Hallo,
ich habe eine wohl relativ einfache Frage die mir trotzdem "Dr. Google" nicht so richtig vollständig beantworten konnte.
Seit 6 Jahren bin ich getrennt und seit 2 Jahren geschieden. Anfangs habe ich für meine Ex-Frau auch Unterhalt bezahlt nach der Scheidung nur noch für die Kinder.
Die Höhe des Unterhaltes wurde von der damaligen Anwältin meiner Ex-Frau ausgerechnet und mir schriftlich mitgeteilt.
Was ich nun gerne wissen möchte ist ob das schon der viel besagte "Titel" ist, oder wie sieht ein Titel genau aus.
Mein ältester Sohn wird im Oktober 18, wie sieht es dann mit der Unterhaltszahlung aus wenn ein / kein Titel besteht?
Vielen Dank und Gruß für die Hilfe
Kai
Willkommen bei vatersein.de!
Nein, ein Titel ist nicht ein einfaches Schreiben und auch keine Zahlungsaufforderung, auch wenn man ihr nachkommt. Ein Titel ist eine vollstreckbare Unterwerfungserklärung,
die Du bei einem Notar oder auch dem Jugendamt unterzeichnet hast. Diese Urkunde wird der Mutter ausgehändigt, Du bekommst eine Kopie. Gerichtsurteile zählen auch zu den Titeln,
da sie ebenfalls vollstreckbar sind. Vollstreckbar heißt, dass der Berechtigte ohne wieder vors Gericht zu ziehen eine Pfändung einleiten kann, indem er einfach einen Gerichtsvollzieher
beauftragt.
Zum Unterhalt ab 18 bemüh mal Google oder auch die Suchfunktion hier, da kommen schon jede Menge Infos. Für konkrete Fragen helfen Dir gerne die User dieses Forums.
LG,
Mux