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Stkl. und andere Änderungen – wie viel KU/TUweniger?

 
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Ab Januar von Stkl. III in I und andere Änderungen – wie viel KU/TUweniger?

Moin,

ab Januar gehts endgültig in Stkl. I.
Ich habe mir jetzt mal die alten Berechnungszahlen angeschaut.
Mein Einkommen ist (Zahlen aus Nov.09) mein Gehalt aus dem Job 2645 plus mein Nebengewerbe mtl.225. Das habe ich aber offiziell auf 0 gesetzt, weil ich lt. Anwalt nicht dazu verpflichtet bin. Mein Hauptjob reicht.

Die Summe war zusammen also 2865, davon muss ich 345als KU und 1026als TU  :gunman: an BaldExe zahlen.
Ohne Nebengewerbe ist es dann nur noch aus Hauptjob 2645(berufsbedingte Aufwendungen von 5% sind darin abgezogen)
Mein Gehalt hat sich in 2010 minimal erhöht und wird es auch im Jan11 noch mal minimal erhöhen (nach Tarif).

Je nach Lohnrechner habe ich dann nur vom Gehalt her ab Jan. grob 2300netto
-Wieviel muss ich davon mit Stkl. I ab Jan11 an BaldExe und Kind zahlen?
-Wie hoch ist dann nach der neuen DT mein Selbstbehalt?

BaldExe wohnt weiterhin in meinerWohnung und zahlt Miete für Whg+Grg+EBK. Davon trage ich das Baudarlehen für die Wohnung ab.
-Muss ich ab Jan11 Mieteinnahmen (560) angeben und wie werden die berücksichtigt? Als Einkommen?
-Bekommt BaldExe dann einen Wohnvorteil angerechnet?

Wir bekommen aus 2009 und 2010 mitSicherheit wieder eine Steuererstattung. Bisher haben wir geteilt. Sie wird das bestimmt dann auf mein Einkommen angerechnet haben wollen.
-Muss ich zustimmen oder kann ich darauf bestehen, ihre die Hälfte auszuzahlen?

Gruss Karlo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2010 12:26
(@papi74)
Registriert

Hallo,

die wichtigste Frage ist, besteht ein Titel oder ähnliches, wenn ja, was steht in diesem genau?

Wieviel muss ich davon mit Stkl. I ab Jan11 an BaldExe und Kind zahlen?

Hängt davon ab, was und wie Dein Titel formuliert ist.

Wie hoch ist dann nach der neuen DT mein Selbstbehalt?

900 - 950€ für KU und für TU 1050€

Muss ich ab Jan11 Mieteinnahmen (560) angeben und wie werden die berücksichtigt? Als Einkommen?

Ja das musst du, allerdings kannst du Deine Kosten gegen rechnen. Sollte unterm Strich ein plus rauskommen so ist das als Einkommserhöhung zu werten.

Bekommt BaldExe dann einen Wohnvorteil angerechnet?

Nein, SIe zahlt doch Miete...

Muss ich zustimmen oder kann ich darauf bestehen, ihre die Hälfte auszuzahlen?

Was geteilt wird, kann nicht angerechnet werden. Dein Teil wird allerdings Einkommenserhöhung verrechnet werden.
Jedoch wird Ihr Teil auch mit eingerechnet und dann bei Dir "gutgeschrieben".

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 12:35
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Summe war zusammen also 2865, davon muss ich 345als KU und 1026als TU
...
-Wieviel muss ich davon mit Stkl. I ab Jan11 an BaldExe und Kind zahlen?

Hi Karlo,

bei solchen Zahlen ist die Steuerermässigung aus dem Sonderausgabenabzug nach §10 EStG ("Realsplitting") durchaus vergleichbar mit dem Ehegattensplitting ("Steuerklasse III"). Und zur Nutzung von Steuervorteilen bist Du auch verpflichtet.

Es wird zwar regelmässig ein unglaubliches Chaos veranstaltet mit Nachteilsausgleich, zeitversetzter Berücksichtung von Steuerermässigungen etc. und teilweise kapieren auch weder Richter noch Anwälte den Sachverhalt, aber Ihr müsst Euch an so einem Chaos ja nicht beteiligen.

