Titel - Formulierun...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Titel - Formulierung - ich find's nicht mehr

 
(@melle)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Zusammen,

meine beiden ExFrauen haben eine Beistandschaft beim JA "eingerichtet".
Ich werde nun vom JA aufgefordert, die Unterhaltspflicht für meine Kinder (4,12 und 13) titulieren zu lassen.
Für die beiden Kindern (12 und 13) besteht bereits ein Titel.

Das JA fordert, dass ich den vom JA berechneten Unterhalt und den Mehrbedarf titulieren lassen soll.

Für den jüngsten (4):

"Nach §1612a BGB entspricht dies folgenden zu zahlenden Unterhaltsbeträgen:
257,00 Euro monatlich ab 01.09.2012 (1.Altersstufe)  - aktuell zahle ich 225,00 Euro monatlich.
309,00 Euro monatlich ab 01.11.2014 (2.Altersstufe)
377,00 Euro monatlich ab 01.09.2020 (3.Altersstufe)
Mehrbedarf

155,00 Euro ab 01.09.2012
238,00 Euro ab 01.01.2013"  - aktuell zahle ich 155,00 Euro monatlich

Für die "großen":

377,00 Euro monatlich ab 01.09.2012 (3.Altersstufe)  - aktuell zahle ich 334,00 Euro monatlich.
377,00 Euro monatlich ab 01.09.2012 (3.Altersstufe)  - aktuell zahle ich 334,00 Euro monatlich.
ab zu ändern sind folgende Titel:

Urkunde Jugendamt ..... vom 0...2003 und Urkunde Jugendamt ..... vom ..0...2003.

Die Beträge, die ich aktuell bezahle beruhen auf meinem Einkommen von 2011 und sind damals vom Anwalt errechnet und so auch den Anwälten der Mütter gegeben worden.

Meine Einkommenssituation in 2013 entspricht beim Jahresbrutto exakt dem von 2011 und ich verstehe nicht, warum ich auf einmal höhere Beträge bezahlen soll....

Meine Fragen:

ich habe hier mal ein "vorvormuliertes Unterhaltstitelschreiben" gefunden und mir das auch runter geladen, leider finde ich es nicht mehr.... vielleicht kann mir jemand den Hinweis geben, wo ich das finde ?

Ich verstehe nicht, warum die Beträge nun anders sind, obwohl sich an meinem Einkommen nichts geändert hat.... vielleicht kann mir das jemand erklären ?

Vielen Dank fürs Lesen und (hoffentlich) Licht ins Dunkel bringen....

maiemi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2013 00:38
(@Inselreif)

Hi,

das können wir auch nur orakeln. Vielleicht hat das Jugendamt weniger abzugsfähige Positionen anerkannt als einst der Anwalt. Oder, oder, oder...
Bitte stelle mal die Berechnung ein, dann können wir es gerne überprüfen.

Beim Mehrbedarf ist davon auszugehen, dass der Kindergartenbeitrag gestiegen oder die Betreuungszeit ausgeweitet worden ist.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2013 13:32
(@melle)
Zeigt sich öfters Registriert

inzwischen habe ich mir die Unterlagen nochmal angeschaut.

Ich glaube der Unterschied kommt daher:

bei meinem alten Arbeitgeber habe ich 14 Gehälter, von denen 2 nicht tariflich, sondern als "freiwillige soziale Leistungdes AG" galten und auch nicht jährlich garantiert waren, bekommen. Insgesamt 54 T Euro im Jahr.

bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich ebenfalls 54 T Euro einkomme im Jahr, allerdings garantiert und tariflich und in 12 Monatsgehältern. Weihnachts- / Urlaubsgeld gibt es nicht.

Die beiden "freiwillgen Monatsgehälter" meines alten AG wurden damals nicht in die UH-Berechnung einbezogen, wärend nun alle 12 Gehälter (da "garantiert") für die Unterhaltsberechnung herangezogen werden können.

Der Unterschied liegt dann bei ca 4000 Jahresbrutto.

