Hallo liebes Forum,
im Folgenden geht es um meine seit Ende Juli 2013 volljährige Tochter (18 J.). Der von mir pünktlich geleistete Kindsunterhalts wurde von der KM immer gerne genommen. Ein Kontakt bzw. ein Umgang mit der gemeinsamen Tochter wurde mit allen Mitteln verhindert. Zu groß ist vermutlich die Angst der KM, dass die gemeinsame Tochter auch meine Sichtweise kennt, und sie sich unter Umständen dauerhaft von der KM abwenden könnte. Dass mir als „entsorgter“ Vater ein Auskunfts- und Informationsrecht (§ 1686 BGB) zusteht, war und ist für die KM wohl ein Fremdwort. Und was nützen mir teure Gerichtsbeschlüsse (mit Vollstreckungsklausel), in denen mir ein Auskunfts- und Informationsrecht zwar zugestanden wird, allerdings kein Familienrichter/ keine Familienrichterin bereits ist, ein Ordnungsgeld gegen die KM (seit der Trennung im Sept. 2009 HARTZ IV-Empfängerin) festzusetzen und beizutreiben.
Es ist schon sehr lange her, dass ich mit meiner Tochter persönlich gesprochen habe. Das war vor dreieinhalb Jahren, im Mai 2010, bei ihrer Anhörung durch den zuständigen Familienrichter, der ein halbes Jahr später in den Ruhestand versetzt wurde. Gott sei Dank, ein Glück für Andere, so kann diese juristische Fehlbesetzung mit Ruhestandsbezügen der Besoldungsgruppe R 3 keinen weiteren Schaden mehr anrichten.
Informationen, bezüglich der Entwicklung meiner Tochter, habe ich explizit von Dritten zur Kenntnis nehmen müssen. So war mir zugetragen worden, dass die KM drei Monate nach der Trennung im Dez. 2009/ Jan. 2010 zur Mutter-Kind-Kur in Bad Sooden-Allendorf war, die ausgiebig zur Gehirnwäsche und somit zur Instrumentalisierung der gemeinsamen Kinder genutzt wurde.
Da meine Tochter zu der Zeit in kieferorthopädischer Behandlung war, hatte ich Ende letzten Jahres von meiner Krankenkasse im Rahmen meiner Nachfrage wegen der Erstattung des 20 % Eigenanteils erfahren, dass für meine Tochter seit dem 01.08.2010 eine eigenständige Kranken- und Pflegeversicherung besteht, allerdings nicht bei meiner Krankenkasse. Anträge auf Erstattung des Eigenanteils müssen bei der Krankenkasse gestellt werden, die die Behandlung genehmigt hat, und nicht bei der „neuen“ Krankenkasse, wenn zwischenzeitlich ein Krankenkassenwechsel vollzogen wurde.
Beim Unterhaltsverfahren wurde von der Klägerseite angegeben, dass meine Tochter nach der Schulentlassung ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert, und ein „Taschengeld“ von 200 EUR bekommt. Belege wurden dem Familiengericht, aber nicht der Beklagtenseite vorgelegt. Das deckt sich mit der eigenständigen Kranken- und Pflegeversicherung ab 01.08.2010.
Ich war immer davon ausgegangen, dass sich nach dem Freiwilligen Soziales Jahr eine Ausbildung anschließt und meine Tochter sich mittlerweile im dritten Ausbildungsjahr befindet. Seit einigen Wochen liegen mir gesicherte Erkenntnisse vor, dass sie keine Ausbildung macht, stattdessen als ungelernte Kraft in der Alten- und Behindertenpflege tätig ist, auch bei welchem Arbeitgeber sie beschäftigt ist.
Meine Tochter ist ohne Unterbrechung bei dem Arbeitgeber beschäftigt, der sie am 01.08.2010 angemeldet hat. Dass ein Arbeitgeber (Personalabteilung) die unterschiedlichen Beitragsgruppen (Personengruppenschlüssel) nicht kennt, ist sehr unwahrscheinlich. Auch würde es nach Bekanntwerden einer bewusst falsch abgegebenen Meldung eine Betriebsprüfung nach sich ziehen (mindestens Ordnungswidrigkeit).
