Titulierter Unterha...
 
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Titulierter Unterhalt wird rückwirkend eingefordert

 
 kwep
(@kwep)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ich habe zwei Söhne, beide zwischen 12 und 18, die bei der Ex leben und denen ich laut dynamischen Titel 100% der Düsseldorfer Tabelle zahlen darf.

Beide habe ich seit rund drei Jahren nicht mehr gesehen, da ich komplett verhasst bin, aber das nur am Rande.

Seit der Scheidung 2015 zahle ich jeden Monat regelmäßig und pünktlich meinen Unterhalt gemäß Tabelle.

In den letzten Jahren habe ich aber, auch aufgrund des komplett abgerissenen Kontakts, nicht mehr darauf geachtet, ob die Sätze wie üblich im Januar jeden Jahres gestiegen sind.

Nun ist meiner Ex-Frau im März diesen Jahres aufgefallen, dass ich ja seit Januar 2020 zu wenig gezahlt habe, da da die Sätze gestiegen sind (wie 2021 und 2022 auch), zudem wurde mein jüngerer Sohn im Laufe des Jahres 2021 12, ist also in die höchste Stufe gerutscht.

Ich habe zwar noch im März sofort die Differenz für den entsprechenden Monat nachgezahlt und auch meinen Dauerauftrag für die Zukunft sofort angepasst, nichtsdestotrotz fordert meine Ex nun auch die Differenz der vorherigen 26 Monate nach, in der Summe 2.074.-€

Ich weiß, dass sie das Geld überhaupt nicht benötigt, da sie sehr clever neu geheiratet hat und dementsprechend über größere finanzielle Mittel verfügt als ich, deswegen ist ihr die Differenz auch so lange Zeit nicht aufgefallen.

Ich bin der Meinung, dass sie das Geld nicht nachfordern kann, da ihre Ansprüche verwirkt sind (Zeitmoment und Umstandsmoment liegen meiner Meinung nach hier vor).

Sie droht mir dagegen mit dem Gerichtsvollzieher und der Pfändung, sollten wir uns nicht außergerichtlich einigen bzw. ich direkt überweisen.

Da ich nicht schon wieder hunderte Euros für einen Anwalt ausgeben will - gibt es hier jemand mit Erfahrung oder Wissen zu diesem Thema?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2022 15:41
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Frage nach rückständigem Unterhalt ist eine oft gestellte Frage. Wenn der Unterhalt tituliert ist, dann bedeutet eine nicht fristgerechte oder zu geringe Zahlung immer einen Unterhaltsrückstand und nicht erst ab dem Moment der Inverzugsetzung.

Wie lange rückständiger Unterhalt gefordert werden kann ist nicht so einfach zu beantworten. Vielfach wird erklärt, wenn nicht innerhalb eines Jahres gemahnt wird, dann ist der Unterhaltsanspruch verwirkt. Demnach wäre zumindest 1 Jahr nachzuzahlen. Dem ist ist aber nicht so wie der BGH 2018 festgestellt hat:

"Mit Beschluss vom 31.1.2018 hat der BGH nun deutlich mit dieser Praxis aufgeräumt. Bereits im Leitsatz stellt er  klar, dass „das bloße Unterlassen der Geltendmachung des Unterhalts oder der Fortsetzung einer begonnenen Geltendmachung“ das Umstandsmoment der Verwirkung nicht begründen kann (BGH v. 31.1.2018 – XII ZB 133/17,  FamRZ 2018, 589 = FamRB 2018, 134; fortgeführt BGH v. 7.2.2018 – XII ZB 338/17, FamRZ 2018, 681 zum Kindesunterhalt).  " (siehe diese Erläuterung)

Prinzipiell kann also Unterhalt für alle 26 Monate nachgefordert werden. Mein Vorschlag wäre zu versuchen sich gütlich zu einigen und z.B. das Angebot zu unterbreiten für ein Jahr nachzuzahlen. Ansonsten gibst Du den 1000er für den Anwalt aus und musst trotzdem noch alles nachzahlen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2022 17:33
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Interessantes Thema !