Dass das allerdings so viel für den Unterhalt ausmacht, hätte ich nicht gedacht, ich glaube, dadurch bin ich eine Stufe in der DDT "nach oben" gerutscht....

Die beiden Berechnungen habe ich mal beigefügt...

Edit: hmm... ich kann keine Dateianhänge beifügen ? Wollte 2 PDF anhängen...

Hier sind die beiden Berechnungen zu finden: klick zum Download

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2013 16:11
(@Inselreif)

Hi,

was mir so gerade mal auffällt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
-> eigentlich hätte der Anwalt Deine zwei freiwilligen Gehälter mit einrechnen müssen, denn sie wurden ja gezahlt - sei froh dass er es nicht hat...
-> Was ist mit KK-Zusatzbeitrag und Krankenzusatzversorgung? Wieso wurden die beim JA nicht berücksichtigt?
-> Sparst Du 150,- an Altersvorsorge oder mehr? Da dürfte noch für ein paar Euro Luft nach oben sein.
-> Wie ist das mit berufsbedingten Aufwendungen? Fährst Du täglich zur Arbeit und wie weit? Ggf. kann man über die Pauschale kommen.
-> Du bist für Deine Ex nicht mehr unterhaltspflichtig? Damals zumindest warst Du es und daher wurde damals eine Stufe mehr abgezogen als heute.
-> Du hast doch gerade eine Steuernachzahlung beschieden bekommen... ab zum JA damit und das sollen sie mal fein abziehen 🙂

Wie kommt das Jugendamt auf die Mehrbedarfsberechnung? Haben die berücksichtigt, dass Ex auch Geld hat und sich am Mehrbedarf beteiligen kann/muss?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2013 16:39
(@melle)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

was mir so gerade mal auffällt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
-> eigentlich hätte der Anwalt Deine zwei freiwilligen Gehälter mit einrechnen müssen, denn sie wurden ja gezahlt - sei froh dass er es nicht hat...

Das wurde von den Anwälten meiner Exfrauen so anerkannt.

-> Was ist mit KK-Zusatzbeitrag und Krankenzusatzversorgung? Wieso wurden die beim JA nicht berücksichtigt?

Das kann ich nicht sagen, da muss ich nachfragen.

-> Sparst Du 150,- an Altersvorsorge oder mehr? Da dürfte noch für ein paar Euro Luft nach oben sein.

Aktuell sind es 232,00 Euro Entgeldumwandlung, wovon 150 steuerlich mein Monatsbrutto mindern. Außerdem 105 Euro, die monatlich in eine Lebensversicherung zur Altersvorsorge fließen, die bereits seit über 12 Jahren besteht.

-> Wie ist das mit berufsbedingten Aufwendungen? Fährst Du täglich zur Arbeit und wie weit? Ggf. kann man über die Pauschale kommen.

Laut Google Maps(R) ist der einfache Weg 23,3 KM, also hin und zurück knappe 47?

-> Du bist für Deine Ex nicht mehr unterhaltspflichtig? Damals zumindest warst Du es und daher wurde damals eine Stufe mehr abgezogen als heute.

Das stimmt und ist mir auch schon aufgefallen. Möglicher Weise sind da die ca 60 Euro/Kind  mehr zu finden

-> Du hast doch gerade eine Steuernachzahlung beschieden bekommen... ab zum JA damit und das sollen sie mal fein abziehen 🙂

Mach ich.

Wie kommt das Jugendamt auf die Mehrbedarfsberechnung? Haben die berücksichtigt, dass Ex auch Geld hat und sich am Mehrbedarf beteiligen kann/muss?

Das ist eine ebenfalls interessante Frage, denn als mich das JA letztes Jahr über die Beistandschaft informiert hatte, schrieben sie, dass der Mehrbedarf von den 238 Eur auf 155 Euro gesetzt wurde. Interessanter Weise wurde der Betrag nun wieder erhöht. Das Einkommen meiner Exfrau(en) ist mir nicht bekannt.

