Hallo,
ich benötige mal eure Hilfe.
Meine Tochter ist am 04.11.2020 18 Jahre alt geworden, sie hat einen Hauptschulabschluss und macht aktuell eine Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung an einem Oberstufenzentrum in Berlin.
Es gibt einen Titel i.H.v. 249€, dieser ist allerdings begrenzt bis zum 03.11.2020. Der Unterhalt wurde in der Vergangenheit immer auf ein Konto beim Jugendamt gezahlt, da eine Beistandschaft bestand.
Nun habe ich heute Post vom Jugendamt erhalten. Demnach wurde das Jugendamt von meiner Tochter beauftragt den künftigen Unterhaltsanspruch zu ermitteln.
Dafür wollen Sie einen Fragebogen und eine Verdienstbescheinigung ausgefüllt haben.
Muss ich die Verdienstbescheinigung ausfüllen oder kann ich das ganze auch wieder selber auf Papier nach eigener Vorlage machen.
Ich hatte in anderen Beiträgen gelesen, dass der Unterhalt ab jetzt auf das Konto des Kindes gezahlt wird. Ist dies auch der Fall, wenn sie vom Jugendamt vertreten wird?
Da meine Ex bis vor kurzem noch Krankengeld (in 2020) bekommen hat ist ihr Einkommen natürlich um einiges geringer, kann ich dann in einem Jahr eine Neuberechnung verlangen.
Kann ich eigentlich vom Jugendamt verlangen mir offen zu legen, wie sie den Unterhalt berechnet haben?
An was muss ich noch denken, bzw. was sollte ich jetzt beachten?
Ich danke euch schon einmal für die Hilfe.
MK
Moin
Muss ich die Verdienstbescheinigung ausfüllen oder kann ich das ganze auch wieder selber auf Papier nach eigener Vorlage machen.
Kannst Du nach eigener Vorstellung machen, solange die Anforderungen wie schon lange vorgegeben erfüllt werden.
Ich hatte in anderen Beiträgen gelesen, dass der Unterhalt ab jetzt auf das Konto des Kindes gezahlt wird. Ist dies auch der Fall, wenn sie vom Jugendamt vertreten wird?
Jain. Das vollj. Kind (der junge Erwachsene) bestimmt, wohin der UH überwiesen werden soll. Eine schriftl. Vollmacht/Anweisung ist hierfür notwendig.
Da meine Ex bis vor kurzem noch Krankengeld (in 2020) bekommen hat ist ihr Einkommen natürlich um einiges geringer, kann ich dann in einem Jahr eine Neuberechnung verlangen.
Kann ich eigentlich vom Jugendamt verlangen mir offen zu legen, wie sie den Unterhalt berechnet haben?
Nein und nein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
für junge Erwachsene bietet das JA den Service an sich um die Beschaffung der Unterlagen und die Berechnung des Unterhalts zu kümmern. Dafür verantwortlich ist aber Deine Tochter.
D.h. egal, was das JA ausrechnet es darf das Geld nicht eintreiben, dass kann nur Deine Tochter. Deshalb würde ich auch nicht erwarten, dass das JA offenlegt wie es gerechnet hat.
Aus meiner Sicht ist eine integrierte Berufsausbildungsvorbereitung keine allgemeine Schulbildung mehr, da Deine Tochter einen Hauptschulabschluss hat. Damit wäre sie auch nicht mehr privilegiert.
Prinzipiell berechnet sich der Unterhaltsbedarf danach ob Deine Tochter noch zu Hause wohnt oder nicht mehr.
Wohnt sie noch zu Hause, dann ist die 4. Altersstufe der DDT maßgebend.
Außerdem wird das volle Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Es wird das Einkommen beider Eltern wird wie bisher jeweils bereinigt und dann addiert und daraus gemäß DDT (ohne Hoch- und Herunterstufung) bestimmt bzw. der Pauschalbetrag, wenn die Tochter nicht mehr zu Hause wohnt (ich gehe aber davon aus, dass sie noch bei der Mutter wohnt).
Dann wird der Unterhaltsbedarf gemäß Einkommen der Eltern gequotelt, d.h. vom Einkommen werden 1300 Euro abezogen und dann der Unterhalt gemäß dem Verhältnis aufgeteilt:
Unterhaltsbedarf = U, Einkommen Vater - 1300 Euro = V, Einkommen Mutter - 1300 Euro = M
U = V*U/(V+M) + M*U/(V+M). Dein Anteil wäre also V*U/(V+M).
