Hallo
Ich habe eine Frage zum Unterhalt:
Ich zahle Unterhalt und musste damals den Titel unterschreiben beim Jugendamt falls man ja doch nicht zahlt das gepfändet werden kann.
Was bislang auch nie ein Problem war.
Jetzt ist meine Tochter ab dem 1.8 in einer Lehre und verdient Geld. Dieses wird mir auf meinem Unterhalt ja angerechnet. Was muss ich den jetzt tun? Ich kann ja nicht einfach den Unterhalt streichen und dann wird er doch gepfändet.
Idee wäre jetzt. Dem Jugendamt die Änderung mitteilen und dann den Unterhalt entsprechend zu kürzen...
Oder was muss ich Jetzt genau machen?
Zu mir.
11 Jahre geschieden und 2 Kinder 17 und 12
Hallo,
was verdient deine Tochter? Bis zum 18. Lebensjahr wird nur die Hälfte der Azubivergütung auf den Unterhalt angerechnet.
Ansprechpartner ist die KM. Also KM mit Frist auffordern mitzuteilen, was Kind verdienen wird und um Nachweise bis zum 30.07.2017 fordern. Und mitteilen, dass, sollte diese nicht eingehen du den Unterhalt um 50 % kürzen wirst und diesen nur unter Vorbehalt zahlst.
Und dem Jugendamt eine Kopie des Schreibens zukommen lassen.
Sophie
Hallo,
dem JA ist das völlig egal.
Wenn Du weisst was die Tochter lernt, dann kannst Du Dich kundig machen, was ein Azubi im x-ten Lehrjahr in der Region üblicherweise bekommt und dann entscheiden ob sich die Sache lohnt.
Deine Tochter kann 90 Euro als berufsbedingte Ausgaben behalten und die Hälfte vom Rest, die andere Hälfte wird auf den Unterhalt angerechnet und Du kannst den Unterhalt um diesen Betrag reduzieren. Also, wenn sie z.B. 200 Euro bekommt, dann sind zunächst 90 Euro abzuziehen, verbleiben 110 Euround der Unterhaltsanspruch rduziert sich um 55 Euro.
Ansonsten AnnaSophie vorgeschlagen hat, Auskunft anfordern und Frist setzen (14 Tage) mit der Androhung auf Auskunft und ggf. Abänderung des Unterhalts zu klagen. Du kannst versuchen durch Vermittlung des JA einen Sinneswandel herbeizuführen. Ansprechpartner ist nach wie vor die KM und nicht die Tochter. Die KM ist Dir zur Auskunft verpflichtet.
VG Susi
Hallo
Wie berechne ich den das "Ausbildungsgehalt"? Dazu zählt doch auch dann der Lohnsteuerjahresausgleich von dem Kind?
Sagen wir mal 600 EURO Brutto.. wäre ja ein Jahresgehalt (Für die letzten 5 Monate ab August für 2017 3000 EURO wenn ich mir dann im Internet diese Azubi Gehaltsrechner anschaue und das Jahregehalt 300 EURO eingebe..
wird dort keine Abzüge gerechnet
Oder wird zur Berechnung generell Brutto Gehalt des Auszubildenden gerechnet?
Wäre dann doch in dem Beispiel
600 EURO Brutto= Nett
90 EURO abzüglich (Freibetrag)
sind 510 /2 aösp 255 EURO Abzugsfähig beim Unterhalt.
Kind über 12 Jahre und Stufe 3 GEhalt 387 EURO 387 EURO - 255 somit verbleiben dann 132 EURO zahlbar
Richtig?
(Sind jetzt nur Theoretische annahmen!)
Hallo,
bei 600 € brutto sind es ca. 470 € netto.
Davon 90 € Freibetrag = 380/2=190 € der auf den Unterhaltsbetrag angerechnet wird.
Bei 387 € Unterhaltsbetrag wären die 190 abzuziehen, so dass du auf einen Zahlbetrag von 190 € kommst.
Ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig und der Unterhalt bemisst sich nach den Einkommen beider Elternteile: Summe Unterhaltsanspruch - komplettes Kindergeld 192 - 380 Vergütung = Rest für beide Eltern zu quoteln.
Sophie
Ok Danke
Aber trotzdem muss dann der Jahresteuerausgleich vom Kind später dann zu einer Korrektur führen?