Ich habe heute einen Termin beim Anwalt, dem ich das ganze zur Prüfung und ggf. Reaktion überlassen möchte...

Gruss von der Insel

Auch Grüße und vielen Dank !
maiemi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2013 09:09
(@Inselreif)

Hi maiemi,

Die Erhöhung beruht auf zwei Faktoren:
zum einen ist die Unterhaltspflicht für Deine Ex weggefallen und zum anderen rechnet das Jugendamt Dir ein um 371 höheres bereinigtes Nettoeinkommen an, was beides eine Stufe Anstieg zur Folge hat.

Um nochmal eine Stufe nach unten zu kommen, musst Du 343,- weitere Abzugspositionen finden. Das wird schwierig.

Etwa 30,- bekommst Du mit der Altersvorsorge zusätzlich (wenn ich mal von den 54T Jahresbrutto ausgehe). Weitere 28,- mit der Steuernachzahlung. 57,- mit der Krankenversicherung, falls das noch so aktuell ist. Für die Wege zur Arbeit rechne ich 264,- - anerkannt sind bereits 142,- also gibt es noch 122,- oben drauf.

Insgesamt fehlt damit immer noch mehr als ein Hunderter. Dann würdest Du für die Grossen je 21,- und für den Kleinen 16,- sparen. Das lohnt nicht, weiter zu kratzen.

Aber: es steht noch die Berechnung des Mehrbedarfs aus. Und dafür kann es vielleicht interessant sein, ob Dein Einkommen diese 237 Euro niedriger ist. Lass Dir das mit dem Mehrbedarf vorrechnen und nachweisen - auch das Einkommen Deiner Ex muss nachgewiesen werden. Einfach auf Zuruf geht da gar nichts.
Beim Mehrbedarf sehe ich auch noch die Frage der korrekten Inverzugsetzung. Der Anspruch mag dem Grunde nach korrekt angemeldet worden sein aber nicht der Höhe nach. Man kann nicht einfach ein halbes Jahr später ankommen und einen höheren Mehrbedarf fordern. Aus meiner Sicht (man kann da allerdings auch anders argumentieren) hätte die Erhöhung zumindest unverzüglich geltend gemacht werden müssen und wenn das nicht geschah besteht eine Zahlungsverpflichtung erst ab dem Monat, in dem die höhere Zahlung gefordert wurde.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2013 11:26
(@melle)
Zeigt sich öfters Registriert

@Inselreif,

vielen Dank für Deine Antwort.
Ich nehme das mal mit zum Anwalt, wenn ich heute Abend dort die Unterlagen abgebe.

Das lohnt nicht, weiter zu kratzen.

das sehe ich dann genauso...

oder meinst Du, dass ich "deswegen" garnicht zum Anwalt sollte ?
Es ist nur so, dass ich selber eigentlich nicht in der Lage bin, so zu argumentieren. Da fehlt mir der Biss  und auch die Sachkenntnis.
Auf der anderen Seite kostet der Anwalt auch wieder Geld...
Aber ich soll das ja in einem Titel festschreiben lassen und vor allem: es bestehen für die beiden Großen ja schon jeweils 1 Titel.
Das JA schreibt, dass die abgeändert werden müssen. Hier im Forum allerdings habe ich gelesen, dass eine Abänderung ohne weiteres nicht möglich ist, sondern nur per Gericht erfolgen kann ? Die beiden bestehenden Titel für die Großen wurden von einem (anderen) JA ausgestellt....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2013 12:40
(@Inselreif)

Eine einvernehmliche Abänderung geht immer und nach oben sowieso. Von daher kannst Du Dich durchaus in einer neuen JA-Urkunde oder notariell beglaubigt verpflichten, "in Abänderung der JA-Urkunde vom ..." den höheren Betrag zu zahlen.
Das Geld für den Anwalt kannst Du Dir schenken.

Und die Frage, wie die auf den Mehrbedarf kommen, kannst Du eigentlich auch selbst stellen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2013 15:49