Hallo an die zahlreichen Helfer hier im Forum!
Ich hatte im Januar eine Steuererstattung von 410 EUR erhalten. Wie wird diese nun an meine Frau weitergeleitet?
Einfach gezwölftet zusätzlich zum Unterhalt oder wird da noch der Selbstbehalt berücksichtigt, wenn ich trotz dieser Erstattung unter diesem liege?
Einnahmen (netto) in 2013 ca. 2233 EUR (Arbeitseinkommen) + 30 EUR/Monat (Zins/Dividenden)
4% Altersvorsorge v. 3.250 EUR brutto wird jährlich mindestens geleistet
Kindergartenbeitrag wird von mir bezahlt: 320 EUR/Monat (Ausnahme August), somit 293,33 EUR auf 12 Monate verteilt (wird der Kindergartenbeitrag eigentlich vor der Berechnung des Kinderunterhalts abgezogen oder erst nach Abzug des Kinderunterhalts, da würde ich nämlich eine Stufe höher kommen)
Bis März konnte ich noch 580 EUR Tilgungsleistungen abziehen, ab April max. 10 EUR für Zinsen.
Wie viel muss ich denn nun an meine Frau bezahlen + wenn ich im Laufe des Jahres nochmals 500 EUR Erstattung bekomme?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
Moin
Eine klare Antwort ist unmöglich zu geben, da unbekannt ist, worauf die Steuererstattung beruht (UH-rechtliches EK oder unbereinigtes EK). Falls die Aufwendungenen für diese Steuererstattung UH-rechtlich nicht bei der Bereinigung als solche berücksichtigt wurden, sind diese für Dich erst einmal frei verfügbar.
Hinzu kommt, nur Steuererstattung auf Erwerbseinkommen kann bei vielen UH-Angelegenheiten bei Bereinigungsposten angewendet werden. Steuererstattung auf Einkommen aus nicht erwerbstätigenden Einkommen ist da deutlich anders abzusetzen - wenn überhaupt möglich.
Von daher: Steuererstattung ist nicht gleich Steuererstattung.
Gruss oldie
PS: Wieso glaubst Du überhaupt, diese Erstattung stellt für Dich eine Handlungsnotwendigkeit dar?
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo docfeelgood,
bevor ich lange in deinen älteren Beiträgen herumsuche, 'ne Gegenfrage: Wie ist denn derzeit der Unterhalt geregelt? Ein Gerichtsurteil? Ein privater Vertrag zwischen euch beiden, der auf einer mehr oder weniger detaillierten Unterhaltsberechnung basiert? Oder einfach nur "irgendein" Betrag, den einer von euch beiden in den Ring geworfen, und den der andere akzeptiert hat?
Generell würde ich sagen: Du hältst dich an die derzeit geltende Vereinbarung; es sei denn, du willst die Sache zu deinen Gunsten geändert haben - in diesem Fall wird neu verhandelt (ob mit oder ohne Erfolg, weiß man erst hinterher). Will deine Ex die Vereinbarung zu ihren Gunsten geändert haben, dann gilt für sie sinngemäß das gleiche.
Anders gesagt: Enthält eure Vereinbarung eine Aussage über die Verteilung der Steuererstattung, dann hältst du dich selbstverständlich daran. Enthält sie keine Aussage über die Verteilung der Steuererstattung, dann lehnst du dich erst mal zurück, denn es ist Aufgabe der Ex, hier eine entsprechende Forderung zu stellen (bzw. erst mal auf den Gedanken zu kommen, dass es da eine Steuererstattung geben könnte, über die es sich zu streiten lohnt). Wenn diese Forderung auf dem Tisch liegt, kannst du dir immer noch überlegen, ob bzw. in welchem Umfang du ihr stattgibst.
