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Student, der bei der Mutter wohnt

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(@christine)
Schon was gesagt Registriert

Kindesunterhalt MUSS natürlich gezahlt werden, was meinst du damit, ob es freiwillig gezahlt wird?

Für uns wäre es leichter, wenn der Sohn ausziehen würde, so hat man ja immer das Gefühl, dass die Exfrau das Geld einstreicht. Würde er es dem ausgezogenen Sohn zahlen, hätte ich weniger Probleme damit, da könnte er es von mir aus auch aufrunden.

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Themenstarter Geschrieben : 12.01.2010 12:31
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Sohn ist aber auch dann noch das Kind Deines Mannes, wenn er 50 Jahre alt ist. Bekommt er dann auch noch KU?

Aber im Ernst. Ich zahle auch KU an meine Tochter. Dieser ist vom Jugendamt tituliert. Der Titel endet mit ihrer Volljährigkeit.
Wenn sie dann noch Unterhalt von mir benötigt, dann muss sie sich:
1. selbst bei mir deshalb melden und diesen "fordern"
2. darlegen warum noch Bedürftigkeit besteht und ihre Einkünfte offenlegen
3. würde ich den Unterhalt nur auf ihr Konto und nicht auf ein Konto der Mutter überweisen. Außer sie gibt mir schriftlich was anderes

Es kann durchaus sein, dass dabei rauskommt, dass sie keinen Anspruch mehr an mich hat. Ich würde dann auch nichts mehr bezahlen.
Würde sie mich aber in einem vernünftigen Gespräch bitten,sie weiterhin zu unterstützen, würde ich mich ihrem Wunsch sicherlich nicht widersetzen. Aber das ist ja dann ganz was anderes.

So meine ich das.....

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2010 12:40
(@christine)
Schon was gesagt Registriert

Du hast Recht.
Wir machen es übrings auch schon seit fast zwei Jahren so, dass der Unterhalt auf sein Konto geht und er das mit der Mutter klären muss, wieviel er davon für Miete und Co. abdrücken muss.

Ich lass das jetzt mal auf uns zukommen und warte einfach mal ab, ob er jetzt Nachweise erbringt oder nicht.
Zu einem vernünftigen Gespräch wird es wohl leider nicht kommen, wenn er schon nach drei Sätzen am Telefon beleidigt ist.
😡

Aber vielleicht wird es noch was, mal sehen. Man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben.
🙂

Wegen dem Unterhaltstitel. Ich weiß nicht, was drinsteht, aber selbst wenn drinsteht *nur bis zum Abitur*, wird mein Mann ihm das Studium mitfinanzieren wollen. Ist auch ok für mich, ich würde meine Kinder auch nicht hängen lassen.

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Themenstarter Geschrieben : 12.01.2010 12:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn er ausziehen würde, würde der Unterhalt vermutlich noch steigen.

In jedem Falle ist er aber von beiden Elternteilen aufzubringen und das KG vorher abzuziehen.

Es macht also durchaus Sinn, sich mit Sohni an einen Tisch zu setzen und über die gesetzlichen Grundlagen und eine vernünftige Regelung zu reden.

Wenn Sohni das nicht möchte, sondern einfach nur weiter kassieren möchte, ohne sich mit dem doofen Papa auseinander zu setzen, ist es an der Zeit ihm zu verdeutlichen, was Volljährigkeit bedeutet.
Das würde die Beziehung auch kaum verschlechtern, denn schlechter also so, kann sie kaum noch werden.

Was ist das für ein Verhältnis, wenn Vaddern nur als unerschöpflicher Goldesel angesehen wird.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 12.01.2010 12:57
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

aber selbst wenn drinsteht *nur bis zum Abitur*, wird mein Mann ihm das Studium mitfinanzieren wollen. Ist auch ok für mich, ich würde meine Kinder auch nicht hängen lassen.

Ist völlig OK!!
Er soll einfach nur wissen, aus welchem Grund er Geld bekommt.

Alles Gute Euch

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 12.01.2010 13:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*nochmal kurz reingrätsch*

Unterhalt wird bis zum Ende der Erstausbildung, in diesem Fall ein Studium, geschuldet und zwar während der Ausbildungszeit.
Das ist nicht gleichbedeutend mit: Es muß solange Unterhalt gezahlt, bis das Kind eine Ausbildung beendet hat. Beschließt das Kidn zwischen Abitur und Studienbeginn für 3 Jahre nach Timbuktu  zu gehen, als Entwicklungshelfer in Thailand zu fungieren, 2 Jahre durch Indien zu reisen oder daheim im Bett zu liegen, dann hat es schlicht und einfach keinen Anspruch auf Unterhalt und muß sich selbst finanzieren. Erst mit Beginn des Studiums werden beide Elternteil unterhaltspflichtig.

