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Steuererstattung 2010 / Realsplitting / Betrug beim Unterhalt?

 
(@tomate)
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Hallo liebes Forum,

war schon ein paar Tage nicht mehr hier. Aber nun ist heute ein Thema bei mir aufgeschlagen, bei dem ich keine Ahnung habe, wie hier die Rechtslage ist.

Folgende Situation: Habe für meine Ex (1 gemeinsames Kind) bis einschließlich Dez 2010 EU bezahlt (ca 1.000 Euro). Dabei wurde das Realsplitting praktiziert, was für das Folgende sehr wichtig ist.

Im Dez 2010 "beglückte" mich Ex mit der Info, ich müsse ab Jan 2011 keinen EU mehr an sie zahlen, da sie im Dez oder Jan mit ihrem neuen (zu diesem Zeitpunkt seit schon ca 3 Jahren "neu") zusammen ziehen würde.

Und im Januar 2011 schließlich gab sie mir eine neue Bankverbindung für den KU, auf der sie dann plötzlich einen neuen Nachnamen hatte (der des "Neuen"). Mit der Info, sie hätte ihn im Januar geheiratet.

Heute nun rief sie mich an, ich müsse dank des Ralsplittings laut Info Finanzamt ca 3.000 Euro für 2010 an sie erstatten. Dies wäre der steuerliche Nachteil für sie bzw ihren neuen dank des Realsplittings.

Ok, da bin ich hintenüber gefallen. In einem weiteren Telefonat stellte sich heraus, dass die beiden schon im Dez 2010 geheiratet habe und entsprechend rückwirkend für 2010 gemeinsam veranlagt wurden.

Weiterhin weiß ich mittlerweile dank meines Kindes, dass die beiden spätestens am 23.12.2010 geheiratet haben müssen. Zur Erinnerung: ich habe im Dez noch vollen EU bezahlt, obwohl
die beiden schon mindestens 9 Tage in diesem Monat miteinander verheiratet waren.

Für mich ist das Betrug! Oder wie seht Ihr das?

Was kann ich nun tun? Die genauen Zahlen bzw den Steuerbescheid der beiden bekomme ich wohl in den nächsten Tagen. Denn wie genau sich diese genannten 3.0000 Euro begründen sollen, weiß ich noch nicht. Ich weiß nur, dass ich dieses Geld im Moment definitv nicht habe.

Das noch etwas wegen dem Realsplitting aus 2010 kommen würde, war mir die ganze Zeit klar. Aber ein Betrag in dieser Größe? Ich habe selbst nur ca 1.800 Euro rückwirkend für 2010 vom FA wegen meiner in 2010 unterjährigen Erstattungen an die Ex wegen steuerlicher Nachteile aus dem Realsplitting für die Vorjahre erhalten. Soll ich den beiden jetzt plötzlich das Ehegattensplitting quersubventionieren oder was ist hier los? Ich verstehe es nicht....

Ok, lange Rede, kurzer Sinn:

Ist der o.g. Sachverhalt Betrug, was den Ehezeitpunkt angeht?
Kann man dagegen etwas machen?
Was muss ich dank Realsplitting idR erstatten, wenn die beiden gemeinsam veranlagt sind? Habe ich irgendetwas mit ihm zu tun?

Bin mal sehr gespannt, was für Zahlen mir Ex da in den nächsten Tagen präsentieren wird.

Und ich würde mich sehr über Meinungen zu diesem Fall hier im Forum freuen.

Besten Dank vorab.

Grüße,
Tomate

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2011 23:56
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tomate,

dass ist sicherlich ein Fall für unsere Steuerexperten 🙂

Was mir dazu einfälllt: Lass Dir bitte wirklich die Steuerunterlagen vorlegen bzw. hohle Dir auch Rat bei einem Steuerberater ein. Die Materie ist auch für informierte Privatpersonen schon so komplex, dass kaum einer da noch richtig durchsteigt.

Ich glaube auch nicht, dass das Finanzamt "ihr" ausrechnet, was Du zu zahlen hast. Soweit ich weiß, ist dass allein Sache der beiden zusammen veranlagten. Entweder hat sie einen findigen Experten im Bekanntenkreis oder der Next tut sich mal als schlauer Rechner hervor. Also lass Dir die Sachen wirklich im Original aushändigen - Du hast schließlich auf der Steuererklärung unterschrieben / dem Realsplitting zugestimmt.

