Hallo zusammen,
nach langer Zeit der Ruhe, habe ich nun wieder etwas Ärger mit der UVST. Leider habe ich zum 30.09. unverschuldet, meine Arbeit verloren, d.h. ich wurde gekündigt und beziehe nun ALG1. Meine Frau hat ihren Minijob ebenfalls verloren, wir haben in einer Firma gearbeitet.
Die Beistandschaft in München hat mir nun den Gerichtsvollzieher auf den Hals gejagt, bei der ich am Montag eine Termin habe.
Eine Sache macht mich stutzig, Sie verlangte die Kontonummer meiner jetzigen Ehefrau, weil hier mein ALG1 (1268,-) draufgeht.
Muss ich die Kontonummer rausrücken? Was kann meiner Frau passieren?
Grüße und Danke
Hallo distance,
die Herrschaften wollen die Kontonummer deiner Frau weil dort Dein ALG I hin überwiesen wird. Ich vermute das dann eine sogenannte Kontopfändung eingereicht werden soll. Das beste und sicherste ist das Du am Montag als aller erstes bei einer Bank ein eigenes P Konto einrichtest. Ich gehe mal davon aus das der 450€ Job das einzige Einkommen ist das Deine Frau hat und Du ihr gegenüber unterhaltspflichtig bist, damit erhöht sich der Pfändungsfreibetrag für Dich und dir kann auch nicht der Selbstbehalt um die sogenannte Haushaltsersparniss geschrumpft werden. Nimm den Bescheid über die Höhe des ALG mit zur Bank. Wenn Du dann das neue Jonto hast diese direkt dem Arbeitsamt mitteilen und dort auch die Bescheinigung über den Pfändungsfreibetrag ausfüllen lassen. Diese Bescheinigung kannst Du im Netz runterladen unter Bescheinigung P Konto, da sind auch alle Summen die den Freibetrag ergeben schon eingetragen. Bitte nicht das Kind für das Du Unterhalt zahlen musst miteintragen. Weiter würde ich aufs Amtsgericht gehen und über den Rechtspfleger die Pfändungsfreistellung des ALG I beantragen( das ist kostenlos, Du musst die Belege für die zu zahlende Miete, Versicherungen und den gezahlten Unterhalt mitnehmen), wen dem Antrag stattgegeben wird, direkt Kopie an die Leistungsabteilung Arbeitsamt,damit Dein ALG I nicht direkt beim Arbeitsamt gepfändet wird ( wie beim Arbeitgeber mit Lohnpfändung). Trotz allem Kummer und Ärger den Du hast wünsche ich einen guten Rutsch ins neue Jahr.
LG der Frosch
Hallo,
die Vermutung von Frosch teile ich. Die Frage ist aber ob es am Ende auch funktioniert, da beim Unterhalt Deine Selbstbehalt niedriger ist als bei einer allgemeinen Pfändung ist. Aus meiner Sicht dient das Gespräch dazu herauszufinden, was gepfändet werden kann um dann eine Kontopfändung zu veranlassen. Deshalb ist der Hinweis von Frosch auf alle Fälle richtig.
Was die Kontonummer angeht, gehe ich davon aus, dass Deiner Frau gar nichts passiert, Dir aber weiterer rechtlicher Ärger und jede Menge weitere Kosten und Schulden drohen, wenn Du keine Kontonummer angibst für das Konto wo Dein ALG1 hingeht.
VG Susi
Vielen Dank für Eure Antworten. Hier bei mir zu Hause brennt die Hütte! Wir hatten all die Jahre Ruhe gehabt und jetzt geht der ganze Stress wieder los! Meine Frau und ich streiten seitdem ständig und ich muss mir heir einiges anhören.
Mir ist es echt schleierhaft, warum man nicht warten kann, bis ich wieder eine Arbeit gefunden habe. Mein Sohn hat den Kontakt abgebrochen, weil er sagt, er müsse jetzt für meinen Unterhalt aufkommen. Das ist alles nicht sehr familienfördernd und schon gar nicht sozial. Vor allem, weil ich auch seit 6 Monaten immer wieder zu Physio muss, weil ich einen Unfall hatte, schwer heben ist nicht mehr.
Ich habe keine Schuld, meine Arbeit verloren zu haben 🙁
Mein Vater hat mir jetzt 250,- gegeben und ich bekomme noch etwas von meiner Schwiegermutter, dann werde ich es in der kommenden Woche bezahlen, um erstmal etwas Luft zu haben. ich könnte echt heulen.
Hallo,
ich denke nicht, dass das was Du jetzt tust wirklich hilfreich ist. Du verschuldest Dich weiter.
Die UHV-Kasse sollte Deinen notwendigen Selbstbehalt (ab 1.1.23) und Dein Einkommen berücksichtigen. Der notwendige Selbstbehalt für Nichterwerbstätige liegt ab 1.1.23 bei 1120€.