Weil im ersten Jahr würde das warscheinlich zur vollen Rückerstattung führen da zu wenig EInkommen war.
Dann müsste ich das doch später nachberechnen oder?
Hallo,
bei dem von dir genannten Netto werden keine Lohnsteuer und Soli fällig. Nur Rentenbeiträge etc. und die bekommt man ja von der Steuer nicht wieder.
Sophie
Hallo Leute,
sorry wenn ich mich jetzt hier mit einschalte.
Aber wie wirkt sich das auf den bestehenden Titel aus, kann er jetzt den Unterhalt einfach kürzen oder muss er den Titel ändern lassen?
Ich muss demnächst nämlich auch wieder ein Titel unterschreiben gehen und frage mich ob man genau für diesen Zweck eine entsprechende Passage einbauen sollte. Es ist nämlich durchaus denkbar, das meine Tochter in zwei Jahren eine Ausbildung anfängt.
Liebe Grüße
Aber wie wirkt sich das auf den bestehenden Titel aus, kann er jetzt den Unterhalt einfach kürzen oder muss er den Titel ändern lassen?
Ich muss demnächst nämlich auch wieder ein Titel unterschreiben gehen und frage mich ob man genau für diesen Zweck eine entsprechende Passage einbauen sollte. Es ist nämlich durchaus denkbar, das meine Tochter in zwei Jahren eine Ausbildung anfängt.
Nein. Solange ein unbefristeter Titel existiert, sollte dieser auch bedient werden. Sonst kann daraus gepfändet werden und Du läufst dem Geld hinterher (denn letztlich war die Pfändung dem Grunde nach ungerechtigtfertig). Insofern ist es wichtig, dass der alte Titel zurückgegeben wird oder ein Vollstreckungsverzicht erklärt wird.
Deshalb immer und unbedingt eine zeitliche Befristung einbauen - auf das 18. Lebensj. wird meiner Kenntnis nach weitgehend akzeptiert, da sich da ja die rechtliche Situation in jedem Fall ändert. Alle anderen Befristungen kann man versuchen, sind aber sicherlich kein Selbstläufer. Insb. wenn man so einen befristeten Titel eintauschen will gegen einen bestehenden unbefristeten.
Warum musst du "demnächst wieder einen Titel unterschreiben gehen"?
Toto
Hallo
Danke erstmal für die Antworten.. hatte schon alles zusammengesucht und meine Tochter hat mir dann jetzt gestern auch den Arbeitsvertrag zugeschickt...
Daraus hatte ich dann errechnet
Ausbildungsvergütung 847 (Brutto)
Müsste dann ein Netto von 675 EURO ergeben.
Würde dann ergeben:675-90 585 EURO davon die hälfte wäre 292,5 EURO
Somit ergibt sich dann noch ein Zahlbetrag von 94,5 EURO (Gehaltsgruppe 2 und Kind über 12 Jahre 387 EURO)
Da meine 2te Tochter im August auch 12 Jahre wird müsste ich dann für beide 387 +94,5 EURO bezahlen. Das habe ich dann schon alles fertig geschrieben.
Gestern Abend habe ich dann zu Hause einen Brief von ihrem Anwalt erhalten... in dem Steht das man meine Gehaltsabrechnungen erhalten möchte für die letzten 12 Monate (Kein Problem)
und das sich einiges ändern wird bla bla bla.
Jetzt meine Frage... im Schlusssatz steht ich müsste bis zum 5.8. die Zettel abgeben und den Unterhalt ungekürzt weiterzahlen......
Soll ich meine Rechnung nun beifügen? inkl. der Gehaltszettel?
Eigentlich ist das von Ihr aus doch ein "Eigentor" erstens könnte sie viel günstiger über Jugendamt was erreichen mit weniger aufwand. Der sich doch als erstes in dieser Sache einen Anwalt nehmen müsste wäre doch ich!?
Hallo @JHG1972,
wieso sollst Du dem RA. Gehaltsnachweise zuschicken? Ist die letzte Unterhaltsberechnung länger als 2 Jahre her?
Wenn ja, dann sind tatsächlich solche Nachweise fällig, wenn nein, verweise auf die letzten Entgeltnachweise..
Deine eigenen Berechnungen würde ich vorerst nicht hinschicken. Soll der gegn. RA. erstmal rechnen, mal sehen was dabei rauskommt.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo
Ja ist schon 4 Jahre her... Habe schon die Gehaltsabrechnungen kopiert.. ist ja auch kein Thema die los zu schicken. 🙂
Sorry vergessen..
