Hallo,
nachdem ich mich gerade ganz kurz vorgestellt habe, möchte ich euch gleich mit meiner ersten Frage löchern, wobei bestimmt noch viele andere folgen werden 😉
Ich mache zur Zeit mein Masterstudium an einer privaten Hochschule und bekomme dafür eine "Beihilfe zum Studium" laut Studienvertrag, also ein Stipendium. Die Kindsmutter hat einen gültigen Arbeitsvertrag, wobei der Arbeitgeber seit Monaten nicht zahlt und ein Bestehen des Vertrages abstreitet. Jegliche Kommunikation läuft da nur noch über den Anwalt, und zwar sehr, sehr langsam. Daher hat sie notgedrungen Hartz IV als Unterstützung angemeldet.
Wir wohnen in verschiedenen Städten und der Kleine wird bei der Mutter aufwachsen.
Zum Thema Unterhalt waren wir beide uns von Anfang an einig dass wir das immer für uns regeln, niemals "auf Amts wegen", und jeder nach Bedarf seinen Anteil dazu gibt, also bei größeren Anschaffungen wir uns reinteilen, und sonst das unter uns ausmachen, wer wie viel Geld braucht. Da sie jetzt aber Harzt IV beantragen musste, fordert das Amt von Ihr, sich Ihren Unterhalt zunächst zu holen, zu dem sicherlich die Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt wird, und keine "eigene Vereinbarung" gilt. Dieser Unterhalt wird ihr dann direkt wieder vom Bedarf abgezogen. Soweit ich es bis jetzt durchblickt habe, zählt ein Stipendium, auch ein zweckbezogenes, voll als Einkommen und wird zur Unterhaltsberechnung herangezogen. Richtig soweit?
Allerdings haben wir uns nun auch zum Thema Elternzeit und Elterngeld informiert, da wir beide uns somit am Anfang um das Kind kümmern könnten und eine gewisse Beziehung aufbauen, auch wenn ich so weit weg bin. Jetzt durfte ich lesen, dass bei der Errechnung des Elterngelds Stipendien NICHT als Einkommen zählen und nicht angerechnet werden! Ich würde also den Mindestsatz von 300€ erhalten, von dem ich noch nicht mal meine Wohnung bezahlen kann. Ich kann also zum Unterhalt voll herangezogen werden, aber Elternzeit nehmen und mich um mein Kind kümmern darf ich nicht?
Kann das wirklich sein, oder habe ich irgendwo einen Denkfehler oder bin falsch informiert?
Vielen Dank für eure Hilfe
esaias
Ich kann zwar deine Fragen nicht konkret und sicher beantworten, würde aber vermuten, dass deine Annahmen stimmen.
Diese beliebige Uminterpretation von Zahlungen passt jedenfalls ins Bild, dass immer alles zu Ungunsten des Vaters ausgelegt wird.
Dennoch hast du aus meiner Sicht halbwegs gute Chancen, mit einem blauen Auge davon zu kommen, denn das Recht auf ein (Erst-)Studium spricht dir nochmal das Unterhaltsrecht ab und solange dein Stipendium dich nicht mit deutlich über 800,- € verwöhnt, kommst du wohl trotzdem (erstmal) billig davon.
Zumindest, wenn du dich nicht von den Ämtern, speziell Jugendamt, Jobcenter und Familiengericht über den Tisch ziehen lässt.
Das macht dieses Gesindel nämlich gerne.
Ganz wichtig:
Nix unterschreiben, ohne das hier überprüfen zu lassen.
Die Mutter sollte zum JA gehen und dort Unterhaltsvorschuss beantragen.
Die werden sich zwar auch an dich wenden und dir vermutlich "großzügig" anbieten, den Unterhalt zu stunden.
Das darfst du auf keinen Fall annehmen, sonst laufen bei dir Schulden auf.
Du bist als Student nicht für Unterhalt leistungsfähig und genau das musst du dem JA schriftlich mitteilen.
Auch darfst du dort auf keinen Fall eine Unterhaltsverpflichtung (Titel) unterschreiben.
Stelle dich auf jeden Fall darauf ein, dass jedes Wort von denen gelogen ist.
Das ist zwar nicht immer so aber doch so oft, dass man besser davon ausgeht und sich freut, wenn es mal nicht so ist.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke schonmal für deine Antwort. Ich werde mich jetzt sehr zurückhalten irgendwas zu bestätigen beim Amt und erst mal hier bei euch nachfragen.
"Leider" (für diese Situation) sind es doch deutlich mehr als 800€ - trotzdem sehe ich es überhaupt nicht ein, dem Amt irgend was in den Rachen zu schmeißen, was sie dann umgekehrt direkt und sofort der Kindsmutter vom Bedarf abziehen! Dann spare ich das lieber an, damit der Kleine später vernünftig studieren oder mal ins Ausland gehen kann.
Wie war das mit dem Erststudium gemeint? Gibt es da spezielle Regelungen?
Danke schonmal, auch für den deutlichen Hinweis bzgl. der Ämter!
esaias
Hallo,
den Ausführungen von Beppo schließe ich mich an.
Wenn es sich bei Deinem Studium um Deine Erstausbildung handelt, bist Du, bis zu dessen Abschluß, im Bezug auf Unterhalt nicht leistungsunfähig.
Der BGH hat vor einiger Zeit entschieden, dass dem Unterhaltspflichtigen zunächst die Möglichkeit gegeben werden muss, wirtschaftlich eigenständig zu werden, bevor die Verpflichtung zum Unterhalt eintritt.
Goggel Dich zu dem Thema mal durchs netz.
Sollte jetzt das JA auf Dich zu kommen und eine Verpflichtung zum Unterhalt unterschrieben haben wollen, so würde ich das zunächst verweigern.
Was hier die Höhe Deines Stipendiums angeht, so würde ich das zunächst mal als überöbligatorisch ansehen.
Die KM soll Leistungen nach dem UVG beantragen. Diese wären dann auch nicht durch Dich zu erstatten.
Alles natürlich vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem Studium um Deine Erstausbildung handelt.
LG nero
Moin
Davon ausgehend, dass Dein Stipendium als normales Einkommen angesehen, möchte ich zu folgendem was sagen:
Soweit ich es bis jetzt durchblickt habe, zählt ein Stipendium, auch ein zweckbezogenes, voll als Einkommen und wird zur Unterhaltsberechnung herangezogen. Richtig soweit?
Natürlich ist dieses Einkommen zu bereinigen. Bei Studenten wären das (min.) 90€ Pauschale für ausbildungsbezogene Aufwendungen (Monatskarte, Studienmaterial), dann noch die KV, und wenn vorhanden Semestergebühren.
Wie war das mit dem Erststudium gemeint? Gibt es da spezielle Regelungen?
Regelungen in dem Sinn nicht, aber Rechtssprechung: OLG Zweibrücken: Erstausbildung des Pflichtigen geht vor Kindesunterhalt
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.