Ich habe in der Vergangenheit mehrfach, im Rahmen der mir vom Familiengericht zugebilligten Möglichkeiten (Briefe und Telekommunikationsmittel), versucht, den Kontakt zu meiner Tochter wiederherzustellen. Ohne Ergebnis !! Die mir bekannte Handynummer wird nicht mehr genutzt, auf e-Mails und Briefe wird nicht reagiert. Stattdessen bekomme ich „Drohbriefe“ der gegnerischen RAin, in denen mir jede Kontaktaufnahme untersagt wird. Um eine rechtliche Handhabe gegen mich zu legitimieren, wurde sogar die Vollmacht um einen Monat rückdatiert. Dummerweise steht diesen „Drohbriefen“ der gerichtliche Umgangsbeschluss entgegen, in dem mir die schriftliche Kontaktaufnahme bzw. mittels Telekommunikationsmitteln explizit zugebilligt wird.
Mit der Volljährigkeit meiner Tochter hat sich bekanntlich vieles geändert. Aufgrund der mir vorliegenden Informationen, die ich gar nicht haben dürfte, besteht aus meiner Sicht zurzeit keine Unterhaltspflicht mehr. Von verschiedenen Seiten ist mir geraten geworden, keine „schlafenden Hunde“ zu wecken. Andererseits besteht nach wie vor der rechtskräftige Unterhaltsbeschluss gegen mich, aus dem meine Tochter jederzeit (theoretisch) vollstrecken lassen könnte.
Ich wäre überglücklich, wenn der Kontakt wiederaufleben würde, und ich die Angelegenheit mit dem Kindsunterhalt klären könnte. Ich habe absolut keine Lust mehr, mich mit dieser geldgeilen RAin weiter auseinanderzusetzen. Beim letzten Stammtisch vom Väteraufbruch kamen die Vorschläge auf, sich entweder an den Arbeitgeber meiner Tochter zu wenden bzw. vorstellig zu werden oder einen Antrag gemäß § 28 SGB VIII beim JA zu stellen, damit das JA vermittelnd tätig wird.
Als Arbeitnehmer habe ich auch Pflichten zu erfüllen: Beim Steuerausgleich kann ich die Anlage Kind nicht vollständig ausfüllen, weil ich die Einkommenssituation meiner Tochter nicht kenne. Und auch gegenüber meinem Arbeitgeber bin ich verpflichtet, die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen zu nennen. Tja, hier ist guter Rat teuer, vor allem weil Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Habt Ihr vielleicht brauchbare Vorschläge, wie ich mit dieser Situation umgehen kann bzw. welche weiteren Schritte möglich sind.
Grüße aus der Niederlausitz
Nimm' das Leben nicht so ernst, du kommst da ja doch nicht lebend raus 😉
Moin,
Meiner Meinung nach muss der unbefristete Titel zunächst weg.
Hier würde ich subtil vorgehen. Schreib einen Brief z.H. deiner Tochter per Einschreiben mit Rückschein, und erkläre ihr, DASS und WAS sich mit ihrer Volljährigkeit unterhaltsrechtlich geändert hat.
- Unterhalt nur bei Ausbildung
- vorrangig BaFöG
- KM ebenfalls unterhaltspflichtig
- trallala hopsassa...
Ich gehe davon aus, das der Unterhalt auf ein Konto Deiner Ex fließt, auch ein guter Ansatzpunkt: Frage sie nach einer Bankverbindung, da sie ja nun volljährig ist.
Ich würde vllt. noch ganz zuckersüß dazuschreiben, das Du vermutest, das sie sich sicherlich in einer Ausbildung befindet, und das Du natürlich bereit bist sie zu unterstützen, es muss eben nur ermittelt werden, inwiefern.
Was Du WEISST, oder zu wissen GLAUBST würde ich hier garnicht erwähnen.
Setze vllt. eine großzügige Frist, 4 - 6 Wochen, und bitte um Antwort.
Kommt der Kontakt zustande muss im Zuge der Neuregelung des Unterhalts dann auch der Titel zurückgegeben werden.
Kommt da nichts, würde ich es tatsächlich drauf ankommen lassen, und die Unterhaltszahlungen einstellen.
Ich bin mir nicht sicher, ob hier jemand mal eben so aus dem vorhandenen Titel vollstrecken wird, da einfach die Vorraussetzungen fehlen. Das könnte dem "Gläubiger" dann böse auf die Füsse fallen.
