Stufenklage klassen...
 
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Stufenklage klassenfahrt

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(@blaupeg)
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Möchte mich auch schon mal bei allen bedanken. Habe jetzt nicht mehr so einen riesen Kloß im Hals

Wolf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2012 15:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin blaupeg,

ein kleines Fragezeichen sehe ich noch: Von der Zweijahresfrist kann (nicht muss!) abgewichen werden, wenn der Antragsteller/Unterhaltsgläubiger glaubhaft machen kann, dass der Antragsgegner/Unterhaltsschuldner Einkünfte erzielt, die mehr als 10 Prozent höher sind als bei der letzten Berechnung. Das wäre rechnerisch bei einer EK-Differenz von 1.850 zu 2.050 EUR der Fall - die Frage ist: Weiss die Ex von diesem zwischenzeitlichen "Einkommenssprung"?

Bezüglich der Kassenfahrt behauptet sie einfach. Sie hätte nur 1150€  Einkommen und sei nicht leistungsfähig

ihr eigenes Einkommen interessiert in diesem Zusammenhang nicht; sie bekommt Unterhalt von Dir (sogar mehr als den Mindestunterhalt) und muss davon eben was für Klassenfahrten zur Seite legen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2012 15:57
(@blaupeg)
Schon was gesagt Registriert

Moin blaupeg,

ein kleines Fragezeichen sehe ich noch: Von der Zweijahresfrist kann (nicht muss!) abgewichen werden, wenn der Antragsteller/Unterhaltsgläubiger glaubhaft machen kann, dass der Antragsgegner/Unterhaltsschuldner Einkünfte erzielt, die mehr als 10 Prozent höher sind als bei der letzten Berechnung. Das wäre rechnerisch bei einer EK-Differenz von 1.850 zu 2.050 EUR der Fall - die Frage ist: Weiss die Ex von diesem zwischenzeitlichen "Einkommenssprung"?
ihr eigenes Einkommen interessiert in diesem Zusammenhang nicht; sie bekommt Unterhalt von Dir (sogar mehr als den Mindestunterhalt) und muss davon eben was für Klassenfahrten zur Seite legen.

Grüssles
Martin

nein Sie weiß nichts davon. Das alles ist nur Schikane, weil ich die Klassenfahrt 130€ plus die 50€ Taschengeld nicht bezahlen will. Im übrigen kam die Forderung gleich per Anwalt. Es ging also in erster Linie um die Klassenfahrt, da sie nicht leistungsfähig ist, sollte ich meine Einkünfte offen legen und  die klassenfahrt bezahlen.

Es habdelt sich um eine 4 Tägige klassenfahrt und 50 € Taschengeld dafür ist auch völlig utopisch

Wolf

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Themenstarter Geschrieben : 02.01.2012 16:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin blaupeg,

Das alles ist nur Schikane, weil ich die Klassenfahrt 130€ plus die 50€ Taschengeld nicht bezahlen will. Im übrigen kam die Forderung gleich per Anwalt. Es ging also in erster Linie um die Klassenfahrt, da sie nicht leistungsfähig ist, sollte ich meine Einkünfte offen legen und  die klassenfahrt bezahlen.

Es habdelt sich um eine 4 Tägige klassenfahrt und 50 € Taschengeld dafür ist auch völlig utopisch

Jeder kann jeden wegen allem verklagen; kein Grund, sich den Tag versauen zu lassen. Google einfach mal nach Seiten wie >>>DIESER<<<.

Im Übrigen sind Klagen mit einem Streitwert von 180 EUR - noch dazu auf VKH - nicht unbedingt der Brüller, für den Anwälte sich furchtbar krumm machen. Schreib die passende Stellungnahme zum VKH-Antrag, schicke ihn fristgerecht zurück und harre der Dinge, die da kommen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 02.01.2012 16:44
(@blaupeg)
Schon was gesagt Registriert

Moin blaupeg,
Jeder kann jeden wegen allem verklagen; kein Grund, sich den Tag versauen zu lassen. Google einfach mal nach Seiten wie >>>DIESER<<<.

Im Übrigen sind Klagen mit einem Streitwert von 180 EUR - noch dazu auf VKH - nicht unbedingt der Brüller, für den Anwälte sich furchtbar krumm machen. Schreib die passende Stellungnahme zum VKH-Antrag, schicke ihn fristgerecht zurück und harre der Dinge, die da kommen.

Grüssles
Martin

Aber sie will doch in erster Linie Auskuntserteilung (damit ich eine Stufe höher komme) und in zweiter Linie Klassenfahrt . Dann ist der Streitwert doch höher, oder täusche ich mich da?

