Hallo Users und Leidtragende,
da meine Tochter (18) keinen Anstand macht zu Arbeiten oder weiter die Schulbank zu drücken habe ich berechtigtes Interesse
den Titel nicht mehr zu bedienen.
Da eine Herausgabe nicht wahrscheinlich ist bin ich zum Anwalt gegangen.
Dieser meinte das ein Antrag auf Abänderung auf 0 Euro mit Angabe der Gründe das beste sei, da selbst wenn
die Herausgabe Gerichtlich angeordnet ist die Durchsetztung bei Weigerung ein Problem und Kosten verursachen würde.
Beim ändern des Titels würde ein Schreiben an meine Tochter gehen und sie hätte dann die Möglichkeit Einspruch mit Begründung zu machen.
Macht sie das nach zweiter Aufforderung nicht würde das Gericht wohl dem Antrag stattgeben.
Das hörte sich für mich gut an.
Was haltet ihr davon und hat vieleicht jemand Erfahrung mit der Änderung des Titels in diesem Sinne?
Also ich habe davon noch nie was gehört aber wenn er meint...
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
für mich stellt sich die Frage, wer denn für die Kosten aufkommt. Wenn die Herausgabe gefordert und nicht erfüllt wird, dann kann ein Richter entscheiden und die Kosten dem "Kind" aufbrummen, wenn es sich quer stellt. Wenn der Titel auf Null abgeändert werden soll, dann zahlt sicherlich der Antragsteller und der Anwalt ist mit seinem Honorar auch auf der sicheren Seite. Also wenn ich Anwalt wäre, dann wäre ich sicherlich für die Abänderung 😉
eskima
Hallo,
ich hab auch sehr stark den Eindruck, dass der Anwalt hier im eigenen Interesse, nicht in dem seines Mandanten argumentiert, sofern die Aussage des Anwalts sinngemäß korrekt wiedergegeben wird. Mir geht es auch wie Beppo: Hab ich noch nie von gehört.
Der normale Weg wäre doch - wofür ein Anwalt gar nicht vonnöten ist -, an die Tochter zu schreiben und mit Hinweis auf die durch Erreichen der Volljährigkeit entfallene Rechtsgrundlage die Herausgabe des Titels zu verlangen (oder sie darum zu bitten...). Bei Weigerung kann man dann einen Antrag beim Gericht auf Herausgabe stellen, wozu man immer noch keinen Anwalt braucht, da die Rechtslage ja eindeutig ist.
Das wäre erstmal der kostengünstigste Weg.
Mag sein, dass "selbst wenn die Herausgabe gerichtlich angeordnet ist, die Durchsetztung bei Weigerung ein Problem und Kosten verursachen würde.".
Aber so, wie es Petzis Anwalt vorschlägt, fallen von Anfang an Kosten an. Und zwar vermeidbare, wie ich finde.
einen freundlichen und solidarischen Gruß
Emilian
Ich finde Eskimas Einwand auch sehr überzeugend.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also wenn ich Anwalt wäre, dann wäre ich sicherlich für die Abänderung :wink
Es gibt aber schon auch Anwälte, die ergebnis- und mandantenorientiert arbeiten. Wenn ich Anwalt wäre, würde ich, hoffe ich, nicht so vorgehen...
Emilian
Hallo Emilian,
unser Anwalt hat in einem vergleichbaren Fall dafür gesorgt, dass der Titel für ungültig erklärt wurde 🙂
Ich hab halt auf die vorgegebene Situation geantwortet.
eskima
Hallo eskima,
ich hab dich doch gar nicht wirklich kritisieren wollen. Ich wollte nur etwas ergänzen. Denn ich bin auch, aus persönlicher Betroffenheit natürlich, wie wohl alle hier, immer wieder darüber erstaunt bis erschüttert, wenn Anwälte sich in erster Linie nur von ihrem eigenen Interesse leiten lassen (Kann auch, neben finanziellem Interesse, z. B. mal sein, dass Anwalt/Anwältin den eigenen Trennungs-, Scheidungs- und Unterhaltsfrust mitverarbeitet oder abreagiert...).