Es ist hingegen nicht deine Aufgabe, ihr das Geld in vorauseilendem Gehorsam hinterherzutragen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Es geht jetzt um den "Trennungsunterhalt" nach Vollendung des Trennungsjahres (Beginn 1.3.2012), Scheidungsantrag wurde am 8.4.2013 von meiner DEF eingereicht.
RAin möchte nun 317 EUR Kindesunterhalt und min. 800 EUR Ehegattenunterhalt, dies soll bis zum 20.04. überwiesen sein + Lohnabrechnungen 04-2012 - 03/2013 (obwohl vermutlich nur die Beträge ab 01/2013 zur Anwendung kommen werden wegen Steuerklassenwechsel zu I, Lohnerhöhung auf 3.000 EUR + Kindergartenzuschuss?).
Ich möchte nun den "korrekten" Betrag überweisen und auch die Berechnung "beilegen". Da in ihrer Berechnung z.B. Kindergartenbeiträge, Altersvorsorge und die diversen Pauschalen (5% und 10%) komplett unberücksichtigt scheinen, Selbstbehalt scheint auch nicht berücksichtigt zu sein.
Die Steuererstattung kommt aus dem Jahr 2011 aufgrund mehrmaliger Änderung des Monatslohnes wurde unterjährig zuviel Lohnsteuer einbehalten. Steuerbescheid ging auch an meine Frau, somit weiß ich jetzt nicht ob diese Erstattung als Zufluss in 2013 gilt und zusätzlich in meine Berechnung einfliessen muss.
Gleiches würde für eine Steuererstattung 2012 gelten, die ich im Juni/Juli erwarte.
Moin Docfeelgood,
Generell würde ich sagen: Du hältst dich an die derzeit geltende Vereinbarung [...]
Magst Du nochmal Aufschluss geben, wie die derzeitige Vereinbarung aussieht ?
Einnahmen (netto) in 2013 ca. 2233 EUR (Arbeitseinkommen)
Lohnerhöhung auf 3.000 EUR
Erklär mal ...
Bevor Du Dich hier auf Diskussionen einlässt, die Deine EK-Steigerung berücksichtigen (wenn ich es richtig verstanden habe ?), würde ich zumindest mal nachfragen, welche Maßnahmen KM ergriffen hat, um ihrerseits ihr EK zu erhöhen (bzw. überhaupt eigenes EK zu erzielen) ... ein Trennungsjahr Schonfrist ist vorbei.
Besten Gruß
United
Die derzeitige Vereinbarung kam größtenteils von deiner Berechnung, United, letztes Jahr im Juni (mit der Ausnahme dass ich die Tilgungsleistungen auch noch abgezogen habe).
Die RAin hatte sich nach der Einsendung meiner Lohnnachweise im Juni nicht mehr gemeldet, so blieb ich bei dem berechneten Betrag von 225 EUR KU und 1xx EUR TU.
Nachdem im Oktober dann der Kindergartenbeitrag von 97 EUR auf 320 EUR anstieg, wurde im Forum gesagt, dass dieser Auswirkungen auf den TU hat, somit entfiel der TU seit dieser Zeit. Ob sie das beim Jobcenter wieder eingefordert hat weiß ich zwar nicht, hab sie damals allerdings drauf hingewiesen.
Nur wie soll ich jetzt von der Lohnerhöhung nichts sagen, wenn die RAin die Nachweise von 4-2012 - 3-2013 möchte (Lohnerhöhung gab es zum Oktober 2012 von 2.770 EUR auf 3.000 EUR, steuerfreier Kindergartenzuschuss zum 1.1.2013 in Höhe von 160 EUR). Dadurch habe ich mein Netto auf dem gleichen Level halten können wie mit Steuerklasse 3 in 2012 nachdem ich nun in 1 bin.