Bei der aktuell herrschenden Inflation können sich die Unterhaltszahler nächstes Jahr wahrscheinlich auf eine Anpassung der DDT in der Größenordnung 5-10% einstellen und dem zitierten BGH Urteil zufolge dann in 2023 gleich mal ihr Daueraufträge anpassen.

Ich als Laie würde ja sagen, dass von der Logik her das Gleiche gilt wie bei zuviel gezahltem Unterhalt:

- Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht;

- Nicht geforderter Unterhalt gilt als nicht benötigt.

Aber mit der Logik ist das im Familienrecht und insbesondere der Rechtsprechung so eine Sache...

Aber wieder was gelernt. Auch nach 10, 15 Jahren kann man noch Unterhalt nachfordern. Spannend !!

 

 

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2022 20:57
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Solltest du alles zurück zahlen...Fals du die Corona bonuse damals nicht abgezogen hast kannst ja versuchen für die entsprechenden 3 Monate keine Erhöhung nachzuzahlen das sollte möglich sein, evtl läßt sie sich sogar drauf ein das du deine gesamte corona hälfte abziehen kannst. 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2022 09:42
 kwep
(@kwep)
Schon was gesagt Registriert

@susi64 Danke Dir schon mal.

Meine laienhafte Rechtsauffassung war, dass eben neben dem Zeitmoment auch das Umstandsmoment gegeben ist, weil:

- Im Januar 2018 hatte ich schon mal "vergessen", meine Zahlung an die neue DD-Tabelle anzupassen - da meldete sie sich gleich nach wenigen Tagen mit dem Hinweis, meinen Unterhalt anzupassen.

- Selbst als ich 09/2020 und 03/2021 jeweils meinen Anteil am Corona-Kinderbonus von meinen
Unterhaltszahlungen abzog, und sie darauf auch durch belegbare Textnachrichten mit Hinweis auf
die dynamischen Titel reagiert hatte, (dies also bewusst zur Kenntnis genommen hatte), gab es
keinen Hinweis darauf, dass meine monatlichen Zahlungen zu niedrig sein.

Somit dachte oder denke ich, dass ich damit argumentieren kann, dass ich berechtigterweise davon ausgehen durfte und darf, dass meine Zahlungen ausreichend sind.

"Eine Verwirkung von Unterhaltsrückständen kommt in Betracht, wenn der Berechtigte sein Recht
längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit
Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat,
dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde. Von einem Unterhaltsgläubiger,
der lebensnotwendig auf Unterhaltsleistungen angewiesen ist, muss eher als von einem Gläubiger
anderer Forderungen erwartet werden, dass er sich zeitnah um die Durchsetzung des Anspruchs
bemüht."

Und das dachte ich, ist hier definitiv der Fall, da ja auch der Grundsatz gilt, dass Kindesunterhalt zur Deckung der täglich anfallenden Kosten benötigt und gezahlt wird, und nicht um nachträglich dem Vermögensaufbau zu dienen.

 

Aber vermutlich ist es sinnvoller, eine Einigung auf die letzten 12 Monate anzustreben oder vielleicht auch nur auf die Hälfte davon. Würde mir dann eigentlich der Mail-Verkehr für diese Vereinbarung als Beweis für die Zukunft reichen, oder sollte ich mir ein Schreiben mit ihrer Unterschrift darauf geben lassen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2022 09:51
 kwep
(@kwep)
Schon was gesagt Registriert

@ruffys danke Dir, hatte meine Antwort von eben auf susi vorher schon abgeschickt und erst jetzt Deinen Beitrag gelesen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2022 09:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@kwep Es ist sicher sinnvoll einfach ein Schriftstück aufzusetzen, dass mit der Zahlung vom ... alle Unterhaltsrückstände bis .... 2022 beglichen sind und keine weiteren Forderungen gestellt werden.

