Sorry, ich weiß gar nicht wie ich das Ding nennen soll.
Folgendes: Im Streit um das ABR meiner Kinder hat meine Frau PKH beantragt, da sie nicht leistungsfähig sei. Ich habe eingewendet, sie sei vermögend, immerhin sei sie Eigentümerin eines EFH und einer ETW zu je 50%, für beide habe ich ihr mehrfach den Verkauf an mich angetragen. Meine Anwältin schlug vor, ich könne meiner Frau das Geld zinslos leihen und der Richter schlug vor, ich könne auch zustimmen, dass meine Ex Haus oder Wohnung beleihen kann. Was ich dann gemacht habe und auch so beschlossen wurde.
Nun verklagt diese Person mich also auf Unterhalt, gibt wiederum eine falsche EV ab was die Zahlen betrifft (Ev, weil sie das auch noch per Eilantrag macht) und stellt sich als mittellos dar - obwohl ich ihr jeden Monat im Schnitt 2000€ entweder cash oder natural (zB zahle ich ihre Umlagen fürs Haus) zahle. Plus Kindergeld für zwei Kinder. Plus eigenes Einkommen angeblich 560€.
Jetzt will sie also Geld aufnehmen um ihre Anwältin zu bezahlen, aber wie geht das? Rein technisch? Einen gemeinsamen Kredit aufnehmen fällt ja wohl aus.
Moin ps,
das bedeutet nichts anderes als einen Kredit aufnehmen und dafür eine Immobilie (oder eine Lebensversicherung oder einen anderen Vermögenswert) als Sicherheit zu hinterlegen.
Wobei ich es schon ziemlich lächerlich fände, wegen ein paar hundert Euro VKH eine Immobilie zu beleihen (was ja mit einem entsprechenden Eintrag im Grundbuch einherginge). Aber wenn man das SPielchen namens "ich bin ja so mittellos, ich habe nur Immobilien" spielen will, soll es wohl so sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ist klar. Die Frage ist eher technischer Natur. Muss ich was unterschreiben und wenn ja was? Oder kann sie einfach den Gerichtsbeschluss nehmen?
Abgesehen davon, dass sie den Kredit eh nicht kriegt, weil sie keine Lohnabrechnungen und keine Titel vorzuweisen hat.
Hi,
solche Einwendungen im VKH-Verfahren sind nicht gern gesehen und fallen regelmässig auf die Füsse - wie man hier sieht.
Was die Sache selbst angeht, darf und muss man natürlich bestreiten. Nicht aber die wirtschaftlichen Verhältnisse, die mit dem Sachantrag nichts zu tun haben.
Lass sie doch VKH bekommen. Dann hat sie wenigstens noch genug Geld übrig, um am Ende Deinen Anwalt zu erstatten.
In der Praxis wird das jetzt so laufen, dass sie mit dem Beschluss, der Deine Zustimmung dokumentiert, zum Notar geht und auf Eure Hütte eine Grundschuld eintragen lässt. Die dient dann als Sicherheit für ein Darlehen, das sie aufnehmen wird. In Abhängigkeit von eventuellen vorrangigen Belastungen kann das völlig ausreichen, um auch einem Einkommens- und Mittellosen ein Darlehen zu geben. Notfalls wird die Hütte halt versteigert.
Das alles macht einen Verkauf an Dich (oder jede andere Verwertung auch) um Längen komplizierter.
Konzentriere Dich bitte künftig auf die wirklich wichtigen Dinge des Verfahrens.
Gruss von der Insel
Ich? Sorry, ich hab doch gar nichts gemacht?
Vielleicht habe ich PKH ja auch noch nicht verstanden. Es ging m.E. darum, dass sie etwas beantragt hat, was darauf hinausgelaufen wäre, dass ich ihre Prozesskosten bezahle. Ist das nicht PKH? Ich würde ihr ja das Geld geben (womit sie mich dann verklagt^^) und es später mit Zugewinn verrechnen. Aber nein, Kopf durch Wand. Naja, soll sie mal.
Hi pseudonuem,
offenbar hast Du das Wesen der PKH (hier VKH) wirklich nicht verstanden. Da kommt nämlich zunächst die Staatskasse für Gerichtskosten und den eigenen Anwalt auf.
Vielleicht meinst Du aber, dass sie Dich auf Prozesskostenvorschuss verklagt hat? Aber auch dann stellt man sich angesichts Deines letzten Posts die Frage, wieso Du ihr das Geld dann nicht einfach gegeben hast.
Gruss von der Insel
Oh. Das kann natürlich sein. Ich war damals etwas durcheinander und obendrein damals wie heute der Ansicht dass sie genug Geld hat. Aber das steht ja nicht zur Debatte.
Letztlich hätte das auch nichts anderes bedeutet, als ihr einfach Geld zu leihen, das später sowieso verrechnet wird, nicht? Dann gebe ich es ihr eben jetzt, damit sie mich besser verklagen kann. Danke Dir.