Im Scheidungsantrag meiner Frau wird auch um Gesuch auf Prozesskostenhilfe für meine Frau gebeten. Dort wird angegeben, dass sie wegen der Trennung von mir und der "Behinderung" unseres Sohnes die Ausbildung unterbrechen musste (begonnen hatte sie allerdings diese "Ausbildung" oder Vorbereitungsjahr erst im Oktober 2012, 7 Monate nach der Trennung). Eine Behinderung kann man es auch nicht nennen, sie musste eben aufgrund einer Windpocken-Epidemie im Kindergarten im Januar zu Hause bleiben, damit die OP Ende Januar stattfinden konnte. Danach war das Wetter eben so nass-kalt, dass es schwierig war in mit Verband in Kindergarten zu tun (eine Hand war verbunden). Spielen hätte er schon können, nur eben nicht so wie die anderen Kinder. Sie hätte auch mich fragen können, ob ich mal ein paar Tage Urlaub machen kann, damit sie wieder zum Arbeiten gehen könnte.
Aber laut der Aussage im Scheidungsantrag wurde die Ausbildung abgebrochen (noch weiß ich nicht genau wann, aber diese Information wurde jetzt mal von der RAin angefordert).
Also meint Ihr, ich sollte erst mal auf Arbeitsnachweis von Ihr pochen bzw. Bewerbungsnachweise seit 01.03.2013?
Moin Docfeelgood,
RAin möchte nun 317 EUR Kindesunterhalt und min. 800 EUR Ehegattenunterhalt
So es im Schreiben der Anwältin explizit um Ehegattenunterhalt geht, wirst Du um eine Auskunftserteilung nicht umhin kommen (da "neuer" Unterhaltssachverhalt gelten hier die zwei Jahre nicht).
... und da der Scheidungsantrag bereits gestellt ist, hast Du sicherlich bereits einen eigenen Anwalt aufgesucht.
Insofern sollte dieser bei der Antwort entsprechend Ausbidlungsnachweis (und zugehörige Einkommensnachweise) fordern.
Da die Einkommenssteigerung zu Ehezeiten (wenn auch Trennungsjahr) stattfand, wird diese aller Voraussicht nach als eheprägend zu bewerten sein (und dementsprechend beim Maß des Unterhalts berücksichtigt). Allerdings solltest Du zusehen, dass so gerechnet wird, als befände sich DEF in Ausbildung (sprich: Ausbildungsvergütung fiktiv berücksichtigen).
Grundsätzliche Strategie könnte sein: Ehegattenunterhalt als Betreuungsunterhalt - Nein, Ehegattenunterhalt als Ausbildungsunterhalt - Ja.
... und wie immer gilt: Was ein Richter draus machen würde, steht auf einem anderen Blatt.
Besten Gruß
United
Moin.
Eine Behinderung kann man es auch nicht nennen, sie musste eben aufgrund einer Windpocken-Epidemie im Kindergarten im Januar zu Hause bleiben, damit die OP Ende Januar stattfinden konnte. Danach war das Wetter eben so nass-kalt, dass es schwierig war in mit Verband in Kindergarten zu tun (eine Hand war verbunden). Spielen hätte er schon können, nur eben nicht so wie die anderen Kinder. Sie hätte auch mich fragen können, ob ich mal ein paar Tage Urlaub machen kann, damit sie wieder zum Arbeiten gehen könnte.
Aber laut der Aussage im Scheidungsantrag wurde die Ausbildung abgebrochen (noch weiß ich nicht genau wann, aber diese Information wurde jetzt mal von der RAin angefordert).
