Studium und Unterha...
 
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Studium und Unterhalt

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(@pluto09)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

habe heute einen Brief vom Anwalt bekommen. Meine Tochter, die seit 4 Jahren den Umgang mit mir verweigert fordert mal wieder. Auf einen Brief von ihr, in dem sie wissen wollte wie viel ich ihr in Zukunft Unterhalt zahle habe ich vorgeschlagen einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt, oder einer anderen neutralen Stelle, zu machen um gemeinsam zu erörtern was sie jetzt nach dem Abitur vorhat und wie viel Unterhalt hier angemessen ist und ich auch stemmen kann.

Daraufhin kam eine Mail zurück in der sie mir mitteilte das sie ja jetzt schon 18 Jahre alt sei und deswegen würde sie nicht mehr zum Jugendamt gehen. Vielmehr würde sie zu ihrem Anwalt gehen sollte ich nicht innerhalb einer Frist reagieren.

So nun geschehen. Ich hänge mal das Schreiben anonymisiert unten dran.

Was ich da nicht verstehe. Warum kann meine Ex sich schön rausreden weil sie nicht mehr verdient? Kann man nicht verlangen das auch die Mutter Vollzeit arbeitet? Oder sich eine Arbeit sucht die ihrer Ausbildung entspricht statt eine schlecht bezahlte Verkaufstätigkeit nachzugehen?

Warum muss ich ungefragt alles schlucken? Wohnung wird ausgesucht ohne Nachfrage, der Alte zahlt dann schon...

Zudem habe ich einen Hauskredit am Laufen und eine Familie die auch noch leben möchte. Stieftochter, Sohn und Frau. Wird sowas überhaupt nicht berücksichtig? Habe auch ich einen Selbstbehalt oder bin ich nur als Geldgeber da?

Entschuldigt wenn ich etwas emotional werde, aber für mein moralisches Verständnis passt das nicht zusammen. Auf der einen Seite den Kontakt grundlos verweigern aber auf der anderen Seite immer wissen wo der Alte wohnt wenns ums Geld geht...

Abgesehen davon wurde mir vom Anwalt weder der Praxisvertrag noch der Mietvertrag mitgeschickt.

 

Danke euch und schöne Grüße

---------------------------------------

Unsere Mandantin ist am XX.XX.2023 volljährig geworden.

Sie haben bis einschließlich Juni den Kindesunterhalt auf der Basis des Endbeschlusses des
Amtsgerichts XXX, Abteilung für Familiensachen, Aktenzeichen XXX bezahlt, insoweit bestand eine Beistandschaft über das Landratsamt XXX.

Dieser Titel gilt auch jetzt weiter fort. Danach schulden Sie aktuell 100% des jeweiligen Mindestunterhalts der 4. Altersstufe, gemindert um das Kindergeld in voller Höhe. Danach beträgt der Zahlbetrag ab Juli zunächst einmal 378,00€ monatlich.

Wir fordern Sie auf, diesen Betrag für die Zeit ab Juli auf das Konto unserer Mandantin bei der
XXXX zu bezahlen. Der Unterhalt für Juli ist bis spätestens

