Liebe Mitstreiter,
ich hbae nur eine kurze Frage, denn im Internet finde ich nichts dazu:
Wisst ihr, wieviel eine Krankenversicherung so ganz grob für die Ex kostet?
Bei meiner jetzigen KK (Techniker, meine Nochfrau ist auch da versichert) steht, dass der tarif für freiwillig versicherte ca 560 € beträgt? Das kann doch nicht sein, dass ich das danna uch noch abdrücken muss?
Aber ich finde nirgends Tarife, aus denen hervorgeht, was es sonst kosten könnte?
Kann mir jemand einen Anhaltswert liefern?
Gruß, PP
Hallo,
wieso sollst du deine Ex denn separat versichern?
Mein Ex ist auch noch über mich versichert, bis die Scheidung durch ist. Bin als Selbständige auch freiwillig gesetzlich versichert, allerdings nicht mit so einem horrenden Satz. Hat wohl mit Einkommen zu tun. Ja, und ohne dass ich überhaupt gefragt wurde, konnte sich mein Ex, nachdem er seinen Job gekündigt hatte und damit aus seiner eigenen Versicherung raus war, bei mir qua Familienversicherung auch anmelden.
Kostet keinen Cent extra.
Hilft das? Familienversicherung gilt bis zur Gültigkeit des Urteils.
Lieben Gruß, mahjoko 🙂
LG - Life´s good, meistens! 😉
Hallo PaulPeter,
eins vorweg - am besten, du rufst bei deiner Krankenkasse an und fragst dort nach. Ich schätze mal, die Mitarbeiter bei deren Telefon-Auskunft bekommen derlei Fragen zum Thema "Trennung/Scheidung" ohnehin mehrmals am Tag, d.h. vermutlich können die dir sofort und auswendig auf Heller und Pfennig genau sagen, was eine eigene Weiterversicherung deiner Ex dort kosten würde, und ab wann genau das nötig ist.
Meines Wissens kann deine Demnächst-Ex nämlich so lange kostenlos bei dir in der Familienversicherung bleiben, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Daher dürfte es bei dir noch ein Weilchen dauern, bis du hier tatsächlich Probleme bekommen könntest ...
Und mit diesem "Tarif für freiwillig Versicherte" zum schlappen Preis von 560 Euro dürfte der Tarif für jene Leute gemeint sein, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, obwohl ihr Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze ist. Also definitiv nicht der Fall, der für deine Demnächst-Ex zutrifft ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Sorry, wenn ich mich einmische...bei uns steht auch demnächst die Scheidung an, Ex ist über mich versichert.
Heißt das jetzt, ich muss nach der Scheidung IHRE KK zahlen??? (sie verdient selbst sehr wenig, wird wohl ordentlich Unterhalt absahnen, nehme ich an).
Bin bislang davon ausgegangen, dass sie dann selbst sich eine KK suchen und zahlen muss.
LG, Alex
Hallo Alex,
nee, NACH der Scheidung, sobald es rechtsgültig ist, ist die KK normalerweise ihr Vergnügen. (Abstruse Sonderregelungen und Privatabkommen unberücksichtigt!)
kann deine Demnächst-Ex nämlich so lange kostenlos bei dir in der Familienversicherung bleiben, bis die Scheidung rechtskräftig ist.
-> So isset!! 😉
Sonnigen Tag, mahjoko 🙂
LG - Life´s good, meistens! 😉
Servus Alex,
ergänzend: je nach "Art" der Arbeit zahlt der AG einen Teil der Beiträge für KK und Sozialversicherung, etc.
Grßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo zusammen,
nee, NACH der Scheidung, sobald es rechtsgültig ist, ist die KK normalerweise ihr Vergnügen. (Abstruse Sonderregelungen und Privatabkommen unberücksichtigt!)
Hm, ganz sicher? Guckst du BGB § 1578 "Maß des Unterhalts":
(1) Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.
(2) Zum Lebensbedarf gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit (...)
Das alles ist natürlich irrelevant, sobald Ex-Schnuckelchen selber einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgeht (oder aus sonstigen Gründen eine eigene Krankenversicherung hat); in allen anderen Fällen dürfte es kritisch werden ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
nee, NACH der Scheidung, sobald es rechtsgültig ist, ist die KK normalerweise ihr Vergnügen. (Abstruse Sonderregelungen und Privatabkommen unberücksichtigt!)
-> So isset!! 😉Sonnigen Tag, mahjoko 🙂
Das dachte ich bislang auch.
Mich hat eben dieser Satz:
Wisst ihr, wieviel eine Krankenversicherung so ganz grob für die Ex kostet?
gerade etwas verunsichert....
Hallo zusammen,
Hm, ganz sicher? Guckst du BGB § 1578 "Maß des Unterhalts":
Das alles ist natürlich irrelevant, sobald Ex-Schnuckelchen selber einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgeht (oder aus sonstigen Gründen eine eigene Krankenversicherung hat); in allen anderen Fällen dürfte es kritisch werden ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Siehste. Schon haben wir die Kacke. Sie geht einer freiberuflichen Tätigkeit nach und kommt auf ca 600 Euro im Monat (schwankend je nach Auftragslage). Könnte das für mich kritisch werden???