Ich glaub das Wort "Betrug" ist hier etwas heftig. Sie sind beide heiratsfähig und haben sich zu diesem Schritt entschlossen. Die feine Art ist es natürlich nicht. Du könntest ja um freundliche Rückzahlung oder "Verrechnung" mit diesen ominösen 3000 Euro bitten (wenn es sich als richtig herausstellt). Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2011 00:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

naja, zum Unterhalt: Sie war ja Anfang Dezember noch nicht verheiratet. Und wenn Du nicht schon auf Grund des eheähnlichen Verhältnisses den Unterhalt eingestellt hast, kannst Du es m. E. auch nicht Anfang Dezember bzw. anteilig zahlen....

Schwierig wird hier vermutlich, die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen auseinander zu dröseln, die den Ehegatten gemeinschaftlich zuzurechnen waren. Du kannst sie bitten, eine Kopie der Erklärung ebenfalls an Dich herauszugeben, damit diese Aufwendungen zugeordnet werden können.

Wichtig ist, dass für den Nachteilsausgleich nur das zu versteuernde Einkommen von IHR zugrunde gelegt wird und dann das, was mit /ohne Unterhalt als Steuerlast angefallen wäre. Nur DAS ist auch ihr Nachteil.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2011 01:04
(@tomate)
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Hi Tomate,

dass ist sicherlich ein Fall für unsere Steuerexperten 🙂

Was mir dazu einfälllt: Lass Dir bitte wirklich die Steuerunterlagen vorlegen bzw. hohle Dir auch Rat bei einem Steuerberater ein. Die Materie ist auch für informierte Privatpersonen schon so komplex, dass kaum einer da noch richtig durchsteigt.

Für einen Experten habe ich das Geld nicht mehr. Zahle noch einen ehebedingten Kredit ab sowie einen weiteren, der aufgrund der Steuererstattungen an Ex für das Realsplitting dann notwendig war. Tja, manche nehmen Kredite halt für Unterhaltungselektronik, Hauskäufe und Co auf, ich "investiere" mein Geld halt so  :rofl2:

Ich glaube auch nicht, dass das Finanzamt "ihr" ausrechnet, was Du zu zahlen hast. ... Also lass Dir die Sachen wirklich im Original aushändigen

Glaube ich auch nicht. Und letzteres habe ich eh vor. Kann wohl kaum etwas zahlen, wenn ich die Grundlage nicht kenne (was Ex nicht versteht. Die meint, ihr Zuruf reicht  :puzz:)

Ich glaub das Wort "Betrug" ist hier etwas heftig. Sie sind beide heiratsfähig und haben sich zu diesem Schritt entschlossen.

Nö, finde ich nicht heftig. Genau, die beiden sind heiratsfähig. Aber ich unterstelle, dass sie sich nicht spontan nach Eingang meiner letzten EU-Zahlung Anfang Dez. zu der Heirat entschlossen habe. Denke eher, es war so schon eiskalt auf maximalen Vorteil geplant (vollen Unterhalt und volle Steuervorteile rückwirkend mitnehmen...)

Wie gesagt, mich interessieren daher auch rechtliche Reverenzen, wie so ein Fall gesehen wird.

naja, zum Unterhalt: Sie war ja Anfang Dezember noch nicht verheiratet.

wie schon oben geschrieben aber jetzt anders ausgedrückt: Das Wort "Spontan-S  e x" kenne ich. "Spontan-Heirat" ist mir aber neu. Oder ist da ein Trend an mir vorbei gegangen?  😉

Und wenn Du nicht schon auf Grund des eheähnlichen Verhältnisses den Unterhalt eingestellt hast,

Du weißt, wie schwierig hier die Beweislage idR ist? Es gab jede Menge Gründe, es noch nicht zu tun, die hier  jetzt den Rahmen sprengen würden. Denn man Anliegen ist ja aktuell ein anderes. Damals war ich aber im Begriff, genau diesen Anlauf zu tun, da ich endlich aus meiner Sicht genügend Beweise hatte. Ex ist mir dann aber mit der Neuheirat zuvor gekommen.

Bleibe daher bei meiner Frage: Gibt es rechtliche Referenzen, was diesen beschriebenen Sachverhalt angeht, der aus meiner Sicht Betrug ist? Urteile, eigene Erfahrungen, die hier jemand gemacht hat?

