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Titulierter Unterhalt und Gehaltserhöhung

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(@colouralive)
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Hallo,

ich zahle 100% Unterhalt, der ist beim Jugendamt tituliert. Ich habe 2 Kids die 13 und 15 sind. Demnächst stehen Gehaltsverhandlungen an - muss ich bei einer Gehaltserhöhung direkt zum Jugendamt gehen? Oder soll ich abwarten bis meine Ex-Frau wieder von ihrem 2-jährigen Auskunftsrecht gebraucht macht?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2024 16:21
(@locutus)
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Müssen tust du nur wenn die Steigerung so hoch dass die Mama extrem davon benachteiligt wäre nichts von deinem Reichtum abzubekommen oder wenn sie davon Wind bekommt dass es eine Lohnerhöhung gab. Ansonsten gilt die 24 Monate Regel.

Allerdings, wenn du jetzt eh "nur" in Stufe 1 bist, dann muss die Lohnerhöhung schon sehr hoch sein um in 2 zu kommen und den Bedarfskontrollbetrag I.H.v. 1750 zu reißen. Denn bei 13 und 15 Jahre hast du eh um die 1000€ zu zahlen und da Stufe 2 bis 2500 unbereinigt gilt, abzüglich Unterhalt, liegst du da eh drunter und bleibst in Stufe 1.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2024 19:28
(@colouralive)
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Danke Locutus. D.h. mal grob gerechnet: 3000 Netto - berufsbedingte Aufwendungen - Unterhalt für 2 Kids, die 13 und 15 sind, würde ich jeweils die Bedarfskontrollbeträge reißen und dann wieder bei 100 Prozent landen, oder?

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2024 00:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo colouralive,

Geschrieben von: @colouralive

(...) würde ich jeweils die Bedarfskontrollbeträge reißen und dann wieder bei 100 Prozent landen, oder?

Kommt auf die Höhe der berufsbedingten Aufwendungen (und eventuelle zusätzliche Altersvorsorge) drauf an. Da du den Bedarfskontrollbetrag selbst erwähnt hast, gehe ich davon aus, dass "dein" OLG diesen auch anerkennt, aber prüfe das im Zweifelsfall besser nach.

Gehen wir also von 3.000 Euro netto aus, und nehmen wir z.B. insgesamt 150 Euro für berufsbedingte Kosten und/oder zusätzliche Altersvorsorge. Bereinigtes Netto somit 2.850 Euro, in der Düsseldorfer Tabelle 2024 ist das Zeile 3. Da es zwei Kinder sind, gibt's keine Herauf- oder Herabstufung. Zahlbetrag wäre somit zweimal 585 Euro, dir bleiben 1.680 Euro, das ist aber weniger als der Bedarfskontrollbetrag der 3. Zeile, denn der beträgt 1.850 Euro.

Also runter nach Zeile 2, und sinngemäß die gleiche Rechnung nochmal: Zahlbetrag wäre zweimal 553 Euro, dir bleiben 1.744 Euro, das ist aber knapp weniger als der Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile, denn der beträgt 1.750 Euro. In diesem Fall liefe es also tatsächlich auf Zeile 1 hinaus.

Aber Achtung: Die Sache mit dem Bedarfskontrollbetrag ist für dich in Zeile 2 wirklich eng. Wenn es ein paar Euro mehr sind beim durchschnittlichen Netto, und/oder ein paar Euro weniger bei den Abzugsposten, dann ist der Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile noch gewahrt, wenn auch nur gerade eben so.

Falls diese Gefahr besteht, dann überlege dir vorsorglich schon mal, ob du dich ggf. auf erhöhte Wohnkosten berufen könntest. Die Düsseldorfer Tabelle geht ja nur von lumpigen 520 Euro für Warmmiete aus, und wir hatten hier neulich den Fall von jemanden, dem das Gericht höhere Bedarfskontrollbeträge zugebilligt hatte wegen einer deutlich höheren Miete, die aber in der betreffenden Gegend wohl "nicht unangemessen" war (siehe Düsseldorfer Tabelle, Anmerkung 5).

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2024 00:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag:

Geschrieben von: @malachit

Falls diese Gefahr besteht, dann überlege dir vorsorglich schon mal, ob du dich ggf. auf erhöhte Wohnkosten berufen könntest.

