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Studium

 
(@bengel)
Registriert

Hallo zusammen,

meine Tochter, 21 Jahre, studiert im Bachelor Studiengang „International Management“. Dieser Studiengang ist Ende 2011 beendet. Da sie mir in einem Nebensatz angekündigt hat, wenn sie dann noch „keine Lust“ zu arbeiten hätte, würde sie noch für weitere 4 Semester den Master draufsetzen.

Nicht dass ich ihr die fundierte Qualifikation nicht gönne, aber ich bin etwas irritiert wegen der Begründung.

Um mich eventuell handlungsfähig zu machen:

Zählt unter Unterhaltgesichtspunkten mit dem Abschluss zum Bachelor die erste Ausbildung als abgeschlossen, oder bin ich auch für das Master-Studium im finanziellen Obligo? 

Danke und Gruss

Bengel

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2010 17:39
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Bengel,

die Idee hinter dem Bachelor-Studiengang war ja gerade einen "schnelleren" mehr an berufsqualifizierenden 
Gesichtspunkten ausgerichteten Studiengang zu schaffen, der die Studierenden schnell auf den Arbeitsmarkt
bringen sollte. Genauso wie der Diplom-Studiengang stellt der Bachelor natürlich eine abgeschlossene Ausbildung
dar. Master ist aber durchaus zu empfehlen.

Unterhaltstechnisch sollte Deine Alimentierungspflicht mit den Erwerb des Bachelors beendet sein.

LG, Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 18:15
 Mux
(@mux)
Registriert

Leider muss ich mich korrigieren!

Ein konsequtiver Masterstudiengang gilt als Weiterbildung (unterhaltspflichtig) und nicht als
Zweitausbildung (nicht unterhaltspflichtig). Bafög kann auch beantragt werden.

Sorry.

LG, Mux   

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 18:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin bengel,

rein juristisch betrachtet (wobei ich einfüge, das Eltern und Kinder nicht auf dieser Ebene verkehren sollten) könnte Deine Tochter einwenden, dass es zwischen beiden Ausbildungsteilen ja einen Sachzusammenhang gibt, weil der Master auf dem Bachelor aufbaut. Dafür müsste es allerdings ein Gerichtsverfahren oder mindestens böse Anwaltsbriefe geben, und das würde meine väterliche Zahlungsbereitschaft schmelzen lassen wie Butter in der Sonne.

Ich denke, Du solltest ihr einfach zu gegebener Zeit mitteilen, dass Du Deine Pflicht" mit dem Erststudium als abgeschlossen betrachtest und alles, was danach kommt, für Dich nur noch "Kür" wäre. Das macht dann den Unterschied zwischen "ich kriege von Paps noch Kohle, weil der das so möchte" und "mein Alter zahlt noch, weil er muss".

Im übrigen wird der Master nicht selten erst in Angriff genommen, NACHDEM die jungen Bachelors eine Zeit lang Erfahrungen im wirklichen Leben der Berufswelt gemacht haben; dann oft berufsbegleitend. Wenn man nur noch ein wenig an der Uni abhängen möchte, weil das Studentenleben süsser ist als das Arbeitsleben, ist das nicht unbedingt "sponsoring-fähig".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 18:41
(@bengel)
Registriert

Wenn man nur noch ein wenig an der Uni abhängen möchte, weil das Studentenleben süsser ist als das Arbeitsleben, ist das nicht unbedingt "sponsoring-fähig".

Genau das ist das "Geschmäckle" das ich habe. Und das schmeckt mir gar nicht. Leider fragt mich auch niemand, ob ich lieber in meinem Beruf halblang machen will. Was ich tatsächlich manchmal möchte 🙂

Gruss und danke.

Bengel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2010 18:49
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Bengel,

hier wird diese Thematik auch behandelt:

http://journal.juridicum.at/?c=142&a=2246

Ist zwar Österreich, die Sachlage wird sich aber in Deutschland ähnlich verhalten.

Unabhängig von der Unterhaltspflicht ist es auf jeden Fall sinnvoll, den Master zu machen,
so die Möglichkeit besteht, da der Bachelor selbst vielen Arbeitsgebern nicht bekannt ist und
kein besonders Ansehen genießt. Das ganze hängt natürlich vom Studienfach ab.

LG, Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 18:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bei einer auf die Erstausbildung aufbauenden Zweitausbildung wird regelmässig ein UH-Anspruch anerkannt, der zeitl. Zusammenhang muss dabei gewahrt sein. Da gibt es haufenweise Treffer in der Rechtssprechung. M.E. war dies früher durch das Konstukt Berufsausbildung/Studium gegeben, heute wäre das dann Berufsausbildung/Bachelor oder Bachelor/Master. Der Master hat ja einen ähnlichen Stellenwert wie füher das Diplom/der Magister.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 18:59
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Prinzipiell halte ich vom Bachelor nix, ist nichts halbes und nichts ganzes... Eingeführt unter Zwang und viele Unis und Arbeitgeber sind nicht überzeugt davon. Prinzipiell ist auch so ein in Regelzeit durchgezogenes Studium viel Arbeit. Ob das allerdings für den obskuren Studiengang "International Management" auch gilt, weiss ich nicht. Wenn das Studium aber dazu dient, nicht arbeiten zu müssen, wage ich das ganze zu bezweifeln. (Es bestätigt aber Vorurteile gegen gewisse Ausbildungsklassen...). Und da sollte Papa vielleicht die Zügel anziehen. Wenn die Pflicht bestehen bleibt, kann man ja entsprechende Nachweise anfordern, dass eine zügige Ausbildung durchgezogen wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 23:39
(@bengel)
Registriert

Danke für die Antworten,

dann weiss ich zumindest Bescheid, dass ich weiter in der Pflicht bin. An dem Studiengang ist nichts Obskures. Ist eigentlich ein stinknormales BWL Studium, nur dass 2 Auslandsemester Pflicht sind und die verbringt sie ab Juni in Argentinien.

Gruss

Bengel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2010 13:53