15.08.2023

zusammen mit dem Unterhalt für August zur Zahlung fällig. Die nachfolgenden Monatsbe-
träge sind jeweils zum 01. des laufenden Monats zur Zahlung fällig.
Unsere Mandantin hat jetzt das Abitur abgeiegt. Sie wird zum XX.XX.2023 ihr Studium in München aufnehmen, und zwar im Rahmern eines Dualen Studiums. Sie wird im Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre studieren. Anfallende Studiengebühren werdenvon der Praxisstelle bezahlt werden. Ab Oktober beträgt dann der angemessene Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle für ein auswärts studierendes Kind 930,00€; dieser Betrag erhöht
sich aufgrund der höheren Wohnkosten um die Differenz, die sich aus den tatsächlichen
Wohnkosten und den in der Düsseldorfer Tabelle im Bedarf von 930,00€ enthaltenen
Wohnkosten. In dem angemessenen Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle sind 410,00€ an
Wohnkosten enthalten. Tatsächlich betragen die Wohnkosten in München für das Zimmer
750,00€, sodass sich der Bedarf von 930,00€ um diese Differenz (340,00€) auf insgesamt 1.270,00€ monatlich erhöhen wird. Auf diesen Bedarf ist das Kindergeld in voller Höhe (das die Kindesmutter bezieht) anzurechnen. Weiter ist dann die Ausbildungsvergütung hierauf anzurechnen. Die Bruttoausbildungsvergütung beträgt im 1. Studienjahr 378,26€. Den Nettobetrag werden wir zu gegebener Zeit noch mitteilen.
Unsere Mandantin wird wohl auch BAföG-Leistungen erhalten. Sie hat BAÍÖG bereits bean-
tragt. Ein Bescheid hierzu liegt noch nicht vor. Diese Leistungen werden auf den Bedarf
ebenfalls angerechnet werden.

Der verbleibende Bedarf ist dann von Ihnen und der Kindesmutter im Rahmen der jeweiligen
Leistungsfähigkeit zu tragen. Da die Kindesmutter über kein Einkommen verfügt, das den
Selbstbehalt der Kindesmutter (1.650,00€ monatlich) übersteigt, werden Sie im Rahmen
Ihrer Leistungsfähigkeit allein den ungedeckten Bedarf lhrer Tochter im Rahmen des Aus-
bildungsunterhalts begleichen müssen. Diese Informationen geben wir Ihnen, damit Sie sich auch schon auf den weiteren Unterhalt ab Oktober einstellen können. Sobald der BA- föG-Bescheid vorliegt, werden wir den ungedeckten Bedarf errechnen und Ihnen nachvoll- ziehbar mitteilen. Bereits jetzt überlassen wir Ihnen den Praxisvertrag für das Duale Studium und den Mietvertrag für das Studentenzimmer unserer Mandantin zur Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2023 15:28
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pluto,

zuallererst muss mal dieser verdammte Titel aus der Welt geschafft werden, denn der gilt formaljuristisch weiter (in dieser Hinsicht hat der Anwalt leider recht). Irgendeine Chance, dass das Fröllein Tochter das Ding freiwillig herausrückt oder einen Vollstreckungsverzicht unterschreibt? Sonst läuft das m.E. auf eine Abänderungsklage deinerseits hinaus, und so wie die Dinge liegen, würde ich mich an deiner Stelle nach Abschluss dieses Gerichtsverfahrens auf den Standpunkt stellen: Sie kriegt, was ihr zusteht, und keinen roten Pfennig mehr als das.

Inhaltlich stimmt der Titel jedenfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht mehr: Tochter ist volljährig, verlässt mit dem Abi die allgemeinbildende Schule, und ist folglich nicht mehr privilegiert. Damit steigt auch dein Selbstbehalt auf 1.650 Euro (hat der Anwalt wohl vergessen, dass das nicht nur für die Mutter, sondern auch für den Vater gilt), und sie fällt vom höchsten in den niedrigsten Rang des Unterhaltsrechts zurück. Womit wir bei diesem hier wären:

Geschrieben von: @pluto09

Zudem habe ich einen Hauskredit am Laufen und eine Familie die auch noch leben möchte. Stieftochter, Sohn und Frau. Wird sowas überhaupt nicht berücksichtig?

Der Hauskredit nur sehr begrenzt, der fällt größtenteils unter deine allgemeinen Lebenshaltungskosten wie es z.B. auch die Miete wäre. Den Tilgungsanteil der Kredits kannst du aber innerhalb gewisser Grenzen als zusätzliche Altersvorsorge geltend machen, um dein unterhaltsrechtlich relevantes Nettoeinkommen zu senken.

