Hallo,
ich habe jetzt auch noch mal eine Frage. Das Kind wohnt ja jetzt bei mir und KM hat nach jahrelangem Streit nun anscheinend keine Lust mehr auf Umgang, zumindes wird der Umgang immer unregelmäßiger und oftmals kurzfristig ganz abgesagt.
Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2015 und habe gehört, dass es so etwas wie ein Betreuungsfreibetrag geben soll, der automatisch auf beie Eltern seitens Finanzamt verteilt wird, den ich aber auf mich übertragen lassen könnte, da KM sich weitestgehend aus der Betreuung und Umgang des Kindes zurückzieht. Die FIS bei meinem Finanzamt sagt, dass damit der Kinderfreibetrag gemeint sei, welcher aber immer hälftig auf beide Eltern übertragen würde unabhängig von Betreuungsanteilen.
Ich bin jetzt etwas lost, habt ihr eine Info?
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
hi,
da stehen doch die Fragen, ob der andere ET mind. 75% Unterhalt zahlt und ob die Kinder in 2015 bei dir gemeldet waren (und wenn nicht komplett in 2015, von wann bis wann)
Das müßte fast zum Schluß bei der "Anlage Kind" auszufüllen sein, wenn ich mich recht erinnere.
Mima
KM verweigert die Unterhaltszahlung und kommt damit bei Gericht auch durch, aber das ist egal, ist ein anderes Thema
Kind ist seit Mai 2015 komplett bei mir, davor bei KM. Ich ahtte meinen Umgang immer wahrgenommen, nach dem Wechsel fand seitens der KM bis September 2015 regelmäßige Umgänge, danach abflauend , im Prinzip keinen Umgang mehr, mal ein, zwei Stunden, dann stand das Kind wieder vor der Tür an Sonntagen
In der Anlage Kind gebe ich doch nur an in welchem Zeitraum das Kind bei mir im Haushalt gemeldet war/ist. Zum Thema Umgang durch die KM ist da nix zu finden
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
aber da kannst du noch angeben, in welchem Zeitraum die KM weniger als 75% Unterhalt gezahlt hat...müßte direkt darüber uder darunter stehen
[Übertragung der Freibeträge → Zeilen 38–43]
Die Übertragung des Kinderfreibetrags ist bei geschiedenen, dauernd getrennt lebenden Eltern oder Eltern nichtehelicher Kinder möglich, wenn ein Elternteil nicht unterhaltsverpflichtet ist (zu niedrige Einkünfte) oder seiner Unterhaltspflicht im Jahr nicht ausreichend (d. h. zu weniger als 75 % des festgelegten Betrags) nachkommt (Zeile 38). Eine Übertragung ist nicht möglich, wenn Unterhaltskosten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt worden sind (Zeile 39). Mit der Übertragung verliert der Elternteil ohne Freibetrag auch sämtliche anderen kindabhängigen Steuervergünstigungen.
ok, danke, dann rechne ich mal aus
da ich ja bis mai unterhaltspflichtig war, lasse ich diesen Zeitraum weg. die 75% beziehen sich dann auf das Restjahr, oder?
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
richtig...
du gibst dann eben beispielsweise an
01.05.2016-31.12.2015
UHV bekommst du nicht? Weil dann bekommst du den Freibetrag nicht
nein, ich habe auch nichts an UHV beantragt. Mir ist das alles zu blöd, Exe verdient mit 60% Stelle über 2000 Euro Netto und schafft es seit einem Jahr keinen Unterhalt zu zahlen. Da ich nicht darauf angewiesen bin und keine Lust mehr auf Streit und Gericht habe, ist mir das egal. Nur soll sie eben auch keine Freibeträge erhalten, wenn sie sich nun überhaupt nicht mehr um das Kind kümmern will.
siehst Du eine realistische Chance dem Finanzamt das klarzumachen, denn auf juristische Auseinandersetzungen soll es nicht hinauslaufen, dann lasse ich lieber alles so wie bisher, dann soll sie mit den paar zusätzlichen Kröten auch noch glücklich werden.
