Der Anwalt wird nur tätig, wenn die Mandantin ihn beauftragt.
Ja klar, ohne Auftrag wird der nicht tätig. Aber wenn er mit seiner Mandantin in anderen Angelegenheiten (den gleichen Vater betreffend) 4-5 Jahre lang immer wieder in Kontakt ist, dann fragt doch jeder "normale" Anwalt von sich aus nebenbei mal kurz nach, ob es mit dem Kindesunterhalt klappt. Ich habe viele solcher "normalen" Anwälte kennengelernt. Und die von mir mandatierten Anwälte haben mich von sich aus sogar noch über viele andere wichtige Dinge informiert.... Das gehört doch zum Geschäft, oder nicht?
Es soll ja auch Anwälte geben, die vor einer Vollstreckung beim Arbeitgeber erstmal andere Möglichkeiten in Betracht ziehen und ihre Mandanten hinreichend auf die Problematik aufmerksam machen.
Aber wenn er mit seiner Mandantin in anderen Angelegenheiten (den gleichen Vater betreffend) 4-5 Jahre lang immer wieder in Kontakt ist, dann fragt doch jeder "normale" Anwalt von sich aus nebenbei mal kurz nach, ob es mit dem Kindesunterhalt klappt.
Auf eine mögliche Nachfrage sagt seine Mandantin, ja, kommt einigermaßen pünktlich auf dem Konto an. Weil ihr nicht aufgefallen ist, dass zu wenig Geld kam oder weil auch ihr nicht bewusst war, dass der Barunterhaltspflichtige mit Titel nicht eigenmächtig anpassen darf. Vermutlich hat sie erst als der TE wegen des Gehaltssprungs das Thema echt überrissen hat, reagiert. So nimmt es nun seinen Lauf.
Es soll ja auch Anwälte geben, die vor einer Vollstreckung beim Arbeitgeber erstmal andere Möglichkeiten in Betracht ziehen und ihre Mandanten hinreichend auf die Problematik aufmerksam machen.
Die Problematik liegt beim TE. Nicht bei seiner Mandantin. Die er sicher aufgeklärt hat.
Kann es sein, dass du gewaltig konstruierst, um gegen die Profession wettern zu können, um was geht es dir?
Sorry für OT, ich bin nur echt verwundert und befremdet über solche Verschwörungstheorien.
Und da die Ex ja einen Anwalt hat (schon für die Vollstreckung), wird ihr dieser auch zweifellos raten, einer Änderung des Titels auf Mindestunterhalt zuzustimmen.
Zebra ist Profi. Informiere bitte das Forum, sobald der Titel tatsächlich auf 100% geändert wurde.
Stronglife hat recht.
Was ist denn nur los mit Dir?
Und warum jetzt so eingeschnappt?
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo zusammen,
ich habe jetzt erstmal sämtliches Geld von meinem Konto geholt, damit sie mir nicht auch noch mit ner Kontopfändung mein Geld wegnehmen kann.
werde das dann einfach in Bar mit in den Urlaub nehmen.
Ich werde jetzt einen Termin beim Jugendamt machen. Die Berechnen wohl Kostenlos ob und wieviel ich zahlen muss. Das hat mir eine Arbeitskollegin erklärt hinzu kommt das mein Gehalt ja noch künstlich hoch gerechnet wird da ich ja einen Dienstwagen habe plus Tankkarte…
Ich bin einfach so sauer auf meine Ex das sie mich vor meinem Arbeitgeber wie einen Trottel aussehen lässt.
Das Jugendamt wird nichts machen wenn ein Titel existiert. Auch eine Herunterrechnung werden sie nicht durchführen.
Du musst mit deiner Exe eine einvernehmliche Lösung finden oder eine Neuberechnung einklagen.
Nochmal: deine Ex hat nichts falsch gemacht.
Du hast einen bestehenden Titel nicht bedient.
Sie hat dich sogar zu Jahresbeginn gebeten, den Unterhalt anzupassen.
Darauf hast du nicht reagiert.
Stell dir vor, dein Vermieter weist dich darauf hin, dass es eine Mieterhöhung gab und fordert dich auf, die Mietzahlung anzupassen.