Die Stieftochter ist außen vor, für sie ist deine Frau zuständig.

Der Sohn ist ein gemeinsames Kind mit deiner neuen Frau und noch minderjährig, nehme ich an? Dann ist dieser Junior bei der Unterhaltsberechnung gegenüber der volljährigen, nicht mehr privilegierten Tochter vorrangig zu berücksichtigen! Ebenso deine neue Frau, falls bedürftig, aber das ist normalerweise nur dann von Bedeutung, wenn das gemeinsame Kind noch jünger als drei Jahre ist.

Jedenfalls, wenn die bislang aufgerufenen 100 % Unterhalt für die Tochter auch nur ansatzweise korrekt gerechnet waren, dann sollte unter den neuen Randbedingungen ein deutlich niedrigerer Betrag rauskommen, und irgendwelche Zusatzleistungen wegen hoher Miete u.ä. kann Töchterchen sich dann gleich komplett abschminken.

Sie ist nicht mehr privilegiert, d.h. sie steht jetzt ganz hinten in der Nahrungskette - und das ist auch gut so!

Nur, wie gesagt, der Titel muss weg. Und dieses Anwaltsschreiben werte ich als den netten Versuch, dich mit völlig überzogenen Forderungen derart einzuschüchtern, dass du ohne viel Widerstand klein beigibst, statt den Titel anzugreifen und auf eine korrekte Neuberechnung zu bestehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2023 16:12
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

@pluto09

Mich interessieren erstmal nur präzise Informationen darüber, was wann wie wirklich tituliert wurde.

Auch aus deinen früheren Beiträgen ist erst im Verlaufe der Diskussion hervorgegangen, dass der Kindesunterhalt für die Tochter im Scheidungsbeschluss festgelegt wurde (100% des Mindestunterhalts). Scheidungsbeschlüsse fassen nur Richter! Ich möchte gern den exakten Wortlaut diesbezüglich aus dem Scheidungsbeschluss (incl. Formulierung über die Kindergeldanrechnung) zur Prüfung der Höhe des vollstreckbaren Betrages.

Im letzten Jahr dann kam ein Beistand vom Jugendamt in einer Neuberechnung auf ein Ergebnis von 110% des Mindestunterhalts und hat eine Abänderungsbeurkundung verlangt. Darüber wurde hier diskutiert, aber du hast letztendlich nicht mitgeteilt, ob du eine solche Urkunde unterzeichnet hat.

Jetzt schreibt der gegnerische Anwalt von einem Beschluss in Höhe von 100%, wobei eine Beistandschaft bestanden hat, das Kind also von einem Beistand (Jugendamt) vor Gericht vertreten wurde. Es existiert also ein 2. Beschluss, weil du nicht "freiwillig" die 110% beurkunden lassen hast??? Aber warum lautet der 2. Beschluss wieder auf 100% und nicht 110%? Klär mich bitte auf.

 

Und ja, ob und wieviel Kindesunterhalt du zukünftig für deine dann nicht mehr privilegierte Tochter (sie ist dann im 4. Rang) wirst zahlen müssen, hängt ganz stark davon ab, wieviel Einkommen bei dir zur Verfügung steht. Wenn du bei der Berechnung Hilfe im Forum erwartest, werden weitere Zahlen, Daten und Fakten benötigt! 😎 

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2023 16:42
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @pluto09

Unsere Mandantin hat jetzt das Abitur abgeiegt. Sie wird zum XX.XX.2023 ihr Studium in München aufnehmen, und zwar im Rahmern eines Dualen Studiums.

Die Tochter befindet sich unterhaltsrechtlich bis zum Ablauf des Schuljahres in der allgemeinen Schulausbildung, bleibt also bis dahin privilegiert (1. Rang). Das Schuljahr ist im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2023 17:08
(@pluto09)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antworten.