Wolf

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Themenstarter Geschrieben : 02.01.2012 17:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber sie will doch in erster Linie Auskuntserteilung (damit ich eine Stufe höher komme) und in zweiter Linie Klassenfahrt . Dann ist der Streitwert doch höher, oder täusche ich mich da?

das ist rechnerisch 3 Monate mal 1 Stufe (etws 20 EUR) mal 2 Kinder, also ca. 120 EUR. Auch nichts, mit dem sich erfolgreiche Anwälte befassen. Und wie gesagt: Deine Argumentation in der Stellungnahme zum VKH-Antrag lautet "die Klage ist mutwillig". Dass Deine Ex nicht bereit ist, auch nur einen einzigen eigenen Cent in die Klage zu investieren, hat sie mit

2. nach bewilligter Verfahrenskostenhilfe und nur in deren Umfang wird beantragt den beiliegenden Klageentwurf zuzustellen.

zum Ausdruck gebracht. Sehr wichtig scheint es ihr also nicht zu sein...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 02.01.2012 17:36
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Blaupeg,

ich würde mir nichts desto trotz die Mühe machen, mal selber beim Jugendamt nachzufragen ...
... evtl. gibt es dort zumindest einen Aktenvermerk, dass seinerzeit aktuelle Einkommensnachweise vorgelegen haben.

Besten Gruß
United

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Geschrieben : 02.01.2012 20:59
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Hmm, das Problem ist, dass er nicht nachweisen kann, dass er Auskunft erteilt hat. Wenn er die Unterlagen seiner Ex gegeben hat, kann es auch tatsächlich sein, dass diese nicht an das Jugendamt oder die Anwältin weitergereicht wurden (wenn dies auch unwahrscheinlich ist.) Wenn seine Frau nun abstreitet, je Unterlagen erhalten zu haben. Ich meine, sagen kann man vieles. Deswegen sollte man sich diesen Punkt überlegen und auf jeden Fall in Zukunft sowas quittieren lassen! Vielleicht kann man mal unabhängig beim Jugendamt nachfragen, aufgrund welcher Berechnungsgrundlage der Titel erstellt worden ist.
Wegen der Klassenfahrt sollte man antworten, dass aufgrund der Zeit für eine Klage davon auszugehen ist, das in der Zeit Rücklagen vom Kindesunterhalt für die Klassenfahrt gebildet werden konnten und der Antrag deswegen abzuweisen sei.

mfg

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Geschrieben : 03.01.2012 22:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deswegen ja diese Argumentation:

Also ich würde unter diesen Umständen auch bei dem Standpunkt bleiben, dass du vor weniger als 2 Jahren Auskunft gegeben hast.
Wenn die Auskunft unzureichend gewesen wäre, hätte sie ja damals schon Klage einreichen können. Hat sie aber nicht. Also kann man wohl davon ausgehen, dass die Auskunft ausreichend war.

Sie hatte genug Zeit, die angeblich fehlende Auskunft zu fordern. Hat sie aber nicht. Warum kommt sie erst jetzt damit um die Ecke?.
Und er ist auch nicht dafür verantwortlich, diese Unterlagen zusätzlich dem JA zur Verfügung zu stellen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2012 23:28
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

ihr eigenes Einkommen interessiert in diesem Zusammenhang nicht; sie bekommt Unterhalt von Dir (sogar mehr als den Mindestunterhalt) und muss davon eben was für Klassenfahrten zur Seite legen.

1. Da ich gerade "Klassenfahrt" in letzter Zeit mehrfach hatte, teile ich deine Meinung nicht ganz bzw. erst bei KU über Tab.Stufe 4: Wir gingen immer von einer Betrachtung als nach Haftungsquoten der Elterneinkommen zu behandelnder Sonderbedarf aus und waren damit (auch) vorgerichtlich rel. erfolgreich. (Siehe hier www.famrb.de/informativ_abc_tabelle_internet.rtf)

d.h. Mutti müßte selbst Auskunft erteilt haben, bevor sie klagt. Also grundsätzliches Interesse an der Ermittlung der Haftungsquote mitteilen --> und Aufforderung zur (verschärften) Auskunftserteilung, dann ggfs. Abweisung der VKH wegen Mutwilligkeit beantragen

Ergebnisse:
- das eine oder andere mal hat Mutti hat einfach keine Auskunft erteilt und nix mehr hören lassen, tirrili tirila
- einmal hat Mutti selbst Rückzieher gemacht und Anwältin zurückgepfiffen, Eltern haben sich dann geeinigt
- eine war extrem hartnäckig: Ihr wurde ihr VKH-antrag mit RA-Beiordnung kostenpflichtig wg. Mutwilligkeit und unklarer Auskunft abgewiesen, auch VKH-Beschwerde wurde ihr zurückgewiesen, so ein Pech aber auch
- einige Mal haben sich Eltern bei gegenseitigem Auskunftsdruck gütlich geeinigt

Gegen-RAin hat kein einziger bezahlt.