Wie auch immer, ich würde das rechtlich mit dem Sohn klären. Ob udn was er ihm dann während des FSJ oder sonstwann zukommen lässt, ist dann seine Sache und wird sicher anders gewürdigt, als wenn es heißt das A**** muß ja eh zahlen.

Ach ja und noch etwas: Auch wenn die KM ihren Anteil in Wohnen und Verköstigung erbringt muß eine korrekte Berechnung aufgrund der Summe beider Elternteileinkommen berechnet werden. Auch von daher wäre es Zeit Auskunft vom Sohn zu verlangen.

Tina

P.S.: Meine Eltern haben mir auch mein Studium bezahlt. Ich wäre nie auf die Idee gekommen zu sagen, ihr verdient soundsoviel, ich wohne nciht mehr daheim rückt mal 640 € rüber... Wir haben uns zusammengesetzt und geschaut was ich brauche. Das bekam ich dann überwiesen. Auch vor € Zeiten waren das keine 1.000 DM. Aber es hat gereicht, und wenn ich mal Urlaub amchen wollte hab ich da noch nen Zuschuß bekommen oder ich durfte die Zeit über immer auf Firmenkarte tanken  😉 Aber das war eben was freiwilliges und kein "muß". Das hätte das Verhältnis sicher getrübt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 12.01.2010 13:12
(@christine)
Schon was gesagt Registriert

Ach ja und noch etwas: Auch wenn die KM ihren Anteil in Wohnen und Verköstigung erbringt muß eine korrekte Berechnung aufgrund der Summe beider Elternteileinkommen berechnet werden. Auch von daher wäre es Zeit Auskunft vom Sohn zu verlangen.

P.S.: Meine Eltern haben mir auch mein Studium bezahlt. Ich wäre nie auf die Idee gekommen zu sagen, ihr verdient soundsoviel, ich wohne nciht mehr daheim rückt mal 640 € rüber... Wir haben uns zusammengesetzt und geschaut was ich brauche. Das bekam ich dann überwiesen. Auch vor € Zeiten waren das keine 1.000 DM. Aber es hat gereicht, und wenn ich mal Urlaub amchen wollte hab ich da noch nen Zuschuß bekommen oder ich durfte die Zeit über immer auf Firmenkarte tanken  😉 Aber das war eben was freiwilliges und kein "muß". Das hätte das Verhältnis sicher getrübt

Stimmt, ich rede nochmal mit meinem Mann darüber. Aber er HASST alles, was mit der Exfrau zu tun hat und ist froh, wenn er nix hört und sieht von ihr. In dem Fall geht das aber nicht mehr, er muss scheinbar doch das Gespräch suchen.
:exclam:

Es ist etwas anderes, wenn man als Kind von seinen zusammenlebenden Eltern Geld bekommt oder ob man von geschiedenen Eltern Geld bekommt. Wir haben auch ein gemeinsames Kind und ich kann mir nicht vorstellen, dass wir uns irgendwann mal wegen Unterhalt streiten, wenn sie mal studieren möchte.
Aber so will natürlich niemand mehr zahlen müssen, vor allem, wenn man immer denkt, der andere spart dadurch. Nervig.

Beschließt das Kidn zwischen Abitur und Studienbeginn für 3 Jahre nach Timbuktu  zu gehen, als Entwicklungshelfer in Thailand zu fungieren, 2 Jahre durch Indien zu reisen oder daheim im Bett zu liegen, dann hat es schlicht und einfach keinen Anspruch auf Unterhalt und muß sich selbst finanzieren. Erst mit Beginn des Studiums werden beide Elternteil unterhaltspflichtig.

Er hat ja ein Praktikum gemacht (Sept. - Dez.), das er fürs Studium vorab machen musste, jetzt macht er das FSJ, deshalb empfinde ich es nicht so, dass er nur rumlümmelt.
😉
Alles andere, also z. B. Auslandsreisen, geht natürlich nicht mit fortlaufendem Unterhalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2010 13:37
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

"Aber er HASST alles, was mit der Exfrau zu tun hat und ist froh, wenn er nix hört und sieht von ihr. In dem Fall geht das aber nicht mehr, er muss scheinbar doch das Gespräch suchen."

"Wir haben auch ein gemeinsames Kind und ich kann mir nicht vorstellen, dass wir uns irgendwann mal wegen Unterhalt streiten, wenn sie mal studieren möchte."

