Titulierung beim Ju...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Titulierung beim Jungendamt Pflicht? Was ist Wichtig und muss beachtet werden

 
(@kutoedlich)
Schon was gesagt Registriert

Hi, hab vor paar jahren einen vergleich geschlossen dieser lief ende letzten jahres aus. Nun meldet sich das JA bei mir. Hab alle Einkommensdaten hingeschickt. Die haben mir jetzt eine Zahl genannt die ich anweisen muss. Die Berechnung stimmt meiner Ansicht 100%. Nun soll ich aber innerhalb von paar Wochen diesen Betrag titulieren lassen beim JA. Ist das Pflicht?  :question: Wenn ja, kann man das auf eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten begrenzen um Abänderungsklagen zu vermeiden?  :question: Was muss man beachten?  :question: Meine Erfahrung ist leider die, dass man als KU-Zahler schlecht aufgeklärt wird (um nicht zu sagen über den Tisch gezogen wird).  :exclam:  Besten Dank für Eure Tipps über die ich mich freue.  🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2009 14:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo kutoedlich,

Richtig ist, dass ein Titel verlangt werden kann alllerdings kannst du zunächst mal alleine bestimmen, was drinnen stehen. Auch wenn die JA's gerne was anderes suggerieren aber das hast du ja schon selbst gemerkt.
Wenn dem Empfänger der Titel dann nicht passt, muus und kann er eben klagen.

Wenn du die Höhe der Forderung als richtig ansiehst, kannst du natürlich auch genau diesen Betrag titulieren lassen.
Die Nebenbedingungen, wie Statisch/Dynamsich, Befristung, etc. kannst du aber selbst festlegen.

Da dieses JA, ja scheinbar nicht grundsätzlich falsch rechnet, kannst du die ja mal bitten einen Vorschlag zu schicken. Den stellst du dann hier rein und wir malen ein bisschen drin rum.

Grus Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2009 14:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi kutoedlich,

Unterhaltsbrechtigte Kidner haben ein Recht auf einen vollstreckbaren Titel, ob du den beim JA oder einem Notar unterschreibst ist erstmal egal. Das JA ist aber einduetig billiger.

Entgegen der allg. Meinung und dem was das JA vertritt haben sie in einen Titel das reinzuschreiben,was der Unterhaltsschuldner drisntehen haben möchte. Lass dich da auch nicht ins Boxhorn jagen. Soltle der Urkundsbeamte nicht bereit sein k,den Titel so zu formuleiren, wie du es wünscht, lass dir den Amtsleiter geben oier gehe und zahl lieber 20 € bei nem Notar.

Eine Befristung auf 1 oder 2 Jahre ist dabei genauso zulässig wie eine Beschränkung des Titel bis zur Volljährigkeit des Kindes.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2009 14:54
(@kutoedlich)
Schon was gesagt Registriert

Hi, dynamisch, statisch was sollte man denn nehmen?  :crash: Steh da voll auf dem Schlauch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2009 15:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich möchte nicht unhöflich erscheinen, doch ist diese Frage sehr oft gestellt worden und entsprechende Antworten sind im Forum nachzulesen. Ggf. auch die Suchfunktion nutzen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2009 15:33
(@kutoedlich)
Schon was gesagt Registriert

Moin Deep thought,
hast ja recht. Also ich nehme als wichtigen Punkt mit 1. Titel auf das 18. Lebensjahr begrenzt ist 2. Der dynamische Titel beinhaltet im Wesentlichen eine automatische Anpassung des KU an die DDT (Düsseldorfer Tabellen), sei es alters-, einkomens- oder änderungsbedingt durch den Gesetzgeber. Der statische eben nicht.

Das heisst der dyn. ist die bessere Variante?? I hope so

Da steht im Schrieb vom JA noch ein Satz drin like this :

O.a Einkommen hat eine Eingruppierung in Stufe 6 (128% des Mindestu) der Dü-Tabelle zum Stand 1.1.09 zur Folge Da Unterhaltsverpflichtung nur für zwei Kinder besteht. Die Dü Tabelle allerdings von einer Unterhaltsverpflichtung für drei Personen ausgeht, ist ein Ausgleich durch Höherstufung in Stufe 7 (136% des MindestU) angezeigt (siehe Anmerkung1 der Düsseldorfer Tabelle).

Det kapier isch nit ???
:question:

Wer kann helfen, vielen Dank 🙂

Moin,

ich möchte nicht unhöflich erscheinen, doch ist diese Frage sehr oft gestellt worden und entsprechende Antworten sind im Forum nachzulesen. Ggf. auch die Suchfunktion nutzen.

DeepThought

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2009 15:54
 Uli
(@Uli)

Det kapier isch nit ???
:question:

Ganz einfach: Die DT geht von drei Unterhaltsberechtigten aus - Mama + 2 Kids.