Ich bin ja immer wieder überrascht/ entsetzt, welche Begründungen für einen Abbruch einer Ausbildung herhalten müssen. :puzz:
Ich würde so argumentieren wie gerade von United vorgeschlagen. Zusätzlich würde ich - falls es vor Gericht geht - nicht damit ankommen, dass Kind hätte auch mit verbundener Hand in die KiTa gehen können (das arme Kind...). Vielmehr würde ich auf die Umverhältnismäßigkeit hinweisen, wegen einer kurzzeitig notwendigen Betreuung des Kindes eine Ausbildung abzubrechen (das fällt ja leicht, wenn der Zahlesel jetzt und auch zukünftig bereitsteht...). Vielmehr hätte die zwischenzeitliche Betreuung vor und nach der OP auch mit Deiner Hilfe, Verwandten abgedeckt werden können. Letztlich kann ich mir vorstellen, dass es für solche Zwecke vielleicht sogar staatlich Unterstützung gibt, damit eine wertvolle Ausbildung nicht abgebrochen werden muss. so ein wenig die Moralkeule schwingen, damit ein Richter erkennt, wessen Geistes Kind die KM ist!
Gruss, Toto
Um auf die Steuererstattung zurückzukommen:
Die gab es für 2011? Als ihr noch gemeinsam veranlagt wart?
Und sie ging nicht arbeiten?
Dann ist das doch dein Geld, denn von deinem Lohn wurde es abgezogen.
Man kann auch bei gemeinsamer Veranlagung beantragen, dass aufgeteilt wird. Es kann soweit gehen, dass ein Ehepartner nachzahlen muß und der andere Geld zurückbekommt.
http://www.ndfamex.de/fileadmin/PDF_und_ZIP/aufteilung_steuererstattung.pdf
Da gibt es verschiedene Modelle - dein Anwalt sollte sich aber mit so etwas auskennen.
Grüße!
Wollte die Unterhaltsberechnung erst mal noch alleine durchboxen, ihre RAin kann ja immer noch anderer Meinung sein (obwohl sie letztes Jahr im März und im Juni nie mehr auf meine Berechnungen reagiert hatte).
Momentan habe ich von meiner Frau mitbekommen, dass sie wohl weiterhin dieser Ausbildung als Köchin nachgeht. Zumindest meinte sie nach dem Arzttermin, dass sie jetzt die 2 fehlenden Stunden wieder reinarbeiten müsste.
Kommt mir so vor, als ob meine Frau nicht weiß, was die RAin eigentlich so alles für Lügen in das Gesuch für die Verfahrenskostenhilfe reinschreibt. Hauptsache es steht was schwarz auf weiß da, wenn ich's Gegenteil behaupte, sagen die dann, ich hab ja nur was gegen meine Frau, oder wie ticken die beim Amtsgericht, wenn ich da Einspruch einlege?
Meine Unterhaltsberechnung würde momentan wie folgt lauten
2.233 EUR Arbeitseinkommen
- 112 EUR 5% berufsbedingte Aufwendungen
- 130 EUR Altersvorsorge 4% v. 3.250 EUR brutto
- 10 EUR Zinsen Darlehen
- 293 EUR Mehrbedarf Kindergarten
+ 30 EUR Zins/Dividenden
-------------
1.718 EUR
KU --> 241,00 EUR
1.718 EUR
- 241 EUR KU
------------
1.477 EUR
- 148 EUR 10% Erwerbstätigenbonus
------------
1.329 EUR
Annahme Einnahmen Frau (487,50 EUR/Monat)
Summe Einkommen: 1.816 EUR
50%
-> 908 EUR
- 488 EUR (Einkommen Frau)
-------------
420 EUR Unterhaltsanspruch
Meine Frage noch dazu, wo wird der Mehrbedarf des Kindes abgezogen, vor dem Kinderunterhalt oder danach (ansonsten bin ich eine Stufe höher, wären monatlich ca 9 EUR mehr Unterhalt, da der Ehegattenunterhalt etwas niedriger ausfallen würde).
Hallo docfeelgood,
Meine Frage noch dazu, wo wird der Mehrbedarf des Kindes abgezogen, vor dem Kinderunterhalt oder danach (ansonsten bin ich eine Stufe höher, wären monatlich ca 9 EUR mehr Unterhalt, da der Ehegattenunterhalt etwas niedriger ausfallen würde).