Hier war das: https://www.vatersein.de/forum/unterhaltsrecht/unterhalt-fuer-drei-kinder/seite/2/#post-407902

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2024 01:02
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Solange du nicht gefragt wirst brauchst du auch nichts anzugeben. Sie muß dich zuerst schriftlich in Verzug setzen und erst ab dem Monat muß du dann mehr zahlen, falls die Steigerung überhaupt so hoch ausfällt 

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2024 02:09
(@locutus)
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Eine Lohnerhöhung die dich von Stufe eins in Stufe 3 schiebt ist ordentlich. Berücksichtigen musst du aber dass nicht die Arbeitszeit unterhaltsrelevant ist, sondern dein Jahreseinkommen/12. Also auch steuererstattung, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Zunächst ist es also mehr als 3000. Davon die Aufwendungen abziehen und gucken in welcher Stufe du dann landest.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2024 06:49
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @colouralive

Demnächst stehen Gehaltsverhandlungen an - muss ich bei einer Gehaltserhöhung direkt zum Jugendamt gehen?

Du hattest früher erwähnt, dass die KM ziemlich gut verdient. Informiert sie dich regelmäßig über ihre Einkommensverbesserungen? 😉 

Geschrieben von: @colouralive

Oder soll ich abwarten bis meine Ex-Frau wieder von ihrem 2-jährigen Auskunftsrecht gebraucht macht?

Ich würde so lange warten. Und dann auch von ihr Auskunft verlangen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2024 10:57
(@colouralive)
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@tacheles Es ging damals ja um die Anschaffung eines iPads für die Schule. Da hatte das Jugendamt gerechnet und meine Zuzahlung hätte bei unter 10 Euro gelegen. (Gerätepreis um die 800 Euro). Von daher bin ich ziemlich sicher, dass die deutlich mehr verdient als ich. 

Ich hatte dass immer so verstanden, dass nur ich „auskunftspflichtig“ bin. Hab ich denn überhaupt eine rechtliche Möglichkeit eine Info von ihr zu verlangen?

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2024 13:50
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @colouralive

Hab ich denn überhaupt eine rechtliche Möglichkeit eine Info von ihr zu verlangen?

Wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass ausnahmsweise auch der betreuende Elternteil Barunterhalt leisten muss, kann Auskunft über dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangt werden. Rechtsgrundlage ist dabei der "Zauberparagraph" 242 BGB. Hinweise dazu z.B. beim OLG Bremen (Rn 26) und OLG Frankfurt (Punkt 4).

Unter Anhaltspunkte verstehe ich sämtliche Hinweise zu entsprechend hohem Einkommen. Schon allein die Berufsausübung wie z.B. Leitende Angestellte, Führungskraft in bestimmten Unternehmen, Rechtsanwalt oder Arzt dürften m.E. als Anhaltspunkt genügen. Auch Vermögen wie z.B. größerer Immobilienbesitz incl. Mieteinnahmen zähle ich dazu.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2024 19:43




(@colouralive)
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Hallo zusammen,

ich war lange nicht aktiv - jetzt ibn ich wieder da. Ich konnte eine Gehaltserhöhung aushandeln, die zum März 2024 aktiv wurde. Vorab zu den Fakten: Ich habe 2 Kinder, die im Juli und 13 und 15 Jahre alt werden. Derzeit zahle ich 100% der DDT. Es gibt Unterhaltsurkunden, die mich dazu verpflichten, 100% Unterhalt zu zahlen.

Die Urkunden sind im April 2023 augestellt wurden. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat meine Ex-Frau im April 2025 wieder das Recht, eine Gehaltsauskunft zu verlangen.

Muss ich meine Gehaltserhöhung sofort melden? Oder erst dann, wann sie aktiv fragt? 

OLG ist in dem Fall Celle. Ich lade mal den aktuellen Lohnzettel hoch und würde mich sehr freuen, wenn ihr mal kurz rechnen könntet. Ich möchte auf keinen Fall Gefahr laufen, mich angreifbar zu machen.

An sonstigen Ausgaben habe ich nicht viel - es gibt ein private Zahnzusatzversicherung.

Hier gehts zur Lohnabrechnung.

 

Danke und viele Grüße

colouralive

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2024 14:16
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, 

brauchst erst melden wenn du gefragt wirst. Danach sollte sie dich schriftlich in Verzug setzen und ab dem Monat dann höheren Unterhalt bezahlen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2024 14:39
(@colouralive)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @mirko999

Hi, 

brauchst erst melden wenn du gefragt wirst. Danach sollte sie dich schriftlich in Verzug setzen und ab dem Monat dann höheren Unterhalt bezahlen. 