 

Unterlagen muß ich morgen noch raussuchen. Habe morgen sowieso einen Termin beim Anwalt und ich bin euch sehr dankbar für eure Hinweise weil ich dann auch konkret beim Anwalt nachfragen kann.

Titel gab es m.M. nur durch die Scheidung damals. Es stimmt, das Jugendamt kam auf mich zu zwecks Titulierung. Das hat sich dann aber durch Arbeitgeberwechsel verzögert und schließlich bekam ich einen Brief vom Jugendamt das es bei 100% bleibt weil erst jetzt die genauen Inhalte der Düsseldorfer Tabelle bekannt sind. Eine Abänderung des Titels war somit nicht mehr erforderlich.

Dann ist mein Sohn 2,5 Jahre alt, somit sollte ich eine Abänderung einklagen solange er noch nicht drei Jahre ist? Sehe ich das richtig? Meine Frau steht dann im Rang vor der Tochter, obwohl sie selbst halbtags arbeitet?

Das Schuljahr ist hier in Bayern zum 31. Juli zu Ende. Heißt, sie ist somit auch nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung, richtig? 

Schöne Grüße 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2023 23:18
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

der Titel muss aus der Welt. Am besten über deinen Anwalt, da ich nicht davon ausgehe, dass deine Tochter freiwillig einen Verzicht unterschreibt.

dein 2,5 jähriger ist im ersten Rang. 
deine Frau im 2.
deine Tochter im 4.

 

ergo Unterhalt für Junior als auch der Mehrbedarf (kitakosten) kommen zuerst. Dann die Unterhaltspflicht für deine Frau. Wenn ihr verheiratet seid unabhängig von Betreuung gemeinsamer kinder.

danach kommt deine Tochter, aber unter Berücksichtigung deines selbstbehaltes von 1650€.

 

und ja, rein theoretisch hat deine Tochter Anspruch auf die 930€. Davon werden aber Kindergeld und Bafög komplett abgezogen. Erwerbseinkommrn bis auf eine Pauschale von 100€ ebenso. Wenn ich nach einem azubirechner gehe, dann sind das ca. 360€, also 260€ anrechenbar.

Ohne Bafög hat sie also ein anrechenbares Einkommen von 510€. Dazukommt noch Bafög.

 

ihr wohnmehrbedarf wird nur berücksichtigt wenn Noch Mittel zur Verfügung stehen. Ansonsten ist das ihr persönliches Problem.

 

was die wohnkosten angeht, schau mal bei wg gesucht oder auch beim Studentenwerk wie hoch da die Kosten für ein Weg Zimmer sind. Wenn die niedriger sind soll deine Tochter belegen warum ihr Zimmer so teuer ist. Und um wieviel Zimmer sie sich bemüht hat. Und ggf.auch fragen ob der Arbeitgeber kein Zimmer zur Verfügung stellt.

 

sophie

 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2023 07:07
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

ich kann deinen Ärger verstehen und wenn man das eigene Kind nicht mal sieht - ist das übel.

 

Grundsätzlich finde ich aber ihr Anwalt reagiert jetzt nicht völlig überzogen.

Ihr Einkommen auf das Studium wird aufs Bafög angerechnet - da würde ich nicht zu viel erwarten.

Neben dem Titel würde ich mich auf die erhöhten Wohnkosten konzentrieren.

 

Du zahlst bisher 378 € ? - Dann liegt dein bereinigtes Netto unter 2000 € ?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2023 09:17
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @pluto09

Das Schuljahr ist hier in Bayern zum 31. Juli zu Ende. Heißt, sie ist somit auch nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung, richtig? 

Richtig, seit 1.8. befindet sie sich nicht mehr im 1., sondern im 4. Rang und geht rechnerisch vermutlich leer aus (vorbehaltlich genauer Unterhaltsberechnung).

