Student, der bei de...
 
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Student, der bei der Mutter wohnt

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(@christine)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

der Sohn meines Mannes (fast 20) wohnt noch bei Muttern, letztes Jahr hat er Abitur gemacht, dann hat er ein Praktikum gemacht, das er fürs Studium braucht und im Moment jobbt er nebenbei, bevor er im Oktober studieren will.
Mein Mann zahlt ihm 378 Euro Kindesunterhalt, die Mutter wird ihren Anteil wohl verrechnen.

Wenn er anfängt zu studieren, bekommt er ja den Regelunterhaltssatz für Studenten (640 Euro) plus Krankenversicherung plus Studiengebühren minus Kindergeld. WENN er auszieht.

Was ist denn, wenn die Mutter sagt, er soll Zuhause wohnen bleiben? Ich kann mir vorstellen, dass sie keine Lust hat, ihn zu unterstützen und dass sie stattdessen froh ist, wenn sie von uns noch das Geld bekommt, um ihr Haus abzubezahlen. Erst war die Rede davon, dass er eine Ausbildung machen soll und NICHT studieren soll, das hat sich zum Glück wieder zerschlagen. Nach 10 Jahren mit dieser Frau weiß ich aber, dass sie geldgierig ist und dass sie sich nicht den Unterhalt meines Mannes entgehen lassen wird und gleichzeitig den halben Regelunterhaltssatz (müssen wir noch ausrechnen, ihr Einkommen wissen wir bisher nicht, aber sie ist Vollzeit berufstätig) und das Kindergeld rausrücken wird.

Wenn er dann doch Zuhause wohnen bleibt, was steht ihm dann zu, der Studentensatz von 640 Euro oder doch die 4. Stufe der Düsseldorfer Tabelle?

Viele Grüße
Christine

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2010 21:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Christine,

sobald der Sohn auszieht, ist seine Mutter ebenfalls barunterhaltspflichtig. Die Höhe errechnet sich aus ihrem Einkommen; die Quote wird aus dem Einkommen beider Eltern gebildet.

Wichtig allerdings auch: Derzeit besteht für Deinen Mann gar keine Unterhaltspflicht für seinen Sohn, denn dieser befindet sich derzeit nicht in Schule oder Ausbildung und kann mithin für sich selbst sorgen. Hier wäre eine Unterhalts-Unterbrechung sinnvoll; nicht nur, weil Dein Mann damit einige tausend Euro spart, sondern auch zur Vermeidung übersteigerter Erwartungshaltung bei Sohn und Mutter.

Gibt es einen Unterhaltstitel?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2010 21:58
(@christine)
Schon was gesagt Registriert

Derzeit besteht für Deinen Mann gar keine Unterhaltspflicht für seinen Sohn, denn dieser befindet sich derzeit nicht in Schule oder Ausbildung und kann mithin für sich selbst sorgen.

Danke für die schnelle Antwort.

Mein Mann sagt gerade, der Sohn könnte nicht für sich selbst sorgen, er macht ein freiwilliges soziales Jahr und wir wissen immer noch nicht, was er da bekommt, weil wir das natürlich auf den Kindesunterhalt anrechnen möchten. Ich hoffe, dass wir diesen Monat noch eine Bescheinigung bekommen, aber ich glaube nicht daran, weil der Sohn ziemlich sauer ist, dass mein Mann ihm gesagt hat, dass er seine Vergütung auf den Kindesunterhalt anrechnen wird, er hatte sich eingebildet, dass er trotz eigenem Verdienst den vollen Unterhalt bekommt.
😉

Es gibt einen Notarvertrag von 2001, darin steht, die Ex-Gattin kann meinen Mann zwangsverpfänden, wenn er nicht zahlt. Ist das ein Titel? Der liegt im Sekretär und niemand hat den jemals wieder angesehen.

Am Anfang gab es mal Stress, weil sie meinte, er müsste mehr zahlen, daraufhin hat ihre Anwältin den Einkommensnachweis bekommen, hat es ausgerechnet und es kam keine müde Mark mehr heraus. Seitdem hat sie uns einmal eine Auskunftsklage angedroht, da kam aber nie was und seit 9 Jahren ist Ruhe, wir haben uns nach der DT gerichtet und das passte anscheinend.

