Hallo alle miteinander!
Habe mich ein bisschen durch google gewühlt und bin letzten Endes auf diese Seite hier gestoßen und auch via der Suche einige Beiträge gefunden und gelesen.
Wie wir nunmal sind, sind wir alle verschieden, wie auch unsere Probleme. 🙂
Ich mach es kurz und knapp:
- 26 Jahre
- Ausbildung zum Informatiker (abgeschlossen)
- halbes Jahr Teilzeit (30 Stunden) gearbeitet und aufgrund psyschicher Probleme, auch durch den Job, abgebrochen und arbeitslos geworden
- Frau kennen gelernt und dann 3 / 4 später Studium angefangen, in eine andere Richtung
- 2 Jahre später wurde sie schwanger, Kind ist natürlich von mir
- später dann Trennung
Sie hat mich nicht wirklich unterstützt wärend der ganzen Phase, ging sogar so weit, dass sie Unterlagen weggeschmissen / versteckt / zerstört hat, also eher kontraproduktiv und ich somit sicherlich keinen guten Schnitt habe.
Ich habe, hin und rückfahrt, 4 Stunden Fahrtzeit, von Bahnhof, zu Bahnhof.
Erhalte monatlich 150€ von meinen geschiedenen und neu verheirateten Vater und darf kostenlos im Haus wohnen. Nebenbei geh ich als "Paketschlepper" 1-2 in der Woche für 5 Stunden arbeiten. Komme jenachdem auf 200 - 360€ im Monat, exklusive den 150€.
Meine Ex, erhält neben Kindergeld, noch den Unterhalt vom JA, darf kostenlos bei ihrer selbstständigen Mutter wohnen und geht nebenher schwarz Arbeiten. Hat somit sicherlich mehr, wenn auch nicht nachweisbares, Einkommen als ich.
Das JA verlangt von mir Geld. Hab bereits eine Mahnung erhalten und einen Titel hab ich nicht.
Ich habe bereits mitbekommen, dass hier manchmal "sehr" direkter Ton herrschen kann. Ich möchte auch nicht wirklich jammern, da ich, für den Weg den ich gewollt oder nicht gewollt habe, selbst verantwortlich bin.
Ich weiß, dass ich unterhaltspflichtig bin, ich möchte da auch nicht rauskommen, mir geht es da nur um Optionen, die ich habe, es aufzuschieben, bis ich mit meinem Studium fertig bin. Oder gar nur ein Teilbetrag abbezahlen kann / muss, da ich nunmal selbst recht wenig Geld habe, wo ja nichtmal der KK-Anteil / Studiengebühr abgezogen wurde.
Nun nocheinmal zu meinen Fragen:
- Mahnung zur Zahlungsaufforderung, was passiert wenn ich nicht reagiere?
- könnt ich beim JA einfach (höflich!) nachfragen, ob sie das bis nach meinem Studium zB stornieren und dann zurückzahlen?
- oder jetzt anteilig zahlen? Anstatt 133 Euro, 50 Euro?
Das Problem ist, dass ich den Job erstmal befristet bis nächsten Monat habe und nicht weiß, ob ich übernommen werde. Was dann? Wenn ich keinen Job (so schnell) finde? Muss ich dann trotzdem zahlen?
Ja ich könnte beim JA einfach anrufen, aber schon beim ersten Telefonat, kam sowas wie "ja dann brechen Sie ihr Studium ab und suchen sich was in ihrem alten Job". Studieren müsste ich jetzt noch 1 1/2 Jahre.
PS: die KM hat noch ein Privatdarlehen von mir von knapp 1000€, von vor der Schwangerschaft. Was kann / soll ich da noch machen? Zahlen tut sie schon lang nicht mehr.
PPS: Ich bitte euch, mich nicht anzugreifen / fertig zu machen, möchte hier nur nach Optionen fragen...
PPPS: Ich weiß, dass meine ausdrucks- / schreibweise nicht die beste ist, dafür möchte ich mich jetzt im nachhinein entschuldigen.
MfG
moin skaal,
und willkommen hier.
Ich habe bereits mitbekommen, dass hier manchmal "sehr" direkter Ton herrschen kann.
Weiss gar nicht, wie Du darauf kommst .-)
Wenn du allerdings damit meinst, dass Fragen gestellt werden, die nicht immer genehm sind oder Fragen, die man sich selber nicht traut zu stellen, hast du schon recht.
Ich bin der bei schilderung Deiner Geschichte genau hier:
Hallo alle miteinander!
- 2 Jahre später wurde sie schwanger, Kind ist natürlich von mir
ins Stocken geraten.
Woher diese absolute Sicherheit?
Zu den anderen Fragen werden sich sicherlich noch andere melden, da kann ich nix beisteuern.
gruß
jo
Moin Skaal,
und auch ein willkommen von mir.
Mit diesem Statement:
[...] kam sowas wie "ja dann brechen Sie ihr Studium ab und suchen sich was in ihrem alten Job".
hat das JA nicht so unrecht ...
Du hast eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Im Falle einer Erstausbildung könntest Du als nicht leistungsfähig anerkannt werden, was das Auflaufen von Unterhaltsschulden verhindern würde.