Trotzdem wirst du wohl um den titulierten Unterhalt für Juli und August nicht herumkommen, denn der damalige gerichtliche Beschluss über 100% ist nicht rückwirkend abänderbar. Ich zitiere § 238 Abs. 3 FamFG:

(3) Die Abänderung ist zulässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Antrags. Ist der Antrag auf Erhöhung des Unterhalts gerichtet, ist er auch zulässig für die Zeit, für die nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts Unterhalt für die Vergangenheit verlangt werden kann. Ist der Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts gerichtet, ist er auch zulässig für die Zeit ab dem Ersten des auf ein entsprechendes Auskunfts- oder Verzichtsverlangen des Antragstellers folgenden Monats. Für eine mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit liegende Zeit kann eine Herabsetzung nicht verlangt werden.

Aus deinen Forenbeiträgen geht nämlich nicht hervor, dass du ein solches Auskunfts- oder Verzichtsverlangen an deine Tochter gerichtet hast. Dein Anwalt sollte das jetzt mind. für die Zeit ab 1.9. machen und gleichzeitig Vollstreckungsschutz beantragen. Notwendig ist das alles nicht, wenn die Gegenseite einsichtig ist und den Beschluss freiwillig herausrückt. Aber aufgrund der wohl völlig überzogenen Berechnung des Tochteranwalts ist eher eine hochstrittige Abänderung zu erwarten. Vermutlich gezielt von ihm provoziert. Schließlich verdienen dabei beide Anwälte ordentlich hinzu. Anwälte ticken nicht nur im rechtlichen Sinne, sondern - vor allem - unternehmerisch ... 

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2023 09:26
(@pluto09)
Schon was gesagt Registriert

Nein, ich zahl 463 Euro bisher.

Freiwillig geht da gar nicht, das steht fest. Sie hat schließlich von der Besten gelernt wie man jemanden ausquetscht… 😡

Mit den zwei Monaten die ich noch tituliert zahlen muss kann ich leben, nur sollte es in Zukunft nicht mehr werden. Wir haben schließlich gerechnet und spekuliert bevor wir uns das Wohneigentum zugelegt haben. Die Kinder (Sohn und Stieftochter) werden auch älter und brauchen entsprechend Kohle. Mehr zahlen würde uns sehr heftig treffen!

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2023 09:43
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @marie_1977

Du zahlst bisher 378 € ?

Du hast seinen 1. Beitrag gar nicht gelesen?

Der Anwalt mahnt für Juli und August 2023 je 378 € an und will für September auch noch 378 €. Für Juli und August droht Vollstreckung!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2023 09:50




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert
Geschrieben von: @tacheles

 

Aus deinen Forenbeiträgen geht nämlich nicht hervor, dass du ein solches Auskunfts- oder Verzichtsverlangen an deine Tochter gerichtet hast. Dein Anwalt sollte das jetzt mind. für die Zeit ab 1.9. machen und gleichzeitig Vollstreckungsschutz beantragen. Notwendig ist das alles nicht, wenn die Gegenseite einsichtig ist und den Beschluss freiwillig herausrückt. Aber aufgrund der wohl völlig überzogenen Berechnung des Tochteranwalts ist eher eine hochstrittige Abänderung zu erwarten. Vermutlich gezielt von ihm provoziert.  ... 

Einfach machen, sollte eine Klage notwendig sein, dann hast Du beste Karten. Lass Dich jetzt nicht kirre machen. Es ist wichtig, dass Du jetzt sofort handelst.

Die Tochter ist im 4. Rang hinter dem minderjährigen Kind und dessen Mutter. Erst, wenn dann noch Geld übrig ist und Dein Selbstbehalt mit 1650 Euro gewährleistet ist, dann bekommt die Tochter was. Ein duales Studium ist lukrativ und das Einkommen wird voll (ggf. abzüglich berufsbedingter Aufwendungen, pauschal 100 Euro) angerechnet. 