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
ich hab das bisher einfach so eingetragen und es ging immer problemlos durch. Schwierig wird es wohl erst, wenn die Echse widerspricht.
Warum läßt du keinen Titel erstellen und pfändest?
Es ist ja nicht DEIN Geld, notfalls legst du es für das Kind an?
Mima
Warum läßt du keinen Titel erstellen und pfändest?
Es ist ja nicht DEIN Geld, notfalls legst du es für das Kind an?Mima
das führt jetzt vom Thema weg, aber kurz: Nachdem das GSR und das ABR nach einen völlig missglücktem Gutachten auf mich übertragen worden ist und das Kind zu mir kam drehte Exe vollkommen durch, ist schon bei Gericht 'zusammengebrochen' mit angeblichen Weinkrämpfen und Notarzteinsatz.
Dies hat dann der Richter in weiteren Verhandlungen zum Thema Unterhalt zum Anlass genommen absolute Milde walten zu lassen und mir auch immer wieder zu verstehen gegeben, die KM eine wichtige Bezugsperson für das Kind ist und wenn der KV zuviel Druck aufbaut, was Unterhalt etc anbelangt, zeuge dies sicher davon, dass meine Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz zu wünschen ürig ließen und nochmals (auf Antrag der KM) per Gutachten zu überprüfen seien...aus meiner Sicht eine klare Drohung gegen mich. Ich muss dazusagen, dass der Erstgutachter aufgrund von Krankheit ausgetauscht werden musste und dies dem Richter wohl seinen Plan zerschossen hat, denn der Richter hatte mich auf dem Abschußplan, aber das Gutachten war so vernichtend meiner Exe gegenüber, dass ich mich selbst gefragt habe, mit welcher Frau habe ich 10 Jahre zusammen gelebt??? Ich habe es schon woanders geschrieben, das Gutachten war inhaltlich der größte Müll, zum Glück zu meinen Gunsten, aber da habe ich erkannt, wie ein Mensch zerpflückt werden kann von jemanden, der einem nur 6 Stunden gesehen und gesprochen hat. In diesem Punkt tut mir meine Exe wirklich Leid im Nachgang betrachtet und hättest Du mich vor einem Jahr gefragt, hätte ich ihr noch die Pest an den Hals gewünscht.
Deshalb verzichte ich lieber auf 500 Euro Unterhalt, uns geht es sehr gut, das soll so bleiben.
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Hallo,
<a href="https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html>Hier</a>" kannst Du Dich über den Kinderfreibetrag informieren.
In diesem <a href="http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/service/formulare/sonstige/lst/Lohnsteuer_2016__Antr__ge_und_Bescheinigungen/Vereinfachter_Antrag_Lohnsteuererm____igung_2016.pdf>Formular</a>" unter C müsstest Du die Übertragung des Kinderfreibetrags beantragen, da die KM weniger als 75% Unterhalt zahlt.
Weiterhin muss das Kind (die Kinder) bei Dir und nicht bei der KM gemeldet sein (auch eine Meldung als Nebenwohnsitz zählt!).
Für eine Übertragung...
müssen beide Elternteile eine getrennte Einkommensteuererklärung abgeben.
muss der antragstellende Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung erfüllen – das ist in der Regel der Fall, wenn das Kind bei diesem Elternteil lebt.
muss der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung weniger als 75 Prozent nachkommen oder nicht unterhaltspflichtig sein.
Die KM kann gegen die Übertragung Einspruch erheben und müsste dann aber nachweisen, dass sie sich um die Kinder kümmert und Unterhalt zahlt.
VG Susi
Super, vielen Dank Euch beiden
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Zwar auch OT:
Warum läßt du keinen Titel erstellen und pfändest?
Es ist ja nicht DEIN Geld, notfalls legst du es für das Kind an?
Deshalb verzichte ich lieber auf 500 Euro Unterhalt, uns geht es sehr gut, das soll so bleiben.
Das ist der Unterschied, ich will was mir zusteht und ich will meine Ruhe, weil wir es uns leisten können.