Da Du aber bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast (und das Studium offensichtlich nicht darauf aufbaut), ist der Verweis auf diese Ausbildung durchaus legitim.
Wenn Du krankheitsbedingt tatsächlich nicht in diesem Beruf arbeiten kannst, bestünde evtl. eine Chance, das Studium als Erstausbildung anzusehen. Der Nachweis dürfte aber schwer fallen.
Keine Reaktion auf die Schreiben ist m.E. die schlechteste Idee.
Du solltest in der Tat das Gespräch suchen und Deine Situation schildern. Eine Anerkennung als "nicht leistungsfähig"wird vermutlich schwierig, auf ein Stunden der UH-Schulden wird man sich eher einlassen ...
Besten Gruß
United
PS: Der gesetzliche Mindestunterhalt liegt bei 225 EUR, schickt Dir Deine Ex einen Anwalt auf den Hals, könnte ein Richter Dir durchaus auch diesen monatlichen Betrag aufbürden (mit der gleichen Argumentation wie das JA). Die 133 EUR Unterhaltsvorschuss sind somit eher günstig ...
PPS: Alles was Du zu Deiner Ex geschrieben hast, parkst Du in irgendeiner Ecke Deines Gehirns, auf die Du nicht so oft zugreifst (anders ausgedrückt: blende es aus).
PPPS: Hast Du geregelten Umgang ?
moin skaal,
Ich bin der bei schilderung Deiner Geschichte genau hier:
ins Stocken geraten.
Woher diese absolute Sicherheit?Zu den anderen Fragen werden sich sicherlich noch andere melden, da kann ich nix beisteuern.
gruß
jo
Wir hatten sehr oft eine on-off-Beziehung. Der Befruchtungszeitraum kommt in etwa in die Zeit, wo wir wieder etwas miteinander hatten.
Jeder, der das Kind gesehen hat, sagt zu dem, dass es wie der Papa aussieht.
Zumal sie unbedingt wollte, dass ihr Papa bei der Geburt dabei ist und selbst nach der Trennung, ist sie mit dem Baby zu meinen Eltern gefahren und versucht, dass ich eine Bindung aufbauen kann und mich um sie kümmer, nicht nur finanziel.
Gewissheit hab ich schlussendlich nicht...
Wenn Du krankheitsbedingt tatsächlich nicht in diesem Beruf arbeiten kannst, bestünde evtl. eine Chance, das Studium als Erstausbildung anzusehen. Der Nachweis dürfte aber schwer fallen.
Ich war beim psychologen gewesen, private, als auch beim vom Arbeitsamt. Vom zweiten hab ich auch ein Schreiben wo mehr oder weniger drinnen steht, dass ich nicht arbeitsfähig bin / war, wieso ich auch Krankengeld bekommen habe.
Keine Reaktion auf die Schreiben ist m.E. die schlechteste Idee.
Du solltest in der Tat das Gespräch suchen und Deine Situation schildern. Eine Anerkennung als "nicht leistungsfähig"wird vermutlich schwierig, auf ein Stunden der UH-Schulden wird man sich eher einlassen ...
Ja das wäre vielleicht das Beste, aber ich weiß nicht, was ich da sagen soll!
Klingt vielleicht blöd, ist aber so...
Hab das Gefühl, dass das JA strikt gegen den Vater ist.
Mit Aussagen wie "ja wenn es Unterhaltsvorschuss nicht geben würde, würde ihr Kind verhungern", hat sie zwar nicht Unrecht, aber dann wäre sie ja selbst Arbeitslos, würden dank unserem Sozialsystem, Millionen von Menschen nichts zu Essen haben (HARTZ4, Asylbeantrager), find ich irgendwie... eine Frechheit.
Also, wie könnte ich am Besten mein Anliegen vortragen, ohne dass ich mich blöd anmachen lassen muss?
PS: Der gesetzliche Mindestunterhalt liegt bei 225 EUR, schickt Dir Deine Ex einen Anwalt auf den Hals, könnte ein Richter Dir durchaus auch diesen monatlichen Betrag aufbürden (mit der gleichen Argumentation wie das JA). Die 133 EUR Unterhaltsvorschuss sind somit eher günstig ...
Ja das hab ich auch gehört, macht es wohl nicht, wegen meinem Studiums
PPS: Alles was Du zu Deiner Ex geschrieben hast, parkst Du in irgendeiner Ecke Deines Gehirns, auf die Du nicht so oft zugreifst (anders ausgedrückt: blende es aus).
Das ist leichter gesagt als getan. 🙂
PPPS: Hast Du geregelten Umgang ?
Ich darf / kann das Kind alle zwei Wochen am Wochenende sehen für mehrere Stunden, wenn nicht gerade Klausuren anstehen oder sonstige Termine.
Vielen Dank für die Antworten / Fragen!
Würde mich über mehr dieser schönen Antworten freuen
Beste grüße
Skaal
moins,
wie alt ist das Kind denn eigentlich, oder hab ich was übersehen?
gruß
jo
Nein hast du nicht. 🙂
4 Monate.
Gruß