Wichtig ist, dass für den Nachteilsausgleich nur das zu versteuernde Einkommen von IHR zugrunde gelegt wird und dann das, was mit /ohne Unterhalt als Steuerlast angefallen wäre. Nur DAS ist auch ihr Nachteil.

Danke. Genau so einen Hinweis habe ich gesucht. Hast Du dazu ggf. Referenzen wie Urteile oder andere Dinge/Links, die das füttern könnten?

Herzlichen Dank  🙂

Viele Grüße,
eine rote Frucht  :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2011 02:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo rotes Gemüse,

das hier hab ich mal spontan beim Googlen gefunden:

Zu den erstattenden Nachteilen gehört auch die Steuermehrbelastung, die erst dadurch entsteht, daß der (wiederverheiratete) Unterhaltsberechtigte mit seinem neuen Ehepartner die steuerliche Zusammenveranlagung wählt. Diese Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte hat der Bundesgerichtshof aber eingeschränkt. Hat der unterhaltsberechtigte frühere Ehegatte dem Antrag des Unterhaltsverpflichteten zum Realsplitting zugestimmt und hat er für den gleichen Veranlagungszeitraum mit einem neuen Ehegatten dann die Zusammenveranlagung gewählt, so kann er von dem Unterhaltspflichtigen höchstens den Ausgleich der steuerlichen Nachteile verlangen, der ihm bei getrennter Veranlagung nach § 26 a EStG durch die Besteuerung der Unterhaltsbezüge gem. § 22 Nr. 1 a EstG entstanden wären. Andernfalls wären für den Unterhaltspflichtigen die folgen eines Antrags nach § 10 Abs. 1 EStG nicht mehr kalkulierbar. Ähnlich argumentiert das OLG Hamm auch bei Steuernachteilen im Rahmen der Eigenheimförderung. Einen Anspruch auf sofortige Erstattung der zukünftig anfallenden Steuerbelastung bzw. auf sofortige Sicherstellung des Erstattungsanspruchs hat der Unterhaltsberechtigte dagegen in der Regel nicht. Er trägt somit das Beitreibungs- und Insolvenzrisiko. Ist der Betrag aber schon erstattet worden und fällt aus anderen Gründen eine Einkommensteuerbelastung nicht an, muß er zurückerstattet werden.

Quelle

Fordere Dir einen Nachweis über ihre Sonderausgaben usw. an, also alles was nach der Summe der Einkünfte noch abzugsfähig ist. Und wenn Du das alles zusammen mit dem Bescheid hast, dann schickste mir mal ne PN, okay?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2011 03:01
(@tomate)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo LBM,

vielen, vielen lieben Dank, das hilft schon einmal weiter  🙂

Und auf Dein Angebot komme ich dann auf jeden Fall zurück, sofern Ex mir wirklich alle Nachweise zur Verfügung stellt, was ich bezweifele. Aber mal schauen. Finde aber Dein Hilfsangebot auf jeden Fall absolut super, danke  🙂

Bin aber gerade noch auf eine andere Idee gekommen, die zugegeben aus der Not entstanden ist, dass ich im Moment nicht die finanziellen Möglichkeiten habe, einen Experten zur Berechnung der tatsächlich zu erstattenden Steuernachteile anzuheuern:

Wenn jemand eine Forderung an jemand anders hat, so muss er diese doch auch eindeutig und zweifelsfrei belegen und beweisen können, oder? Oder habe ich da bisher etwas im Leben falsch verstanden?

Wenn dieser Gedanke stimmt: Spricht etwas dagegen, wenn ich meiner Ex mitteile, dass mir der alleinige Steuerbescheid + weitere Belege zu Sonderausgaben usw., (die mir sie wahrscheinlich eh nicht gibt) nicht ausreichen, ihre Forderung anzuerkennen? Sondern, dass ich dafür zusätzlich von ihr  eine Begründung/Kalkulation benötige, die ihren Anspruch detailliert sowie hieb- und stichfest belegt?

Aus dem normalen Leben heraus halte ich so ein Vorgehen für absolut legitim. Weiß aber nicht, ob das tolle deutsche Familienrecht dafür nicht wieder eine Keule aus dem Off parat hält, auf die ein normal gepolter Mensch nie kommen würde, da von der Argumentation her zu absurd.

LG,
das langsam gelbe Gemüse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2011 03:37