Damit verbleiben für Unterhaltszahlungen 1268 - 1120 = 148 € . Eine Absenkung aufgrund des Zusammenlebens mit einem leistungsfähigen Dritten liegt nicht vor, weil Deine Frau bedürftig ist, eine Nebentätigkeit ist von Dir nicht zu verlangen, da Du noch nicht voll genesen bist.
Minderjährige Kinder stehen im 1. Unterhaltsrang, d.h. als erstes ist der KU zu bedienen. Wenn Dein Einkommen für Dich und Deine Frau nicht ausreicht steht die Frage nach ergänzendem H4 im Raum. Natürlich ist es nicht schön vom Amt abhängig zu sein, aber ich sehe keinen anderen Weg als diesen, wenn Du mit Deinen Finanzen klar kommen willst. Weitere Schulden ob nun bei Ämtern oder privat sind keine Lösung. Allerdings sollte es die momentane Pfändung abwenden, was in Zukunft wird ist eine ganz andere Sache.
Es geht mir nicht darum Dir Vorwürfe zu machen, es geht darum die Möglichkeiten aufzuzeigen, die es gibt. Wenn Deine Frau Dich unterstützen will, dann sollte nicht mir Dir meckern sondern sich einen Job suchen. Nur so kann das Familieneinkommen erhöht werden und mit einem Minijob ist sie immer noch auf Deinen Unterhalt angewiesen.
VG Susi
Moin,
warum soll die Frau sich einen Job suchen, um den Unterhalt fpr die Kinder ihres Gatten zu erwirtschaften?
Der TO hat am 30,9. seinen Job verloren. Das ist 3 Monate her. Gewusst hat er davon sicher weitaus länger, vermutlich seit Sommer.
Da sind 2 Erwachsene im arbeitsfähigem Alter, die beim aktuellen Fachkräftemangel "unglücklicherweise" arbeitslos geworden sind und nichts neues finden?
Und da soll es in der aktuellen Arbeitsmarktsituation nicht möglich sein, einen neuen Job zu bekommen? Auch einen, in dem man nicht schwer heben muss?
Nicht wirklich.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
@wasserfee Es wurde vom TO berichtet, dass es zu Hause Probleme gibt. Auch hatte die Frau ja einen Minijob, den sie leider auch verloren hat. Es wird mit dem Geld nicht einfach und wenn seine Frau ihn unterstützen will, dann muss einfach mehr Geld in die Kasse und es macht keinen Sinn nur zu meckern.
VG Susi
klar, aber ich verstehe nicht, wie BEIDE unverschuldet und urplötzlich den Job n der gleichen Firma verlieren können (Insolvenz?) und es BEIDEN nicht möglich ist, innerhalb von einigen Monaten einen annehmbaren Job zu finden, der die Familie ernährt und den Unterhalt für die Kinder sichert.
Und da sehe ich in erster Linie den Vater der Kinder in der Verantwortung. Der unterliegt auch der erhöhten Erwerbsobliegenheit, nicht seine Frau.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Und da sehe ich in erster Linie den Vater der Kinder in der Verantwortung. Der unterliegt auch der erhöhten Erwerbsobliegenheit, nicht seine Frau.
Das ist eine sehr interessante Sichtweise. Die Frau hat sich mit ihrem 520€-Job aber bisher vom Mann aushalten lassen. Sie hat nicht mal ihren eigenen Bedarf durch Arbeit gedeckt. Das war unproblematisch, weil Ehe, gegenseitige Solidarität und so.
Verlieren aber beide ihren Job und der Mann hat wegen eines Unfalls Probleme einen neuen Job zu finden, so ist die alte Solidarität plötzlich eine Einbahnstraße und der Mann muss ran, weil: seine Kinder, sein Problem?
Was genau hinter die Frau daran sich einen Job zu suchen? Momentan lebt sie ja von SEINEM ALG I. Wenn die beiden das Rentenalter erreichen, wird sie vermutlich auch mit von SEINER Rente leben.
An den Threadowner: mit den nicht mal 1300 EUR liegt du definitiv im H4-Bezug. Sofort einen Antrag stellen. Wenn der Unterhalt tituliert ist, kannst du den als Mehrbedarf geltend machen. Erkläre dem Gerichtsvollzieher die Situation, vielleicht kann man dann erstmal eine Pfändung abwenden. Dir hätten auch schon die letzten Monate H4-Leistungen zugestanden. Leider ist das jetzt zu spät.
lies meinen Beitrag bitte richtig. Vielleicht habe ich mich auch missverständlich ausgedrückt aber ich wollte darauf hinweisen, dass sich BEIDE Erwachsene einen Job suchen sollen. Und dass die Frau eben nicht für die KInder des Mannes verantwortlich ist.
In einer Beziehung, in der keine Kinder betreut werden müssen sollte niemand den anderen aushalten.
