Hallo,
in die Runde und mal wieder eine neue Frage 😁 Tochter beginnt am 01.09. eine Ausbildung und wird ca. 600€ netto ausgezahlt bekommen. Sie lebt bei mir, meine Ex hat beim JA einen Titel unterschrieben und bezahlt jeden Monat 240€
Nun meine Frage in wie fern ändern sich der Titel/ der Unterhalt. Nach meinen Recherchen würde ich sagen.
600€ Netto Einkommenabzüglich 90€ berufsbedingte Aufwendungen wären 510€.
Und jetzt hänge ich in der Luft laut DDT stehen ihr ja 520€ zu.
Heißt das sie kriegt eigentlich nichts mehr und was passiert mit den Titel
M.E. mindert sich das rechenbare Einkommen des Kindes zuerst um den ausbildungsbedingte Mehrbedarf, der (vgl. Ziff. 10.2.3 SüdL) und höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26.10.2005 – XII ZR 34/03) pauschal 100,00 € (2023) beträgt.
Die verbleibenden 500,00 EUR werden bei minderjährigen Kindern jedoch nur hälftig angerechnet (das entsprechende Urteil find ich jetzt so schnell nicht), sodass sich eine verbleibende Bedürftigkeit von 520,00 - ((600,00-100,00)/2) = 270,00 EUR ergibt.
Warum die unterhaltspflichtige Ex jedoch nur 240,00 EUR bezahlt, erschließt sich mir nicht, wenn die DDT-Tabelle einen Zahlbetrag von 520,00 EUR ausweist.
Hi und vielen Dank für die gute und schnelle Antwort.
Ja die 240€ sind eine lange Geschichte, um es kurz zu machen Madame arbeitet Vollzeit bleibt aber ein Mangelfall
Hallo,
dann dürfte das Einkommen der Tochter doch eigentlich keine Rolle für den Unterhalt der Mutter spielen, da ja meines Erachtens vom tabellenbetrag das Einkommen der Tochter abgezogen wird.
oder irre ich mich da?
sophie
Hallo Nordlicht84,
Die verbleibenden 500,00 EUR werden bei minderjährigen Kindern jedoch nur hälftig angerechnet (das entsprechende Urteil find ich jetzt so schnell nicht)
Das ergibt sich m.E. bereits aus BGB § 1606 (3), wo für minderjährige Kinder die Gleichwertigkeit von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt festgenagelt wird: Wenn nämlich beides gleichwertig ist, dann müsste das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des minderjährigen Kindes aber auch gleichermaßen dem Unterhaltszahler und dem Betreuungselternteil zugute kommen.
Ab Volljährigkeit hingegen gibt es juristisch gesehen von jetzt auf hoppla keine Betreuungsarbeit mehr zu leisten, deshalb wird ab diesem Zeitpunkt das relevante Einkommen voll auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Im Grunde genommen also genau dieselbe Geschichte wie mit dem Kindergeld.
meine Ex hat beim JA einen Titel unterschrieben und bezahlt jeden Monat 240€
Gerade dann, wenn deine Ex sich in der Vergangenheit eher unfreundlich verhalten hat, könntest du dich sogar auf den Standpunkt stellen: ist nicht dein Problem, ist ihr Problem. Sie hat einen Titel über 240 Euro im Monat unterschrieben und wenn sie daran etwas ändern möchte, muss sie selbst aktiv werden.
Und wie tomatenfisch bereits ausgerechnet hat: Zumindest auf den ersten Blick ist nicht ersichtlich, warum sie noch billiger davon kommen sollte als bislang schon.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Sie hat einen Titel über 240 Euro im Monat unterschrieben und wenn sie daran etwas ändern möchte, muss sie selbst aktiv werden.
Bei gemeinsamer Sorge müsste sie den Ausbildungsvertrag mit unterzeichnet haben! Man muss sie also nicht noch extra auf zukünftige Einkünfte des Kindes aufmerksam machen. Wenn sie ab Ausbildungsbeginn eine Abänderung der Urkunde wünscht, kann sie sich ja melden. Und wenn sie weiter zahlt, dann ist es eben ihr Wunsch.
Und nochmal vielen Dank für eure Antworten.
Ja bisher hat sie nichts geäußert, die Frage wäre nur könnte sie auf eine Änderung Bestehen, wenn ich es richtig lese eher nicht da sie ja zahlungspflichtig bleibt
eher nicht da sie ja zahlungspflichtig bleibt
Die Mutter ist und bleibt unterhaltspflichtig bis das Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat. Durch die Ausbildungsvergütung ist das Kind jedoch nicht mehr in vollem Umfang bedürftig. Es müsste also bei Ausbildungsbeginn die Leistungsfähigkeit der Mutter neu ermittelt werden. Dann schaut man, ob unter Anrechnung der hälftigen Ausbildungsvergütung (und vorab der Azubi-Pauschale) sowie des hälftigen Kindergeldes noch ein Rest an Unterhalt von der Mutter zu zahlen ist oder nicht. Vermutlich ist dann nicht mehr viel bzw. gar nichts mehr zu zahlen. Das alles geschieht jedoch nur auf Verlangen der Mutter!