Stellungnahme zum P...
 
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Stellungnahme zum Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

 
(@trish)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe vom Amtsgericht 2 Schreiben erhalten wo mir gelegenheit gegeben wird zum beiligenden Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens meiner (Noch-)Frau binnen 10 Tagen schriftlich Stellung zu nehmen.

Ich verstehe nun nicht wozu ich konkret schriftlich Stellung nehmen soll? Dazu, dass Prozesskostenhilfe beantragt wurde? Oder zum tatsächlichen Inhalt der
Schreiben (Unterhaltsforderungen)? Was möchte das Gericht hier von mir wissen?

Grüße
TrisH

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2008 14:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus trish!
Du (oder Dein Anwalt) sollen zu dem Antrag auf PKH Stellung nehmen. Solltest Du beispielsweise stichhaltige Gründe kennen (z.B. nicht angegebenes Einkommen), weswegen dem Antragsteller NICHT PKH gewährt werden sollte, sind diese in der Stellungnahme anzugeben.

Ich verstehe nur nicht, warum Du zwei Schreiben wegen PKH bekommen hast.
By the way: hast Du keinen RA?

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2008 15:17
 elwu
(@elwu)

Was möchte das Gericht hier von mir wissen?

Hallo,

solche Dinger hatte ich auch für jedes Verfahren bekommen. Sogar mal eines vom OLG, ob ich denn nicht die Berufung meiner Ex gegen das Trennungsunterhaltsurteil vorfinanzieren möchte... Ich schrieb immer zurück

1) zum Finanziellen: dass ich über die Vermögensverhältnisse der Dame nichts sagen kann, sie aber von mir soundsoviel Unterhalt für sich und mein Kind bekommt, dazu Kindergeld erhält. Dazu noch: Schulden hatte sie bei der Trennung im Gegensatz zu mir keine.

2) zur Sache: dass ich den o.g. Unterhalt leiste und der bis zu dieser Höhe auch aus meiner Sicht unstrittig ist, KU natürlich zudem tituliert.

Die Gerichte haben ihr dann zwar dennoch hirnrissigerweise immer PKH für deneingeklagten Gesamtbetrag gewährt, aber wenigstens mich in Ruhe gelassen mit dem absurden Ansinnen, ich soll auch noch den Exenanwalt finanzieren.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2008 15:26
(@trish)
Schon was gesagt Registriert

Danke, dann hab ich das jetzt verstanden.

@Marco: das eine Schreiben geht um den Unterhalt, dass zweite Schreiben ist die Scheidung.
Einen RA kann ich mir nicht leisten, daher muss ich da irgendwie alleine durch.

Grüße
TrisH

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2008 15:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@TrisH:

Einen RA kann ich mir nicht leisten, daher muss ich da irgendwie alleine durch.

Dann würde ich erst Beratungsschein beim Amtsgericht holen, ab zum Anwalt und dann ebenfalls PKH beantragen...ohne RA bei Unterhaltsstreitigkeiten halte ich für sehr risikoreich!

Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2008 15:35
(@trish)
Schon was gesagt Registriert

Ich kann ja keine PKH beantragen, da dies immer nur eine Seite kann. Und ich verdiene ja nunmal auch zuviel (in der Theorie...  :wink:)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2008 17:18
 elwu
(@elwu)

Ich kann ja keine PKH beantragen, da dies immer nur eine Seite kann.

Hallo,

das ist mir neu. Wo steht das?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2008 17:40
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ich kann ja keine PKH beantragen, da dies immer nur eine Seite kann. Und ich verdiene ja nunmal auch zuviel (in der Theorie...  :wink:)

Das kann nicht sein, bei meiner Scheidung habe zuerst ich, dann meine EX PKH beantragt und bewilligt bekommen. PKH soll ermöglichen, dass Du Dein Recht in Anspruch nehmen kannst, auch wenn Du die finanziellen Mittel hierfür (momentan) nicht hast.
Ob Du zuviel verdienst kann ich nicht beurteilen, wenn Du Dir aber keinen RA "leisten" kannst, wie Du vorhin geschrieben hast, kann es nicht weit her sein...
Bei PKH darfst Du einiges an anfallenden Kosten gegenüber Deinem Einkommen in Abzug bringen...

Greetz
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2008 17:47
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey,

das wäre mir auch neu. du scheinst gleich auszuschliessen,  das PKH für dich in frage kommen könnte: :puzz:

da würde ich einfach mal einen antrag ausfüllen. die krux ist vielleicht, :mit aussicht auf erfolg.
aber sie können nur ablehnen. nichts weiter.

mit freundlichen grüssen

marion

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2008 23:24