Wie ist es denn mit den 640 Euro Studentenregelsatz, wenn er Zuhause wohnen bleiben soll? Ich habe gelesen, dass die Mutter sagen kann, dass er wohnen bleiben MUSS und dass er dann auch nichts von ihr bekommt, falls er trotzdem auszieht.
:question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2010 22:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Christiane,

ein paar interessante Links::

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-bei-freiwilligen-Soziales-Jahr-__f18988.html
http://www.michaelbertling.de/recht/fam/unt0331.htm
http://www.finanztip.de/recht/familie/kindesunterhalt-soziales-jahr.htm

Sicher ist: Kinder, die sich längere Zeit in der Obhut von "steht mir zu!"-Müttern befinden, nehmen diese "Färbung" oft ebenfalls an. Sicher ist aber auch: Solange Dein Mann freiwillig weiterzahlt, hat Sohnemann ja keinerlei Veranlassung, irgendwelche Bescheinigungen über seine derzeitigen Einkünfte beizubringen - geht ja erkennbar auch ohne.

Andersrum wird ein Schuh draus: Derzeit besteht dem Grunde nach kein UH-Anspruch; der Sohn hat jedoch die Möglichkeit, seinem Vater seine derzeitige Einkommenssituation zu erläutern und um einen Taschengeld-Zuschuss zu BITTEN.

Einzige Unbekannte ist der Inhalt jener notariellen Vereinbarung: Wenn diese keine Exits enthält wie "endet mit Erreichen der Volljährigkeit oder Ende der allgemeinen Schulausbildung", ist Dein Mann erst einmal gekniffen; dann muss der Sohn ihm diese Vereinbarung aushändigen. Seine Mutter ist in UH-Fragen übrigens nicht mehr vertretungsberechtigt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2010 22:25
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Christine,

Ich habe gelesen, dass die Mutter sagen kann, dass er wohnen bleiben MUSS und dass er dann auch nichts von ihr bekommt, falls er trotzdem auszieht.

Weiß ich zwar nicht, aber sogar wenn: Sein Problem, nicht euer Problem. Er könnte ja den Anteil von Mama in Naturalien bekommen, und wenn er das nicht will, braucht dafür ja nicht der Papa einzuspringen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2010 22:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich bin der Meinung, Dein Mann zahlt jetzt schon zu viel. Denn die Mutter ist nicht erst ab Auszug sondern ab dem 18. Geburtstag barunterhaltspflichtig. Wenn sie ihren Anteil in Naturalien erbringt, ist das okay, nur hat das keinen Einfluss auf die Höhe der Barverpflichtung Deines Mannes, das heißt, die beträgt trotzdem nur den quotalen Anteil am Gesamtbedarf des Kindes.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2010 22:31
(@christine)
Schon was gesagt Registriert

Hi Christiane,

ein paar interessante Links::

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-bei-freiwilligen-Soziales-Jahr-__f18988.html
http://www.michaelbertling.de/recht/fam/unt0331.htm
http://www.finanztip.de/recht/familie/kindesunterhalt-soziales-jahr.htm

Sicher ist: Kinder, die sich längere Zeit in der Obhut von "steht mir zu!"-Müttern befinden, nehmen diese "Färbung" oft ebenfalls an. Sicher ist aber auch: Solange Dein Mann freiwillig weiterzahlt, hat Sohnemann ja keinerlei Veranlassung, irgendwelche Bescheinigungen über seine derzeitigen Einkünfte beizubringen - geht ja erkennbar auch ohne.

Andersrum wird ein Schuh draus: Derzeit besteht dem Grunde nach kein UH-Anspruch; der Sohn hat jedoch die Möglichkeit, seinem Vater seine derzeitige Einkommenssituation zu erläutern und um einen Taschengeld-Zuschuss zu BITTEN.

Einzige Unbekannte ist der Inhalt jener notariellen Vereinbarung: Wenn diese keine Exits enthält wie "endet mit Erreichen der Volljährigkeit oder Ende der allgemeinen Schulausbildung", ist Dein Mann erst einmal gekniffen; dann muss der Sohn ihm diese Vereinbarung aushändigen. Seine Mutter ist in UH-Fragen übrigens nicht mehr vertretungsberechtigt.