Grüsse!
J.
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Moin in die Niederlausitz,
wie sieht denn der derzeit gültige Beschluss aus ?
Der stammt ja offensichtich aus einer Zeit, in der ein FSJ absolviert wurde.
Von Töchting´s oder KM´s Seite hast Du danach keine weiteren Auskünfte erhalten ?
Hast Du nachgefragt (ggf. auch in Richtung RAtte) ?
Deine Tochter ist volljährig. Eine Vermittlung seitens JA oder anderer Stellen halt ich für ziemlich aussichtslos, wenn sie keinen Kontakt will.
Ich denke ein wirklich freundlicher Brief (analog Jens "Einschreiben/Rückschein") wäre sinnvoller.
In diesem bietest Du ihr weiterhin Unterstützung an, insoweit sie gewillt ist, sich mit Dir gemeinsam an einen Tisch zu setzen, um über ihre Zukunftspläne zu sprechen.
Ebenso teilst Du ihr aber mit, dass - so sie weiterhin jeglichen Kontakt zu Dir ablehnt - Du diesen Wunsch respektierst, von ihr dann aber einen Vollstreckungsverzicht zu o.a. Beschluss erwartest ... ansonsten würde es halt ein Wiedersehen vor Gericht im Rahmen eines Abänderungsverfahrens geben.
Gruß
United
Hallo,
DANKE Euch beiden für die schnellen Antworten !! Berufsbedingt schaffe ich es leider nicht, jeden Tag im Forum zu sein, gelobe aber Besserung :redhead:
@ jensB
Ich denke auch, dass der unbefristete Titel so schnell wie möglich weg muss. Die Idee mit dem persönlichen Brief hatte ich bereits umgesetzt, allerdings nicht per Einschreiben/ Rückschein. Ich hatte meiner Tochter zum 18. Geburtstag eine Karte geschrieben und eine Woche später einen persönlichen Brief, in dem ich sie auf die neue Unterhaltssituation hingewiesen habe und um Kontaktaufnahme bat. Da die KM ein Postfach hat, geht die Post nicht mehr an die Wohnanschrift, sondern landet direkt im Postfach. Und um zu vermeiden, dass mein Brief sofort in die P-Ablage (Papierkorb) wandert, hatte ich den Brief auf dem PC geschrieben und einen Umschlag mit Sichtfenster benutzt. Auf eine Reaktion warte ich seit zwei Monaten. Mittlerweile weiß ich noch nicht einmal, ob meine Tochter den Brief überhaupt bekommen hat (dazu später im Update).
Ich habe den KU an die KM seit Anfang August eingestellt, weil mir bereits vor dem 18. Geburtstag meiner Tochter die Information vorlag, dass sie seit Beendigung des Freiwilligen Sozialen Jahres einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Diese Information wurde unter Zuhilfenahme einer behördlichen Quelle Mitte August bestätigt. Für weitere UH-Zahlungen an die KM sah ich dann auch keine Veranlassung mehr.
Wenn meine Tochter aus dem vorhandenen Gerichtsbeschluss/ Titel vollstrecken lassen will, müsste sie eine Titelumschreibung beim Familiengericht beantragen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.10.2000 - 15 WF 386/00); zudem obliegt ihr die Darlegungslast, dass sie UH-bedürftig ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2003 - 10 UF 302/01).
jensB, Du glaubst doch nicht wirklich, dass ich meine Informationsquellen freiwillig preisgeben werde, da muss ein Gericht schon Beugehaft anordnen, bevor das geschieht. Ich war dankbar, dass ich überhaupt derartige Informationen bekommen habe, weil die KM ihrer Auskunftspflicht mir gegenüber seit der Trennung nicht nachkommt.