Alles klar. Danke für die Info. Ich beim Jugendamt der Kinder einen "Fürsprecher" und würde es mir mit dem nicht verscherzen wollen. Von daher wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr trotzdem mal rechnen könntet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2024 14:48
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Es gab da einen Richtwert bei einem Gehaltszuwachs von über 10%.

Und auch nur dann wenn die Gegenseite davon gesichert Info hat. Dann kann sie entsprechend neu berechnen lassen.

Aber das ist in der Realität eher selten der Fall, wenn man nicht gerade seine Gehaltsabrechnungen bei FB postet.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2024 17:19
(@colouralive)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @tacheles

gleiches Thema

https://www.vatersein.de/forum/unterhaltsrecht/titulierter-unterhalt-und-gehaltserhoehung/

Hätte ich die Gehaltsinfo in dem Thread posten sollen? Ich dachte es wäre einfacher und übersichtlicher, einen neuen Thread zu erstellen. Falls dass nicht so ist, dann bitte löschen und ich poste die Infos in dem anderen Thread.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2024 17:37
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Einfach stillschweigend weiter arbeiten und gut ist. Wenn irgendwie möglich sekundäre Altersvorsorge abschließen. Mehr kannst du nicht machen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2024 00:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @colouralive,

Geschrieben von: @colouralive

Hätte ich die Gehaltsinfo in dem Thread posten sollen?

Ich habe die beiden Themen zusammengeführt. Das ist in diesem Fall m.E. übersichtlicher, weil wir damit die Situation vom Jahresanfang und die aktuelle Situation beisammen haben.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2024 22:39
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @colouralive,

ich habe mal in deine oben verlinkte Lohnabrechnung reingeschaut. Es gibt ein paar Besonderheiten, bei denen ich nicht so recht weiß, wie sie unterhaltsrechtlich behandelt werden (Firmenrad, Zuschuss zum Jobticket). Bei solchen Spezialthemen merke ich dann doch, dass mein eigener Fall zum Glück längst abgeschlossen ist und ich bei manchen Dingen einfach nicht mehr auf dem Laufenden bin. 😉

Aus deiner Lohnabrechnung geht hervor, dass du irgendeine betriebliche Altersvorsorge hast, und zwar weit unter dem Maximalbetrag, der unterhaltsrechtlich anerkannt wird. Das wären nämlich 4% vom Brutto, bei dir also 194 Euro, diese Grenze nutzt du also nur knapp zur Hälfte aus. Falls du nicht unabhängig davon sowieso schon weitere Altersvorsorgeverträge hast, die wir hier noch berücksichtigen müssten, dann gilt das, was @Mirko999 vor ein paar Tagen geschrieben hatte: Wenn du bei der Unterhaltsberechnung knapp oberhalb der Trennlinie zwischen zwei Stufen der Düsseldorfer Tabelle zu landen drohst, dann wäre es eventuell sinnvoll, deine zusätzliche Altersvorsorge noch ein bisschen aufzustocken.

Ich verweise mal auf meine Berechnung von 12.01.2024. Dort war ich von 3.000 Euro netto ausgegangen, sowie von 150 Euro Abzug für berufsbedingte Kosten und zusätzlicher Altersvorsorge zusammen. Auf deiner aktuellen Lohnabrechnung haben wir einen Auszahlbetrag von 2.951,38 Euro, allerdings ist da die betriebliche Altersvorsorge bereits abgezogen, d.h. diesen Posten können wir nicht nochmal abziehen. Die Fünf-Prozent-Pauschale für berufsbedingte Kosten wären 147 Euro, aber da du Firmenrad und Zuschuss zum Job-Ticket hast, ist es keineswegs sicher, dass zusätzlich die Fünf-Prozent-Pauschale reibungslos anerkannt wird. Falls du also weitere berufsbedingte Kosten hast, stelle am besten schon mal die Belege dafür zusammen - es könnte sein, dass dies auf einen Einzelnachweis der berufsbedingten Kosten hinausläuft.

Kommen im weiteren Verlauf des Jahres noch irgendwelche Sonderzahlungen dazu, die aus der aktuellen Monatsabrechnung nicht ersichtlich sind? Die würden nämlich dein unterhaltsrechtliches Einkommen auch noch mal erhöhen.