Ist dann auch der Vermieter schuld, wenn die Zwangsräumung kommt?
Deine Situation hast du dir ganz alleine eingebrockt.
Deine Wut trifft die Falsche.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Du bist sehr naiv, wenn du denkst, dass deine Ex nicht pfänden kann, nur weil kein Geld auf dem Konto ist. Indem du hier nach Tipps fragst und dich über hohe Unterhaltszahlungen beschwerst, aber noch genug Geld für einen Urlaub übrig hast, schießt du dir selbst ins Bein. Das hat schon etwas schizophrenes für mich oder bist du wirklich so "unbedacht" oder versuchst du hier nur Leute zu verarschen?
Genieße deinen Urlaub, denn Probleme verschwinden nicht, wenn du ihnen aus dem Weg gehst. Vielleicht findest du ja dort auch die Schuldigen für deine misslichen finanziellen Angelegenheiten.
Aber hey, immerhin hast du dann eine Ausrede für deinen leeren Geldbeutel. Prost 😉
es nützt überhaupt nichts, wenn du dir irgendetwas ausrechnen lässt.
Du musst das zahlen, was im Titel steht.
Und zwar so lange, bis der geändert wird.
Und das geht nur im Einvernehmen mit der Mutter oder per Gericht.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Ich bin einfach so sauer auf meine Ex das sie mich vor meinem Arbeitgeber wie einen Trottel aussehen lässt.
Lieber @sascha1234, nicht deine Ex lässt dich wie ein Trottel aussehen. Es ist deine Realitätsverweigerung, deine Unkenntnis oder die Ignoranz deiner Pflichten als barunterhaltspflichtiger Elternteil, die dich in diese Misere geführt haben. Vielleicht magst du bei dir mal schauen, was du an seelischen Wunden nach der Trennung noch mit dir rumschleppst und diese heilen. Es wäre auch für dich leichter, wenn du mit den Verletzungen aus der Paarebene abschließt und ausschließlich auf der Elternebene agierst. Dazu gehören Unterhaltsverpflchtungen und erwachsener Umgang mit rechtlichen Ansprüchen deiner Kinder an dich. Dazu gehört auch die sachliche Auseinandersetzung mit den rechtlichen und finanziellen Folgen der Trennung. Nimm den Kopf aus dem Sand und stell dich den anstehenden Themen. Vielleicht kommst du dann auch wieder mit der Ex in vernünftige Bahnen des Umgangs als Eltern zweier Kinder. Alles Gute dafür!
In diesem Fall muss es gar nicht zur Klage kommen: Der TO ist deutlich ein Mangelfall, selbst bei unbereinigtem Nettoeinkommen.
Es ist nicht bekannt, wie viele Stunden der TO pro Woche arbeitet. Vollzeit kann unterschiedlich definiert sein, z.B. 35 oder 48 Stunden. Es ist nicht so einfach, wie es scheint. Und weil das Netto-Einkommen nicht ausreicht ist es noch lange ein Mangelfall. Da gibt es sehr viele Möglichkeiten es zu ändern.
vom Gesetzgeber ist Vollzeit die 45 Std. / Woche maßgeblich. Wenn der To. weniger arbeitet, dann wird ihm ein Nebenjob aufs Auge gedrückt um aus dem Mangelfall ( @ Zebra) raus zukommen. Wenn er dieses dann nicht macht wird fiktives Einkommen angerechnet. Er kann Nebenjob nur entkommen wenn er mit Fahrzeit( hin und zurück) über die 45 Std. kommt.
vom Gesetzgeber ist Vollzeit die 45 Std. / Woche maßgeblich.
Das sind doch mal endlich positive Nachrichten 🥳3 Stunden weniger arbeiten
Danke für den Hinweis 🖐🏼
Nicht wirklich. Denn die 45 sind falsch. Es sind 6 Tage mit je 8 Stunden.
In diesem Fall muss es gar nicht zur Klage kommen: Der TO ist deutlich ein Mangelfall, selbst bei unbereinigtem Nettoeinkommen. Da gibt es keine Diskussion. Und da die Ex ja einen Anwalt hat (schon für die Vollstreckung), wird ihr dieser auch zweifellos raten, einer Änderung des Titels auf Mindestunterhalt zuzustimmen.