Es gibt aber auch die anderen, ergebnisorientierten, korrekten, professionellen, die auch einem Berufsethos folgen.
Emilian
Hallo Emilian,
ich fühle mich nicht wirklich kritisiert. Und ich kann mit konstruktiver Kritik auch sehr gut umgehen. Und grundsätzlich bin ich auch noch der Meinung, dass man ohne Anwalt mehr Probleme lösen kann als mit Anwalt. Aber es gibt halt auf der einen Seite Menschen, die Probleme lösen wollen und auf der anderen Seite gibt es Leute, die Begründungen für ihr Verhalten haben. Warum auch immer!
eskima
Erstmal Danke für die vielen Antworten.
Hier noch ein paar Infos.
Natürlich habe ich selber meine Tochter schon 2x angeschrieben und Fristen gesetzt für die Herausgabe des Titels oder den Nachweis einer Ausbildung oder Arbeitssuche. Wie berichtet hat sie noch nicht einmal geantwortet.
Dann meine ich das so verstanden zu haben das für eine Abänderungsklage oder Herausgabe zwingend ein Rechtsvertreter von nöten sei.
Ich bin mir sicher das bei einer vom Gericht festgesetzten Herausgabe des Titels dieser Anordnung nicht folge geleistet wird.
Und ich denke das unter diesen Umständen ein weiterer evtl. noch kostenintensiverer Verkehr mit Anwälten zum zwecke der Herausgabe nötig wäre.
Das war meine Grundlage für den Entschluß dem Anwalt die Vollmacht für die reduzierung des Titels auf 0 Euro zu geben.
Dann existiert zwar noch ein Titel aber eintreiben wird man den Betrag wohl kaum da der Betrag das nicht zulässt.
Hallo Emilian,
unser Anwalt hat in einem vergleichbaren Fall dafür gesorgt, dass der Titel für ungültig erklärt wurde 🙂
Ich hab halt auf die vorgegebene Situation geantwortet.
eskima
Ich denke auch hier sind Anwaltskosten entstanden und die herausgabe ist auch hier notwendig oder?
Die runtersetzung auf 0 Euro scheint mir ein sehr unkonventioneller Schachzug der aber genau das erreicht was notwendig ist.
Sicher ist das so ähnlich wie die Raucherklubs die ja auch die Gesetzeslage für ihre Zwecke ausnutzen oder so.
So wie es aussieht wird meine Tochter auch auf den zweiten Brief vom Gericht nicht Antworten so das ich gute Chancen habe damit durchzukommen.
Übrigens macht es für mich keinen Unterschied ob ich für meine Tochter bezahle oder das Geld dann für meine 3 verbleibenden Kinder überweise.
Mir geht es mehr um eine Maßnahme meine Tochter ein wenig Dynamik zu verleihen für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Morgen,
mir erschließt sich der Sinn dieser Vorgehensweise nicht.
Auch ein wenn ein Titel reduziert oder hier auf 0 € gesetzt werden soll muß der Unterhaltsberechtigte dieser Änderung zustimmen.
Wenn sie aber schon der Herausgabe nicht zustimmt ist es wohl auch unwahrscheinlich, das sie einer Herabsetzung zustimmt.
Wenn du nun auf Herausgabe klagst wird sie zur Herausgabe verurteilt. Falls sie den Titel dann nicht herausgibt und versucht zu pfänden, kannst du dem GV das Urteil unter die Nase halten und ihn freundlich bitten zu gehen und die entstandenen Kosten bei deienr Tochter zu holen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo petzi0865,
Ich denke auch hier sind Anwaltskosten entstanden und die herausgabe ist auch hier notwendig oder?
in unserem Fall war es so, dass die Gerichtskosten dem "Kind" auferlegt worden sind, bei den Anwaltskosten kann ich es nicht mehr genau sagen, ist schon zu lange her und wir hatten zuviel Gerichtsverhandlungen in all den Jahren.
eskima