Hinweis das ich gemeinsame Schulden abtrage 200 EURO und 78KM hin und Rückweg zur Arbeit mit angeben?
Hallo,
naja nach 4 Jahren sind schon mal neue Eunkomensunterlagen fällig.
Trotzdem würde ich zunächst keine eigenen Berchnungen beifügen.
Allerdings kannst Du schon darauf verweisen, dass auf Grund der neuen Situation (Berufsausbildung der Tochter) sich die Unterhaltszahlungen durch Dich verändert haben.
Dies solle er (der RA.) dann bei seinen Berechnungen eben mit berücksichtigen.
Die Zahlen kannst Du dann ja mal hier einstellen Die Experten hier im Forum werden es dann schon durchleuchten...
Edith: bei den gemeinsamen Schulden kann ich nichts sagen kannst es ja mal mit aufführen. (waren die denn bisher Abzugsfähig?)
Ansonsten sind in der Regel abzugsfähig vom Nettoeinkommen:
- berufsbedingte Aufwendungen 5% (bitte schauen, welches OLG zuständig ist -siehe Wohnort der Töchter)
- zusätzliche Altersvorsorge bis max 4% (?) vom Jahresbrutto
- zusätzliche Krankenversicherungen
- Gerwerkschaftsbeiträge
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
Schulden können berücksichtigt werden, wenn sie ehebedingt sind, wenn die Scheidung aber schon 11 Jahre zurückliegt dann sehe ich da Probleme.
Bei den berufsbedingten Aufwendungen solltest Du auf alle Fälle den Arbeitsweg angeben, da Du entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten angeben kannst. Sind die 78km einfache Strecke oder hin und zurück? Beim Unterhalt zählt die gerfahrene Strecke als Hinfahrt plus Rückfahrt.
Sollten das 78 km sein, dann geht es so. In der Regel (abhängig vom zuständigen OLG), die ersten 30 km werden mit 30 Cent, die restlichen 48 km mit 20 Cent berücksichtigt, also 900 Cent plus 960 Cent = 18,6 Euro mal 220 Arbeitstage = 3982,00 Euro dividiert durch 12 ergibt 331,83 Euro pro Monat (und das dürfte mehr sein als die Pauschale).
VG Susi
Hallo nochmal,
Hallo
Wie berechne ich den das "Ausbildungsgehalt"? Dazu zählt doch auch dann der Lohnsteuerjahresausgleich von dem Kind?
habe da mal eine Googlefundsache hierhertransportiert:
Im Jahr 2017 wird der Freibetrag für Alleinstehende bei 8.820,- € liegen.
Also ich würde da wegen irgendwelchen Steuererklärungen seitens der Tochter kein Faß aufmachen....
Gruß Kakadu59
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Danke für die Info... Ja sind 78 KM hin und zurück...
Die Schulden sind aus der Ehe Zeit. Da Sie kein EInkommen hat und ich allein die Schulden abtragen muss blieb mir nur ein Langzeit Kredit der auch damals bei der Verhandlung angerechnet wurde. Ich muss noch 5 Jahre 200 EURO zahlen dann bin ich damit durch.
SOmit zählt der doch noch genauso
Hallo JGH1972
Achte auch bei der Berechnung das das Kindergeld Anteilig in Abzug gebracht wird. Die Berechnung wäre: 675 - 90= 585/2=292,50
Unterhaltsanspruch laut Tabelle bis 18 Lebensjahr 483 - 92 =391-292,50=98,50 Restanspruch
Ab der Volljährigkeit ist das Kindergeld voll anzurechnen.
L.G.
der Frosch
Hallo
Jetzt habe ich die Unterlagen Abrechnung dort hin geschickt und drauf hingewiesen das ich den Titel zurück haben möchte inkl. Verzichtserklärung...
Gestern hab ich dann Post bekommen das man noch die Steuererklärung möchte und ich vollständig darlegen muss welche sonstigen Einkünfte ich habe ....
Oder eine Erklärung abgeben soll das ich keine habe...
Finde ich zwar überzogen aber naja... Was soll man dazu schreiben. Keine weiteren EInkünfte?
Weitere Frage: Sind die Zinslasten aus den Kredit eigentlich anrechenbar?