Es dürfte also ausreichen, der Ex die Einkommensnachweise und die Berechnung zukommen zu lassen.
Was allerdings gemacht werden muss, ist die Zahlung der Rückstände.
Wie einfach so eine Abänderung von 110 auf 100% doch sein kann. Leider scheint der Betroffene andere Interessen zu haben.
Wer eine Abänderung scheut, kann es ja lassen. Muss halt weiter gezahlt werden wie gehabt.
Hallo zusammen,
ich drehe noch durch, ich bin seit dem Wochenende zurück aus dem Urlaub.
Nachdem mein Chef seit heute auch wieder im Hause ist wurde ich auch direkt zum Gespräch gebeten.
Von meinem nächsten Gehalt bekomme gerade mal knapp 800€
Meine Ex hat es wohl geschafft das über den Freibetrag gepfändet werden darf. Hinzu kommen die Kosten für den Gerichtsvollzieher, die ich bezahlen soll. Zudem will mein Arbeitgeber auch eine Bearbeitungsgebühr für die Pfändung.
Ich habe meinem Chef gefragt ob er oder Ich die Kosten meiner Ex in Rechnung stellen kann.
Er meinte Nein und ich solle mich diesbezüglich bitte schnell um eine Lösung kümmern.
Mein Chef klang nicht begeistert. Ich hab das Gefühl das wegen der Pfändung mein Job auf der Kippe stehen könnte….
Das Jugendamt hat auch für mich nachgerechnet ob ich bzgl. Der Düsseldorfer Tabelle herabgesetzt werden könnte und meinte, das ich lt. meinen Angaben auf 105% runtergestuft werden müsste.
Die Frage ist ob sich das lohnt.
Da ich nur eine 38Std Woche habe und die Kinder nur jedes zweite Wochenende bei mir sind.
So das ein Gericht wohl eher von mir erwartet einen Nebenjob anzunehmen.
Hinzu kommt wohl, dass sie bevor ich mich an das Gericht wende, für eine Herabstufung. Sie meine Ex Frau anschreiben würde, ob es hier nicht vorab eine andere Lösung geben könne als die Klage.
Ich habe aber keinen Bock mehr mit meiner Ex zu reden. Wegen Ihr habe ich die ganze Sch… am Hals. Anstatt mal vernünftig zu reden jetzt sie mir nen Gerichtsvollzieher auf den Hals.
Allerdings meinte das Jugendamt, das ich sehr wahrscheinlich keinen Anspruch auf VKH habe bzw. Dann müsste ich es zurückzahlen.
Ich hoffe das es irgendeinen Weg gibt gegen meine Ex vorzugehen.
Kann mir jemand sagen ob es sich lohnt auf Herabstufung zu klagen. Wie hoch sind die Kosten bei sowas bzw weiß jemand wie man das berechnet???
Danke schon mal
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Hinweis Moderation:
Doppelposting gelöscht
Dann haben sich die Vorhersagen der anderen hier bewahrheitet. Wenn du einen Titel und unvollständige Zahlungen hast, hat das immer ernsthafte Konsequenzen für dich. Um endlich zur Ruhe zu kommen, ist es sogar deine Pflicht, dass du das Gespräch mit deiner Ex suchst. Dein innerer Konflikt interessiert dabei niemanden. Möglicherweise ist deine Abneigung gegen die Ex stärker ausgeprägt als deine Liebe zu den Kindern. Herzliches Beileid dazu!
Wenn du wirklich Frieden möchtest, ist der Dialog mit ihr unumgänglich. Du hattest damals schon Glück, dass sie dich freundlich auf die ausstehenden Zahlungen hingewiesen hat, und du solltest diese begleichen. Bei nur 38 Stunden Arbeit pro Woche wird es zudem notwendig sein, einen Nebenjob in Betracht zu ziehen.
Lass deine Wut hinter dir und handle wie ein erwachsener Mann, indem du deine Probleme aktiv angehst. Und nein, du kannst deine Ex nicht verklagen, da sie nichts Unrechtes getan hat.