Hallo,
da ich ja meine Auskunft an das Jobcenter abgegeben habe, kam nun gestern folgender Brief.
Stimmt die Berechnung denn so ?
Ich habe mal was gelesen von 1080€ Selbstbehalt, hier steht aber etwas von 1000€
Hallo,
ja der Selbstbehalt liegt bei 1.080 € für Erwerbstätige. Allerdings weiss ich nicht, ob das Amt berechtigt ist, diesen Selbstbehalt zu kürzen oder ob das nur ein Gericht kann.
Im Zweifelsfall kannst du ja die Berechnung mit den 1.080 € korrigieren und diese Korrektur an das Amt schicken und mitteilen, dass du den Betrag monatlich überweist.
Sophie
Hi,
der SB wurde nicht gekürzt, sonst hätte das da sicher gestanden. Ich würde das wie Anna-Sophie beschrieben hat machen: Die Berechnung kopieren, den Fehler markieren, kleines Anschreiben dazu, dass Du 139 Euro zahlst, da in deren Berechnungsprogramm offensichtlich nicht der aktuelle SB enthalten ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Ronson,
da es bei dir eh auf eine Magelfallberechnung hinaus läuft, ist es nicht so tragisch, aber neben
ja der Selbstbehalt liegt bei 1.080 € für Erwerbstätige. Allerdings weiss ich nicht, ob das Amt berechtigt ist, diesen Selbstbehalt zu kürzen oder ob das nur ein Gericht kann.
haben die noch nicht einmal die aktuellen Unterhaltssätze vom 01.08.2015 in ihrem Programm. :knockout:
Überlege gerade, was passiert, wenn das Amt das merkt und dann in einem Fall wie deinem irgendwann nachfordert....
Grüßle aus dem Schwarzwald
PvF
Das wäre in diesem Fall nicht nur wegen des statischen Betrages irrelevant, sondern auch, weil, bisher, keine Titulierung gefordert wird.
Ich würde es auch so machen wie LBM.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
Was ist das für ein Job, bei dem für € 1680,61 Nettoverdienst € 462,00 Kosten (27,45%) für berufsbedingte Aufwendungen anfallen(?).
Es wundert mich schon, dass die in dieser Höhe anerkannt werden (Stichwort Mangelfall).
Insofern würde ich ggf. wegen der fehlenden € 80,-beim Selbstbehalt die Füße stillhalten...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ich vermute dass das die Kosten für den Arbeitsweg sind..
Ich habe nämlich nichts weiter angegeben als die 48km täglich als wegstrecke...
Lass Dich nicht verwirren. Da die die 462€ bereits geschluckt haben und ihr Programm offensichtlich unrichtig ist solltest du machen was oben steht
Ich meine auch, dass wegen des Mangelfalles die Berücksichtigung der Wegstrecke zur Arbeit wegfallen würde.
Damit wärest Du für den Mindestunterhalt voll Leistungsfähig. Daher würde ich die Berechnung so hinnehmen und den gewünschten Betrag zahlen, wirkt sich für Dich unter dem Strich positiver aus.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Einfach so wegfallen lassen kann man den nicht. Und schon garnicht das JC.
Das kann nur ein Richter und das auch nur, wenn es einen billigeren Weg gibt.
Bei 48Km fällt ein Fahrrad aber schonmal aus.
Also wohlan denn, frohen Mutes den Fehler bei dem SB melden und abwarten was passsiert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
haben die noch nicht einmal die aktuellen Unterhaltssätze vom 01.08.2015 in ihrem Programm. :knockout:
die angegebene Version 7.3b5 ist von letztem Jahr, inzwischen sind wir mit Stand 01.08. bei 7.3b7
Man sollte seine Software pflegen...
Gruss von der Insel
die angegebene Version 7.3b5 ist von letztem Jahr, inzwischen sind wir mit Stand 01.08. bei 7.3b7
Man sollte seine Software pflegen...
Das gilt im Übrigen auch für dieses wunderschöne Forum hier...
...ansonsten gehen möglicherweise irgendwann ganz die Lichter aus.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Hallo zusammen,
die angegebene Version 7.3b5 ist von letztem Jahr, inzwischen sind wir mit Stand 01.08. bei 7.3b7
Wo der Hund begraben liegt, sieht man ganz unten auf der ersten Seite der Unterhaltsberechnung, wo es nämlich heißt: "Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 13".