2. Wegen deiner "Auskunftsbezweifelung": Lege doch einfach der jetzigen Stellungnahme ans Gericht deine damalige Auskunft von April 2010 erneut bei 😉 Dann wird jetzt sicher zugestellt. Kann das Ermessen des Richters durchaus auch in deinem Sinne ermutigen.

3. Weiß nicht obs schon gesagt wurde: Im VKH-Vorverfahren besteht KEINE Anwaltspflicht. Siehe §114, Satz 4 Nr 5 FamFG. Kannste also alles selber machen.

4. Apropos Taschengeld: das gerichtlich ist unterste  :gunman:Kanone und m.M. ohne Rechtsgrundlage:gunman: Da wäre ich hartnäckig dagegen. Das erbittet Kind nett oder gibt Papa einfach freiwillig. Direkt persönlich Cash. Sonst Granit.

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2012 06:06




(@blaupeg)
Schon was gesagt Registriert

Hilfe nun hat die EX doch Verfahrenskostenhilfe für die erste Instanz bekommen. Was kommen nun für Kosten auf mich zu ?

Ich habe nun einen mündlichen Anhörungstermin mit Erscheinungspflicht und Anwaltspflicht,

Was ist eine Antragserwiderung?

Bitte bitte Helft mir :question:

Wolf

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Themenstarter Geschrieben : 31.01.2012 21:15
(@blaupeg)
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EX hat VHK in erster Instanz bewilligt bekommen. Was kommt jetzt auf mich zu?  ;(  es besteht Anwaltszwang.

und Pflichterscheinen.

Wolf

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Themenstarter Geschrieben : 31.01.2012 22:33
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

kannst Du das Problem bitte noch mal konkreter Beschreiben? Nicht jeder kennt hier Deine Geschichte.

Ansonsten benötigtst Du halt einen guten Anwalt für FamRecht und einen Prozesskostenrechner findest Du hier auf der Seite auch. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 22:38
(@blaupeg)
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das gehört zu dem Beitrag Stufenklage / klassenfahrt. ich weiß nicht ,wie ich das dahin bekomme.

Wolf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2012 22:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Was ist eine Antragserwiderung?

Für ein UH-Verfahren besteht Anwaltspflicht, also suche Dir schleunigst einen. Dieser wird dann mit Deiner Hilfe eine Antragserwiderung verfassen. In dieser wird auf die von der Gegenseite in der Klageschrift behaupteten Umstände Stellung bezogen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2012 12:10
(@blaupeg)
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kann mir denn jemand sagen, was da für Kosten auf mich zu kommen?  wie hoch ist der Gegenwert bei auskunftserteilung?

Wolf

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Themenstarter Geschrieben : 01.02.2012 15:05
(@blaupeg)
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Ich meine natürlich gegenstandswert. Und muss ich ihren Anwalt auch bezahlen? und was ist eine Anklageerwiderung?

Wolf

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Themenstarter Geschrieben : 01.02.2012 16:46
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus blaupeg,

der streitwert in Familiensachen wird oft auf 3000.- € festgesetzt.
Seinen Anwalt zahlt jeder selbst.

Und eine Klageerwiderung ist ein Schreiben Deines Anwaltes als Reaktion auf die Klage Deiner Ex. Darauf wird er auf die Vorwürfe der Gegenseite entsprechend Stellung nehmen.
Versteh es so: Deine Ex geht vor Gericht und sagt "blaupeg ist böse". Dein Anwalt schreibt nur ans Gericht "blaupeg ist nicht böse". Nun muss das Gericht nachschauen, wer von Euch beiden recht hat.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2012 17:41
(@blaupeg)
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Aber ich habe doch schon eine Stellungnahme geschrieben. Was passiert mit dieser? Meine EX hat VKH bewilligt bekommen. Muss sie trotzdem ihren anwalt bezahlen?

Wolf

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Themenstarter Geschrieben : 01.02.2012 17:44
(@blaupeg)
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Hurra ! Heute war Gerichtstermin.

Alles gewonnen und ich brauche nichts bezahlen. Weder Klassenfahrt noch Gerichtskosten. :phantom:

Ich habe sogar VKH bekommen.

Aber was ich nicht verstehe???
Muss ich jetzt mein Anwalt bezahlen?

Wolf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2012 22:01




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