:puzz:
Naja, ich frage ja auch für die Zeit nach der Scheidung.
Wenn man im internet mall das Wort "Vorsorgeunterhalt" und Bremer Tabelle eingibt, danns tellt man ja zu seinem erschrecken fest, dass ich der Ex
- ihre KK zahlen muss, wenn sie nciht arbeitet
- ihre Rentenversicherung zaheln muss, und zwar 19,9 % (derzeitiger Satz) des monatlichen Unterhaltes+Zuschlag.
D.h.: Ex bekommt z.B. 900 € Unterhalt
Zuschlag 20 %
D.H: ich muss 19,9 (oder so)% von 1080 Euro als Vorsorgeunterhalt für Ihre Rentenkasse zahlen.
Daher die Frage, was eine KK für sie Ex nach der Scheidung kostet, und wieviel ihr dafür so aufbringen müsst.
Gruß, PP
P.S: Oder habe ich da was falsch verstanden?
Servus PP!
Wovon lebt denn deine Ex, wenn sie nicht arbeitet?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
die Kisten mit dem Kranken- und Altersvorsorge-Unterhalt stimmt schon; beides muss vom UH-Pflichtigen zusätzlich geleistet werden, wenn Madame dazu nicht selbst in der Lage ist.
Die Frage ist also eher: WARUM arbeitet Madame nicht oder kaum? Gibt es kindbezogene Gründe? Falls nicht, kann es sich empfehlen, die Scheidung noch ein bisschen zu verzögern und inzwischen energisch auf die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Dame hinzuarbeiten. Möglicherweise hat ihr ja ein netter Anwalt oder ein noch netteres Kaffeekränzchen ausgerechnet, dass Unterhalt plus Kranken- und Rentenversicherung plus ein bisschen (oder auch mehr) Bares aus "freiberuflicher Tätigkeit" deutlich lukrativer sind als ein schnöder Angestellten-Job samt eigener Sozialversicherungspflicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Auweia.
Also, wie gesagt, meine bezieht aus freiberuflicher Tätigkeit im Schnitt 500-600 Euro im Monat.
Wir haben schon lange diskutiert, dass sie nach der Scheidung mehr arbeiten muss, dass sie versuchen soll/will, wieder in ein festes Arbeitsverhältnis zu kommen.
Nun - vll erinnert Ihr Euch? - wollte sie ins Ausland ziehen, weil sie dort ein - zugegebenermaßen gutes - Jobangebot hatte.
Daraufhin Streit um Kinder und ABR. Ich habe vor Gericht erstritten, dass die Kinder nicht mit ihr umziehen. Worauf sie das Angebot nicht angenommen hat, heißt sie wohnt weiter hier und macht ihren bisherigen Job weiter.
Seitdem ist zwischen uns Eiszeit. Sie hat gesagt, sie wird mir NIE verzeihen, dass ich ihr diese "Chance vermasselt habe".
Meine Güte, was kommt jetzt auf mich zu?
Kann man mir das als "Strafe" auslegen...ich hab ihr diese Möglichkeit angeblich verbaut (dabei hätte sie meinetwegen sonstwohin ziehen können, nur nicht mit den Kindern eben), also kann ich jetzt latzen bis zum letzten Blutstropfen?
Soll ich einen eigenen Strang aufmachen...ich will PaulPeters nicht kapern, aber vll. ist es auch okay, das zusammen zu diskutieren?
LG, Alex
Soll ich einen eigenen Strang aufmachen...ich will PaulPeters nicht kapern, aber vll. ist es auch okay, das zusammen zu diskutieren?
Ja, bitte...einen eigenen wegen der Übersichtlichkeit! 😉
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
als ehemalige Freiberuflerin mit etwas mehr, aber nicht wirklich tollem Einkommen, kann ich euch verraten das es in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung für Geringverdiener gibt.
Bei den 600€ Einkommen vermute ich mal das diese Geringverdienerversicherung die ich damals hatte noch greift. Bei meiner KK kostet die aktuell um die 145€ im Monat. Also nix was einen umbringt.
LG
Nadda
Die Grenze, ab der sich freiberuflich tätige Menschen IN Familienversicherung selbst versichern müssen, lag bei meiner KK (AOK) bei 360 Euro vor einigen Jahren. Wer ohnehin selbständig und nicht verheiratet ist, muss sich auch selbst versichern.
Aber Leute, wenn ich diesen Strang verfolge, dann fürchte ich bald, dass ich meinem nicht arbeitenden Ex die KK noch extra zahlen muss ... :knockout:
(Nee. so weit dürfte es nicht kommen, erwirtschafte nicht mal genug Verdienst für Unterhalt für ihn.)
An diesem Topic sehe ich mal wieder, wie wertvoll es ist, dass ich euch gefunden habe!
In meiner Situation könnte sich alles ganz (!) anders entwickeln, als ich dachte ...
mahjoko 🙂
LG - Life´s good, meistens! 😉