Es ist halt einfach so, dass man sich manchmal über seine Kinder unterhalten muss. Warum auch immer...  😉

Er kann sich darauf vorbereiten, und am Abend soll er sich verwöhnen lassen. Wie auch immer...  😉

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2010 13:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber er HASST alles, was mit der Exfrau zu tun hat und ist froh, wenn er nix hört und sieht von ihr. In dem Fall geht das aber nicht mehr, er muss scheinbar doch das Gespräch suchen.
:exclam:

Genau das muss er nicht!

Er muss sich einzig und alleine mit seinem Sohn auseinander setzen.

Der muss sich um Unterhalt gegenüber beiden Eltern bemühen.
Er kann sich auch nicht aussuchen, vom wem er den lieber haben möchte.
Er muss von beiden Eltern die Einkommensauskunft verlangen und dem jeweils anderen zur Verfügung stellen, damit die Unterhaltshöhe und die Quote ermittelt werden kann.

Der erste Schritt, diesen Prozess in Gang zu setzen, sollte sein, sich mit Sohni darüber zu unterhalten und ihm das zu erklären. Sachlich und rein Informativ.

Wenn das nicht geht, würde ich den Unterhalt zunächst mal halbieren, unter der Annahme, dass Muttern ja die 2. Hälfte beisteuert. Wenn er dann ne andere Quote will, muss er eben das obige Verfahren anwenden.

Bedingung ist, dass es keinen Titel gibt. Ansonsten ist der zurück zu fordern.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 12.01.2010 13:49
(@christine)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank nochmal für Eure Antworten!

Dann hoffe ich mal, dass mein Mann und sein Sohn sich einig werden.
🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2010 16:15




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:thumbup:

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 12.01.2010 16:17
(@christine)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen.

Also es ist so, dass mein Stiefsohn für die Zeit des FSJ 320 Euro bekommt (Taschengeld, Verpflegung und Fahrtkosten). Die Unterkunft ist da wohl nicht mit drin, aber er wohnt wie gesagt Zuhause bei der Mutter.
Vor der Berechnung will er Fahrtkosten und Essen abziehen, also bleiben 200 Euro übrig.
:knockout:
Ich habe jetzt viel im Netz gelesen und überall steht, dass bei eine FSJ überhaupt kein Unterhaltsanspruch besteht. Ist das richtig???
:question:

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Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 11:54
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Christine,

die Sache mit Untrerhalt bei FSJ ist wohl nicht eindeutig geregelt.
Aber lies mal hier:
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=080163

Gruß

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 28.01.2010 12:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Doch, es ist eigentlich eindeutig. Zitat aus dem Beschluss:

Wenn die soziale Tätigkeit nicht als Voraussetzung für eine andere Ausbildung gefordert wird, kann sie unterhaltsrechtlich nicht als Ausbildung anerkannt werden. Schon deshalb kann das volljährige Kind während dieses Jahres keinen Unterhalt verlangen (Scholz, in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Pra-xis, 6. Aufl., 2004, § 2 Rdnr. 348).

Auf das unterstrichene kommt es an. Die Eltern schulden lt. Gesetz dem Kind eine angemessene Schul- und Berufsausbildung, event. eine auf der Erstausbildung aufbauende Zweitausbildung. Dazwischen (Schule und Erstausbildung) wird lediglich eine Orientierungsphase von 4 Monaten eingeräumt, in der weiterhin UH-Pflicht besteht. Alles andere - Nein. Wenn also das FSJ nicht zwingend erforderlich ist für eine Erst- oder Zweitausbildung, dann besteht auch kein Anspruch auf Unterhalt (ausgenommen die ersten 4 Monate nach Schulabschluss).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 12:37
(@christine)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Antworten, schön, dass einem hier immer schnell geholfen wird.
:thumbup:

Ich habe gerade beim Jugendamt angerufen, die Frau sagte, wenn er 320 Euro bekommt, ist das sein Einkommen, außerdem wird das Kindergeld=184 Euro zu seinem Einkommen hinzugerechnet, auch wenn es die Mutter einstreicht. Also hätte mein Stiefsohn im Grunde keinen Unterhaltsanspruch mehr, da er selbst somit 504 Euro hat bei freiem Wohnen. Im Grunde=wenn man sich nicht einig wird, wird das Gericht entscheiden. Aber das FSJ wird wie schon gesagt wie Zivildienst behandelt.

Das FSJ ist in einem Altenheim und ist definitiv KEINE Vorbereitung für sein Studium.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 12:43
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Na dann dürfte doch in diesem Fall alles klar sein. Oder?

Grüße

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 12:48
(@christine)
Schon was gesagt Registriert

Nicht ganz. Kann ich dir eine PN schreiben? Wenn ja, wo?
:question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 12:57
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

natürlich kannst Du!
Rechts oben steh ich mit in der Liste der angemeldeten User.
Mach einen Doppelklick drauf...

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 13:01
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