@ United
Der UH-Beschluss basiert auf einem mir unterstellten fiktiven Einkommen. Mein real erzieltes Einkommen lag 300.- € über dem Selbstbehalt, d.h. eine Verteilungsmasse wäre durchaus vorhanden gewesen. Allerdings habe ich während des Sorgerechts- und Umgangsverfahrens die „Todsünde“ begangen, den zuständigen Familienrichter wegen seiner äußerst merkwürdigen und altertümlichen Rechtsauffassung und -auslegung offen zu kritisieren, und hatte ihn mit den neuesten Erkenntnissen, Studien aus der Familienforschung (PAS-Problematik) konfrontiert. Ich bin selbst Jurist, aber Kindeswohl definiere ich nicht explizit über Paragrafen aus dem BGB und der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, sondern auch, und insbesondere über Erkenntnisse aus der Familienforschung. Meine „Aufmüpfigkeit“ hat sich dann in Form des ergangenen UH-Beschlusses gerächt … Art. 97 GG - Unabhängigkeit der Richter !! Der Familienrichter war leider nicht kritikfähig und auch seine Einsichts- und Empathiefähigkeit war extrem eingeschränkt. Klar, es war richterliche Willkür und ich hätte vor das OLG Hamburg ziehen können, aber ob diese arroganten Schwarzkittel (die väterfeindlichsten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland) den Beschluss abgemildert hätten, wage ich zu bezweifeln, auch weil eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vorlag. So habe ich den Beschluss mit großen Magenschmerzen akzeptiert.
Meine Ex wollte „versorgt“ sein. Diesen Gefallen hatte ich ihr nicht getan. Schließlich waren die gemeinsamen Kinder mit 14 J./ 13 J. (Sept. 2009) groß genug, dass meine Ex auch etwas zum Familieneinkommen hätte beitragen können, statt sich den ganzen Tag „HARTZ IV - TV“ (Britt, Vera am Mittag, Andreas Türck, Frauentausch pp.) reinzuziehen. Oder war DAS zuviel verlangt ?? Einen Tag nach Erlass der Einstweiligen Anordnung auf Zuweisung der ehelichen Wohnung … blabla, d.h. während der mir zugebilligten Räumungsfrist, hatte meine Ex beim Jobcenter für sich und die gemeinsamen Kinder HARTZ IV beantragt. Erst zwei (!) Monate später (Nov. 2009) wurde ich von ihrer RAin mit einer Frist von fünf (!) Tagen (normal sind 10 Tage oder zwei Wochen) aufgefordert, mein Einkommen zwecks Berechnung des KU offenzulegen. Eine Woche nach diesem ersten Schreiben wurde unter Missachtung der selbst gesetzten Frist bereits Unterhaltsklage beim Familiengericht eingereicht, d.h. ich hatte absolut keine Chance auf eine außergerichtliche Vereinbarung. Und eine außergerichtliche Vereinbarung wäre für die RAin finanziell nicht lukrativ gewesen, weil ihre Mandantin HARTZ IV-Bezieherin war („außer Spesen nichts gewesen“ … wie traurig, keine außergerichtliche Gebühr).
Noch bevor ein erstinstanzlicher UH-Beschluss vorlag, meldete sich im Juni 2010 das Jobcenter bei mir zwecks Information bezüglich Übergang des UH-Anspruchs auf das Jobcenter (§ 33 SGB II) und Auskunftserteilung über mein Einkommen. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass meine ältere Tochter (um die es hier geht) ab dem 01.08.2010 keine HARTZ IV-Leistungen mehr beziehen wird.
Da in den Schriftsätzen der RAin zum Unterhaltsverfahren erwähnt wurde, dass meine ältere Tochter ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren und ein „Taschengeld“ von 200.- € erhalten wird, war der HARTZ IV-Regelsatz überschritten, weil Kindergeld und Taschengeld (abzüglich 90.- € Pauschalabzug) als Einkommen vollständig auf den Regelsatz angerechnet wird. Nachdem ich glaubhaft darlegen konnte, dass der HARTZ IV-Bezug meiner Ex vorsätzlich herbeigeführt wurde, und nicht aus einer Notlage heraus resultierte, beschränkte das Jobcenter die Erstattung der gezahlten Leistungen nur auf die Kinder. Aufgrund des erstinstanzlichen UH-Beschlusses (August 2010) konnte ich nach einem dreiviertel Jahr Prozessdauer die Unterhaltszahlungen aufnehmen sowie gleichzeitig die aufgelaufene Forderung des Jobcenters schrittweise zurückführen.