"Das Gehalt im dualen Studium kann ganz unterschiedlich ausfallen: Manche Unternehmen zahlen nur 700 Euro im Monat, bei anderen wiederum verdienst du gut und gerne 1.500 Euro pro Monat im ersten Jahr. Jedes Jahr steigt das Gehalt im dualen Studium weiter an, bei Spitzenunternehmen kannst du im dritten Ausbildungsjahr bis zu 1.800 Euro brutto im Monat verdienen." ( https://www.wegweiser-duales-studium.de/gehalt/infos/#gehalt )

Hinsichtlich Studiengebühren: Diese fallen nur bei privaten dualen HS an und liegen zwischen 300 und 600 Euro. Bei staatlichen dualen HS ist nur die Semestergebühr zu zahlen. 

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2023 20:53
(@pluto09)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

 

mal ein kurzer Zwischenstand. Gestern also Termin beim Anwalt und es deckt sich alles so weit wie ihr mir hier geschrieben habt.

Der Titel muß weg und für Juli und August bezahle ich jetzt erstmal die 378 Euro. Mein Anwalt wird dann eine Berechnung durchführen, mit allen Faktoren die der Tochteranwalt schön außen vor gelassen hat. Also mein Sohn im ersten und meine Frau im zweiten Rang, meinen eigenen Selbstbehalt und Kosten die sich auf mein Netto auswirken (Fahrtkosten usw.).

Interessant fand er auch das Gehalt im Dualen Studium. 378,26 Euro. Scheint ja echt ein richtig besch. Arbeitgeber zu sein... Deckt sich ja auch mit dem was @Susi64 geschrieben hat. "Manche Unternehmen zahlen nur 700,-" - Aha... Kann es sein das da jemand was schöngerechnet hat und schon mal irgendwas vom Gehalt abgezogen hat?

Naja, wenn schon das Gehalt niedrig ist nimmt man sich halt wenigstens eine teurere Wohnung - klar, so funktioniert es im Leben. Schade das ihr niemand was über die Realität sagt. 😉 

700 Euro sind jetzt laut Internetrecherche für München nicht extrem viel, aber es ginge durchaus günstiger. Ich bin in meiner Ausbildung auch in der Großstadt gewesen, konnte mir dann halt nur ein Zimmer im Wohnheim mit Gemeinschaftsdusche und WC leisten. Und ich war stolz drauf auf meinen eigenen Beinen zu stehen! Schade das ich sowas meiner Tochter nicht mehr vermitteln kann. 😥 

Ebenfalls möchte ich natürlich auch mal Unterlagen sehen. Mietvertrag, Arbeitsvertrag usw.

Jedenfalls bin ich mittlerweile wieder etwas ruhiger und sehe die Forderungen des Tochteranwalts als kläglichen Versuch mich einzuschüchtern um mehr rausszuschlagen als ihr zusteht. Auch wenn es mir irgendwo sehr wehtut mit Anwalt und Prozess gegen meine Tochter vorzugehen, aber meine Familie geht jetzt definitiv vor und Teil dieser Patchworkfamilie wollte sie partout nicht werden, dann muß sie auch mit den Konsequenzen leben.!

Danke euch nochmals für die vielen Ratschläge und den Zuspruch!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2023 07:00
(@wasserfee)
Registriert

@pluto09 

die Zeiten kannst du doch nicht vergleichen Mein Sohn bezahlt in Potsdam für ein WG-Zimmer 530.-.

In Berlin findet er erst gar nichts.

Die Mieten in München sind nochmal höher.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2023 07:08
(@pluto09)
Schon was gesagt Registriert

@Wasserfee

Mir gehts auch nicht drum die Zeiten zu vergleichen sonder die Ansprüche.
Ich kann nur beurteilen was ich im Internet rausgefunden habe und da sind wir auch in München in der 700-800 Euro Klasse bei "Zimmer mit eigenem Balkon", "Zimmer, neu, komplett renoviert", "sonniges Zimmer in zentraler Lage" usw.

