Titel und neue Stuf...
 
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Titel und neue Stufen in der Düsseldorfer Tabelle

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(@randolph)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Gemeinde,
ich habe eine Frage zum Zusammenspiel von der neuen Düsseldorfer Tabelle mit ihren 15 Stufen und notariell beglaubigten Titeln und deren expliziten Formulierungen.
In meinem Titel steht ausdrücklich drin „zehnte Stufe der DT, 160 %“. Von einer möglichen Höherstufung ist doch nicht die Rede (die Dynamik kommt ja über den Prozentsatz rein).
Weiß jemand, wie ich damit umzugehen habe, wenn mein Einkommen mich in Richtung 14. Stufe heben könnte?

Vielen Dank im Voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2021 21:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

an dem bestehenden Titel ändert sich gar nichts. Darin ist die Stufe (bzw. Prozente) festgelegt und danach musst Du den entsprechenden Betrag gemäß DDT zahlen.
Da natürlich klar ist, dass sich das Einkommen ändern kann, bist Du verpflichtet aller 2 Jahre nach Aufforderung Auskunft über Dein Einkommen zu geben und dann kann die Unterhaltsforderung erhöht werden, ggf. mit einem neuen/geänderten Titel.

Solange Dich niemand auffordert mehr zu zahlen (oder Auskunft zu erteilen) bleibt der Titel und die Stufe wie sie sind.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2021 22:39
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Weiß jemand, wie ich damit umzugehen habe, wenn mein Einkommen mich in Richtung 14. Stufe heben könnte?

Möglicherweise wird bald Post kommen.

Bei einem Kind in der 2. Altersstufe würde sich der Unterhalt von 618,50 um 146,00 auf 764,50 erhöhen. Viel Geld für ein Kind. Das müsste sich aber in Gruppe 14 verkraften lassen.

Zum Vergleich: Unterhaltsvorschuss 2022 = 236,00.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2021 23:20
(@randolph)
Schon was gesagt Registriert

Danke,Susi

Vollquoting gekürzt!
Solange Dich niemand auffordert mehr zu zahlen (oder Auskunft zu erteilen) bleibt der Titel und die Stufe wie sie sind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2021 13:13
(@randolph)
Schon was gesagt Registriert

Der Zahlbetrag ist vom Bedarf des Kindes entkoppelt und richtet sich nur noch nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Vaters. Die Mutter verwaltet den üppigen Topf nach eigenem Gusto, es gibt keine Kontrolle. Zu dem Pauschbetrag kommt dann situativ noch eventuell anfallender Mehrbedarf.  Kosten, der Kinderbetreuung , die ausschließlich beim Vater anfallen (Miete fürs Zimmer, eigenes Spielzeug, Fahrten für die Betreuung, gemeinsame Urlaube…) finden keinerlei Berücksichtigung.
Ihre (die der Mutter) eigene fin. Leistungsfähigkeit wird nicht berücksichtigt. Die finanzielle Last liegt komplett beim Vater, das Kindergeld wird aber geteilt.

Wenn das einzige Argument ist „das dürfte sich doch verkraften lassen“ ist das ein sozialistische Reflex, und ist mit einem gesunden Rechtsempfinden nicht mehr kompatibel.

Möglicherweise wird bald Post kommen.

Bei einem Kind in der 2. Altersstufe würde sich der Unterhalt von 618,50 um 146,00 auf 764,50 erhöhen. Viel Geld für ein Kind. Das müsste sich aber in Gruppe 14 verkraften lassen.

Zum Vergleich: Unterhaltsvorschuss 2022 = 236,00.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2021 13:27
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Randolph,

Wenn das einzige Argument ist „das dürfte sich doch verkraften lassen“ ist das ein sozialistische Reflex, und ist mit einem gesunden Rechtsempfinden nicht mehr kompatibel.

Ersetze in Gedanken bitte die Aussage "das dürfte sich verkraften lassen" durch die Aussage "es wird zumindest nicht existenzbedrohend für dich werden" - und letzteres ist keineswegs selbstverständlich, denn wir haben hier im Forum immer wieder Fälle, in denen Väter unter ihr eigenes Existenzminimum gepresst werden sollen.

Dies nur zur besseren Einordnung dessen, was da in jenem Beitrag geschrieben stand - allerdings, was den Sachverhalt selbst betrifft, da rennst du z.B. bei mir eine offene Türe ein, denn dass die Düsseldorfer Tabelle eine einzige Sauerei zulasten der Unterhaltszahler ist, das weiß ich selber. Das war vor zehn Jahren schon so, und ist seitdem eher noch schlimmer geworden.