Grüssles
Martin

Wenn die Bescheinigung bei Ende Januar nicht da ist, werden wir den Unterhalt für Februar nicht überweisen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Bescheinigung dann nachgereicht wird.
🙂

Danke für die Links, ich gehe mal lesen.

Warum zahlt mein Mann zuviel, wieso meinst du das, LBM?
:question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2010 22:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ist der Unterhalt tituliert?

Na nehmen wir mal an, dass jeder von beiden, da sie ja beide Vollzeit arbeiten 50% des Unterhaltsbedarfs zu decken hätten. Dann würde der Junge bei 378 Euro einen Bedarf von 756 Euro haben. Bißchen viel, oder?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2010 22:51
(@christine)
Schon was gesagt Registriert

Neee, wir haben bisher 333 Euro bezahlt (ab jetzt 378), sie hat das Kindergeld (164 bisher, ab jetzt 184) und den Rest verrechnet sie wohl mit der Miete.
Mein Mann hat sich nicht wegen 20 Euro streiten wollen, deshalb haben wir das so gemacht.
:exclam:

Ich denke, wenn er studiert, werden wir sagen, wir bezahlen die Hälfte und wenn sie es genau ausgerechnet haben möchte, muss sie selbst ihre Einkommensnachweise vorlegen. Und das wird sie sicher nicht tun, also bleibt für uns wohl nur 640 - 184 = 456 : 2 = 228 Euro.

Was ist denn jetzt mit dem Studentenregelsatz? Gilt der nur, wenn er woanders wohnt oder auch Zuhause?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2010 22:59
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich glaube, und ich mag mich da irren, dass ab 18 der Unterhalt auf beide Eltern nach Einkommen verteilt wird. Die Mutter könnte dann zwar Ihren Anteil weiterhin in Naturalien decken, aber es ändert nichts an der Verteilung. Da könnte ich mich aber irren. Ich meine, es gäbe dann auch eine Auskunftspflicht der Mutter.
Was ich auf jeden Fall zu bedenken gebe, ist, dass während eines freiwilligen sozialen Jahres wahrscheinlich ähnlich zum Zivildienst entweder Sold oder Unterkunft und Taschengeld gezahlt wird. Damit würde eigentlich kein Unterhalt anfallen, da ja eigenes Geld verdient wird.
Edit:
Ich habe gerade gesehen dass es bei bestimmten Dienststellen vorkommt, dass 450€ monatlich gezahlt werden. Wahrscheinlich kommt noch das Kindergeld hinzu, da dürfte kaum was an Unterhaltspflicht übrig bleiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2010 23:58




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Christine,

ordnen wir das mal.

Der Sohn ist volljährig und die KM zahlt keinen Barunterhalt.

Das berechtigt deinen Mann zum vollen Abzug des KG vom zu zahlenden KU. Das würde ich auch so tun.
Denn das KG wird ab 18 zum einen voll auf den Bedarf des Kindes angerechnet und zum anderen nur dann hälftig abgezogen, wenn beide Elternteile Barunterhalt leisten.

Der KU muß auf ein Konto des Kindes gehen, außer es liegt eine schrifltiche Erklärung des Juniors vor, das das Geld weiterhin an Mama gehen soll.

Macht er ein FSJ oder macht er seinen Ersatzdienst? Denn zumindest in letzterem Fall steht ihm kein KU für diese Zeit zu. Ich schätze mal das es beim FSJ ähnlich ist.

Dann wird deinem Mann nichts übrig bleiben als erstmal das GEspräch mit dem Jungen zu suchen. Ihm nett und bestimmt erklären, das nun die Dinge anders liegen und der KU neu berechnet werden muß und er bitte den Titel herausgibt bzw. einen Vollstreckungsverzicht erlärt. Anderfalls ihm auch die Konsequenzen aufzeigen. Dann muß gegen den Titel/Vergleich geklagt werden und das kann auch für Sohnemann teuer werden.

Die 640 € werden nur dann fällig, wenn er nicht mehr zuhause wohnt, andernfalls bemisst sich der KU nach Stufe 4 abzgl. volles KG.