Hätte es für das Zimmer im Wohnheim damals eine Anzeige gegeben hätte die vermutlich so gelautet:
"Uraltes Zimmer im EG mit Gemeinschaftsdusche und WC, direkt neben der laut krachenden Eingangstür, Fenster direkt zur Hauptstraße."

Ich hoffe du verstehst worauf ich raus will.
Vorher mal zu besprechen, was können wir uns leisten, welche Alternativen gäbe es. Wie viel verdiene ich, was kannst du mir dazu geben... usw.
Aber erstmal das Zimmer aussuchen, der Alte wird schon zahlen. Wenn er nicht zahlt dann geh ich halt zum Anwalt... Mal ehrlich, hättest du das bei deinen Eltern (egal ob geschieden oder nicht) so durchgezogen?

Schöne Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2023 07:49
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @pluto09

Mein Anwalt wird dann eine Berechnung durchführen, mit allen Faktoren die der Tochteranwalt schön außen vor gelassen hat. Also mein Sohn im ersten und meine Frau im zweiten Rang, meinen eigenen Selbstbehalt und Kosten die sich auf mein Netto auswirken (Fahrtkosten usw.).

Zu einer Schätzung unter Berücksichtigung aller bekannten Faktoren war er noch nicht bereit?

Geschrieben von: @pluto09

und für Juli und August bezahle ich jetzt erstmal die 378 Euro.

Hatte er dazu noch Anmerkungen?

Der Scheidungsbeschluss mit der Festsetzung des Kindesunterhalts über 100% (abzgl. genau was?) lag ihm vor? 

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2023 08:10
(@pluto09)
Schon was gesagt Registriert

Er meinte lediglich das es wohl nicht mehr werden würde als das was ich bisher zahle. Für eine Berechnung braucht er erst noch Unterlagen von mir und meiner Frau. "Unterhalt" für meine Frau wird schwierig da sie ja halbtags arbeitet und wohl eher zu viel verdient.

Zur Überweisung meinte er dann nur ich soll in der Überweisung vermerken das ich vorbehaltlich Änderungen überweise.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2023 08:34
(@wasserfee)
Registriert

@pluto09 

meine Eltern sind da gar kein Vergleich, meine Mutter hat sich sogar das Kindergeld eingeheimst, obwohl ich schon nicht mehr da gewohnt habe. Ich hab neben meinem Studium in der Pflege gearbeitet und mich selber finanziert.

Wohnheim wäre für ich auch nie in frage gekommen.

 

Das WG-Zimmer meines Sohnes ist übrigens zur Hauptstrasse, Blick auf einen ALDI-Perkplatz. Wohnheim ging nicht bzw. nur kurze Zeit da er als Krankenpfleger im Schichtdienst arbeitet und auf seine Ruhezeiten angwiesen ist. Und wenn er von einem Spötdienst kommt und nicht schlafen kann, weil der Mitbewohner Party macht ist das auf Dauer nicht tragbar, auch und vor allem für die Patienten nicht. Die Pflegekräfte arbeiten ohnehin am Limit.

 

Ich verstehe, was du meinst aber ich glaube, du bist in der Wohnungssuche aktuell nicht drin. Diese Wohnungen, von denen du schreibst, sind entweder fake oder innerhalb von Sekunden weg. Ein junger Mensch mit dem Einkommen deiner Tochter ist beim Vermieter in der Rangfolge ganz weit hinten. Wahrscheinlich nehmen die nichtmal den Hörer ab.

 

Mein Sohn ist seit 2,5 Jahren ausgelernt und verdient 2600.- netto. Wir suchen seit 1 Jahr eine Wohnung.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2023 09:25
(@pluto09)
Schon was gesagt Registriert

@wasserfee 

Zugegeben, in der aktuellen Wohnungssuche bin ich (zum Glück) nicht im Thema und vielleicht ist das Zimmer das sie sich gesucht hat auch die beste Lösung. Vielleicht ist der Arbeitgeber den sie für ihr Duales Studium gefunden hat das Nonplusultra weil er danach umso besser zahlt, sonstige Leistungen bietet usw.