Nur: Wir hier im Forum sind nicht die Verantwortlichen für all diesen familienrechtlichen Blödsinn. In dieser Hinsicht sind wir lediglich die Überbringer der schlechten Nachrichten.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2021 16:04
(@maxmustermann1234)
Registriert

Der Staat will sich halt einen Teil der Menschen, die er durchfüttert, vom Hals schaffen. Und man weiß halt, dass es bei Alleinerziehenden genau zwei Lager gibt: arbeitet Vollzeit, um sich und die Kinder über die Runden zu bringen (braucht ergo keine Unterstützung) und arbeitet so wenig wie möglich. Allen ist klar, dass Nummer 2 dem Staat auf der Tasche liegen wird bis sie stirbt. Nun kann man aber keinen Mittelweg gehen, sondern muss entweder will Geld von Papa zu Mama verschieben oder wenig. Die ERfahrung hat gezeigt, dass wenig nicht ausreichte, um die zweite Gruppe zu unterhalten. Also verschiebt man viel und versucht  diese Zeitdes Bezugs zu maximieren: Unterhalt gibt es in D ja im Zweifel bis das Kind 30 oder älter ist. So hat man zumindest ein halbes Erwerbsleben auf den Vater abgewälzt. Denn die Erfahrung zeigt: eher sucht sich ein Vater einen zweiten Job, als dass die Teilzeitmama auf Vollzeit aufstockt.

Meine Frau hatte auch so eine Perle im Job. Sie sprach meine Frau mal an, dass sie auch alleinerziehend sei und deshalb nicht voll arbeiten könnte. Meine Frau machte den Fehler zu fragen wie alt denn das Kind sei. Antwort: 18. Reaktion meiner Frau war zu erklären, dass sie sich nicht für alleinerziehend halte, weil ich ihr helfe und der Begriff eher für Frauen gedacht sei, die kleine Kinder ohne Hilfe großziehen müssen. Seitdem hat sie es sich bei dieser Kollegin verscherzt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2022 16:52
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Staat will sich halt einen Teil der Menschen, die er durchfüttert, vom Hals schaffen.

Völlig richtig. Genau deswegen gibts ja zB nachehelichen Unterhalt, so dass man die Ex durchfüttern muss, obwohl man geschieden ist.

Bei der DDT sehe ich das aber etwas anders. Das Erweitern der DDT um 5 Stufen hat mit dem Durchfüttern aka Bedarf mE aber nichts mehr zu tun. Es wird dabei mit dem Prinzip "Unterhalt erhält, wer bedürftig ist" gebrochen. Bei den neuen Stufen 11 - 15 gehts nur noch darum, den alleinerziehenden Kindsmüttern Geld vom Kindsvater zuzuspielen, da sich dieser KU Stufe 11 - 15 nicht mal mehr ansatzweise, wie bisher, am Bedarf des Kindes orientiert, sondern nur noch am Einkommen des Vaters.

Mir gehts übrigens genau wie dem TE. Bei mir steht auch Stufe 10 in der SFV (die anderen gab damals ja nicht, sonst würde da 15 stehen). Jetzt kann ich warten bis die KM zum Anwalt rennt....

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2022 17:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bei den neuen Stufen 11 - 15 gehts nur noch darum, den alleinerziehenden Kindsmüttern Geld vom Kindsvater zuzuspielen, da sich dieser KU Stufe 11 - 15 nicht mal mehr ansatzweise, wie bisher, am Bedarf des Kindes orientiert, sondern nur noch am Einkommen des Vaters.

Die Quersubventionierung ist ein offenes Geheimnis.
Bereits in der Kindschaftsreform 2008 wurde zum höheren KU argumentiert, dass Väter lieber mehr KU zahlen würden (weil für das Kind) wie Betreuungsunterhalt. Es wurde suggeriert, dass der BU abgeschmolzen werden würde, weil der KU extra so hoch gesetzt wurde, dass die KM mit finanziert wird.
Das der BU natürlich nicht abgesenkt wurde, sondern für den Fall stehen blieb, dass man noch etwas abschöpfen könnte, ist allgemein bekannt.

