel habe. Abändern ja. Dynamisch wäre für mich OK. Begrenzen wenn es geht auf 18 was eigentlich unwirksam ist. Die Forderung den abzuändern bis 2017 nicht nachkommen... und wie mach ich das das es jetzt dann nur noch einen Vollstreckbaren Titel gibt wenn ich das Dokument nie zurück bekomme?
Nein es existiert nur eine Urkunde aus dem Jahr 2012. Diesen habe ich beim Jugendamt erstellen lassen.
Dieses Dokument (Titel) Ist begrenzt auf die VOlljährigkeit der Kinder (ALso dann endet er.)
Jugendämter erstellen für jedes Kind separate Urkunden. Das müssten also ZWEI Urkunden sein. Richtig?
Du solltest aufhören dem Gegner Anwalt per Mail zu antworten und für ihn da auch nicht erreichbar sein. Das geht viel zu schnell. Immer erst schön am ende der Fristen schriftlich per Post und wenn möglich kurz halten evtl mit Rückfragen versehen.
Nein es existiert nur eine Urkunde aus dem Jahr 2012. Diesen habe ich beim Jugendamt erstellen lassen.
Dieses Dokument (Titel) Ist begrenzt auf die VOlljährigkeit der Kinder (ALso dann endet er.)
Jugendämter erstellen für jedes Kind separate Urkunden. Das müssten also ZWEI Urkunden sein. Richtig?
Jawoll
Ausgestellt am 10.12.2012 für jeweils 1 Kind (Namen , Geburtsdatum) Also jeder ein Dokument!
Kind1 Verpflichet Unterhalt zu zahlen von 356 EURO
Kind2 Verpflichtet Unterhalt zu zahlen von 291 EURO
Das DOkument heisst
Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt.
§59 SGB,,,
Beide Dokumente sind mit dem Text vom Jugendamt versehen
Diese Verpflichtung gilt lediglich bis zur Volljärikeit des Kindes, somit bis zum (GEburtsdatum)
Die Dokumente sind nie wieder angerührt worden oder es gab Schriftverkehr über diese Dokuemnte.
Immer nur: Bitte GEhaltsabrechnungen und Steuererklärung 2 mal von der gleichen Anwältin in den letzten 5 Jahren
Also vor 5 Jahren dann vor 3 Jahren und jetzt wieder.
Du solltest aufhören dem Gegner Anwalt per Mail zu antworten
Vor allem sollte er nicht so überhastet Dinge schreiben, die sich negativ für ihn auswirken könnten.
Aber eine kurzfristige Mail sollte er dennoch senden, nicht dass die Anwältin seine heutige Mail sonst als Verweigerung betrachtet und drauflos klagt. Deshalb sollte er sie heute noch informieren, dass seine Mail von vorhin mit der "Aufforderung zur Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung" als gegenstandlos zu betrachten ist. Und gleichzeitig sollte er ankündigen, dass er fristgemäß eine neue Urkunde in Höhe von 115% des Mindestunterhalts in Abänderung der Urkunde aus dem Jahr 2012 erstellen lassen wird.
Dieses Dokument (Titel) Ist begrenzt auf die VOlljährigkeit der Kinder (ALso dann endet er.)
Das klingt so, als könntest Du Dich - zumindest was die volljährige Tochter betrifft - entspannt zurücklehnen....
Der Titel "entfaltet"/ hat also nur noch für die minderjährige Tochter Rechtskraft. Nichtdestotrotz muß er abgeändert werden...
[...]Immer erst schön am ende der Fristen schriftlich per Post und wenn möglich kurz halten evtl mit Rückfragen versehen.
Hier sollte man zumindest aufpassen und Fristwahrend antworten, ein überziehen der Fristen ohne (rechtzeiige) Angabe von Gründen kann(!) ganz schnell nach hinten losgehen (und mit einer Klage enden).
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
OK.
Das heisst ich muss das eine Dokument meiner minderjährigen Tochter abändern lassen.
Aber mit dem Datum (BEginn 01.04.2022)