Selbstverständlich dort, wo es für dich als Unterhaltspflichtigen ungünstiger ist - also nach dem KU. Begründung hierfür ist in diesem Fall allerdings die naheliegende Tatsache, dass der reguläre KU wichtiger ist als der Mehrbedarf. In deinem konkreten Fall macht es aber möglicherweise gar keinen Unterschied; ich komme weiter unten noch darauf zurück.
Zunächst aber ein paar kritische Anmerkungen/Fragen zu deiner Berechnung; d.h. Punkte, auf denen die Gegenseite ggf. herumhacken könnte:
- Berufsbedingte Kosten: Das zuständige OLG am Wohnort des Kindes erlaubt den pauschalen Abzug von 5%? Wenn nicht, dann Einzelnachweis der Kosten. In deinem eigenen Interesse: Einzelnachweis natürlich auch dann, wenn deine tatsächlichen, nachweisbaren Kosten (z.B. Fahrt zur Arbeit, Kilometerpauschale laut OLG-Leitlinien beachten) höher sind als die Pauschale!
- Zusätzliche Altersvorsorge: Du hast dafür tatsächliche, nachweisbare Aufwendungen von (mindestens) 130 Euro? Die 4% vom Brutto sind keine Pauschale, sondern eine Obergrenze.
- Zinsen Darlehen: Was hat es damit auf sich? Natürlich sollst du versuchen, diese zu deinen Gunsten geltend zu machen, aber sei darauf vorbereitet, dass die Gegenseite anzweifelt, ob Schuldzinsen überhaupt unterhaltsrelevant sind.
- Wo taucht in deiner Berechnung die Steuererstattung auf, die der ursprüngliche Anlass für die ganze Diskussion war?
- Annahme Einnahmen Frau (487,50 EUR/Monat): Hier muss du aber klarstellen, dass dies das angenommene Einkommen ist nach Abzug ihrer berufsbedingten Kosten, zusätzlichen Altersvorsorge, Erwerbstätigenbonus usw. - sonst stimmt die Berechnung nicht.
Ab hier tue ich jetzt aber mal so, als ob deine obengenannten Zahlen unzweifelhaft feststünden - denn es gibt da noch eine wirklich wichtige Sache, die du anscheinend noch nicht auf dem Schirm hast!
Dir bleiben nämlich nach Bereinigung des Einkommens, nach Abzug des regulären KU und des Mehrbedarfs für den Kindergarten laut deiner Berechnung noch 1.477 Euro; nach Abzug des errechneten BU von 420 Euro somit noch 1.057 Euro - und damit ist dein Selbstbehalt gegenüber Madame bereits verletzt, denn der ist höher als der Selbstbehalt für KU: Der Selbstbehalt gegenüber Madame beträgt inzwischen 1.100 Euro (die Selbstbehalte wurden zum Jahresanfang erhöht, vgl. Düsseldorfer Tabelle Abschnitt B, Punkt IV). Heißt also: Es sind nicht 420 Euro für Madame, sondern 377 Euro, damit dein Selbstbehalt gewahrt wird. Zu deiner Information und Beruhigung: Die gleiche Kappungsgrenze gilt für dich auch, wenn Madame keine 487,50 Euro nach Hause bringt, sondern weniger oder auch gar nichts. Nur andersherum wird ein Schuh daraus: Sie müsste schon ca. hundert Euro mehr erwirtschaften, bevor ihr Einkommen anfängt, deine derzeitigen Unterhaltszahlungen zu reduzieren. (Das soll dich natürlich nicht am Versuch hindern, Madame wieder stärker in Lohn und Brot zu bringen, denn mittel- bis langfristig wird's einfacher für dich, wenn sie auf eigenen Füßen steht.)
