Hallo liebes Forum,
Ich habe in meinem Steuerbescheid für 2012 2800€ erstattet bekommen.
Dieser betrag soll jetzt in den UH für die EX mit einfliessen.
Diesen hohen betrag habe ich nur bekommen, weil ich 6000€ UH an sie gezahlt habe
und sie mir die Anlage U unterschrieben hat.
Ohne Die unterhaltszahlungen in der Anlage U hätte ich ca. 400€ erstattet bekommen.
Mal abgesehen davon, dass sie durch die 6000€ noch Steuern nachzahlen muss
die von meiner erstattung abzuziehen sind.
Ist es richtig das sich die EX, den teil der Steuererstattung,
den ich ja nur bekommen habe weil ich der EX UH gezahlt habe,
durch die Hintertür nochmal abholt ?
Danke und Gruß
Moin Holsteiner,
Ich habe in meinem Steuerbescheid für 2012 2800€ erstattet bekommen.
Dieser betrag soll jetzt in den UH für die EX mit einfliessen.
Geht es hier tatsächlich um EU oder um KU?
Falls ersteres: Was wurde hinsichtlich des EU bei der Scheidung festgelegt?
Mal abgesehen davon, dass sie durch die 6000€ noch Steuern nachzahlen muss
die von meiner erstattung abzuziehen sind.
Eben, den Nachteil musstest du ihr doch sicherlich ausgleichen.
Dein Einkommen sollte sich somit lediglich um die Steuererstattung abzüglich Nachteilsausgleich erhöht haben.
--
Brainstormer
Hallo Brainstormer,
Es geht hierbei um die Festellung des zugrunde gelegten Nettolohnes.
Also für EU wenn das ExUnterhalt ist und KU.
Eben, den Nachteil musstest du ihr doch sicherlich ausgleichen.
Dein Einkommen sollte sich somit lediglich um die Steuererstattung abzüglich Nachteilsausgleich erhöht haben.
Noch hat sie für 2012 keine Steuererklärung abgegeben also wollte ich es,
solange kein Steuerbescheid vorliegt nicht berücksichtigen.
Mir geht es um die differenz mit und ohne Anlage U
Nehmen wir mal an ich habe 6000€ unterhalt gezahlt.
Bekomme mit Anlage U 2400€ erstattung (ohne 0€)
Daraus Folgt eine um 2400€/12=200€ höeres Nettoeinkommen.
wovon ich nach 3/7 ~85€ mehr EU zahle
Fürs folgende Jahr würde ich dann ja 7020€ Unterhalt zahlen
und der EU steigt weiter, zwar nicht mehr viel aber es wird mehr.
Ist das so rechtens oder kann ich mir vom Finanzamt
einen Steuerbescheid ohne Anlage U ausrechnen lassen
und den als anzurechnendes einkommen nehmen?
Danke und Gruß
Moin Holsteiner,
Es geht hierbei um die Festellung des zugrunde gelegten Nettolohnes.
Also für EU wenn das ExUnterhalt ist und KU.
Also für die Berechnung des KU würde ich eine Neuberechnung ja noch irgendwie einsehen, wobei man da auch erstmal sehen müsste, ob sich überhaupt ein Sprung in der Düsseldorfer Tabelle ergibt.
Was den EU (Ehegattenunterhalt) betrifft, würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass sich das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen bestimmt (§ 1578 BGB). Dies umfasst keine Steuererstattungen, die sich auf Grundlage von Unterhaltszahlungen ergeben. Würde man nachträglich eine Neuberechnung durchführen, so müsste man deiner Ex ja auch ein Einkommen in Höhe deiner Unterhaltszahlungen unterstellen.
Ihr müsst bei der Scheidung doch irgendetwas in Bezug auf die Höhe und Dauer des EUs vereinbart haben, denn grundsätzlich obliegt es ab diesem Zeitpunkt jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen (§ 1569 BGB). Sollte deine Ex nicht arbeiten, würde ich mal überprüfen, ob eine Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts auf den angemessenen Lebensbedarf angemessen wäre (§ 1578b BGB). Oder wie lange wolltest du ihr ihren Lebensstandard freiwillig weiterfinanzieren?
--
Brainstormer
Moin Holsteiner,
Nehmen wir mal an ich habe 6000 unterhalt gezahlt.
Bekomme mit Anlage U 2400 erstattung (ohne 0)Daraus Folgt eine um 2400/12=200 höeres Nettoeinkommen.
wovon ich nach 3/7 ~85 mehr EU zahle
Das, was Du an Unterhalt zahlst, muss sie in ihrer Einkommenssteuerklärung als Einkommen angeben.
Den ihr daraus entstehenden Nachteil musst Du ihr ausgleichen.
Bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Einkommens müsste dementsprechend Dein Steuervorteil minus ihrem Steuernachteil berücksichtigt werden.
Heißt: Ohne ihren Steuerbescheid solltest Du keiner Berücksichtigung zustimmen.
Gruß
United
Hallo und danke für die Antworten,
Hallo,
könnte es sein, dass um den Nachteilsausgleich gemäß Anlage U geht?
VG Susi
Heißt: Ohne ihren Steuerbescheid solltest Du keiner Berücksichtigung zustimmen.
Gruß
United
wie geschrieben, so sehe ich es auch und noch ist von der EX keine Steuererklärung abgegeben worden.
Somit keine Berücksichtigung weil der Nachteilsausgleich ungewiss ist.
Worum es mir ging, war die anrechnung des Gezahlten Unterhaltes in meiner Steuererklärung.
Was den EU (Ehegattenunterhalt) betrifft, würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass sich das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen bestimmt (§ 1578 BGB). Dies umfasst keine Steuererstattungen, die sich auf Grundlage von Unterhaltszahlungen ergeben. Würde man nachträglich eine Neuberechnung durchführen, so müsste man deiner Ex ja auch ein Einkommen in Höhe deiner Unterhaltszahlungen unterstellen.
Brainstormer
und genau das meine ich, vielen danke für diesen Hinweis.
Jetzt habe ich auch Post bekommen, ich bin fast vom Stuhl gefallen als ich das gelesen habe.
Dafür aber ein neues Thema, ich bräuchte mal hilfe den Kompletten zu grunde gelegten Nettolohn zu bereinigen.
Gruß