Daher:

Wenn sie zustimmt, die Anlage U zu unterschreiben und zugleich auf jeglichen "Nachteilsausgleich" verzichtet, dann muss sich überhaupt nichts ändern. Aus Deiner Steuerklasse III wird eine I mit 13805€ Freibetrag, im Netto ist das nahezu das gleiche, und sie wird Steuererklärungspflichtig, zahlt aber, wenn sie sonst kein Einkommen hat und einigermassen mitdenkt bei der Steuererklärung, keine Steuern. Raider heisst jetzt Twix - sonst ändert sich nix.

Das ist vernünftig - aber Ihr könnt Euch natürlich auch von der Scheidungsindustrie zu Ihrem Standard-Package mit Zahlen-Zirkus und Verwirrung einladen lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 13:03
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Moin,

danke euch!

Es gibt keine Titel.

Zitat
Muss ich ab Jan11 Mieteinnahmen (560) angeben und wie werden die berücksichtigt? Als Einkommen?
Ja das musst du, allerdings kannst du Deine Kosten gegen rechnen. Sollte unterm Strich ein plus rauskommen so ist das als Einkommserhöhung zu werten.

Welche Kosten sind gemeint? Alle Vermeiterkosten und Grundsteuer?

BaldExe wird im Leben nicht zustimmen auf den Nachteilsausgleich zu verzichten. Da hängt ja auch noch der KK Beitrag dran, wenn sie einkommenssteuerpflichtig wird, muss sie den zahlen udn ich den ja übernehmen, sonst könnt sie ja auch in 1 bleiben.

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2010 16:14
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Noch eine Frage zu dem hier
was sind den geringe Einkünfte? Wie hoch dürfen die denn max sein? Unter der Grenze von 8004€?

Eine andere Möglichkeit ist das Absetzen des Unterhalts nach § 33a Abs. 1 EStG, was zwar nur bis zu einer Höhe von 7.188 Euro (ab 01.01.2002) möglich ist, aber im Gegenzug die Nachteile beim Unterhaltsempfänger nicht ausgeglichen werden müssen und der Unterhaltsempfänger auch nicht zustimmen muss. Das eigene Einkommen des Unterhaltsempfänger wird auf den Freibetrag reduzierend angerechtnet. Daher lohnt sich der Ansatz als außergewöhnliche Belastung nur, wenn der Unterhaltsempfänger keine oder nur geringe eigene Einkünfte hat.

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2010 16:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gering insofern, als dass das eigene Einkommen, vom Unterhaltsfreibetrag abgzogen wird.

Jeder Euro, den sie selbst verdient, kann von dir nicht mehr geltend gemacht werden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2010 16:50
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

für mich kommt ja dann doch eher Anlage U in Frage.

Dann verstehe ich meinen Anwalt nicht, der meinte, bevor wir Anlage U und den Steuerfreibetrag nehmen,
er erstmal ausrechnen will, ob sich das rechnet.
Was gibt es dann da noch zu rechnen?

Oder meinte er dann den Steuerfreibetrag?
Ob sich das lohnt den eintragen zu lassen, weil dann eher meine BaldExe davon profitiert,
weil ich ja sonst am Ende des Jahres sowieso die Kohle zurück bekomme und dann ja auch wieder af mein Einkommen drauf geschlagen. wird.

Kann mir Jemand erklären, was der da nun rechnen will, war leider keine Zeit mehr, weil wir so lange für Anfangs- und Endvermögen benötigt haben.

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2010 20:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es macht durchaus Sinn, die Vor-und Nachteile der Anlage U zu prüfen und gegenüber zu stellen, denn du hast die Nachteile ganz alleine zu tragen und die Vorteile ggf. mit ihr zu teilen.

Und die Phantasie der anderen Seite ist oft grenzenlos, wenn es darum geht irgendwelche Nachteile zu finden oder zu produzieren, die sie dir auflasten können.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 20:57
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Moin,

muss ich eigentlich ab Januar weiterhind en gleichen Unterhalt zahlen, wie bisher solange noch nicht neu berechnet wurde nach den neuen Steuerklassen?
Bzw. mein Anwalt wollte ja noch ausrechnen, ob das sich mit Anlage U oder Freibetrag für mich überhaupt lohnen würde.

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2010 19:06