Sind nur zwei Berechtigte da, sowird man eine Stufe höher gesetzt. Andersrum, wenn vier Berechtigte vorhanden wären, würde man eine Stufe runtergesetzt werden.

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2009 17:02
(@kutoedlich)
Schon was gesagt Registriert

Hi Deep Tough, thanks so einfach ist das kaum zu glauben. Die eine Bedürftige (Ex) hat ne Riesenabfindung erhalten von daher finde ich das echt ungerecht, dass man dann noch ne stufe hochgesetzt wird. aber das ganze thema ist ja in deutschland echt zum weinen. als vater mit kindern und ex die clever ist kann man sich doch nur die kugel geben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2009 17:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kuto,

die Abfindung, die Deine Ex mal bekommen hat, hat nichts mit dem zu bezahlenden Kindesunterhalt zu tun, sondern - bestenfalls - mit einem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt für sie selbst. Zumindest insofern ist das auch nicht ungerecht.

Die Regel mit der Höher- oder Niedrigerstufung des KU wird daher auch in Fällen angewandt, in denen überhaupt keine Abfindungen geflossen sind.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2009 18:19
(@kutoedlich)
Schon was gesagt Registriert

HI,
also mittlerweile habe ich raus bekommen, dass sowohl die Zahlung der Abfindung an die Mutter bei der KU Berechnung vom JA berücksichtigt wird. Denn dann erfolgt wieder eine Rücksetzung auf die eigentliche Stufe und nicht eine Höherstufung bei der Dü-Tabelle. Wenn für die Abfindung ein  Kredit (auch Privat) aufgenommen wurde, der  monatliche Raten für Rückführung der Abfindungszahlung dient. Macht immerhin fast 60 € im Monat aus!

Das JA sagt jedoch neue Begriffe die mir fremd sind z.b. Widerruflicher Zwangsvollstreckung Verzicht falls ich arbeitslos werden sollte. Dann Beantragung auf Herabsetzung und diese würde dann erfolgen wenn der Verdienst niedriger ist. Bei meiner Gehaltsstufe geht JA jedoch davon aus ,dass ich auch 3 Monate weiterzahlen kann ohne Probleme. Kann man das schriftlich bekommen vom JA oder muss man sich auf das gesprochene Wort verlassen?

Ich denke es gibt Spielraum für den Beamten oder liege ich da falsch? Die können vieles tun oder auch nicht? 

Warum gibt es keine Initiative der Väter (user hier) zur Ursula von der Leyen? Die Einseitige Aufklärungspflicht der JA (Beistandsschaft) ist einfach nur ungerecht. Als Vater muss man sich mühevoll alles zusammensuchen um alleine mal auf das richtige bereinigte Netto zu kommen.

Zum Glück gibt es vatersein.de mit vielen super engagierten Usern die hier wirklich sehr gut weiterhelfen. Ich denke manch einer hätte sich schon ohne diese Hilfe wirklich die Kugel gegeben. Dank des Forums hier z.B. wurde von meinem bereinigten Netto auch das von mir bewohnte Wohnhaus als Vorsorgeaufwendungen anerkannt und berücksichtigt, ebenso die 5% berufsbedingte Aufwendungen.

Grüsse Eurer kutoedlich

Moin kuto,

die Abfindung, die Deine Ex mal bekommen hat, hat nichts mit dem zu bezahlenden Kindesunterhalt zu tun, sondern - bestenfalls - mit einem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt für sie selbst. Zumindest insofern ist das auch nicht ungerecht.

Die Regel mit der Höher- oder Niedrigerstufung des KU wird daher auch in Fällen angewandt, in denen überhaupt keine Abfindungen geflossen sind.

Grüssles
Martin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2009 15:24




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

also mittlerweile habe ich raus bekommen, dass sowohl die Zahlung der Abfindung an die Mutter bei der KU Berechnung vom JA berücksichtigt wird. Denn dann erfolgt wieder eine Rücksetzung auf die eigentliche Stufe und nicht eine Höherstufung bei der Dü-Tabelle. Wenn für die Abfindung ein  Kredit (auch Privat) aufgenommen wurde, der  monatliche Raten für Rückführung der Abfindungszahlung dient. Macht immerhin fast 60 € im Monat aus!

Lese ich jetzt richtig heraus, dass DU an die KM die "Abfindung" gezahlt hast und dafür einen Kredit aufgenommen hast, welchen Du jetzt in monatl. Raten rückzahlst?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2009 15:49
(@kutoedlich)
Schon was gesagt Registriert

Ja so ist es leider oder zum glück

Hi
Lese ich jetzt richtig heraus, dass DU an die KM die "Abfindung" gezahlt hast und dafür einen Kredit aufgenommen hast, welchen Du jetzt in monatl. Raten rückzahlst?

Gruss oldie

Edit Beppo: Zitat korrigiert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2009 16:01