Wenn Sohnemann weiterhin Unterhalt möchte muß er sowohl Papa als auch Mama auffordern ihre Einkünfte offenzulegen und auch seine eigenen Einkünfte sowie etwaiges Vermögen darzustellen.

Du sieht der Streit geht schon mal um mehr als 20 € nämlich um 92 €, da er das gesamte KG abziehen darf.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2010 09:04
(@christine)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure Antworten!
🙂

Die 640 € werden nur dann fällig, wenn er nicht mehr zuhause wohnt, andernfalls bemisst sich der KU nach Stufe 4 abzgl. volles KG.

Wenn Sohnemann weiterhin Unterhalt möchte muß er sowohl Papa als auch Mama auffordern ihre Einkünfte offenzulegen und auch seine eigenen Einkünfte sowie etwaiges Vermögen darzustellen.

Du sieht der Streit geht schon mal um mehr als 20 € nämlich um 92 €, da er das gesamte KG abziehen darf.

Tina

Hallo Tina,

er macht ein FSJ und wie gesagt, wir wissen noch nicht, was er da verdient, denn wir haben immer noch keine Bescheinigung bekommen, daher habe ich ja jetzt erstmal den Dauerauftrag gestoppt, mal sehen, ob die Bescheinigung nicht ganz schnell doch noch geschickt wird.
😡

Mein Mann hat den KU eine Stufe weniger in der DT berechnet, weil wir auch noch ein gemeinsames Kind haben, das volle Kindergeld hat er auch abgezogen. Wenn man das gegenrechnet, zahlen wir 333 Euro, die Exfrau das Kindergeld 164 Euro (bis jetzt) + 169 Euro wäre noch ihr Anteil, von daher kam uns das bisher eigentlich ok=gerecht vor.
Wenn er jetzt allerdings Geld verdient, werden wir das auf den Unterhalt anrechnen.

Und wenn es wirklich so ist, dass er als Student Zuhause in der Stufe 4 bleibt, dann müssen wir das doch nochmal berechnen. Vor allem, weil die Tochter im Sommer 18 wird und sie im nächsten Jahr Abitur macht und dann sicher auch studieren will, da haben wir das leidige Thema Geld dann schon durch.

Sicher ist: Kinder, die sich längere Zeit in der Obhut von "steht mir zu!"-Müttern befinden, nehmen diese "Färbung" oft ebenfalls an. Sicher ist aber auch: Solange Dein Mann freiwillig weiterzahlt, hat Sohnemann ja keinerlei Veranlassung, irgendwelche Bescheinigungen über seine derzeitigen Einkünfte beizubringen - geht ja erkennbar auch ohne.

Andersrum wird ein Schuh draus: Derzeit besteht dem Grunde nach kein UH-Anspruch; der Sohn hat jedoch die Möglichkeit, seinem Vater seine derzeitige Einkommenssituation zu erläutern und um einen Taschengeld-Zuschuss zu BITTEN.

Grüssles
Martin

Da ist bestimmt was dran, also dass der Sohn das als selbstverständlich ansieht, dass der Vater ewig zahlt.
😡

Und warum meinst du, dass im Moment kein Unterhaltsanspruch besteht? Wegen dem FSJ? Das wollen wir ja anrechnen.
Aber die Zeit vom Abitur bis zum Beginn des Studiums......da steht ihm noch Unterhalt zu oder? Mein Mann sagt, das wäre eine "Orientierungsphase", da müsste er auf jeden Fall weiterzahlen. Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Wo könnte ich das nachlesen? Auch, dass ich Moment kein Unterhaltsanspruch besteht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2010 10:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zwischen Abi und Studium steht ihm für 3-4 Moante Unterhalt zu. so als Orientierungsphase. Nicht länger. Wenn er länger pausiert kann er jobben gehen.
Mit dem FSJ würde ich nochmal nachforschen. Wen nes dem Zivi oder Ersatzdienst gleichgesetzt ist ruht der Utnerhaltsanspruch in diese Zeit definitiv.

