Gruß an alle Papi’s,
kurz vorweg:
- 2008 Auszug meiner noch-Frau die Tochter wollte bei mir bleiben.
- Seit 2008 Scheidungsverfahren mit allen nur erdenklichen Sauereien meiner noch- Frau 😡
die man sich nur denken kann. Sie ist im übrigen Selbstständig (Mangelbetrieb) mit
2 Angestellten und hat angeblich ein Einkommen von 1000€ monatlich
- Mitte 2010 Unterhaltsklärung für meine noch- Frau – befristet bis Ende 2014 600€/Monat
- Mitte 2010 nach Gerichtlicher Unterhaltsklärung zog meine noch-Frau zu ihrem
Lebensgefährten.
- Verhältnis der Tochter zur Mutter war immer sehr gestört
Meine Tochter 17 Jahre (wird im Juli 18) ist letzte Woche zu ihrer Mutter gezogen, mit
Begründung , dass ich mich angeblich zu wenig gekümmert habe.
Zu mir!
Ich Wohne mit meinen Eltern in unserem 2 Familienhaus, wo auch meine Tochter bis
vor 2 Wochen mit mir gewohnt hat.
Beruflich bin ich sehr viel unterwegs, da ich im Außendienst tätig bin, aber meine Eltern
sind immer für meine Tochter da gewesen und das Verhältnis war auch perfekt .
Nun hat meine Tochter letztes Jahr eine 4 Jährige Ausbildung zur Erzieherin eingeschlagen,
die nicht immer so ganz einfach ist und ich immer wieder ihr gut zureden musste.
Auch musste ich ab und an mit Verboten arbeiten, was mir echt schwer gefallen ist, da meine noch-Frau
immer einen Keil zwischen Tochter und Vater treiben wollte.....
Meine noch-Frau hat mir nun einen Brief geschrieben, mit der Forderung Kindesunterhalt
laut Düsseldorfer Tabelle an sie zu zahlen.
Wie sieht es nun eigentlich mit dem Eheähnlichen Verhältnis aus?
Sie lebt ja schließlich mit jemanden zusammen, wird das berücksichtigt???
Gruß Dirk
Moin,
eine gute, eine schlechte Nachricht. Die schlechte zuerst:
Bis zur Volljährigkeit Deiner Tochter bist Du barunterhaltspflichtig, ob Deine Frau einen LG hat oder nicht, spielt keine Rolle.
Die Gute: Ab Volljährigkeit Deiner Tochter ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig, ihr müsst dann nach Quote Unterhalt leisten. Verdient Deine Tochter während der Ausbildung eigenes Geld?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin.
Die größere Sauerei ist die Unterhaltszahlung an deine Ex.
Die muss weg.
Wie kam denn das genau zustande?
Ist das ein Vergleich oder ein Beschluss?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
eine gute, eine schlechte Nachricht. Die schlechte zuerst:
Bis zur Volljährigkeit Deiner Tochter bist Du barunterhaltspflichtig, ob Deine Frau einen LG hat oder nicht, spielt keine Rolle.
Die Gute: Ab Volljährigkeit Deiner Tochter ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig, ihr müsst dann nach Quote Unterhalt leisten. Verdient Deine Tochter während der Ausbildung eigenes Geld?
LG LBM
Erstmal danke für die schnelle Antwort....
Nein meine Tochter verdient kein eigenes Geld. Sie hat ein Jahr lang ein Praktikum >bis Juli 2011, dann 2 Jahre Schule >danach ein Anerkennungsjahr, wo sie
etwas verdienen wird.
LGB, was bedeutet denn barunterhaltspflichtig?
Moin.
Die größere Sauerei ist die Unterhaltszahlung an deine Ex.
Die muss weg.
Wie kam denn das genau zustande?
Ist das ein Vergleich oder ein Beschluss?
Also Beppo,
die Ex sollte laut Richter 900€ bekommen abzüglich Kindesunterhalt und ein wenig pokern, sind wir bei 600€ stehen geblieben.
Gerichtlich beschlossen wurde: 600€ bis Ende 2014 egal ob sie mit jemanden zusammen zieht oder nicht...Direkt nach dem Urteil hat sie
ihre Wohnung gekündigt und ist mit ihrem neuen Lebensgefährten zusammen gezogen. Es war alles durchgeplant von der K.....
Nach dem Urteil habe ich auch den RA gewechselt, da er sich nicht richtig gekümmert hat.
Jetzt habe ich eine Rechtsanwältin und die ist verdammt gut, aber auch nicht billig.
Es läuft noch die Zugewinn-Geschichte.
Ich könnte echt KOTZEN!!
1) was bedeutet denn barunterhaltspflichtig?
2) Gerichtlich beschlossen wurde: 600€ bis Ende 2014 egal ob sie mit jemanden zusammen zieht oder nicht...
Hallo,
1) das bedeutet, dass du Kindesunterhalt an die Ex leisten musst. Hat die denn nichts an dich gezahlt, solange eure Tochter bei dir gelebt hat?
2) das ist ein sogenannter gerichtlicher Vergleich, aus dem du nicht rauskommen wirst.
So oder so aber würde ich erst mal woanders ansetzen: nämlich noch mal in Ruhe mit der Tochter reden, was konkret zu ihrem Umzug geführt hat, sowohl auf ihrer Seite, als auch von Seiten der Mutter, als auch bei dir. Vielleicht lassen sich ja feste Regeln vereinbaren. unter denen sie wieder bei dir wohnen würde. Die Unterhaltung darf natürlich nicht mit Unterhaltsaspekten befrachtet werden, und auch nich nach drängen deinerseits aussehen.
/elwu