Damit ist aber immer noch nicht Schluss mit der elenden Rechnerei, denn ich bin dir noch die Erklärung schuldig, warum es in deinem Fall wahrscheinlich egal ist, ob der Mehrbedarf vor oder nach der Berechnung des KU abgezogen wird. So wie's aussieht, wird dir unterm Strich nämlich so oder so exakt der BU-Selbstbehalt bleiben, also 1.100 Euro. Wenn du am Anfang der Berechnung statt in der 2. Zeile mit dem höheren KU laut 3. Zeile einsortiert wirst, dann wirst du am Ende der Berechnung feststellen, dass dir ja nur 1.100 Euro bleiben; dass damit der Bedarfskontrollbetrag der 3. Zeile unterschritten ist (der beträgt nämlich 1.200 Euro); und dass es mit der Berechnung folglich laut Anmerkung 6 der Düsseldorfer Tabelle "zurück auf Los" geht, d.h. der KU wird gemäß der 2. Zeile festgesetzt und die Berechnung des BU entsprechend angepasst.
So kompliziert das alles auch ist, so übersichtlich ist das Endergebnis: Nach Bereinigung deines Einkommens und Abzug von KU, Mehrbedarf und BU bleiben dir derzeit exakt 1.100 Euro. Prüfe daher jede Berechnung, ob das Endergebnis damit übereinstimmt - wenn nicht, dann ist in der Berechnung vermutlich irgendwas faul.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo docfeelgood,
mal 'ne vorsichtige Frage zu einer anderen Baustelle:
Kindergartenbeitrag wird von mir bezahlt: 320 EUR/Monat
Erstens: Ist in diesen 320 Euro auch Essensgeld enthalten? Wenn ja: Ist eigentlich nicht deine Aufgabe, sondern Essensgeld muss Madame aus dem regulären KU bezahlen.
Zweitens: So oder so scheinen mir 320 Euro ein bisserl viel als Kindergartenbeitrag (Kind ist 4 Jahre, nicht wahr?) - ist zwar regional unterschiedlich und auch stark vom jeweiligen Träger abhängig, aber hast du überprüft, ob es mit diesem Beitrag seine Richtigkeit hat? Vielerorts ist der Kindergartenbeitrag gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern (auch wenn es ggf. mit Formularkram verbunden ist, so eine Ermäßigung zu bekommen) - und Krösus heißet ihr ja nun irgendwie doch nicht ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke Malachit für deine Hinweise und Ratschläge:
Zum Kindergartenbeitrag:
Der ist in Süddeutschland nicht nach Einkommen gestaffelt, sondern nach Wochenstunden und durch dieses "Berufsvorbereitungsjahr" (angeblich ohne Lohn, warte noch auf eine Aufstellung Ihrer RAin über zusätzliche Zahlungen des Jobcenters an sie, z.B. gibt's da wohl auch was für Kindergartenbeiträge) muss sie Vollzeit arbeiten/zur Schule gehen. Essensgeld wird von ihr bezahlt (66 EUR/Monat, da würde es allerdings Zuschuss nach § 9 Regelbedarfsermittlungsgesetz geben, ob das allerdings als Einkommen gewertet wird ist mir nicht klar, wären ca. 46 EUR/Monat Zuschuss, da 1 EUR/Tag bezahlt werden müsste)
Es stand nur etwas im Brief zum diesjährigen Kindergartenjahr, dass beim Jugendamt Zuschüsse möglich seien. Ohne zu wissen, ob meine Frau nun selbst irgendwelche Zuschüsse im Job-Center beantragt hat, möchte ich da nicht zusätzlich noch mit "falschen" Angaben aufwarten. Werde das allerdings beim gemeinsamen Gespräch am 6.5. im JA ansprechen und mir ein Formular mitnehmen (falls es sich lohnt).
