Ein freundliches Hallo an alle,
ich bin geschieden, 3 meiner Kinder leben bei mir, wofür mein Ex-Mann auch Unterhalt zahlt.Ausserdem beziehen wir Hartz4.
Nun ist meine 17j.Tochter schwanger.Sie geht noch zur Schule. Der werdende Vater hat grad das Abi gemacht und möchte nach seiner Wehrpflicht studieren.Natürlich gehen mir jetzt tausend Dinge durch den Kopf.Und abgesehen von Gesundheit und Entwicklung meiner Tochter sind dies natürlich auch finanzielle Fragen, die sich da auftun.
1. Muss mein Ex-Mann den Unterhalt für die Tochter weiterzahlen oder geht diese Pflicht jetzt an den werdenden Vater über?
2.Muss der werdende Vater auf sein Studium verzichten (was ich ja nicht hoffe)und arbeiten gehen, um den Untehaltspflichten nachzukommen?
3. Wenn der werdende Vater kein Einkommen hat, müssen seine Eltern dann dafür aufkommen? Wohl eher nicht, oder ????
4.Wie wirkt sich das alles auf Hartz4 aus und was muss ich da alles bedenken ? Habe z.B. gehört, wenn meine Tochter 18 ist, bildet sie mit dem Kind eine eigene BG, auch wenn sie weiter bei mir wohnt.
Sicher würden mir noch mehr Fragen einfallen ....
Ich wäre jedenfalls total dankbar, wenn hier jemand ein paar Antworten für mich hätte. Fühle mich mit dieser Hiobsbotschaft der Kinder im ersten Moment doch etwas überfordert !!!
LG,May
Hallo may,
ich bersuch mal einen groben Überblick auf deine Fragen zu geben:
1. Der Vater deiner Tochter muß bis sie 18 ist KU zahlen. Danach muß er nur zahlen ,wenn sie einer (Schul-)ausbilung nachgeht.
Betreut sie "nur" ihr Baby, dann gibt es keine Unterhaltspflicht der Eltern (ja du wärst ab 18 auch in der Pflicht). Pflichtig wäre dann der Vater des Babys, aber nur, wenn er auch leitungsfäähig ist.
2. Nein muß er nicht. Er darf seine Ausbildung machen (das JA wird evctl. anderes behaupten, ist aber nicht richtig). KU wird dann über den Unterhaltsvorschuß gezahlt. Der werdende Vater soll unbedingt darauf achten ,das seine Leistungsunfähigkeit festgestellt wird, dann lufen diese Zahlungen uach nicht als Schulden auf. Für die KM wird dann die ARGE einspringen müssen.
3. Ja im Rahmen der Ersatzhaftung können, wenn beide Elternteil nicht leistungsfähig sind, die Großeltern zur Kasse gebeten werden. Allerdings sind das dann eben nicht nur die Eltern des Vaters, sondern auch du un dein Ex. Undauch da komtm es dann wieder auf Lesitungsfähigkeit u.s.w. an.
4. Da fragst du beser in einem darauf speziallisierten Forum nach. Natürlci hwird das Auswirkungen auf eure gesamt Bedarfsgemeinschaft haben, sofern deine Tochter mit dem baby weiter bei dir lebt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Die BfA gibt hier selber Antwort drauf: >>Link<<
Zum Beispiel bildet ein unverheiratetes, noch nicht 25 Jahre altes Kind, das selbst ein Kind hat, eine eigene „Bedarfsgemeinschaft“, auch wenn ein solches Kind selbst noch einem Haushalt mit Anderen angehört.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.