Und nach dem Stand der Düsseldorfer Tabelle von 2013, da betrug der Selbstbehalt tatsächlich noch 1.000 Euro ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich habe nun mal ein kleines Anschreibenm geschrieben und auf den SB von 1080€ hingewiesen.
Mal sehen was nun passiert.
Ne andere Frage: Ich habe ja nun keinen Titel unterschrieben, sondernd lediglich das vom JC.
Was ist nun besser ? Mit Titel oder ohne ?
Danke für die Infos
Solange dich niemand drängt, was aber bald passieren könnte, ohne...
Bevor du eine Unterschrift unter einen Titel leistest, lass den Inhalt überprüfen, denn der ist bindend.
Hallo ronson,
Ne andere Frage: Ich habe ja nun keinen Titel unterschrieben, sondernd lediglich das vom JC.
Ähm, nur für mein Verständnis: Wenn du schreibst, "sondernd lediglich das vom JC" - meinst du damit, "du hast lediglich das Schreiben vom JC vorliegen", oder meinst du damit, "du hast beim JC bereits irgendwas unterschrieben"? Wenn letzteres, dann schau dir bitte noch mal ganz genau das Stück Papier an, unter das du deine Unterschrift gesetzt hast.
Was ist nun besser ? Mit Titel oder ohne ?
Solange dich niemand drängt, was aber bald passieren könnte, ohne...
Wichtige Ausnahme von dieser goldenen Regel: Willst du selber aufstockendes Hartz IV beantragen und dabei deine Unterhaltszahlungen berücksichtigt haben, dann wird das normalerweise nur dann klappen, wenn diese Unterhaltszahlungen in sinnvoller Höhe tituliert sind.
Bevor du eine Unterschrift unter einen Titel leistest, lass den Inhalt überprüfen, denn der ist bindend.
Definitiv. Lass' dich nicht zu einer schnellen Unterschrift drängen, egal von wem, sondern bitte dir Bedenkzeit aus, nimm den Wisch mit nach Hause, und wenn du magst, dann stelle den Inhalt hier im Forum zur Überprüfung ein. Schon mal der übliche Hinweis: Auch wenn das Kind erst zwei Jahre alt ist, die Befristung des Titels auf den 18. Geburtstag des Kindes gehört auf alle Fälle rein!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke für die Infos.
Unterschrieben habe ich bisher nur die Selbstauskunft.
Beim JA wollten die zwar das ich was unterschreibe, aber das hatte ich wegen bedenkzeit bzw. fehlender Gehaltszettel erst einmal abgelehnt.
Nun ging das ja vom JA auf das JC über.
Dort habe ich nichts weiter unterschrieben, sondern nur den Wisch (Anhang im ersten Post) vorliegen.
Naja solange es so läuft scheint es besser zu sein das ganze ohne titulierung zu machen.
Kurze Fußnote:
Damit die Würfel, deren Fall schon genau feststeht, auf der Kante nochmal halten, würde ich, bevor du unterschreibst, darauf hinweisen, dass dieser Fall
Willst du selber aufstockendes Hartz IV beantragen und dabei deine Unterhaltszahlungen berücksichtigt haben, dann wird das normalerweise nur dann klappen, wenn diese Unterhaltszahlungen in sinnvoller Höhe tituliert sind.
bei dir eintreten könnte. Ob das tatsächlich so ist oder nicht, spielt ja keine Rolle. Mir sind Fälle bekannt, bei denen war die Titulierung z. B. nur 12 Monate (Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses) gültig. Im Anschluss wurden wieder Einkommensnachweise gefordert. Es soll Ämter geben, die lassen da mit sich reden, denn du sollst ja zahlungsfähig sein. So wie die Dinge liegen, kann man also auch die Pferde mitten im Fluss wechseln. 😉 Immer versuchen...
Bekam nun gestern Post vom JC
Dort schrieben Sie dass ihnen ein Fehler unterlaufen wäre und das ganze nun auf 139€ gesetzt wurde.
Hab meiner Exe nun gestern den Unterhalt auch direkt in bar gezahlt und quittieren lassen...
Ihr ist das scheinbar zu wenig da sie direkt wieder auf Kriegsmodus schaltet (steht in meinem anderen Thread)
Also danke nochmals, die Tipps mit dem zweizeiler haben geholfen