Die Einnahmen meiner Frau dürften kein Arbeitseinkommen sein. Ich nehme an dass sie 300 EUR Wohngeld (ihre Miete) und das andere sind die geschätzten Einnahmen aus der Vermietung eines Hauses in Malaysia (kann ich noch nicht belegmäßig beweisen, sie hatte jedoch immer davon erzählt, ebenso die Eltern, dass es aufgrund Insolvenz einer Firma die der Vater während der Asienkrise 97/98 geleitet hatte zu Übertragungen des Grundbesitzes auf Ehefrau und die einzelnen Kinder gekommen ist, wurde von ihr natürlich weder beim Amtsgericht noch beim Jobcenter angegeben).
Somit denke ich dass ich von diesen Einnahmen keine Abzüge vornehmen muss (ähnlich wie bei meinen Zinsen/Dividenden)
Das Problem wäre jetzt noch die fiktive Einnahmen zu addieren als Köchin in Ausbildung (wie United erwähnte). Ich schätze einmal mit 450 - 550 EUR brutto, damit kämen wir bei etwa 360 - 440 EUR netto an. Ich schätze mal "armen" Ausländern darf sowas nicht zugerechnet werden, weil sie ja sonst gar keine Chance hier hätten.
5%-Pauschale:
Da habe ich nun bei den Süddeutschen Leitlinien nachgelesen. Da steht eben "bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte können 5% abgezogen werden". Gut eigentlich sind es nur 8 km x 0,30 EUR x 230 Tage und dann noch evtl. 30 - 50 EUR im Monat (falls das anerkannt wird, wenn ich das dem Amtsgericht vorlegen soll; beim Finanzamt könnten diese WK durchgehen, weils sowieso unter 1.000 EUR bleibt 🙂 ).
Somit sollte ich da abwarten, ob die RAin mir 5% bei Ihrer Berechnung zugesteht und nachher die WK nachreichen, wenn sie gar nichts oder weniger ansetzt?
Altersvorsorge:
Normale Rentenversicherung 72 EUR/Monat
BU inkl. LV 150 EUR/Monat (BU alleine ca. 45 EUR/Monat)
Riesterrente (Kinderzulage noch nicht auf mich übertragen, Frau hat noch keinen Vertrag) 30-50 EUR/Monat (ist variabel, da Banksparplan bin ich da an keine regelmäßigen Zahlungen gebunden)
Zinsen Darlehen:
Sind fürs Auto, allerdings laut den Richtlinien wohl in den 0,30 Cent enthalten, somit kann ich's zwar mal ansetzen, werde ich schon sehen ob's gestrichen wird.
Die Kappungsgrenze habe ich in meiner Excel-Tabelle zwar enthalten (noch mit 1.050 EUR, vergessen anzupassen, danke für den Hinweis! Hatte nur KU auf 1.000 EUR geändert, was aber unrelevant war) allerdings war mir das mit dem KU noch nicht so verständlich.
Soll heißen, da der Bedarfskontrollbetrag zwischen 1.900 und 2.300 EUR liegt (Kiga wird nach KU abgezogen) beträgt dieser 1.200 EUR. Aus diesem Grund wird nicht 257 EUR angesetzt sondern die niedrigere Stufe von 241 EUR.
Bei der Frau wird Unterhalt auf meinen Selbstbehalt von 1.100 EUR angepasst, somit erhält sie immer 377 EUR egal wie wenig sie derzeit real verdient/als Zuschuss erhält.
Steuererstattung:
Sollte ich die Erstattung vorab erwähnen oder sollte dies meine Frau der RAin sagen, da sie ebenfalls einen Bescheid erhalten hatte?
Indirekte Verpflichtung entsteht, da es als Einnahme gewertet wird?
Ansonsten wären es 35 EUR/Monat Mehreinnahmen (ab 01/2013, da dort erhalten). In diesem Fall wäre es anstatt 377 EUR immer 412 EUR Unterhalt an meine Frau, KU würde bei 241 EUR bleiben?