Ich will die KM keineswegs in Schutz nehmen! Vielmehr will ich die weitseitige Einstellung des TO loben! :thumbup:
Klar muss man sich das leisten können (und eben wollen!). Und da geht es eben nicht um einen neidvollen Blick auf das netto der Unterhaltsschuldnerin.
Im Umkehrschluss würde ich aber eben schon die Kinderfreibeträge vollständnig versuchen anzusetzen! Insb. auch den Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag (oder wie auch immer der heisst; ist in meinem Steuerprogramm ein Kreuz an der richtigen Stelle). Wenn es nicht durchgeht, weil KM die Hälfte für sich beansprucht, dann kann man immer noch überlegen, ob es lohnt zu streiten.
Toto
Muss man sich halt leisten können.
... und wollen 😉
Das hat mir in Deinem Kommentar
Warum läßt du keinen Titel erstellen und pfändest?
Es ist ja nicht DEIN Geld, notfalls legst du es für das Kind an?
gefehlt... (und fehlt immer noch...)
(was heisst übrigens "notfalls"... entweder man braucht das Geld weil man es nicht nicht leisten kann darauf zu verzichten oder eben nicht...)
Deshalb war es mir einen Kommentar wert. Denn viel zu oft herrscht in den Unterhalts- und Trennungskriegen das "ich will was mir zusteht" vor...
toto
mensch echt ey...
du scheinst es dir wirklich zur Lebensaufgabe gemacht zu haben jeden freundlich gemeinten Kommentar weiblicher user zu zerpflücken...
lass ihn doch mal einfach so stehen...
Ich finde Bitumens Einstellung klasse, ich könnte mir das finanziell nicht leisten, auch wenn ich wollte.
Mima
Wirkt sich der Freibetrag bei dir überhaupt aus?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
mensch echt ey...
du scheinst es dir wirklich zur Lebensaufgabe gemacht zu haben jeden freundlich gemeinten Kommentar weiblicher user zu zerpflücken...
... nicht nur der weiblichen... :phantom:
aber zum Glück nicht Lebensaufgabe, sondern Freizeitvergnügen :rofl2:
Schönes Wochenende, Toto
Hallo LBM,
Wirkt sich der Freibetrag bei dir überhaupt aus?
LG LBM
Ich kenne mich mit den Steuersystem hier nicht wirklich aus und habe auch noch kein komplizierteres System als in Deutschland kennengelernt, aber ich lebe gerne hier und nehme das deshalb auf mich 😉 :redhead:
Mein Steuerprogramm sagt, dass ich einen Grenzsteuersatz von 40,3% habe. Ich dachte, dass ein Freibetrag dann auch bedeutet, dass ich 40,3% von diesem Freibetrag an Steuern spare. Ist dem nicht so?
Falls nicht, dann ach ich dieseS Fass erst gar nicht auf.
Danke!
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Hallo,
also die Seite vom Lohnsteuerhilfeverein sagt, dass sich der Freibetrag lohnt bei Alleinerziehenden ab 30 000 Euro zu versteuerendem Einkommen, nachdem alle Kosten, die von der Steuer abgezogen werden können abgezogen wurden. (<a href="https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html>Quelle</a>)."
Dabei errechnet das Finanzamt automatisch, was günstiger ist, Kindergeld oder Freibetrag (wie es geht steht auch auf der verlinkten Seite).
VG Susi
Ich habe mal kurz mit dem Brutto-Nettorechner beim Lohnsteuerhilfeverei gerechnet und wenn ich es richtig gemacht habe, dann ist durch den Übertrag des hälftigen Kinderfreibetrages eine ordentliche Steuererstattung zu erwarten, entspricht ungefähr dem wie ich es oben mit em Grenzsteuersatz gesagt habe, nach Abzug des Kindergeld leibt doch einiges hängen
Danke och als für die Empfehlung der Seite, da sind im allgemeinen gute Erklärungen hinsichtlich Steuern und ich muss mich dort mal durcharbeiten.
Danke an alle für die Tips, lade Euch dann gerne mal auf ein Bier :schilddanke: ein nach der ersten Steuererstattung, sofern das Finanzamt und Exemplar den Übertrag auch so akzeptieren 🙂
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik