Titulierter Unterha...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Titulierter Unterhalt

Seite 1 / 4
 
(@sascha1234)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

 

Ich kann es nicht fassen meine Ex will offensichtlich rückwirkend Kindes Unterhalt für die letzten 4 Jahre obwohl ich gezahlt habe.

Eben kam mein Chef zu mir und meinte das es bei mir eine Lohnpfändung von über 3000€ gäbe. Als ich fragte von wem das denn käme, und ob das eine Verwechslung ist, meinte er dass es Unterhaltsschulden von 2020-2024 sein und es von meiner Ex kommt.

Folgende Situation: 2017 fing meine Ex mit der Trennung an. Ich dachte erst, sie spinnt. Wir hatten alles man sich wünscht, ein Haus günstig zur Miete und zwei Kinder (zu dem Zeitpunkt 2J. und 5J.) Aber anscheinend hat ihr das nicht gereicht. Ich musste aus dem Haus ausziehen während sie mit den Kindern anfangs da wohnen blieb. Kaum war ich ausgezogen, stand auch schon ihr neuer vor der Tür.

2019 war dann die Scheidung und meine Ex hat einen Unterhaltstitel gegen mich erwirkt. In dem festgehalten wurde, dass ich 110% des Mindestbedarfs der jeweiligen Altersstufe der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle für die Kinder zahlen muss. Jeweils zum 01. des Monats. (Sie hat sich schon Mehrfach darüber aufgeregt wenn das Geld aufgrund eines Wochenendes erst am 02. oder 03. kam, weil der erste aufs Wochenende fiel)

Damals waren meine Kinder 7J. und 4J.
Daraus ergab sich dann Unterhalt in Höhe von 288€ und 345€
Ich muss dazu sagen, dass ich damals noch in Steuerklasse 3 war. Ich hab meiner EX vorgeschlagen das wir in dem Jahr noch die Steuererklärung noch zusammen machen können, da man dann noch eine Rückzahlung bekommen würde. Die hätten wir uns teilen können.
Erst hat sie zugestimmt. Als ich sie dann aber noch mal drauf ansprach weil ich dann einige Unterlagen von Ihr gebraucht hätte, meinte sie nur, sie hätte Ihre Steuererklärung schon gemacht. So das ich am Ende eine fette Nachzahlung hatte.

Mein Nettoeinkommen war zu dem Zeitpunkt in Steuerklasse 3 ca. 2400€ netto. Danach in Steuerklasse 1 1990€ plus ein 13. Monatsgehalt.

Ich habe dann ab 2020 die Unterhaltszahlungen entsprechend auf 105% runter angepasst, da ich mit 1990€ ja jetzt weniger raus habe als vorher und entsprechend in der Tabelle eine Stufe weniger zahlen muss.

Nun gab es Anfang diesen Jahres ja wieder eine Erhöhung im Kindesunterhalt. hinzu kommt das meine älteste im März 12 geworden und damit in die höchste Altersstufe gerutscht ist.
An meinem Einkommen hat sich aber in den vergangenen Jahren nichts geändert. Mir würden also nach Abzug von Unterhalt für beide Mädels gerade mal 1000€ bleiben. Weswegen ich den Unterhalt zum Anfang des Jahres auch nicht erhöht habe bzw. nicht erhöhen konnte. Laut der neuen Tabelle bin ich mit 2.050€ netto in der Tabelle mittlerweile bei 100%   Auch den Sprung für meine Älteste in die höchste Altersstufe von habe ich nicht gemacht.
Meine Ex hat mich nur einmal zu Anfang des Jahres angeschrieben mit der Bitte den Unterhalt anzupassen. Was ich natürlich nicht gemacht habe. Wie soll ich denn mit 1000€ klar kommen ich habe ja schon 600€ Miete… Danach kam von ihr nix mehr.

Ende letzten Jahres hat sie sich mit ihrem neuen ein Haus gekauft in das sie jetzt gezogen sind. (Ohne vorher zu fragen, ob ich mit dem Umzug einverstanden bin) Es scheint also genug Geld vorhanden zu sein. Ich verstehe daher nicht wieso ich noch Unterhalt zahlen soll/ muss.

Des weiteren verstehe ich nicht, wie sie auf über 3000€ kommt. Erst recht nicht wieso ich vorher nicht Bescheid bekommen habe.

Kann mir jemand weiter helfen?

Vielen Dank schonmal im Voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2024 11:02
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus @Sascha1234 und willkommen hier!

Warum auch immer erschien Dein Post zweimal, daher habe ich einen davon gelöscht.

Zu deiner Frage:

nach meiner Lesart hast Du eigenmächtig die Zahlbeträge aus dem Titel Deinem Einkommen "angepasst"; der Titel ist aber vollumfänglich (auch bei Einkommensänderungen nach unten) zu bedienen, es sei denn, der Titel wird "amtlich" abgeändert.
Daraus sind wohl die Nachzahlungen bzw. Pfändungsbetrag entstanden und sind m.E. rechtens.

Geschrieben von: @sascha1234

Es scheint also genug Geld vorhanden zu sein. Ich verstehe daher nicht wieso ich noch Unterhalt zahlen soll/ muss.

Das spielt erst mal keine Rolle, beider ET leisten Unterhalt: Du in Form von Zahlungen, KM in Form von Kost und Logis.
Wenn Du der Meinung bist, der UH-Anspruch sei unberechtigt (z.B. weil EX -nicht der NEXT- ein Vielfaches deines Einkommens verdient) musst Du versuchen, gerichtlich den Titel entsprechend zu ändern bzw. herausgeben zu lassen.

So viel erst mal
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2024 11:21
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Hallo Sascha,

grundsätzlich gilt: Es ist nie ratsam, sich einfach „tot zu stellen“, wenn ein Gläubiger eine Schuld anmahnt, insbesondere wenn der Gläubiger -so wie es bei Deiner Ex der Fall ist- einen vollstreckbaren Titel gegen Dich hat.

Einfach „natürlich“ nichts zu machen führt dann genauso „natürlich“ in die Situation, in der Du jetzt steckst, nämlich in die Pfändung.

Und nein, Deine Ex hätte vorher auch keine Ankündigung machen müssen. Sie hätte Dich auch am Anfang des Jahres nicht hinweisen müssen, denn Du bist verpflichtet, gemäß der aktuellen Altersstufe den Titel korrekt zu bedienen. Es war eine Freundlichkeit von ihr, Dich darauf hinzuweisen. Klar, dass ihr irgendwann der Kragen platzt, wenn Du einfach nicht reagierst.

Von Deinem Einkommen her gehörst Du wohl tatsächlich in eine niedrigere Stufe, aber das kannst Du nur für die Zukunft ändern, indem Du den Titel abändern lässt, wie Marco es schon angedeutet hat. Bis zur Abänderung schuldest Du jedoch den titulierten Betrag. 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Zebra
AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2024 15:01
Wasserfee, Stronglife, Wasserfee and 3 people reacted
(@sascha1234)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
erstmal danke für eure Antworten.
Ja natürlich habe ich den Unterhalt selbstständig herab gesetzt.
1. da ich ja nicht mehr verdiene und meines Wissens nach das ganze an den Unterhalt angepasst wird.

2. Gibt es doch einen Pfändungsfreibetrag der seit dem 01.07. bei 1499,99 liegt und bei 2000€
habe ich meiner Ex mit 403€ je Kind demnach mehr gezahlt als ich kann/ müsste.
Deswegen verstehe ich das ganze Getue auch nicht.

3.müsste ich ja sonst jedes Mal wenn eine neue Tabelle kommt den Titel ändern lassen müssen… Wie soll das denn bitte gehen??

So wie ich euch jetzt Verstanden habe, hätte ich meiner Ex egal wieviel ich verdiene oder besser nicht verdiene 110% nach Düsseldorfer Tabelle zahlen müssen auch wenn ich das NICHT verdiene?!?
Wenn ja, hätte ich ihr ja schon vorher zu wenig bezahlt. Warum hat sie es denn da nicht angemerkt??

Kann ich in Irgendeiner Form der Pfändung widersprechen? und kann sie ggf auch mein Konto Pfänden? Bei uns starten jetzt bald die Sommerferien und ich fliege mit den beiden Mädels für 2 Wochen nach Mallorca. Ich habe keinen Bock das ich da nachher mit gesperrter Karte stehe im
Urlaub und Nix bezahlen kann.

Jetzt zum 01. habe ich mein Gehalt bekommen aber so wie mein Chef es mir eben sagte, wird zum nächsten 01. der Unterhalt wohl direkt von meinem Gehalt, vom ihm als
Arbeitgeber an meine Ex bezahlt und der Rest Gepfändet. Auf meine Frage wieviel sie denn da noch Pfänden wollen bei 2000€ verdienst und gut 1500€ Pfändungsgrenze konnte er mir nix sagen. Er meinte nur das macht unsere Abrechnungsstelle.
Meine Ex ist aktuell in Elternzeit oder Hausfrau sie hat letztes Jahr nochmal ein Kind bekommen. Sprich sie hat nix aber Ihr neuer verdient wohl mehr als genug.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2024 17:14
(@stronglife)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @sascha1234

2019 war dann die Scheidung und meine Ex hat einen Unterhaltstitel gegen mich erwirkt.

Dieser Titel verpflichtet dich rechtlich, jeden Monat pünktlich 110% des in der DD-Tabelle angegebenen Unterhalts an deine Kinder zu zahlen. Da sie noch nicht volljährig sind, geht der Unterhalt stellvertretend an die Betreuungsperson. Dieser Titel erlaubt auch, dich zu pfänden, wenn du dieser Verpflichtung nicht nachkommst. Das ist jetzt passiert. 

Geschrieben von: @sascha1234

Ich verstehe daher nicht wieso ich noch Unterhalt zahlen soll/ muss.

Geschrieben von: @sascha1234

Sprich sie hat nix aber Ihr neuer verdient wohl mehr als genug.

Der Neue ist für sein Kind verantwortlich. Nicht für eure Kinder. Wie kommst du auf die Idee, dass der Neue die Finanzierung deiner Kinder übernimmt? 

Geschrieben von: @sascha1234

Kann ich in Irgendeiner Form der Pfändung widersprechen? und kann sie ggf auch mein Konto Pfänden?

Du kannst widersprechen, helfen wird dir das eher nichts. Ja, sicher kann sie auch das Konto pfänden lassen. Du schuldest den Kindern Geld, das ihnen zusteht. An deiner Stelle würde ich schnellstens versuchen, mit deiner Ex eine Lösung zu finden. Du hast dich, durch deine Nichtzahlung und das Ignorieren der Aufforderung der Mutter, das zu heilen, in eine ziemlich unkomfortable Lage gebracht, dich ganz allein ins Unrecht gesetzt. Versuch mit der Mutter zu reden, versuch einen Kompromiss auszuhandeln. Vielleicht zieht sie die Pfändung zurück, wenn ihr Ratenzahlung vereinbart. Vielleicht lässt sie sich auf einen Deal ein, wenn sie merkt, dass das aus Unwissenheit passiert ist und dass alles andere den Urlaub eurer Kinder gefährdet.

Den Titel musst du gerichtlich abändern lassen. Optimal wäre die Zustimmung der Mutter. Nimm dir einen Anwalt, bevor du wieder in irgendwelche Irrwege rennst. 

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2024 17:53
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

@stronglife als aller erstes muss er morgen bei seiner Bank sein Konto in ein sog. P - Konto umwandeln lassen damit nicht gepfändet werden kann. Dann muss er die sogenannte P Konto Bescheinigung ausfüllen und von seinem Arbeitgeber unterschreiben lassen ( regelt die Freibeträge auf dem Konto, hier gehört auch der Unterhalt für die Kinder und die Werbungskosten rein, falls er Spesen bekommt, natürlich nur die steuerfreien gehören die auch damit rein da die pfändungsfrei sind) und dann der Bank einreichen. Die Bescheinigung kann er sich im Internet runterladen. Einfach P Konto Bescheinigung eingeben. Es ist der zweite Link bei Googel von AG SBV.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2024 18:47
(@stronglife)
Zeigt sich öfters Registriert

@sascha1234 Bitte erkundige dich, bevor du Schritte in Richtung P-Konto gehst ganz genau, was das ist und informiere dich auch über die Nachteile. Die gibt es nämlich tatsächlich. Lass dich beraten, zu Themen wie P-Kontogebühren bei deiner Bank und Kreditkartennutzung. Gerade im Hinblick auf deinen bevorstehenden Urlaub mit den Kindern. 

Wenn du mit deiner Ex eine einvernehmliche Lösung finden kannst, ist dies allemal besser, als jetzt in Richtung P-Konto zugehen. Sonst wird sich die Schulden- und Eskalationsspirale möglicherweise schneller drehen, als dir lieb sein kann. Die Schulden laufen nämlich immer weiter auf. Bis zur offiziellen Änderung des Titels. Ich empfehle dir, lösungsorientiert vorzugehen und weitere Eskalationen zu vermeiden. 

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2024 19:14
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Warum überweist Du Deiner Ex nicht die Rückstände und gut ist’s?

 Und anschließend kümmerst Du Dich um die Abänderung des Titels 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Zebra
AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2024 20:50
(@sascha1234)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und nochmals danke für die Zahlreichen Antworten und Ratschläge.

Mit meiner Ex kann man nicht reden. Bzw Sie redet nicht mehr mit mir.
Egal um was es geht.
Wenn es um die Schulnoten der Mädels geht heißt es : Hol dir die Infos in der Schule,
die Kinder sind Krank..
Hol dir Infos beim Arzt. Kurz um:
Alle Infos soll ich mir selbst holen
Sie sagt Nix mehr. Das macht sie schon so lange. Und als ich das damals bei Gericht angemerkt habe das ich keine Infos von meiner Ex über die Kinder bekomme, meinte der Richter auch Ich soll mir die Information selber holen. Anstatt das meine Ex mir was erzählt.

Was ich immer noch nicht verstehe: Warum muss ich für die Kinder Unterhalt zahlen wenn ich mich so viel verdiene? Ich habe doch einen Pfändungsfreibetrag.
Und was kann ich tun damit ich nicht mehr
(so viel) zahlen muss ?

Ihr schreibt hier ich muss den Titel ändern. Wie mache ich das?

Vielen Dank schon mal

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2024 21:46
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

@sascha1234 

Es interessiert eigentlich niemanden, wie du deinen Unterhalt zahlst. Mir wurde damals gesagt, ich solle einen Kredit aufnehmen.

Die Anpassung musst du selbst vornehmen, wie bereits einige hier erwähnt haben. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Anpassungen nur nach oben erfolgen. Möchtest du weniger zahlen (auch wenn du gesetzlich im Recht bist), benötigst du die Zustimmung deiner Ex-Partnerin. Ist sie dagegen, bleibt dir nur die Option einer Abänderungsklage. Du musst dann genau durchrechnen, was günstiger ist. Wenn du nicht so viel verdienst, können sie dir einfach fiktives Einkommen anrechnen - das ist der Betrag, den du theoretisch verdienen könntest. Sie setzen dich einfach auf eine 48-Stunden-Woche und dann passt es wieder. Was du mit den zusätzlichen Stunden machst, liegt bei dir.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2024 23:02




(@sascha1234)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen

Ok

Kann mir jemand vielleicht erklären wie man den Titel abändern lässt?

Und brauche ich für die Abänderung wirklich die Einwilligung meiner Ex?
Ich kann mir aktuell nicht vorstellen, das sie in die Abänderung einwilligen wird.
Ich habe Sie auch noch nicht auf die Pfändung angesprochen, da ich noch nicht weiß was das für Konsequenzen hätte.

Also wenn ich euch alle richtig verstehe, hätte ich immer 110% Unterhalt zahlen müssen obwohl ich nicht so viel verdient habe.

von Unterhalt nur noch 933€ für Miete Strom Versicherung und Lebensmittel zum Leben.

Aber der Pfändungsfreibetrag liegt bei 1499€
Käme bei meinem Gehalt nicht die Unterhaltskasse für die Kosten auf ?

Außerdem habe ich etwas von Mangelfall gelesen, wenn man von seinem Gehalt nicht in der Lage ist den Unterhalt zu zahlen, da man sonst selbst zu wenig zum Leben hat.
Stimmt das?
Was müsste ich in so einem Fall tun?

Es kann doch nicht sein das ich arbeiten gehe und am Ende des Monats nichts mehr für mich habe. Wofür soll ich denn dann bitte arbeiten gehen.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2024 09:53
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

@sascha1234

Die Abänderung läuft über ein Verfahren wenn die Ex sich weigert. Natürlich hast du dann noch die Verfahrenskosten am Hals. 

Selbst wenn du jetzt sogar arbeitslos wirst musst du 110 % weiter zahlen. Völlig egal wie. Es juckt niemanden. Hauptsache Unterhalt ist gezahlt.

Bevor sie dich zum Mangelfall erklären legen sie dir nahe entweder einen Nebenjob anzunehmen, einen besser bezahlten Job zu suchen oder sie rechnen dir einfach ein fiktives Einkommen dazu. Die Spielwiese dafür ist sehr, sehr groß. 

Es ist genau so wie du es schreibst. Du gehst Vollzeit arbeiten und bist trotzdem für sehr viele Jahre ein sehr armer Mann. Und Unterhalt steigt zum Jahresanfang IMMER. Kannst dich jetzt schon auf noch höheren Unterhalt vorbereiten zum 1. Januar 2025

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Mirko999
AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2024 10:23
(@wasserfee)
Registriert
Geschrieben von: @sascha1234

 

3.müsste ich ja sonst jedes Mal wenn eine neue Tabelle kommt den Titel ändern lassen müssen… Wie soll das denn bitte gehen??

nee, musst du nicht, wie kommst du darauf?

Da steht doch 110% der aktuell gültigen DDT, da guckst du dann immer in die Tabelle und überweist den Zahlbetrag für die jeweilige Altersttufe

 

Und bis zur Änderung des aktuallen Titels musst du auch den im Titel angegebenen Betrag zahlen. Ohne wenn und aber.

Und eine Neuberechnung kann eben auch bedeuten, dass du dir einen Nebenjob suchen musst. weniger als Mindestunterhalt wird es sicher nicht werden, das wären dann 426+520=946.-/mtl.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2024 10:41
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Hallo Sascha,

es verhält sich so: Dein Titel stellt eine Verpflichtung dar, Euren Kindern genau den titulierten Unterhalt zukommen zu lassen. In Deinem Fall ist der Titel ein Gerichtsbeschluss. Diesen Beschluss kannst Du nicht so einfach nach Belieben einseitig abändern.

Was Du jetzt tun solltest, ist Folgendes: Um den Titel für die Zukunft abzuändern, berechnest Du Dein monatliches Nettogehalt (einschließlich des anteiligen 13. Monatsgehalts!), und siehst dann in der Düsseldorfer Tabelle nach, welcher Einkommensgruppe Du zuzuordnen bist. Dann siehst Du weiter nach, ob Dir der angegebene Selbstbehalt (dieser hat nichts mit einem Pfändungsfreibetrag zu tun) übrig bleiben würde, wenn Du gemäß der Stufe Unterhalt zahlen würdest. Falls ja, dann gehst Du mit Deiner Lohnbescheinigung zur Ex, bittest sie um Herausgabe des alten Titels und bietest ihr an, einen neuen Titel gemäß der errechneten Stufe beim Jugendamt oder beim Notar erstellen zu lassen. Tut sie dies nicht, musst Du zum Anwalt und eine Abänderung des Titels einklagen.

 

Bevor sie den Titel herausgibt, musst Du natürlich die Rückstände überweisen. Denn, wie schon angedeutet wurde, die Schulden der Vergangenheit werden durch die Änderung des Titels nicht berührt. Sie müssen trotzdem bedient werden.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Zebra
AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2024 10:49
(@wasserfee)
Registriert

stimme dir zu.

Man sollte aber auch ganz deutlich sagen, dass es hier wahrscheinlich nur um ca. 50.- geht, da er sich ihnehin schon in einer der untersten Stufen bewegt.

Da muss dann der TO entscheiden, ob es ihm die Klage wert ist.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2024 10:58
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Ich habe mal nachgerechnet: Du liegst netto (einschließlich 13. Monatsgehalt) bei 2155 €. 

Selbst in der niedrigsten Stufe müsstest Du für die Kinder gemäß Altersstufe 426€. + 520€ (Mindestunterhalt) zahlen. Selbst in der niedersten Stufe würdest Du somit unter den Selbstbehalt von 1.450€ rutschen. Allerdings würde ein Gericht Dich höchstwahrscheinlich dazu verpflichten, diesen Mindestunterhalt zu zahlen, wenn ein Nebenjob zumutbar wäre. 

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2024 11:09
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

@sascha1234 

Da du ja nun mehrfach erwähnt hast, dass du mit deiner Ex nicht sprechen kannst, bleibt dir für den Versuch einer außergerichtlichen Abänderung wohl nur der schriftliche Weg. Schaffst du das allein? Falls du einen Anwalt beauftragst, nimm auf keinen Fall denjenigen, der dich damals im Kindesunterhaltsverfahren vertreten hat. Der hat es ja dummerweise zugelassen, dass auf Basis der Steuerklasse 3 tituliert wurde.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2024 11:09
(@wasserfee)
Registriert

@tacheles 

naja, ER hat ja auch nicht mit der Ex gesprochen und einfach den Unterhalt trotz Titel nach unten angepasst

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2024 11:17
(@zebra)
Rege dabei Registriert

@ Wasserfee Es wäre eine Differenz von 120€ für beide Kinder zusammen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2024 11:30
(@wasserfee)
Registriert

@zebra 

okay, aber eben nicht die Welt

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2024 11:38




Seite 1 / 4