Update nach heutigem Erhalt der Berechnung der RAin:
RAin hat den Unterhalt mit den Bruttoeinkünften berechnet :knockout:
also 3.046 EUR netto (was aber brutto ist)
davon zieht sie die 5% ab
und berechnet den KU mit 289 EUR Gruppe 5, Stufe 1
danach zieht sie allerdings nicht den Kiga-Beitrag in Höhe von 320 EUR ab (soll ich der RAin nun anbieten, dass ihre Mandantin diesen Betrag bezahlen soll, da er mir nicht mindernd abgezogen wurde?)
Sie berechnet den EU von den 3.046 EUR abzüglich meinem ursprünglichen KU von 225 EUR, zieht dann allerdings die 10% von den 3.046 EUR ab 😉
nun kommt die RAin auf 2.517 EUR
davon soll ich die Hälfte ab Mai an meine Frau zahlen 1.258,50 EUR + 289 EUR KU.
So dann habe ich am Freitag meine Version laut den Süddeutschen Leitlinien an die RAin geschrieben, jetzt warte ich ab, ob Sie mir zum 02.05.2013 die vorhin genannte Summe einzuklagen versucht oder eine Gegenberechnung zuschickt.
UPDATE:
Die RAin hatte Mitte Mai ein Verfahren wegen des Unterhalts einleiten lassen... mit den obengenannten falschen Zahlen.
Nachdem diese Woche die Vorab-Anhörung zu unserer Scheidung war, teilte die Richterin dieser RAin mit, dass der Unterhalt nochmals neu berechnet wurde und diese Berechnung gerade auf dem Postweg zu ihr sei.
Dies musste lt. Richterin erfolgen, da für die Prozesskostenhilfe ein zu hoher Gegenstandswert angesetzt wurde (Steuerklasse 3 anstatt 1) sowie sonstige "krumme Dinge aufgefallen sind" 😉
Allerdings hat die Richterin angedeutet, dass der Kindergartenbeitrag nur zur Hälfte berücksichtigt wurde, obwohl ich ja die vollen 320 EUR/Monat bezahle.
Somit müsste doch eigentlich meine Frau ebenfalls 160 EUR bezahlen (vom etwas erhöhten Unterhalt) oder ist anzunehmen, dass ich die 160 EUR einfach so obendrauf zahlen muss.
Leider habe ich bisher keine Auskünfte von der RAin meiner Frau über etwaige Zuschüsse zum Kindergarten/Hartz IV-Berechnung erhalten trotz 3 maliger Aufforderung in den letzten 8 Wochen.
Die endgültige Verhandlung über den Unterhalt wird wahrscheinlich erst im September sein.
Nachtrag:
Wie ist das eigentlich, wenn meine Berechnung richtig war, muss ich dann für meinen Anwalt bezahlen (nur weil Anwaltzwang besteht) oder bezahlt dieses Verfahren die Gegenseite (weil ja falsche Bemessungsgrundlage angewendet wurde)?
Bringt mir ja letztendlich nichts wenn ich jetzt wegen 5 Monaten vielleicht 50 EUR/Monat mehr zahlen müsste, aber dafür dann für meinen Anwalt 500 EUR zahlen muss.
Anwaltskosten wirken sich steuerlich nicht aus, mehr Unterhalt bringt mir dann eben ca. 15 EUR/Monat Steuererstattung. Da meine Frau nix verdient fällt bei Ihr auch keine Steuer an. Somit wird nächstes Jahr eben der Unterhalt etwas größer ausfallen.
Wie ist das eigentlich, wenn meine Berechnung richtig war, muss ich dann für meinen Anwalt bezahlen
das weiss allein das zuständige Gericht.
Es gibt Gerichte, die verteilen die Kosten sauber nach dem Verhältnis Obsiegen und Verlieren.
Es gibt Gerichte, die heben immer gegeneinander auf, sogar wenn ein Antrag zurückgenommen wird.
Und falls ihr am Ende einen Vergleich schliesst, müsst ihr Euch über die Kosten selbst verständigen, wobei Aufhebung auch da die Regel ist.
Gruss von der Insel