Liegt das Einkommen der Mutter unter 1300 Euro, dann zahlst Du alleine.
Es muss aber keiner mehr zahlen als er/sie alleine zahlen müsste. In diesem Fall ist die 4. Alterstufe zwar höher, aber Du darfst auch in diesem Fall das volle KG abziehen.
Damit Du die Rechnung prüfen kannst muss das JA/Deine Tochter Dir die Unterlagen der Mutter zur Verfügung stellen.
Du musst die vorliegende Tabelle des JA nicht nutzen sondern kannst es wie bisher machen. Der Unterhalt ist auf ein von der Tochter benanntes Konto zu überweisen.
Damit sinkt im Allgemeinen der Unterhalt, den Du zu zahlen hast, aber nur unwesentlich. Günstiger wird es erst, wenn Deine Tochter eine Ausbildung macht und vergütet wird, weil dann das Ausbildungsentgeld - berufsbedingte Aufwendungen von 100 Euro voll auf den Unterhaltsbedarf angerechnet wird.
VG Susi
Hallo @Susi64 (&@all)
Hallo,
[...]
Prinzipiell berechnet sich der Unterhaltsbedarf danach ob Deine Tochter noch zu Hause wohnt oder nicht mehr.
Wohnt sie noch zu Hause, dann ist die 4. Altersstufe der DDT maßgebend.Außerdem wird das volle Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Es wird das Einkommen beider Eltern wird wie bisher jeweils bereinigt und dann addiert und daraus gemäß DDT (ohne Hoch- und Herunterstufung) bestimmt bzw. der Pauschalbetrag, wenn die Tochter nicht mehr zu Hause wohnt (ich gehe aber davon aus, dass sie noch bei der Mutter wohnt).
[...]
VG Susi
Fett: Nur zum Verständnis - die nicht in Frage kommende "Hoch- oder Herunterstufung gemäß DDT" kommt doch nur in Betracht, wenn beide ET zahlungsfähig und damit einhergehend zahlungspflichtig sind - oder?
Nach meinem Verständis wäre doch ein Hoch-oder Herunterstufung bei Volljährigen auch dann noch möglich, wenn (zB.) der KV alleine für den Unterhalt seines Volljährigen Kindes gemäß DDT verantwortlich wäre...
Anders sieht es wohl aus, wenn das volljährige Kind (z.B.) außerhalb wohnt (=eigener Hausstand) und der (einkommensunanbhängige) Festbetrag fällig werden würde....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
ja, sobald einer alleine zahlt wird wieder hoch- bzw. heruntergestuft. Es unterbleibt aber, wenn das Einkommen addiert wird, also beide Eltern leistungsfähig sind.
Selbst wenn der Unterhaltsanspruch pauschal ist (weil eigener Hausstand des Kindes) würde wenn einer alleine zahlt wieder hoch- bzw. heruntergestuft, da keiner mehr zahlen muss als alleine und der Unterhaltsanspruch bzw. Anteil höher sein könnte.
VG Susi
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gibt es keine Möglichkeit eine Neuberechnung in 1-2 Jahren herbeizuführen? Habe mal so grob drüber gerechnet anhand der Daten aus dem Netz und es könnte echt knapp werden das die KM die 1300€ erreicht wegen dem Krankengeld. Sie geht jetzt aber wieder voll arbeiten.
Wie wirkt sich das auf die Berechnung von meinem Unterhalt aus wenn meine kleine (10jahrige) noch einbezogen werden muss.
Und ja, die große wohnt noch bei ihrer Mama?
Wird dann eigentlich auch wieder ein Titel gefertigt?
Hallo,
Wenn die Mutter wieder voll arbe müsste da dann nicht auch das aktuelle Gehalt in Anrechnung gebracht werden, weil sie ja kein Krankengeld mehr bezieht?
Analog zu einen neuen Job, wo man mehr verdient?
Sophie
Korrekt.
Die Vergangenheit spiel nur eine Rolle, wenn es um die Bewertung geht. Die spielt keine Rolle, wenn normal gearbeitet wird, dann geht es um den tatsächlichen Stand.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo zusammen,
Hallo,
Wenn die Mutter wieder voll arbe müsste da dann nicht auch das aktuelle Gehalt in Anrechnung gebracht werden, weil sie ja kein Krankengeld mehr bezieht?
Analog zu einen neuen Job, wo man mehr verdient?
Sophie
und
Korrekt.
Die Vergangenheit spiel nur eine Rolle, wenn es um die Bewertung geht. Die spielt keine Rolle, wenn normal gearbeitet wird, dann geht es um den tatsächlichen Stand.