Prinzipiell ist Deine Denkweise ja nicht falsch, damit kannst Du argumentieren, es wird aber schwierig damit die Unterhaltsansprüche komplett abzuweisen, da die Rechtslage etwas komplizierter ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2022 10:04
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert
Geschrieben von: @kwep

(...)ich habe zwei Söhne, beide zwischen 12 und 18, die bei der Ex leben und denen ich laut dynamischen Titel 100% der Düsseldorfer Tabelle zahlen darf.

Ich möchte anmerken, dass der inzwischen 18 jährige Sohn seine Unterhaltsrückstände selber einfordern muss. Ansonsten könnte es passieren, dass diese doppelt gezahlt werden müssen.

Die KM kann nicht mehr im Namen des 18 jährigen Sohnes fordern.

Das gilt übrigens auch für den laufenden Unterhalt. Der Sohn muss das Konto benennen, auf das der laufende KU gezahlt werden soll. Das kann sein eigenes sein, oder aber er bestimmt schriftlich das es auf das Konto der KM gehen soll.

 

Gruß

Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2022 13:48
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit 2x 100% Mindestunterhalt der 3. Altersstufe klebt man am notwendigen Selbstbehalt. Verweigert man zum wiederholten Male - vorsätzlich - die Anpassung der Zahlungen an dynamische Titel, muss man sich nicht wundern, wenn das Konto dicht ist. Gläubiger mit Titel müssen weder fordern noch verhandeln, sie dürfen vollstrecken.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2022 23:18
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert
Geschrieben von: @kwep

ich habe zwei Söhne, beide zwischen 12 und 18, die bei der Ex leben und denen ich laut dynamischen Titel 100% der Düsseldorfer Tabelle zahlen darf.

Gemäß diesem Zaitat ist (noch) keiner der beiden Söhne 18.

Zum Rest:

Aus meiner Sicht kommt der KV nicht wirklich aus der Nummer raus (auch wenn mich der Gedanke von @Slam anlacht).

Ich sehe es wie @tacheles.

Der KV solte mit der KM reden und um eine einvernehmliche Lösung suchen, angefangen mit der sofortigen Umstellung der aktuellen Zahlungen auf den Tabellenbetrag der DT gemäß Unterhaltstitel...

 D

 

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2022 04:26




 kwep
(@kwep)
Schon was gesagt Registriert

@kakadu59 korrekt, ich hätte mich sicherlich unmissverständlicher ausdrücken können, aber die Jungs sind 12 und 17.

Meinen Unterhalt auf die korrekte Höhe habe ich umgehend schon im März angepasst, für die Gegenwart und Zukunft ist also erstmal alles sauber.

Trotzdem super, dass hier so viele mitdiskutieren, daraus ergibt sich ein klares Bild für meinen nächsten Schritt, und erleichtert diesen auch, weil ich nicht mehr so verbittert bin über die nachträgliche Zahlung.

Es ist, wie es ist, nützt mir nichts, irgendwann hört das ja dann auch defnitiv mal wieder auf. Und bis dahin lasse ich mir von der Hexe nicht die Laune verderben, ist nur Geld.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Jahren 2 mal von kwep
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2022 09:29
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @kwep

Und bis dahin lasse ich mir von der Hexe nicht die Laune verderben, ist nur Geld.

Zwecks Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse siehe Beitragsnummer 403589.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2022 13:25
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @kwep,

hast Du diese:

Geschrieben von: @kwep

[...]nichtsdestotrotz fordert meine Ex nun auch die Differenz der vorherigen 26 Monate nach, in der Summe 2.074.-€

Forderung mal überprüft (nachgerechnet)?

Ansonsten:

Da die Unterhaltsuhr ab Volljährigkeit des/ der Kindes/er etwas anders ticken, empfehle ich Dir, Dich schon frühzeitig damit auseinanderzusetzen und mit dem Betroffenen Personenkreis (hier Sohn/ KM) kontakt aufzunehmen.....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2022 09:49