Jedenfalls, wenn wir ohne weitere Abzüge aber auch ohne Sonderzahlungen rechnen, d.h. von 2.951 Euro ausgehen, dann sind wir in Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle (statt bislang in Zeile 3). Es sind zwei Kinder, Altersgruppe 12 bis 17 Jahre, dann ist der Zahlbetrag in Zeile 4 gleich 617 Euro, für beide zusammen also 1.234 Euro. Dir bleiben 2.951 Euro minus 1.234 Euro gleich 1.717 Euro, der Bedarfskontrollbetrag der 4. Zeile (d.h. 1.950 Euro) ist deutlich unterschritten.

Also runter nach Zeile 3, somit Zahlbetrag 585 Euro je Kind, dir bleiben 1.781 Euro, der Bedarfskontrollbetrag der 3. Zeile (d.h. 1.850 Euro) ist ebenfalls unterschritten. Also runter nach Zeile 2, somit Zahlbetrag 553 Euro je Kind, dir bleiben 1.845 Euro, der Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile (d.h.1.750 Euro) ist gewahrt.

Sieht also danach aus, als ob es zukünftig Zeile 2 statt bislang Zeile 1 werden könnte. Also 33 Euro pro Kind mehr als bisher, womit sich die Gehaltserhöhung wahrscheinlich in Rauch aufgelöst haben dürfte. ;-(

Helfen könnte:

  • Weitere berufsbedingte Kosten geltend machen, oder die Sache mit Firmenrad / Jobticket nochmal von jemandem unter die Lupe nehmen lassen, der sich damit auskennt. Wie gesagt, ich weiß es nicht, wie in solchen Fällen tatsächlich gerechnet wird.
  • Zusätzliche Altersvorsorge aufstocken. Du hast ja noch ein bisschen Luft nach oben, bis du an die Grenze von 4% vom Brutto stößt, bis zu der so etwas problemlos anerkannt werden müsste (jedenfalls so lange es für 100% des Mindestunterhalts reicht, was bei dir aber auch gar nicht in Frage steht).
  • Falls zutreffend, könntest du versuchen, einen erhöhten Bedarfskontrollbetrag wegen erhöhter Wohnkosten geltend zu machen. Für die Details verweise ich auf meinen Beitrag vom 12.01.2024 und den unmittelbar folgenden Beitrag.

Im übrigen, wie dir @Mirko999 schon geschrieben hatte: Du bist nicht verpflichtet, deine Gehaltserhöhung in vorauseilendem Gehorsam an die Ex und/oder das Jugendamt zu melden. Ich hoffe allerdings für dich, dass deine Ex nicht weiß, dass du in diesem Forum schreibst - denn wenn doch, dann hast du ihr mit deinem Beitrag vom 26.06.2024 deinen aktuellen Lohnzettel auf dem Silbertablett serviert.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten 2 mal von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2024 23:42
(@colouralive)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @malachit

Im übrigen, wie dir @Mirko999 schon geschrieben hatte: Du bist nicht verpflichtet, deine Gehaltserhöhung in vorauseilendem Gehorsam an die Ex und/oder das Jugendamt zu melden. Ich hoffe allerdings für dich, dass deine Ex nicht weiß, dass du in diesem Forum schreibst - denn wenn doch, dann hast du ihr mit deinem Beitrag vom 26.06.2024 deinen aktuellen Lohnzettel auf dem Silbertablett serviert.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Hallo Malachit,

vielen lieben Dank für die Berechnung. Das hilft mir weiter. Ich hab den Lohnzettel ja anonymisiert - ob meine Ex-Frau das hier findet. Keine Ahnung. Ich bin mir aber sicher, dass sie es eh im nächsten prüfen wird. Das mit der Altersvorsorge ist nochmal ein guter Hinweis. Das mit dem Jobrad ist für mich nach wie vor unklar. Hätte ich ein Auto, dann könnte ich es abziehen. Das Fahrrad wird als zusätzliches Einkommen gewertet wie wohl auch das Jobticket, dass die Firma stellt und zahlt. Ich hab ansonsten noch eine Zahnzusatzversicherung, die 50 Euro im Monat kostet. 

Das mit den Wohnkosten wäre halt noch ein Thema. Die Frage wäre jetzt: Wer kann mir das berechnen? Ich kann ja eigentlich nur zum Anwalt gehen - ich kann ja schlecht mit dem Lohnzettel zum Jugendamt laufen und sagen, guckt ma, ist etwas mehr als sonst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2024 14:04




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