Mit gehts einfach drum das ich nicht entscheiden kann, mir Wohnung und Arbeitsstelle suchen kann in dem Glauben es gibt schon einen Dummen der das dann finanziert. Betriebswirtschaft könnte man auch bei uns in der Nähe studieren wo entweder die Mieten günstiger wären oder evtl. sogar ein Heimfahren möglich wäre.

Obwohl wir beide die ganze Woche berufstätig sind und zwei kleine Kinder haben verkaufen wir jetzt ein Auto und einer von uns beiden fährt, egal ob Regen oder Schnee, mit dem Roller zur Arbeit. Schlicht und einfach weil wir uns das zweite Auto nicht mehr leisten können. Dann will ich auch nicht meine Tochter, die mich seit der Trennung nicht mehr sehen will, durchfinanzieren. Schon gar nicht wenn sich meine Exfrau hinstellt, nichts zahlen kann weil sie ja ihren Selbstbehalt hat. Es würde helfen, erstens Vollzeit zu arbeiten und zweitens, sich einen Job zu suchen der ihrer eigentlichen Qualifikation entspricht, anstatt in einem ungelernten Hilfsjob stundenweise zu arbeiten. Dann könnte ich meine Tochter auch unterstützen und müsste nicht den Exmann melken und im Notfall auf den Papi (bzw. Opi) zurückgreifen der mich durchfinanziert.

Und auch ich habe neben meiner Vollzeitausbildung damals dreimal die Woche nebenbei bei einer Firma Abends noch gearbeitet und an den Wochenenden noch Kurse an der VHS gegeben.

Entschuldige bitte die Emotionen, wir tragen alle unser Päckchen und ein Kind sollte jegliche Unterstützung bekommen von ihren Eltern die möglich ist. Ich will mich auch in keinster Weise um Zahlungen drücken, habe ich noch nie gemacht und werde ich auch nie.
Aber es sollte mir halt schon erlaubt sein, das ich mich nicht aunutzen lasse und das mir die Unterstützung meiner Familie mehr am Herzen liegt. Daher auch kein Cent mehr als nötig.

Naja, wie auch immer, das Thema schweift hier grad ab.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2023 10:19
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @pluto09

Schon gar nicht wenn sich meine Exfrau hinstellt, nichts zahlen kann weil sie ja ihren Selbstbehalt hat. Es würde helfen, erstens Vollzeit zu arbeiten und zweitens, sich einen Job zu suchen der ihrer eigentlichen Qualifikation entspricht, anstatt in einem ungelernten Hilfsjob stundenweise zu arbeiten.

Dein Anwalt wird deine Tochter sicherlich schriftlich auffordern ihren unterhaltsrechtlichen Pflichten nachzukommen und neben Ausbildungs- und Mietvertrag auch vollständige Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Kindesmutter vorzulegen. Denn ohne diese Auskünfte geht sie im Unterhaltsprozess baden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2023 10:37
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @pluto09

...wir tragen alle unser Päckchen und ein Kind sollte jegliche Unterstützung bekommen von ihren Eltern die möglich ist.

Unser Nachwuchs sollte irgendwann mal lernen, ihr Leben eigenverantwortlich und selbständig in die Hand zu nehmen, dazu gehört auch die Einschätzung, was ich mir -nicht nur als Heranwachsender- aus eigener Kraft leisten kann oder auch nicht.
Wir Eltern stellen so gut es geht eh´ ein Sicherheitsnetz für den Fall von Misserfolg bereit; dieses ohne Not in Anspruch (insbesondere ohne vorherige Absprache) nehmen zu wollen (Bequemlichkeit?) hat nix mit Eigenverantwortung zu tun.

"Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied".

Grüßung
Marco 

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2023 11:54




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