Gruß Kasper
nicht nur das...
Ein Beispiel aus "eigener" Erfahrung:
DIe KM unserer volljährigen Tochter hatte im rückwärtigen 12 monatigen Betrachtungszeitraum für die die letzten/ jüngsten 4 Monate deutlich mehr Bruttolohn bekommen (Gehaltsanhebung).
Es ist absolut rechtlich legitim, hier das höhere Gehalt für die Zukunft anzunehmen und in die Unterhaltsberechnung (-> Quotelung) mit einfließen zu lassen.
Es wurden also nicht die Monate hergenommen, wo die KM weniger verdiente, sondern ausschließlich(!) mit dem höheren Entgelt gerechnet, um die Unterhaltsquote zu ermitteln
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Habe jetzt mal die Unterlagen fürs Jugendamt vorbereitet und komme auf
ein bereinigtes Netto von 2.040,32€.
Kann mir wer sagen was im höchsten Fall auf mich zukommt, also falls die KM nichts zahlen muss/kann?
Ich wäre jetzt auf 353€ gekommen.
Weiteres unterhaltsberechtigtes Kind ist 10 Jahre alt und lebt bei mir im Haushalt.
Vielen Dank!
2.040
- 340 (Kind 10 Jahre)
= 1700
- 1400 Selbstbehalt (nicht privilegiertes Kind) gegenüber Kind groß
= max 300 Euro.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Vielen Dank!
Hallo,
also der Unterhalt wurde jetzt berechnet und das Jugendamt kommt auf 231€. Die haben ein geringeres bereinigtes Netto genommen als ich ihnen mitgeteilt habe.
KM muss nichts zahlen, da auch hier ein vorrangiges unt.pfl. Kind vorhanden ist und sie damit unter die 1.400€ rutsch.
Jetzt soll ich hin und einen Titel aufsetzen lassen.
Die Frage ist nur, welche Formulierungen ich hier auf jeden fall mit aufnehmen lassen sollte?
Biete dem Kind 250, wenn sie auf den Titel verzichtet.
Ansonsten: Befristung rein. Oder am besten beim Notar erstellen lassen, so wie du ihn erstellen möchtest.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Da ich jetzt überlege welche Frist ich eintragen lasse, folgende Frage:
- wenn ich das richtig verstanden habe, wird die Große nachrangig behandelt, weil sie in der aktuellen Schule ist, bedeutet wenn sie nächstes Jahr eine Ausbildung anfängt, egal ob schulisch oder betrieblich wäre sie mit der Kleinen wieder gleich gestellt und es wird dann aufgeteilt
- der Selbstbehalt wäre dann bei 1160€
Vielen Dank für eure Hilfe
Nein, sie bleibt nachrangig, sobald sie als Volljährige keine allgemeinbildende Schule mehr besucht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
In manchen Berufsausbildungen ist die Erlangung eines höheren allg.-bildenden Schulabschlusses integriert. Da die Große derzeit lediglich den Hauptschulabschluss hat, könnte sie durchaus eine solche Berufsausbildung anstreben. Von daher bei der Berufsausbildungswahl der Grßen genau hinschauen.
Apropos, ich gehe mal davon aus, daß diese Berufsvorbeitung keinen höheren Schulabschluss beinhaltet.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das mit der Ausbildung ist leider so ein Thema für sich. Auf mich hört da leider niemand und so richtig informieren können sich KM und die Große offensichtlich auch nicht. Bzw. die Große rennt blind ihrer Mutter hinterher.
Es ist auch echt müßig wenn man immer wieder der blöde ist wenn man das ganze dann mal wieder thematisiert und es schlechte Stimmung gibt. Bzw. ich könnte mir angenehmeres vorstellen für die wenige Zeit die ich mit der Großen habe, als jedesmal über dieses Thema zu streiten.
Hi
Es ist auch echt müßig wenn man immer wieder der blöde ist wenn man das ganze dann mal wieder thematisiert und es schlechte Stimmung gibt. Bzw. ich könnte mir angenehmeres vorstellen für die wenige Zeit die ich mit der Großen habe, als jedesmal über dieses Thema zu streiten.
Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Nun ja, es ist wie immer Deine Entscheidung - sowenig auch von Dir nur entschieden werden kann.
Ist eine Unterhaltung so problematisch bei Euch (beiden) bzgl. Begehren, Anspruch, Ziel der Großen- und über all dem sich mehr oder weniger zwanglos zu unterhalten, zu diskutieren?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.