Die Argumentationen gingen in alle Richtungen und auch die Kampagne "Geht es der Mutter gut, geht es dem Kind gut!" dürften viele kennen. Das hierbei das (rechnerisch) vierfache des Bedarfes für ein Kind herauskam, setzt dem ganzen eigentlich nur noch die Krone auf.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2022 18:22
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Die erhöhung der Stufen sollte doch hauptsächlich dem Staat zu Gute kommen wie Slam schon angerissen hat, das Kind hat davon meist nichts.  Die Mütter arbeiten ja eigentlich nichts und bekommen Harz 4. Der Harz 4 Satz für Kinder sollte niedriger sein als stufe 1 DDT.  Man zahlt da ja schon einen teill indirekt an die Mutter. Bei den hohen Stufen hat das  kind  ja den selben Bedarf. Der restliche Unterhalt wird mit dem Satz der. Mutter gegengerechnet und sie bekommt weniger harz 4. Hoffe das richtig wieder gegeben zu haben

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2022 01:35




(@maxmustermann1234)
Registriert

Naja, das offizielle Argument ist, dass das Kind vom Status des Vaters partizipieren soll. Aber das ist doch blanker Hohn. Wenn jemand in der DDT in Stufe 15 ist, werden auch ein paar Hundert EUR mehr für die Mutter nicht bewirken, dass das Kind auf dem selben Level lebt, dass es beim Vater genießen könnte. Mit DDT 15 finanziert man Privatschule, Ballett, teure Kleidung und ein Pferd gleichzeitig. Bei der Mutter bewirken die 500 EUR nur was, wenn die auch einen guten Job in Vollzeit ausübt. Die Realität ist aber, dass sie Teilzeit arbeitet und somit die 500 EUR einsetzt, um eigene Löcher zu stopfen.

Die umgekehrte Situation erleben wir: meine Frau kriegt für ihre Tochter 250 EUR Unterhalt, mehr ist beim Vater nicht drin. Den Mehrbedarf von 238 EUR für die KiTa zahlen wir aus eigener Tasche. Nach der Logik, dass der Lebensstil des Kindes sich nach dem des Vaters richten soll, müsste ich beim Frühstück meinen Kindern Wurst von der Frischetheke beim Rewe aufs Brötchen tun, während die Tochter meiner Frau die günstigste Wurst aus dem Aldi bekommen müsste.

Der blanke Hohn ist die Entwicklung des Bedarfskontrollbetrags in der DDT: jemand der 1901 EUR verdient, sollte nach Unterhalt noch 1400 EUR behalten dürfen, sonst wird er abgestuft. Es muss also rund 26% seines Einkommens für Unterhalt aufwenden. Bei einem Einkommen von 9501 beträgt der BKB nur 4700 EUR. Man muss also 4800 EUR für den Unterhalt aufwenden, um den zu reißen, das sind über 50%.
Meine Frage: wie rechtfertigt man eine derart große Geldverschiebung andere, die selbst niemals in diese Dimensionen vordringen würden (wenn sie es könnten, würden sie ja nicht so viel Unterhalt erhalten).

Man kann die eigenen Söhne nur warnen selbst Kinder in die Welt zu setzen. Und wenn, dann höchstens eins. Die Alternative sich eine alleinerziehende Partnerin zu suchen und sie bei der Erziehung zu unterstützen ist wesentlich risikoärmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2022 13:02
(@randolph)
Schon was gesagt Registriert

Lieber Max,
Es ist noch schlimmer:
Die Privatschule , das Reiten , Ballet etc kommen ja als Mehrbedarf noch auf den Pauschbetrag der DDT drauf.
Und das effektive Verwöhnen der Kinder nimmt der Vater in der Betreuungszeit vor (die Summen der Stufe 15 stehen ihm nicht zur Verfügung).

Es ist echt zum K…..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2022 01:08
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja, das offizielle Argument ist, dass das Kind vom Status des Vaters partizipieren soll. Aber das ist doch blanker Hohn.

Den Kids den Hintern zu vergolden, halte ich vor allem für pädagogisch extrem fragwürdig. Das führt doch nur dazu, dass man irgendwelche verwöhnte Schnösel groß zieht. Das kann doch nicht der Sinn und Zweck von Erziehung sein. Ich denke, das wissen die Juristinnen, die sich die Stufen 11 - 15 ausgedacht haben auch. Da sie aber nicht zugeben wollen, dass die Kohle für die Kindsmütter gedacht ist, kommen halt irgendwelche schwachsinnigen Argumente.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2022 01:27
(@randolph)
Schon was gesagt Registriert

Das „Playboy“ Argument (das bedeutet ja nichts anderes als „verwöhnte Schnösel“) ist tatsächlich der ausdrückliche Grund für den Deckel, so aufgeführt in der der Änderung vorangegangene juristischen Debatte. Die ist anscheinend erst bei dem Stufe-15-Betrag erreicht; und blendet das Phänomen der KM-Subvention als nicht existent aus.