Tina

Ergänzung: Der Volljährige muß seinen Anspruch belegen. Es reicht dabei nicht zu sagen ,das er keinen Job hat oder ein FSJ macht. Er muß diese Dinge darlegen und belegen. Z.B. bei Ausbildungen  muß der Vertrag und die Abrechnungen, bei Studium die Imma-Bescheinigung vorgelegt werden und in regelmäßigen Abständen auch erworbene Scheine, Prüfungen etc.
Beim FSJ muß er auch den Vertrag und die Abrechnungen vorlegen. Und darlegen, warum in dieser Zeit weiterhin Unterhalt fällig ist.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2010 10:35
(@christine)
Schon was gesagt Registriert

Mein Mann möchte aber auf keinen Fall als "Schwein" dastehen, das keinen Unterhalt zahlt, deshalb hat er gesagt, er will ihm die Zeit bis zum Studium Unterhalt zahlen. Nach dem Abitur hat er im Sommer erst nichts gemacht, das war ok, danach hat er ein Praktikum gemacht, das er fürs Studium braucht, da hat mein Mann dann auch weitergezahlt, weil er für das Praktikum nichts bekommen hat. Angeblich. Wir haben eine komische Bescheinigung bekommen, die mein Stiefsohn selbst geschrieben hat und die der Chef nur unterschrieben hat. Meinem Mann hat das gereicht, mir nicht, aber ich habe dann nichts mehr gesagt, weil es a) eh nur um drei Monate ging und b) weil ich auch nicht ewig wegen Unterhalt streiten will.
Aber jetzt, wo er ein FSJ macht, stinkt mir das dann doch, deshalb meine Nachfrage hier im Forum.

Das geht bis Juli, dann wird er hoffentlich zum Wintersemester anfangen zu studieren.

Der Volljährige muß seinen Anspruch belegen. Es reicht dabei nicht zu sagen ,das er keinen Job hat oder ein FSJ macht. Er muß diese Dinge darlegen und belegen. Z.B. bei Ausbildungen  muß der Vertrag und die Abrechnungen, bei Studium die Imma-Bescheinigung vorgelegt werden und in regelmäßigen Abständen auch erworbene Scheine, Prüfungen etc.
Beim FSJ muß er auch den Vertrag und die Abrechnungen vorlegen. Und darlegen, warum in dieser Zeit weiterhin Unterhalt fällig ist.

Also sollen wir jetzt erstmal nichts machen und Unterhalt nicht weiterzahlen? Mein Mann hat ihm das letzte Woche gesagt, dass er eine Bescheinigung haben will und dass er das anrechnen will, da hat der Sohn beleidigt aufgelegt und bisher ist hier nichts angekommen und ich denke, es kommt auch nichts mehr nach.
Können wir einfach den Unterhalt einbehalten? Oder bekommen wir dann Stress?
Aber das kommt mir so albern vor. Man kann das doch als erwachsene Menschen besprechen?

Mich nervt sowas sehr.
😡 😡 😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2010 11:04
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Christine,

wichtig für uns hier wäre es, wenn Du mal in den Notarvertrag reinschauen würdest!
Steht da was drin, wie lange usw. Unterhalt zu zahlen ist? Mach das bitte mal. Weil es könnte das Ganze wesentlich beeinflussen!

Zweitens kann es doch nicht sein, dass der junge Mann beleidigt auflegt und sich der Vater als "Schwein" zu fühlen anfängt. Der junge Mensch hier wird erwachsen, er will seine Wege gehn und nimmt sich Zeit dafür oder macht irgendwas zur "Orientierung"?! Und einfach mal so wird erwartet das Vaddern schön brav weiterzahlt?
Habt bloß kein schlechtes Gewissen!
Ihr habt auch Rechte und nicht nur Pflichten. Zieht die Sache jetz mal klar durch. Und außerdem kann der Sohn durchaus auch mal lernen, dass man auch mal "Bitte" sagen kann, wenn man was möchte oder braucht!

Meine Meinung

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2010 11:23
(@christine)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe gerade nachgesehen, den Notarvertrag aber nicht in den Unterlagen gefunden.
:knockout:

Ich frage meinen Mann später danach, bin aber nicht sicher, ob er mir das sagen wird, denn er will ja unbedingt bis Ende des Studiums zahlen. Ist ja eigentlich auch ok für mich, mein Exmann bezahlt auch für seine Kinder, der erste studiert auch schon.
Mein Stiefsohn soll schon bekommen, was ihm zusteht, aber ich habe immer wieder das Gefühl, dass mein Mann sich ausnutzen lässt, um bloß keinen Stress zu haben.
:exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2010 11:50
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Christine,

die Situation gibt es hier öfters, dass Männer ihre Ruhe haben wollen und deshalb zahlen.