Wir kennen uns nicht, ansonsten wüsstest du, dass ich NIE, aber auch keinen Moment lang von irgendeinem Mann Unterhalt bezogen habe. Ich habe IMMER für mich selber gesorgt, nie H4 bezogen, keinen Unterhalt für die Kinder bekommen (nur einen Bruchteil derr Zeit)
nicht mein Zoo
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Und dass die Frau eben nicht für die KInder des Mannes verantwortlich ist.
Doch, ist sie auch. Es gibt eine gegenseitige Solidarität in der Ehe und auch ihr Gehalt kann über einen
In einer Beziehung, in der keine Kinder betreut werden müssen sollte niemand den anderen aushalten.
Bisher hat er sie aber ausgehalten, da ihr Gehalt sicher nicht für sie gereicht hat. Mich würde mal interessieren, warum er das mitmacht.
es gibt auch getrennt wirtschaftende Eheleute.
Ja, warum er sie ausgehalten hat bisher wäre natürlich interessant. Hätte ich nämlich auch nicht getan.
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@susi64 Vielen Dank für Deine Nachricht. Vielleicht hatte ich mich da nicht klar ausgedrückt, meine Frau hat Ihren Minijob zeitgleich verloren, da wir zusammen in einer Firma gearbeitet haben.
Momentan befinde ich mich in einer Fortbildung und die ziehe ich durch, komme was wolle! Die ist so wichtig für mich! Die geht noch bis Ende April, ist also nicht mehr so weit hin.
LG 🙂
@wasserfee vielen Dank für Deine Nachricht. Ich habe von der Kündigung während meines Urlaubes in der Türkei erfahren.
Ich bin Informatiker und muss jetzt meine Zertifikate erneuern. Das ist sehr wichtig für mich, da meine schon 10-12 Jahre alt sind.
Zwischenzeitlich habe ich aber auch schon sechs Absagen erhalten.
@wasserfee Ganz einfach. Weil wir weg rationalisiert worden sind und die Firma alles ins günstigere Ausland verlagert hat! Im Büro in DE sitzen nur noch der Chef und sein Buddy. Der Rest sitzt in Kroatien und Georgien. Die sprechen übrigens fast alle Deutsch.
Und dass die Frau eben nicht für die KInder des Mannes verantwortlich ist.
Doch, ist sie auch. Es gibt eine gegenseitige Solidarität in der Ehe und auch ihr Gehalt kann über einen
In einer Beziehung, in der keine Kinder betreut werden müssen sollte niemand den anderen aushalten.
Bisher hat er sie aber ausgehalten, da ihr Gehalt sicher nicht für sie gereicht hat. Mich würde mal interessieren, warum er das mitmacht.
Nein, weil Sie ihr Geld hatte + Kindergeld für Ihre beiden Kinder + Unterhalt für eines der Kinder.
Und da sehe ich in erster Linie den Vater der Kinder in der Verantwortung. Der unterliegt auch der erhöhten Erwerbsobliegenheit, nicht seine Frau.
Das ist eine sehr interessante Sichtweise. Die Frau hat sich mit ihrem 520€-Job aber bisher vom Mann aushalten lassen. Sie hat nicht mal ihren eigenen Bedarf durch Arbeit gedeckt. Das war unproblematisch, weil Ehe, gegenseitige Solidarität und so.
Verlieren aber beide ihren Job und der Mann hat wegen eines Unfalls Probleme einen neuen Job zu finden, so ist die alte Solidarität plötzlich eine Einbahnstraße und der Mann muss ran, weil: seine Kinder, sein Problem?
Was genau hinter die Frau daran sich einen Job zu suchen? Momentan lebt sie ja von SEINEM ALG I. Wenn die beiden das Rentenalter erreichen, wird sie vermutlich auch mit von SEINER Rente leben.
An den Threadowner: mit den nicht mal 1300 EUR liegt du definitiv im H4-Bezug. Sofort einen Antrag stellen. Wenn der Unterhalt tituliert ist, kannst du den als Mehrbedarf geltend machen. Erkläre dem Gerichtsvollzieher die Situation, vielleicht kann man dann erstmal eine Pfändung abwenden. Dir hätten auch schon die letzten Monate H4-Leistungen zugestanden. Leider ist das jetzt zu spät.
Das ist mal wieder die allgemeine Problematik, da schuldet man Kindesunterhalt und stellt die Zahlung ein, weil man nicht mehr arbeitet. Dann gibt es Unterhaltsvorschuss und den will das Amt zurück haben.
Wenn man arbeitslos wird, so sollte man den Unterhaltstitel weiter bedienen, da dieser als Einkommensmindernd zählt. Auch wenn das Amt fordert man soll den Titel ändern lassen, so müssen sie diesen doch anrechnen (§11b Abs. 1 Satz 7 SGB II). Zahlt man den Unterhalt nicht, so wird das Bürgergeld nun einfach gekürzt, so dass man weniger hat. Pfändungsgrenzen für Unterhaltsschulden zählen auch nicht.
Deshalb immer den Titel bezahlen, weil das Geld gibt es dann vom Amt entsprechend zurück.