Und die anstehende Familienrechtsreform kümmert sich vorm allem um gleichgeschlechtliche Paare (habe Peres nicht dagegen) - Väterrechte werden darin wohl kaum vorkommen bzw. gestärkt werden.

Es ist sehr bitter - und mich schmerzt die himmelschreiende Ungerechtigkeit tatsächlich mehr als das Geld.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2022 15:39
(@randolph)
Schon was gesagt Registriert

ZUSATZFRAGE:
Weiss jemand , ob die Herabstufung um eine Stufe noch gilt, wenn ein zweites Kind Unterhalt bekommt?

Ich überlege, ob ich mein Gehalt offenlege statt mich „unbegrenzt leistungsfähig“ zu bekennen (bin ziemlich genau DT Stufe 15), dafür aber eine Stufe runtergehe. Sehe da keinen Nachteil durch das Offenlegen (ob ich künftig quotele oder gleich den ganzen Mehrbedarf zahle , macht keinen grossen Unterschied).

Was denkt Ihr?

Einen schönen Sonntag wünscht
Randolph

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2022 15:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die DDT ist für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt, also z.B. Kind unter 3 und seine Mutter wären 2 unterhaltsberechtigte Personen oder auch 2 Kinder. Hast Du nur eine unterhaltsberechtigte Person, also 1 Kind, dann wird in der Regel eine Höherstufung um eine Stufe vorgenommen.
Kommt jetzt ein weiteres Kind, dann ist das eine weitere unterhaltsberechtigte Person und es erfolgt keine Höherstufung mehr. In diesem Fall wäre aber auch davon auszugehen, dass die Mutter des neuen Kindes eine unterhaltsberechtigte Person ist und Du dann 3 unterhaltsberechtigte Personen hättest und es (zumindest temporär, bis das Kind 3 Jahre alt ist) eine Stufe heruntergehen würde.

Also kurz, ja. Bei einem weiteren Kind würdest Du eine Stufe niedriger als bisher eingestuft (es sollten aber sogar 2 sein, da die Mutter auch unterhaltsberechtigt ist).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2022 16:36
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Sich für "unbegrenzt leistungsfähig" zu erklären, um der Auskunftspflicht zu entgehen, dürfte heute nicht mehr ganz so einfach sein.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=111807&pos=0&anz=1

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2022 17:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und die anstehende Familienrechtsreform kümmert sich vorm allem um gleichgeschlechtliche Paare (habe Peres nicht dagegen) - Väterrechte werden darin wohl kaum vorkommen bzw. gestärkt werden.

In diesem Fall auch wieder nur vorrangig bei gleichgeschlechtlichen Ehen zwischen zwei Frauen. Väter, restriktive zwei Väter sind wieder einmal ausgenommen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2022 17:39
(@randolph)
Schon was gesagt Registriert

Also kurz, ja. Bei einem weiteren Kind würdest Du eine Stufe niedriger als bisher eingestuft (es sollten aber sogar 2 sein, da die Mutter auch unterhaltsberechtigt ist).

Danke , Susi,
Es sind 2 Kinder, keine Mutter, die Unterhalt bekommen. Also keine Herab- oder Heraufstufung?

Bisher DT Stufe 10 (weil da Schluss war), zukünftig nach offen gelegtem Einkommen dann wohl 15 (oder ich lege das Einkommen nicht offen, sondern mache einen neuen Titel auf die Stufe 15 (Beistandschaft/JA hat sich schon gemeldet und will genau das). Macht ja dann keinen Unterschied.

Gruss ,
Randolph

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2022 18:36
(@randolph)
Schon was gesagt Registriert

In diesem Fall auch wieder nur vorrangig bei gleichgeschlechtlichen Ehen zwischen zwei Frauen. Väter, restriktive zwei Väter sind wieder einmal ausgenommen.

Mag sein, aber die queere Lobby ist gnädiger bei schwulen Männern und kann da auch mal gönnen 😉
Der „normale“ Vater wird davon aber nichts haben.

PS: Ich glaube , du meinst „respektive“…

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2022 18:40




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