Wenn das Geld keine Rolle spielt, kann er das doch gerne auch weiter tun!

Aber ich bin schon der Meinung, dass es was anderes ist, wenn alle Beteiligten wissen, ob man zahlt, weil man zahlen muss oder ob man es aus freien Stücken tut, weil einem am eigenen Kind was liegt.
Ich finde, Kinder müssen auch mal lernen, dass nicht alles Selbstverständlich ist! Und Bitte sagen hat noch keinem geschadet!

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2010 11:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
ich finde es auch etwas bedenklich, wenn sich die fütternde Hand ohne weiteres beißen lässt.

Allerdings solltest du dich mit entsprechenden Anweisungen, Wünschen, Befehlen, Vorwürfen, Ratschlägen, was auch immer zurück halten, damit das nicht auch noch euer Verhältnis belastet.
Er könnte sich sonst von dir unverstanden und gegängelt fühlen.

Vielleicht kannst ihn ja dazu bringen, sich selbst hier zu melden, damit wir ihm das mal, von Mann zu Mann, von Vater zu Vater sagen können.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2010 12:03
(@christine)
Schon was gesagt Registriert

Wenn das Geld keine Rolle spielt, kann er das doch gerne auch weiter tun!

Aber ich bin schon der Meinung, dass es was anderes ist, wenn alle Beteiligten wissen, ob man zahlt, weil man zahlen muss oder ob man es aus freien Stücken tut, weil einem am eigenen Kind was liegt.

Das Geld spielt schon eine Rolle, jedenfalls für mich, ich möchte nicht 378 Euro dahinschicken, wenn ihm das Geld gar nicht zusteht, ist doch klar.
Aber für meinen Mann ist das schwerer, ihm zu sagen, dass er ihm die Vergütung für das FSJ anrechnen will. Kann ich ein Stück weit nachvollziehen, ich habe ja auch einen Sohn, der studiert und ich würde ihm auch nicht gerne sagen, wenn ich ihm was kürzen müsste. Wer macht das schon gerne.
Mein Mann vergleicht das immer mit früher, seine Eltern haben ihm das Studium bezahlt und er kommt sich halt mies vor, wenn er seinem eigenen Sohn sagen muss, dass er weniger zahlen will, weil er was dazuverdient. Und er hat Angst, dass sich das Verhältnis verschlechtern wird. Aber ich glaube, das tut es immer, wenn es ums Geld geht.
:exclam:

Moin,
ich finde es auch etwas bedenklich, wenn sich die fütternde Hand ohne weiteres beißen lässt.

Allerdings solltest du dich mit entsprechenden Anweisungen, Wünschen, Befehlen, Vorwürfen, Ratschlägen, was auch immer zurück halten, damit das nicht auch noch euer Verhältnis belastet.
Er könnte sich sonst von dir unverstanden und gegängelt fühlen.

Wir unterhalten uns natürlich darüber, mit wem soll er sonst darüber sprechen, wenn nicht mit mir?
Einerseits möchte ich mich raushalten, ist nicht mein Kind und er soll es eigentlich selbst entscheiden, andererseits sehe ich nicht ein, dass er da mehr Geld zahlt, als er müsste.
Ich will nicht einfach sagen, dass er ihm ruhig soviel Geld geben kann, wie er meint/mag.
:thumbdown:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2010 12:12
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zum Zahnarzt geht auch keiner gerne und doch muss es (manchmal) sein.

Am Ende muss Dein Mann entscheiden, was er bezahlen kann und will. Wie lange?

Ich sag`s nochmal. Für das zukünftige Verhältnis spielt es meiner Meinung nach eine große Rolle, ob Sohn eine Ahnung davon hat ob das Geld freiwillig kommt oder nicht. Und das Verhältnis scheint im Augenblick ja auch nicht grad des Beste zu sein. Und nur am Geld sollte es natürlich auch nicht hängen!

Meine Meinung

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2010 12:20




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