Es ist wirklich so, dass ich Informationen explizit von Dritten zur Kenntnis nehmen durfte. Ein persönlicher Kontakt wird von der KM seit der Trennung vehement verweigert. Von freundlichen Anfragen bei der RAin hatte ich bewusst abgesehen, weil kein einziger Schriftsatz sachlich fundiert war und höchstens das Kommunikationsniveau einer Bordsteinkante aufwies. Wenn ich mal genötigt war, angemessen auf diese niveaulosen Schriftsätze zu reagieren, dann immer mit Kopie an die Hanseatische RA-Kammer 😉
Ich dachte auch, dass das JA aufgrund der Volljährigkeit meiner Tochter keine Option mehr ist. Dem ist wohl nicht so, da das SGB VIII auch die Begriffe „junger Volljähriger“ und „junger Mensch“ definiert (§ 7 I Nrn. 3, 4 SGB VIII) und das JA explizit „junge Volljährige“ bis 21 J. bei der Geltendmachung von UH-Ansprüchen unterstützt (§ 18 IV SGB VIII). Im Umkehrschluss müsste das JA bei einem Vermittlungsgesuch (§ 18 III SGB VIII) meinerseits auch sachlich zuständig sein.
Update:
Seit zwei Tagen weiß ich nun, dass meine Tochter doch eine Ausbildung angefangen hat, seit wann wurde mir nicht gesagt, aber ich vermute mal seit dem 01.09.2013. Über diese Information habe ich mich sehr gefreut. Allerdings stehen seit Beendigung des Freiwilligen Soziales Jahres nun mehr 2 Jahre sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit zur Disposition. Ob das als berufliche Orientierungsphase beim Familiengericht durchgehen würde, keine Ahnung, denn meine Tochter war die ganze Zeit nicht als ausbildungssuchend bei der BA gemeldet, was ich als Voraussetzung für einen weiteren KU sehe.
Die zweite Nachricht, die mich erreicht hat, Töchterchen wohnt nicht mehr bei der KM, sondern ist ausgezogen. Ich bin überhaupt nicht schadenfroh, aber darüber habe ich mich diebisch gefreut. Ich gehe davon aus, dass es zwischen meiner Tochter und der KM fürchterlich geknallt haben muss, denn freiwillig hätte meine Tochter das gemachte Nest nicht verlassen … da bin ich mir ziemlich sicher. Oder meine Ex hat ihre Drohung wirklich wahrgemacht, die Große rauszuwerfen, wenn sie nicht nach ihrem Willen spurt.
Von den ehemaligen Nachbarn hatte ich zu Beginn des Jahres erfahren, dass meine Große ALLES bis auf 50.- € für den Eigenbedarf bei der KM abzugeben hat. Sein eigenes Kind finanziell so brutal auszunehmen, nur um sich als HARTZ IV-Bezieherin das neueste iPhone leisten zu können, ist schon pervers, und hat meines Erachtens nichts mehr mit der Angabe von Kostgeld zu tun. Tja, und nun, liebe Ex ?? … kein Kindergeld, kein Kindsunterhalt … das hat doch was !! *grins*
Ich wünsche mir, dass meine Tochter nun anfängt, auch die Trennung zu hinterfragen. Selbstverständlich möchte ich meine Tochter in der neuen Situation unterstützen. Weil ich nicht weiß, wann der Auszug stattgefunden hat, kann ich auch nicht sagen, ob meine Tochter den Brief überhaupt bekommen hat und ein erneuter Brief würde wohl nun ins Leere laufen. Verbleibt also wirklich nur das JA oder das Familiengericht (Abänderungsklage) als Option.
Wahrscheinlich lässt sich eine Abänderungsklage als Ultima ratio so oder so nicht vermeiden, und hätte für meine Tochter unter Umständen sogar einen negativen Ausgang zur Folge. Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht aufgrund der Volljährigkeit nicht mehr und durch meinen Ortwechsel in die Niederlausitz, aber weiterhin Hamburg als Arbeitsort, fast täglich 906 km berufsbedingtes Pendeln, schlägt ein vierstelliger, abzugsfähiger Betrag bei der Bereinigung meines Einkommens zu Buche.
Ich hoffe sehr, dass meine Tochter zur Einsicht kommt und ich den gerichtlichen Weg nicht einschlagen muss. Wenn wirklich kein Kontakt von ihr gewünscht wird, werde ich das in jedem Fall respektieren. Die PAS-Problematik kann wirklich viel zerstören !!
Grüße aus der Niederlausitz
Nimm' das Leben nicht so ernst, du kommst da ja doch nicht lebend raus 😉